Mitteilungen
Eröffnung von Verfügungen von Todes wegen
Liselotte Häni, geboren am 14.07.1929, Bürgerin von Homburg TG, verwitwet seit 23.02.2012 von Alois Häni, Tochter des Josef Kohler und der Elisabetha Kohler, wohnhaft gewesen in 8500 Frauenfeld, Zürcherstrasse 84, ist am 19.08.2024 gestorben.
Die Verstorbene hat mit ihrem Erbvertrag vom 06.08.1992 und eigenhändigen Testament vom 10.05.2013 alle gesetzlichen Erben von der Erbfolge ausgeschlossen und vollständig über ihren Nachlass verfügt.
Als gesetzliche Erben kommen allfällige Verwandte des elterlichen Stammes mütterlicher- und väterlicherseits in Betracht. Diese gesetzlichen Erben und deren Wohnorte konnten nicht ermittelt werden.
Den eingesetzten Erben wurden die Verfügungen am 15.11.2024 amtlich eröffnet. Die Mitteilung der Eröffnung an die gesetzlichen Erben mit unbekanntem Aufenthalt erfolgt durch diese Publikation sowie im Bundesanzeiger Deutschland.
Die gesetzlichen Erben werden auf die ihnen zustehenden Klagerechte nach Art. 519 ff ZGB hingewiesen. Sofern innert Monatsfrist seit dieser Publikation keine Einsprache erfolgt, wird nach den Bestimmungen von Art. 559 ZGB die Erbenbescheinigung ausgestellt.
Frauenfeld, 15. November 2024
Notariat Frauenfeld, Langfeldstrasse 53a, 8510 Frauenfeld
Erbenruf
Alice Irma Rüber, geboren am 03.09.1944, Bürgerin von Tägerwilen TG, verwitwet, wohnhaft gewesen in Matzingen TG, mit Aufenthalt in 9545 Wängi, Neuhaus Wohn- und Pflegezentrum, Neuhausstrasse 3, Tochter des Karl Nebel und der Irma Helene Nebel, geb. Bodé (geboren in Mülhausen (Frankreich) und früher französische Staatsangehörige), ist am 10.08.2024 gestorben.
Weil die gesetzlichen Erben nicht ermittelt werden konnten und die Erblasserin nicht über ihren Nachlass verfügt hat, ergeht an die unbekannten Erben ein Erbenruf nach Art. 555 ZGB. Zu den gesetzlichen Erben gehören allfällige voreheliche Kinder der Mutter der Erblasserin sowie allfällige Angehörige des grosselterlichen Stammes mütterlicherseits, d.h. Nachkommen der Grosseltern Arthur und Marie Mathilde Bodé (geb. Fleury).
Die gesetzlichen Erben werden gestützt auf Art. 555 ZGB aufgefordert, sich innert Jahresfrist seit der Veröffentlichung dieses Erbenrufes, unter Vorlage eines Nachweises über ihre Erbenqualität, beim Notariat Frauenfeld zu melden. Andernfalls fallen sie beim Erbgang ausser Betracht. Sachdienliche Hinweise Dritter sind ebenfalls an das Notariat Frauenfeld zu richten.
Frauenfeld, 15. November 2024
Notariat Frauenfeld, Langfeldstrasse 53a, 8510 Frauenfeld
Eröffnung einer Verfügung von Todes wegen
Hilde Christina Wirth, geboren am 11.02.1929, Bürgerin von Glarus Süd GL, Bischofszell TG und St. Gallen SG, verwitwet, Tochter des Paul Wehrlin und der Anna Berta Wehrlin geb. Schabel, wohnhaft gewesen in 9220 Bischofszell, Neugütlistrasse 6, ist am 01.04.2024 gestorben.
Die Verstorbene hat mit Testament vom 09.06.2006 und Testamentsnachtrag vom 07.02.2018 vollständig über ihren Nachlass verfügt.
Als gesetzliche Erben kommen die Nachkommen des elterlichen bzw. grosselterlichen Stammes in Betracht. Die gesetzlichen Erben konnten nicht vollständig ermittelt werden, da die Mutter der Erblasserin, Anna Berta Wehrlin geb. Schabel, geb. 17.03.1891, vor der Heirat deutsche Staatsangehörige war, und unklar ist, ob die Grossmutter väterlicherseits, Barbara Wehrli, geb. 18.10.1853, vorehrliche Kinder hatte. Des Weiteren gibt es über den Onkel väterlicherseits, Robert Wehrli, geb. 14.10.1882, keine weiteren Eintragungen im Zivilstandsregister.
Den eingesetzten Erben sowie den bekannten gesetzlichen Erben wurde die Verfügung am 11. November 2024 amtlich eröffnet. Die Mitteilung der Eröffnung an die gesetzlichen Erben mit unbekanntem Aufenthalt erfolgt durch diese Publikation.
Die gesetzlichen Erben werden auf die ihnen zustehenden Klagerechte nach Art. 519 ff ZGB hingewiesen. Sofern innert Monatsfrist seit dieser Publikation keine Einsprache erfolgt, wird nach den Bestimmungen von Art. 559 ZGB die Erbenbescheinigung ausgestellt.
Bischofszell, 11. November 2024
Notariat Weinfelden, Kirchgasse 5, Postfach, 9220 Bischofszell
Eröffnung einer Verfügung von Todes wegen
Marianne Ganz, geboren am 26.03.1926, Bürgerin von Oberembrach ZH, Langnau am Albis ZH und Zürich ZH, ledig, Tochter des Wilhelm und der Hanitha Laura Ganz, wohnhaft gewesen in 8500 Frauenfeld, St. Gallerstrasse 30c, ist am 15.10.2024 gestorben.
Die Verstorbene hat mit öffentlicher letztwilliger Verfügung vom 13.04.2015 alle gesetzlichen Erben von der Erbfolge ausgeschlossen und vollständig über ihren Nachlass verfügt.
Als gesetzliche Erben kommen allfällige Nachkommen der Mutter vor ihrer Ehe am 01.12.1924 mit dem Vater und bei deren Fehlen die Verwandten der grosselterlichen Stämme mütterlicher- und väterlicherseits (Nachkommen der Grosseltern Ganz Johannes Ulrich und Ganz Barbara geb. Schwarz sowie Carboni Giovanni und Carboni Marianna Amabile geb. Demichele) in Betracht, welche jedoch nicht ermittelt werden konnten.
Der eingesetzten Erbin wurde die Verfügung am 07.11.2024 amtlich eröffnet. Die Mitteilung der Eröffnung an die gesetzlichen Erben mit unbekanntem Aufenthalt erfolgt durch diese Publikation.
Die gesetzlichen Erben werden auf die ihnen zustehenden Klagerechte nach Art. 519 ff ZGB hingewiesen. Sofern innert Monatsfrist seit dieser Publikation keine Einsprache erfolgt, wird nach den Bestimmungen von Art. 559 ZGB die Erbenbescheinigung ausgestellt.
Frauenfeld, 7. November 2024
Notariat Frauenfeld, Langfeldstrasse 53a, 8510 Frauenfeld
Eröffnung von Verfügungen von Todes wegen
Helene Wittenauer, geboren am 11.03.1963, ledig, Bürgerin von Appenzell AI, Tochter des Eugen Friedrich Wittenauer und der Alma Wittenauer, wohnhaft gewesen in 8280 Kreuzlingen, Gaissbergstrasse 35, ist am 07.09.2024 gestorben.
Die Verstorbene hat mit Erbvertrag vom 10.09.1999, mit eigenhändigen Testamenten je vom 17.04.2020, vom 08.04.2021 sowie vom 13.08.2024 alle gesetzlichen Erben von der Erbfolge ausgeschlossen und vollständig über ihren Nachlass verfügt.
Als gesetzliche Erben kommen die Nachkommen der Erblasserin, die Nachkommen des elterlichen Stammes sowie der grosselterlichen Stämme väterlicherseits und mütterlicherseits in Betracht. Diese allfälligen gesetzlichen Erben und deren Wohnorte konnten nicht ermittelt werden.
Dem eingesetzten Erben wurden die Verfügungen amtlich eröffnet. Die Mitteilung der Eröffnung an die allfälligen gesetzlichen Erben mit unbekanntem Aufenthalt erfolgt durch diese Publikation.
Die gesetzlichen Erben werden auf die ihnen zustehenden Klagerechte nach Art. 519 ff ZGB hingewiesen. Sofern innert Monatsfrist seit dieser Publikation keine Einsprache erfolgt, wird nach den Bestimmungen von Art. 559 ZGB die Erbenbescheinigung ausgestellt.
Kreuzlingen, 31. Oktober 2024
Notariat Kreuzlingen, Hauptstrasse 45, 8280 Kreuzlingen
Eröffnung Verfügung von Todes wegen
Walter Rüegg, geboren 28.07.1942, Bürger von Eschenbach SG, geschieden, Sohn des Rüegg Josef Adolf und der Rüegg geb. Leutwyler (geschiedene Dürr) Frida, wohnhaft gewesen in 8570 Weinfelden, ist am 16.04.2024 gestorben.
Der Verstorbene hat mit Testament vom 30.01.1994 vollständig über seinen Nachlass verfügt.
Die gesetzlichen Erben, insbesondere allfällige weitere Nachkommen der Mutter, Frida Rüegg geb. Leutwyler, aus der geschiedenen Ehe mit Karl Gustav Dürr, deutscher Staatsangehöriger, und allfällige voreheliche Nachkommen der Halbschwester, Myrta Ohl-Dürr, deutsche Staatsangehörige, vor ihrer Ehe mit Kurt Adrian Sommerhalder am 10.10.1959, konnten nicht vollständig ermittelt werden.
Den eingesetzten Erben sowie den bekannten gesetzlichen Erben wurden die Verfügung am 29.10.2024 amtlich eröffnet. Die Mitteilung der Eröffnung an allfällige weitere gesetzlichen Erben mit unbekanntem Aufenthalt erfolgt durch diese Publikation.
Die gesetzlichen Erben werden auf die ihnen zustehenden Klagerechte nach Art. 519 ff. ZGB hingewiesen. Sofern innert Monatsfrist seit dieser Publikation keine Einsprache erfolgt, wird nach den Bestimmungen des Art. 559 ZGB die Erbenbescheinigung ausgestellt.
Weinfelden, 29. Oktober 2024
Notariat Weinfelden, Amriswilerstrasse 57a, 8570 Weinfelden
Eröffnung einer Verfügung von Todes wegen
Franco Arthuro Pietro Remigio Müller, geboren am 07.09.1979, Bürger von Basel BS und Mettauertal AG, ledig, Sohn des Peter Hugo Müller und der Doris Brigitte Müller, geb. Kuhn, wohnhaft gewesen in Frauenfeld TG; mit Aufenthalt in 8280 Kreuzlingen, Pflegezentrum Wellingtonia, Konstanzerstrasse 34, ist am 26.09.2024 gestorben.
Der Verstorbene hat mit öffentlich letztwilliger Verfügung vom 07.12.2017 alle gesetzlichen Erben von der Erbfolge ausgeschlossen und vollständig über seinen Nachlass verfügt.
Als gesetzliche Erben kommen allfällige Nachkommen der Mutter vor ihrer Ehe am 08.06.1979 mit dem Vater und bei deren Fehlen die Verwandten der grosselterlichen Stämme mütterlicher- und väterlicherseits (Nachkommen der Grosseltern Müller Ulrich und Müller geb. Waldesbühl Pia Josefina sowie Kuhn Artur Heinrich und Kuhn geb. Scheuber Elfriede Helene) in Betracht, welche jedoch nicht ermittelt werden konnten.
Der eingesetzten Erbin wurde die Verfügung am 24.10.2024 amtlich eröffnet. Die Mitteilung der Eröffnung an die unbekannten gesetzlichen Erben erfolgt durch diese Publikation.
Die gesetzlichen Erben werden auf die ihnen zustehenden Klagerechte nach Art. 519 ff ZGB hingewiesen. Sofern innert Monatsfrist seit dieser Publikation keine Einsprache erfolgt, wird nach den Bestimmungen von Art. 559 ZGB die Erbenbescheinigung ausgestellt.
Frauenfeld, 24. Oktober 2024
Notariat Frauenfeld, Langfeldstrasse 53a, 8510 Frauenfeld
Eröffnung einer Verfügung von Todes wegen
Jürgen Uwe Glag, geboren am 26.03.1955 in Düsseldorf / Deutschland, Staatsangehörigkeit: Deutschland, verheiratet mit Angelika Ingeborg Hassiepen-Glag, Sohn des Otto Glag und der Ruth Glag geb. May, wohnhaft gewesen in 8532 Warth, In der Breite 22, ist am 31.08.2024 gestorben.
Der Verstorbene hat mit eigenhändigem Testament vom 31.03.2013 mittels Erbeinsetzung vollständig über seinen Nachlass verfügt.
Als gesetzliche Erben kommen die Ehegattin sowie die Angehörigen der grosselterlichen Stämme väterlicher und/oder mütterlicherseits in Betracht. Diese gesetzlichen Erben und deren Wohnorte konnten nicht vollständig ermittelt werden.
Der eingesetzten Erbin wurde die Verfügung am 23.10.2024 amtlich eröffnet. Die Mitteilung der Eröffnung an die unbekannten gesetzlichen Erben erfolgt durch diese Publikation.
Die gesetzlichen Erben werden auf die ihnen zustehenden Klagerechte nach Art. 519 ff ZGB hingewiesen. Sofern innert Monatsfrist seit dieser Publikation keine Einsprache erfolgt, wird nach den Bestimmungen von Art. 559 ZGB die Erbenbescheinigung ausgestellt.
Frauenfeld, 23. Oktober 2024
Notariat Frauenfeld, Langfeldstrasse 53a, 8510 Frauenfeld
Eröffnung einer Verfügung von Todes wegen
Marcel Bürgi, geboren am 07.04.1929, von Aarberg BE, ledig, wohnhaft gewesen in 8267 Berlingen, Tertianum Neutal, Seestrasse 101, ist am 04.02.2024 gestorben.
Der Verstorbene hat mit Verfügung von Todes wegen vom 08.06.2005 alle gesetzlichen Erben von der Erbfolge ausgeschlossen und vollständig über seinen Nachlass verfügt.
Die gesetzlichen Erben sind die Geschwister und deren Nachkommen und konnten durch das Notariat ermittelt werden. Einzig der Aufenthaltsort des Neffen René Jungblut, geboren 19.07.1956, Staatsangehörigkeit: Deutschland, konnte nicht ausfindig gemacht werden.
Den eingesetzten Erben sowie den bekannten gesetzlichen Erben wurde die Verfügung von Todes wegen am 23.10.2024 amtlich eröffnet. Die Mitteilung der Eröffnung an René Jungblut, vorgenannt, erfolgt durch diese Publikation.
Dieser wird auf die ihm zustehenden Klagerechte nach Art. 519 ff ZGB hingewiesen. Sofern innert Monatsfrist seit dieser Publikation keine Einsprache erfolgt, wird nach den Bestimmungen von Art. 559 ZGB die Erbenbescheinigung ausgestellt.
Frauenfeld, 23. Oktober 2024
Notariat Frauenfeld, Langfeldstrasse 53a, 8510 Frauenfeld
Eröffnung einer Verfügung von Todes wegen
Ingrid Maria Bastian, geboren am 02.12.1939, deutsche Staatsangehörige, ledig, Tochter des Bastian Jakob und der Bastian Maria, wohnhaft gewesen in 8592 Dozwil, mit Aufenthalt im Alterspflegeheim Debora, Kreuzlingerstrasse 83, 8580 Amriswil, ist am 09.09.2024 gestorben.
Die Verstorbene hat mit eigenhändiger letztwilligen Verfügung vom 28.02.2005 und Nachtrag vom 01.12.2020 vollständig über ihren Nachlass verfügt.
Als gesetzliche Erben kommen allfällige Nachkommen oder bei deren fehlen die erbberechtigten Verwandten des elterlichen Stammes in Betracht. Die Schwester der Erblasserin, Maria Bastian, ist bereits kinderlos vorverstorben. Der Bruder, Hans Joachim Bastian, konnte als einziger Erben ausfindig gemacht werden. Weitere gesetzlichen Erben und deren Wohnorte konnten nicht vollständig ermittelt werden.
An die eingesetzte Erbin sowie dem bekannten gesetzlichen Erben wurden die Verfügungen von Todes wegen am 18. Oktober 2024 amtlich eröffnet. Die Mitteilung der Eröffnung an die gesetzlichen Erben mit unbekanntem Aufenthalt erfolgt durch diese Publikation.
Die gesetzlichen Erben werden auf die ihnen zustehenden Klagerechte nach Art. 519 ff ZGB hingewiesen. Sofern innert Monatsfrist seit dieser Publikation keine Einsprache erfolgt, wird nach den Bestimmungen von Art. 559 ZGB die Erbenbescheinigung ausgestellt.
Arbon, 18. Oktober 2024
Notariat Arbon, Weitegasse 6, Postfach, 9320 Arbon
Eröffnung einer Verfügung von Todes wegen
Jakob Konrad Koch, geboren am 28.11.1935, Bürger von Müllheim TG und Homburg TG, verheiratet mit Margaretha Koch, Sohn des Koch Jakob Konrad und der Koch Therese geb. Stolz, wohnhaft gewesen in 8274 Tägerwilen, Im Bindersgarten 3, Zentrum Bindersgarten, ist am 25.06.2024 gestorben.
Der Verstorbene hat mit Erbvertrag vom 20.09.2000 mittels Erbeinsetzung vollständig über seinen Nachlass verfügt.
Als gesetzliche Erben kommen die Ehefrau sowie die (Halb-) Geschwister bzw. deren Nachkommen in Betracht. Diese gesetzlichen Erben und deren Wohnorte konnten nicht vollständig ermittelt werden. Es betrifft dies:
• Allfällige voreheliche Kinder (bzw. deren Nachkommen) von Therese Koch geb. Stolz (Mutter des Erblassers)
• Den Bruder Josef Eugen Koch, geboren am 16.02.1937 (bzw. dessen Nachkommen)
Den bekannten gesetzlichen Erben wurde die Verfügung am 17. Oktober 2024 amtlich eröffnet. Die Mitteilung der Eröffnung an die unbekannten gesetzlichen Erben sowie für den Bruder mit unbekanntem Wohnort erfolgt durch diese Publikation.
Die gesetzlichen Erben werden auf die ihnen zustehenden Klagerechte nach Art. 519 ff ZGB hingewiesen. Sofern innert Monatsfrist seit dieser Publikation keine Einsprache erfolgt, wird nach den Bestimmungen von Art. 559 ZGB die Erbenbescheinigung ausgestellt.
Kreuzlingen, 17. Oktober 2024
Notariat Kreuzlingen, Hauptstrasse 45, 8280 Kreuzlingen
Eröffnung einer Verfügung von Todes wegen
Lina Ribi, geboren am 25.05.1926, verwitwet, Bürgerin von Ermatingen TG, Tochter des Karl und der Lina Schei, wohnhaft gewesen in 8590 Romanshorn, Seeblickstrasse 3, ist am 6. August 2024 gestorben.
Die Verstorbene hat mit Erb- und Erbverzichtsvertrag vom 3. September 2019 und mit Nachtrag zum Erb- und Erbverzichtsvertrag vom 5. April 2022 vollständig über ihren Nachlass verfügt.
Der einzige Sohn ist vorverstorben, ohne Nachkommen zu hinterlassen. Als weitere gesetzliche Erben kommen allfällige weitere Nachkommen oder die Verwandten des elterlichen Stammes in Betracht oder wenn solche nicht vorhanden sind, die Nachkommen des grosselterlichen Stammes.
Dem eingesetzten Erben wurde die Verfügung am 4. Oktober 2024 amtlich eröffnet. Die Mitteilung der Eröffnung an die unbekannten gesetzlichen Erben erfolgt durch diese Publikation.
Die gesetzlichen Erben werden auf die ihnen zustehenden Klagerechte nach Art. 519 ff ZGB hingewiesen. Sofern innert Monatsfrist seit dieser Publikation keine Einsprache erfolgt, wird nach den Bestimmungen von Art. 559 ZGB die Erbenbescheinigung ausgestellt.
Arbon, 4. Oktober 2024
Notariat Arbon, Weitegasse 6, Postfach, 9320 Arbon
Eröffnung einer Verfügung von Todes wegen
Hildegard Margrit Schweizer, geboren am 01.05.1931, Bürgerin von Neckertal SG, ledig, Tochter des Albert und der Hulda Schweizer geb. Eugster, wohnhaft gewesen in 9326 Horn, Tübacherstrasse 9, c/o Seniorenzentrum, ist am 14.02.2024 gestorben.
Die Verstorbene hat mit ihrer eigenhändigen letztwilligen Verfügung vom 10. Juli 2019 alle gesetzlichen Erben von der Erbfolge ausgeschlossen und vollständig über ihren Nachlass verfügt.
Als gesetzliche Erben kommen die Nachkommen des grosselterlichen Stammes väterlicherseits und mütterlicherseits in Betracht. Diese gesetzlichen Erben und deren Wohnorte konnten ermittelt werden, mit Ausnahme allfälliger Nachkommen von Johannes Schweizer, geboren am 27.08.1893, Sohn des Johannes und der Barbara Schweizer geb. Zuberbühler.
Den bekannten Erben wurde die Verfügung am 1. Oktober 2024 amtlich eröffnet. Die Mitteilung der Eröffnung an die gesetzlichen Erben mit unbekanntem Aufenthalt erfolgt durch diese Publikation.
Die gesetzlichen Erben werden auf die ihnen zustehenden Klagerechte nach Art. 519 ff ZGB hingewiesen. Sofern innert Monatsfrist seit dieser Publikation keine Einsprache erfolgt, wird nach den Bestimmungen von Art. 559 ZGB die Erbenbescheinigung ausgestellt.
Arbon, 1. Oktober 2024
Notariat Arbon, Weitegasse 6, Postfach, 9320 Arbon
Eröffnung einer Verfügung von Todes wegen
Sevim Özünal, geboren am 07.09.1942, Bürgerin von Gottlieben TG, geschieden, Tochter des Ebubekir Siddik Özünal und der Meliha Özünal, wohnhaft gewesen in 8280 Kreuzlingen, Spiesshaldenstrasse 2, ist am 19.08.2024 gestorben.
Die Verstorbene hat mit eigenhändigem Testament vom 26.01.2007 alle gesetzlichen Erben von der Erbfolge ausgeschlossen und vollständig über ihren Nachlass verfügt.
Als gesetzliche Erben kommen die Nachkommen der grosselterlichen Stämme in Betracht. Diese allfälligen gesetzlichen Erben und deren Wohnorte konnten nicht ermittelt werden.
Dem eingesetzten Erben wurde die Verfügung am 27.09.2024 amtlich eröffnet. Die Mitteilung der Eröffnung an die allfälligen gesetzlichen Erben mit unbekanntem Aufenthalt erfolgt durch diese Publikation.
Die gesetzlichen Erben werden auf die ihnen zustehenden Klagerechte nach Art. 519 ff ZGB hingewiesen. Sofern innert Monatsfrist seit dieser Publikation keine Einsprache erfolgt, wird nach den Bestimmungen von Art. 559 ZGB die Erbenbescheinigung ausgestellt.
Kreuzlingen, 27. September 2024
Notariat Kreuzlingen, Hauptstrasse 45, 8280 Kreuzlingen
Eröffnung einer Verfügung von Todes wegen
Norbert Josef Winkler, geboren am 19.03.1939, verwitwet, Bürger von Zürich ZH, wohnhaft gewesen in 9320 Arbon, Landquartstrasse 67, ist am 05.07.2024 verstorben.
Der Verstorbene hat mit Verfügung von Todes wegen vom 04.03.2018 vollständig über seinen Nachlass verfügt.
Als gesetzliche Erben kommen allfällige Nachkommen und wenn solche fehlen, die erbberechtigten Verwandten des elterlichen Stammes in Betracht. Diese gesetzlichen Erben und deren Wohnorte konnten nicht vollständig ermittelt werden, insbesondere ist dies Johannes Winkler und Almut Simins.
Der eingesetzten Erbin sowie den bekannten gesetzlichen Erben wurde die Verfügung am 25. September 2024 amtlich eröffnet. Die Mitteilung der Eröffnung an die gesetzlichen Erben mit unbekanntem Aufenthalt erfolgt durch diese Publikation.
Die gesetzlichen Erben werden auf die ihnen zustehenden Klagerechte nach Art. 519 ff ZGB hingewiesen. Sofern innert Monatsfrist seit dieser Publikation keine Einsprache erfolgt, wird nach den Bestimmungen von Art. 559 ZGB die Erbenbescheinigung ausgestellt.
Arbon, 25. September 2024
Notariat Arbon, Weitegasse 6, Postfach, 9320 Arbon
Eröffnung einer Verfügung von Todes wegen
Imre Janos Kiss, geboren am 16.05.1929, Bürger von Wattwil SG, verheiratet mit Elisabetha Kiss, Sohn des Kiss Imre und der Kiss Margrit, wohnhaft gewesen in 8580 Amriswil, ist am 31. März 2024 gestorben.
Der Verstorbene hat mit Erbvertrag vom 27. Mai 1999 vollständig über seinen Nachlass verfügt.
Als gesetzliche Erben kommen die Nachkommen der Geschwister in Betracht. Die Wohnorte einiger gesetzlicher Erben konnten nicht vollständig ermittelt werden. Es betrifft dies Marianna Térmey, geboren am 18.07.1962, ungarische Staatsangehörige, und Gabriella Bangha, geboren am 14.12.1966, ungarische Staatsangehörige.
Den bekannten gesetzlichen Erben wurde die Verfügung am 5. September 2024 amtlich eröffnet. Die Mitteilung der Eröffnung an die gesetzlichen Erben mit unbekanntem Aufenthalt erfolgt durch diese Publikation.
Die gesetzlichen Erben werden auf die ihnen zustehenden Klagerechte nach Art. 519 ff ZGB hingewiesen. Sofern innert Monatsfrist seit dieser Publikation keine Einsprache erfolgt, wird nach den Bestimmungen von Art. 559 ZGB die Erbenbescheinigung ausgestellt.
Arbon, 5. September 2024
Notariat Arbon, Weitegasse 6, Postfach, 9320 Arbon
Erbenruf
Magdalena Hilda Schirmer geb. Welde, geboren am 21.12.1945 in Basel, Schweiz, verwitwet, Bürgerin von Trogen AR, wohnhaft gewesen in 8593 Kesswil, Schweiz, ist am 29.03.2023 gestorben.
Weil die gesetzlichen Erben nicht ermittelt werden konnten und die Erblasserin nicht über ihren Nachlass verfügt hat, ergeht an die unbekannten Erben ein Erbenruf nach Art. 555 ZGB. Zu den gesetzlichen Erben gehören allfällige weitere Nachkommen der Eltern der Erblasserin, dies sind Karl Friedrich Welde, geboren am 18.01.1904 in Mellingen AG, Schweiz und der Anna Welde geborene Becker, geboren am 17.08.1907 in Durmersheim (Baden), Deutschland.
Sind keine weiteren Nachkommen bei den Eltern vorhanden, geht der Nachlass an den grosselterlichen Stamm. Die Grosseltern der Erblasserin väterlicherseits sind Karl Ferdinand Welde, von Reichenbach (Lahr, Baden), Deutschland und der Marie geborene Hertig. Die Grosseltern der Erblasserin mütterlicherseits sind Karl Becker, von Durmersheim (Baden), Deutschland und Magdalena Becker geboren Koffler.
Die gesetzlichen Erben werden gestützt auf Art. 555 ZGB aufgefordert, sich innert Jahresfrist seit der Veröffentlichung dieses Erbenrufes, unter Vorlage eines Nachweises über ihre Erbenqualität, beim Notariat Arbon zu melden. Andernfalls fallen sie beim Erbgang ausser Betracht. Sachdienliche Hinweise Dritter sind ebenfalls an das Notariat Arbon zu richten.
Arbon, 30. August 2024
Notariat Arbon, Weitegasse 6, Postfach, 9320 Arbon, Schweiz
Eröffnung einer Verfügung von Todes wegen
Rosmarie Stadler, geboren am 16.11.1933, gestorben am 13.05.2024, ledig, Bürgerin von Aadorf TG, wohnhaft gewesen in 9320 Arbon, Pflegeheim National, Brühlstrasse 3, ist am 13. Mai 2024 gestorben.
Die Verstorbene hat mit öffentlicher letztwilliger Verfügung vom 4. Oktober 2019 vollständig über ihren Nachlass verfügt.
Als gesetzliche Erben kommen die Verwandten des grosselterlichen Stammes väterlicherseits, d.h. Nachkommen ihrer Grosseltern Josef August und Theresia Stadler geborene Bildstein, und mütterlicherseits, Nachkommen ihrer Grosseltern Jakob und Anna Krüse geborene Zweifel, in Betracht.
Der eingesetzten Erbin wurde die Verfügung am 21. August 2024 amtlich eröffnet. Die Mitteilung der Eröffnung an die gesetzlichen Erben erfolgt durch diese Publikation.
Die gesetzlichen Erben werden auf die ihnen zustehenden Klagerechte nach Art. 519 ff ZGB hingewiesen. Sofern innert Monatsfrist seit dieser Publikation keine Einsprache erfolgt, wird nach den Bestimmungen von Art. 559 ZGB die Erbenbescheinigung ausgestellt.
Arbon, 21. August 2024
Notariat Arbon, Weitegasse 6, Postfach, 9320 Arbon
Eröffnung einer Verfügung von Todes wegen
Jitka Knop, geboren am 17.05.1940, Bürgerin von Kesswil TG, Tochter des Jaroslav Kalina und der Emilie Kalina, verheiratet gewesen mit Karel Knop, wohnhaft gewesen in 8280 Kreuzlingen, Säntisstrasse 7, ist am 17.06.2024 gestorben.
Die Verstorbene hat mit Erbvertrag vom 08.04.2020 mittels Erbeinsetzung vollständig über ihren Nachlass verfügt.
Als gesetzliche Erben kommen nebst dem Ehemann allfällige Nachkommen der Erblasserin, bei deren Fehlen die Geschwister bzw. deren Nachkommen und bei deren Fehlen die Verwandten des grosselterlichen Stammes väterlicher- und mütterlicherseits in Betracht. Der Ehemann ist am 05.07.2024 nachverstorben. Die allfälligen weiteren gesetzlichen Erben konnten nicht ermittelt werden.
Die Mitteilung der Eröffnung an die gesetzlichen Erben mit unbekanntem Aufenthalt erfolgt durch diese Publikation.
Die gesetzlichen Erben werden auf die ihnen zustehenden Klagerechte nach Art. 519 ff ZGB hingewiesen. Sofern innert Monatsfrist seit dieser Publikation keine Einsprache erfolgt, wird nach den Bestimmungen von Art. 559 ZGB die Erbenbescheinigung ausgestellt.
Kreuzlingen, 6. August 2024
Notariat Kreuzlingen, Hauptstrasse 45, 8280 Kreuzlingen
Eröffnung einer Verfügung von Todes wegen
Karel Maria Jiri Knop, geboren am 15.04.1930, Bürger von Kesswil TG, Sohn des Knop Karel und der Knop Jirina, verwitwet von Jitka Knop, wohnhaft gewesen in 8280 Kreuzlingen, Säntisstrasse 7, ist am 05.07.2024 gestorben.
Der Verstorbene hat mit Erbvertrag vom 08.04.2020 vollständig über seinen Nachlass verfügt.
Als gesetzliche Erben kommen allfällige Nachkommen des Erblassers, bei deren Fehlen allfällige Verwandte des elterlichen Stammes sowie bei deren Fehlen allfällige Verwandte des grosselterlichen Stammes mütterlicher- und väterlicherseits in Betracht. Diese allfälligen gesetzlichen Erben konnten nicht ermittelt werden.
Der eingesetzten Erbin wurde die Verfügung am 06.08.2024 amtlich eröffnet. Gestützt auf Art. 542 Abs. 2 ZGB erfolgt auch die Mitteilung über die Testamentseröffnung im Nachlass der vorverstorbenen Ehefrau Jitka Knop, geboren am 17.05.1940, Bürgerin von Kesswil TG, wohnhaft gewesen in 8280 Kreuzlingen, Säntisstrasse 7, welche ihren Ehemann als Alleinerben eingesetzt hat, an alle Beteiligten im Nachlass von Karel Maria Jiri Knop. Die Mitteilung der Eröffnung an die gesetzlichen Erben mit unbekanntem Aufenthalt erfolgt durch diese Publikation.
Die gesetzlichen Erben werden auf die ihnen zustehenden Klagerechte nach Art. 519 ff ZGB hingewiesen. Sofern innert Monatsfrist seit dieser Publikation keine Einsprache erfolgt, wird nach den Bestimmungen von Art. 559 ZGB die Erbenbescheinigung ausgestellt.
Kreuzlingen, 6. August 2024
Notariat Kreuzlingen, Hauptstrasse 45, 8280 Kreuzlingen
Eröffnung einer Verfügung von Todes wegen
Erich Leopold Höfling, geboren am 01.11.1927, österreichischer Staatsangehöriger, Sohn des Leopold Höfling und der Hilda Rosalia Höfling geb. Hubmer, verwitwet, verheiratet gewesen mit Sigrid Emma Marianne Höfling geb. Bader, wohnhaft gewesen in 8280 Kreuzlingen, Bärenstrasse 27, ist am 08.07.2024 gestorben.
Der Verstorbene hat mit einer eigenhändigen letztwilligen Verfügung vom 15.08.2015 vollständig über seinen Nachlass verfügt.
Als gesetzliche Erben kommen die Verwandten des grosselterlichen Stammes väterlicher- und mütterlicherseits in Betracht. Die Grosseltern väterlicherseits waren Leopold Höfling und Maria Höfling geb. Oberpfalzer. Die Grosseltern mütterlicherseits waren Karl Gottlieb Hubmer und Rosalia Hubmer geb. Metzger. Diese gesetzlichen Erben und deren Wohnorte konnten nicht ermittelt werden.
Dem eingesetzten Erben wurde die Verfügung am 06.08.2024 amtlich eröffnet. Die Mitteilung der Eröffnung an die gesetzlichen Erben mit unbekanntem Aufenthalt erfolgt durch diese Publikation.
Die gesetzlichen Erben werden auf die ihnen zustehenden Klagerechte nach Art. 519 ff ZGB hingewiesen. Sofern innert Monatsfrist seit dieser Publikation keine Einsprache erfolgt, wird nach den Bestimmungen von Art. 559 ZGB die Erbenbescheinigung ausgestellt.
Kreuzlingen, 6. August 2024
Notariat Kreuzlingen, Hauptstrasse 45, 8280 Kreuzlingen
Eröffnung einer Verfügung von Todes wegen
Heidy Karl, geboren am 31.10.1937, Bürgerin von Märstetten TG, verwitwet, Tochter des Hermann und der Frieda Reinhart geb. Rutishauser, wohnhaft gewesen in 8580 Amriswil, Alters- und Pflegezentrum Amriswil, Heimstrasse 15, ist am 27.06.2024 gestorben.
Die Verstorbene hat mit letztwilliger Verfügung vom 23.05.2022 vollständig über ihren Nachlass verfügt.
Als gesetzliche Erben kommen die Nachkommen des elterlichen Stammes in Betracht. Die gesetzlichen Erben und deren Wohnorte konnten ermittelt werden, mit Ausnahme von René Reinhart, geboren am 15.03.1964, ledig, von Kemmental TG, Sohn des Hans und der Dora Reinhart geb. Müller.
Den eingesetzten Erben sowie den bekannten gesetzlichen Erben wurde die Verfügung am 06.08.2024 amtlich eröffnet. Die Mitteilung der Eröffnung an René Reinhart erfolgt durch diese Publikation.
René Reinhart wird auf die ihm zustehenden Klagerechte nach Art. 519 ff ZGB hin-gewiesen. Sofern innert Monatsfrist seit dieser Publikation keine Einsprache erfolgt, wird nach den Bestimmungen von Art. 559 ZGB die Erbenbescheinigung ausgestellt.
Arbon, 6. August 2024
Notariat Arbon, Weitegasse 6, Postfach, 9320 Arbon
Eröffnung einer Verfügung von Todes wegen
Jolanda Melitta Anna Staubli, geboren am 16.09.1933, Bürgerin von Künten AG, ledig, Tochter des Friedrich Max Staubli und der Maria Anna Staubli, wohnhaft gewesen in 8500 Frauenfeld, Stadtgartenweg 1, ist am 19.06.2024 gestorben.
Die Verstorbene hat mit einem eigenhändigen Testament vom 29.06.2021 mit Nachträgen vom 22.07.2021, vom 04.01.2022 und vom 06.05.2024 die gesetzlichen Erben von der Erbschaft ausgeschlossen und vollständig über ihren Nachlass verfügt.
Als gesetzliche Erben kommen Geschwister bzw. deren Nachkommen in Betracht.
Da die Mutter der Verstorbenen vor ihrer Heirat deutsche Staatsangehörige war, konnten die Angehörigen des elterlichen Stammes und somit die gesetzlichen Erben nicht abschliessend durch die zivilstandsamtlichen Ausweise nachgewiesen und somit allenfalls nicht vollständig ermittelt werden.
Den eingesetzten Erben sowie den bekannten gesetzlichen Erben wurden die Verfügungen am 31.07.2024 amtlich eröffnet. Die Mitteilung der Eröffnung an die allenfalls bisher nicht ermittelten gesetzlichen Erben erfolgt durch diese Publikation.
Die gesetzlichen Erben werden auf die ihnen zustehenden Klagerechte nach Art. 519 ff ZGB hingewiesen. Sofern innert Monatsfrist seit dieser Publikation keine Einsprache erfolgt, wird nach den Bestimmungen von Art. 559 ZGB die Erbenbescheinigung ausgestellt.
Frauenfeld, 31. Juli 2024
Notariat Frauenfeld, Langfeldstrasse 53a, 8510 Frauenfeld
Eröffnung zweier Verfügung von Todes wegen
Willi Bosshard, geboren am 08.11.1948, Bürger von Turbenthal ZH, ledig, Sohn der Martha Kägi, Vater unbekannt, wohnhaft gewesen in 8495 Schmidrüti, Unter-Hamberg 4, ist am 22.06.2024 gestorben.
Der Verstorbene hat mit Testament vom 11.01.2010 alle gesetzlichen Erben von der Erbfolge ausgeschlossen und vollständig über seinen Nachlass verfügt. Der Erbvertrag vom 21.09.2006 beeinflusst die gesetzliche Erbfolge nicht.
Als gesetzliche Erben kommen die Nachkommen des elterlichen bzw. grosselterlichen Stammes in Betracht. Diese gesetzlichen Erben und deren Wohnort konnten nicht ermittelt werden.
Den eingesetzten Erben wurden die Verfügungen am 29. Juli 2024 amtlich eröffnet. Die Mitteilung der Eröffnung an die gesetzlichen Erben mit unbekanntem Aufenthalt erfolgt durch diese Publikation.
Die gesetzlichen Erben werden auf die ihnen zustehenden Klagerechte nach Art. 519 ff ZGB hingewiesen. Sofern innert Monatsfrist seit dieser Publikation keine Einsprache erfolgt, wird nach den Bestimmungen von Art. 559 ZGB die Erbenbescheinigung ausgestellt.
Aadorf, 29. Juli 2024
Notariat Münchwilen, Gemeindeplatz 1, Postfach, 8355 Aadorf
Eröffnung einer Verfügung von Todes wegen
Ruedi Finsterwald, geboren am 03.11.1933, Bürger von Villigen AG, verwitwet, Sohn des Wilhelm Finsterwald und der Louise Finsterwald, wohnhaft gewesen in 8590 Romanshorn, ist am 31. Mai 2024 gestorben.
Der Verstorbene hat mit Erbvertrag vom 15.12.1997 und öffentlicher letztwilliger Verfügung vom 19.02.2015 vollständig über seinen Nachlass verfügt.
Als gesetzliche Erben kommen die Verwandten des grosselterlichen Stammes väterlicherseits und mütterlicherseits in Betracht. Da die Mutter des Erblassers, Louise Finsterwald, geb. 09.04.1909, sowie die Grossmutter väterlicherseits, Anna Margaretha Magdalena Fischer, geb. 13.07.1875, vor der Heirat deutsche Staatsangehörige waren und die Schwester des Vaters, Anna Maria Margereta Hofmann, geb. 15.09.1902, durch Heirat mit einem deutschen Staatsangehörigen die schweizerische Staatsbürgerschaft verlor, konnten die gesetzlichen Erben nicht vollständig ermittelt werden.
Die eingesetzten Erben sowie den bekannten gesetzlichen Erben wurden die Verfügungen am 25. Juli 2024 amtlich eröffnet. Die Mitteilung der Eröffnung an die gesetzlichen Erben mit unbekanntem Aufenthalt erfolgt durch diese Publikation.
Die gesetzlichen Erben werden auf die ihnen zustehenden Klagerechte nach Art. 519 ff ZGB hingewiesen. Sofern innert Monatsfrist seit dieser Publikation keine Einsprache erfolgt, wird nach den Bestimmungen von Art. 559 ZGB die Erbenbescheinigung ausgestellt.
Arbon, 25. Juli 2024
Notariat Arbon, Weitegasse 6, Postfach, 9320 Arbon
Eröffnung einer Verfügung von Todes wegen
Hans Heinrich Gut, geboren am 11.10.1936, Bürger von Rümlang ZH, verwitwet, Sohn des Gut Johannes und der Gut Emma, wohnhaft gewesen in 8370 Sirnach, ist am 16.02.2024 gestorben.
Der Verstorbene hat mit Erbvertrag vom 22.01.2008 alle gesetzlichen Erben von der Erbfolge ausgeschlossen und vollständig über seinen Nachlass verfügt.
Als gesetzliche Erben kommen die Nachkommen des elterlichen Stammes in Betracht. Die Wohnorte dieser gesetzlichen Erben konnten nicht vollständig ermittelt werden.
Den eingesetzten Erben sowie den gesetzlichen Erben mit bekanntem Aufenthalt wurde die Verfügung am 23.07.2024 amtlich eröffnet. Die Mitteilung der Eröffnung an die gesetzlichen Erben mit unbekanntem Aufenthalt erfolgt durch diese Publikation.
Die gesetzlichen Erben werden auf die ihnen zustehenden Klagerechte nach Art. 519 ff ZGB hingewiesen. Sofern innert Monatsfrist seit dieser Publikation keine Einsprache erfolgt, wird nach den Bestimmungen von Art. 559 ZGB die Erbenbescheinigung ausgestellt.
Aadorf, 23. Juli 2024
Notariat Münchwilen, Gemeindeplatz 1, Postfach, 8355 Aadorf
Erbenruf
Daniel Crosara, geboren am 29.01.1955 in Zürich, männlich, geschieden, Bürger von Zürich ZH, vor seiner Einbürgerung italienischer Staatsangehöriger, wohnhaft gewesen in 8500 Frauenfeld Schweiz, Zürcherstrasse 238, Sohn des Karl Crosara, Bürger von Zürich, vor seiner Einbürgerung italienischer Staatsangehöriger zuständig nach Torrebelvicino Provinz Vicenza und der Anita Crosara geb. Keller, Bürgerin von Zürich, ist am 22.01.2024 gestorben.
Weil die gesetzlichen Erben nicht vollständig ermittelt werden konnten und der Erblasser nicht über seinen Nachlass verfügt hat, ergeht an die unbekannten Erben ein Erbenruf nach Art. 555 ZGB.
Zu den gesetzlichen Erben gehören:
- allfällige Nachkommen von Daniel Crosara. Sollten keine Nachkommen vorhanden sein:
- allfällige Nachkommen der vorverstorbenen Eltern Karl Crosara und Anita Crosara geb. Keller. Sollten keine Angehörigen des elterlichen Stammes vorhanden sein:
- allfällige Angehörige des grosselterlichen Stammes väterlicherseits, d.h. Nachkommen der Grosseltern Mario Crosara und Therese Crosara geb. Frick, und allfällige Angehörige des grosselterlichen Stammes mütterlicherseits, d.h. Nachkommen der Grosseltern Frieda Martha Keller geb. Steudle und Rudolf Walther Keller.
Die gesetzlichen Erben werden gestützt auf Art. 555 ZGB aufgefordert, sich innert Jahresfrist seit der Veröffentlichung dieses Erbenrufes, unter Vorlage eines Nachweises über ihre Erbenqualität, beim Notariat Frauenfeld zu melden. Andernfalls fallen sie beim Erbgang ausser Betracht. Sachdienliche Hinweise Dritter sind ebenfalls an das Notariat Frauenfeld zu richten.
Frauenfeld, 12. Juli 2024
Notariat Frauenfeld, Langfeldstrasse 53a, 8510 Frauenfeld
Rechnungsruf im öffentlichen Inventar
Art. 582 ZGB
Die Einzelrichterin des Bezirksgerichtes Arbon hat im Nachlass von Ernst Hungerbühler, geboren am 29.10.1930, gestorben am 16.12.2023, Bürger von Romanshorn TG, wohnhaft gewesen in 9320 Arbon, c/o Pflegeheim Sonnhalden, Rebenstrasse 57, mit Entscheid vom 08.05.2024 die Errichtung eines öffentlichen Inventars im Sinne von Art. 580 ff ZGB angeordnet.
Die Gläubiger des Erblassers, mit Einschluss der Bürgschaftsgläubiger, welche gegenüber der Erbschaft aus irgendwelchen Titeln Rechtsansprüche geltend machen, werden aufgefordert, diese in einer Eingabe ausführlich und unter Beilage sämtlicher Belege bis spätestens 12. August 2024 anzumelden. Die Gläubiger werden auf Art. 590 ZGB aufmerksam gemacht, wonach ihnen für nicht angemeldete Forderungen die Erben weder persönlich noch mit der Erbschaft haftbar sind.
Ebenfalls werden die Schuldner des Verstorbenen aufgefordert, ihre Verbindlichkeiten innert der obigen Frist anzumelden.
Gläubiger und Schuldner haben ihre Forderungen und Verbindlichkeiten fristgerecht dem Notariat Arbon einzureichen. Im Weiteren haben Personen, welche Vermögenswerte des Verstorbenen in Verwahrung haben, dem Notariat Arbon innert der gleichen Frist Mitteilung zu machen.
Arbon, 3. Juli 2024
Im Auftrag des Einzelrichters des Bezirksgerichtes Arbon:
Notariat Arbon, Weitegasse 6, Postfach, 9320 Arbon
Eröffnung einer Verfügung von Todes wegen
Margrit Bonomini, geboren am 11.08.1943, Bürgerin von Opfikon ZH, verwitwet, Tochter des Johann Nikolaus Baumgartner und der Anna Mina Baumgartner, wohnhaft gewesen in 8370 Sirnach, ist am 20.04.2024 gestorben.
Die Verstorbene hat mit letztwilliger Verfügung vom 25.09.2018 alle gesetzlichen Erben von der Erbfolge ausgeschlossen und vollständig über ihren Nachlass verfügt.
Als gesetzliche Erben kommen die Nachkommen der Schwester Doris Lina Brunner, 19.09.1935 - 27.04.2010, in Betracht. Die Wohnorte dieser gesetzlichen Erben konnten nicht ermittelt werden.
Der eingesetzten Erbin wurde die Verfügung am 01.07.2024 amtlich eröffnet. Die Mitteilung der Eröffnung an die gesetzlichen Erben mit unbekanntem Aufenthalt erfolgt durch diese Publikation.
Die gesetzlichen Erben werden auf die ihnen zustehenden Klagerechte nach Art. 519 ff ZGB hingewiesen. Sofern innert Monatsfrist seit dieser Publikation keine Einsprache erfolgt, wird nach den Bestimmungen von Art. 559 ZGB die Erbenbescheinigung ausgestellt.
Aadorf, 1. Juli 2024
Notariat Münchwilen, Gemeindeplatz 1, Postfach, 8355 Aadorf
Rechnungsruf bei Erwerb durch das Gemeinwesen
Artikel 592 ZGB
Gestützt auf Art. 592 ZGB wird im Nachlass von Ruth Marie Martin, geboren am 11.12.1934, von Kreuzlingen TG, wohnhaft gewesen in 8280 Kreuzlingen, Tobelstrasse 1, verstorben am 18.04.2023, ein Rechnungsruf erlassen.
Demzufolge werden die Gläubiger der Erblasserin, mit Einschluss der Bürgschaftsgläubiger, welche gegenüber der Erbschaft aus irgendwelchen Titeln Rechtsansprüche geltend machen, aufgefordert, diese in einer Eingabe ausführlich und unter Beilage sämtlicher Belege bis spätestens 8. August 2024 anzumelden. Die Gläubiger werden auf Artikel 592 ZGB aufmerksam gemacht, wonach das Gemeinwesen nur für die Schulden der Erbschaft im Umfange der Vermögenswerte haftet, die es aus der Erbschaft erworben hat.
Ebenfalls werden die Schuldner der Verstorbenen aufgefordert, ihre Verbindlichkeiten innert der obigen Frist anzumelden.
Gläubiger und Schuldner haben ihre Forderungen und Verbindlichkeiten fristgerecht dem Notariat Kreuzlingen, Hauptstrasse 45, 8280 Kreuzlingen, einzureichen. Im Weiteren haben Personen, welche Vermögenswerte der Verstorbenen in Verwahrung haben, dem Notariat Kreuzlingen innert der gleichen Frist Mitteilung zu machen.
Kreuzlingen, 27. Juni 2024
Notariat Kreuzlingen, Hauptstrasse 45, 8280 Kreuzlingen
Eröffnung einer Verfügung von Todes wegen
Heinz Bernd Ohmen, geboren am 09.06.1942, Staatsangehörigkeit: Deutschland, verwitwet, wohnhaft gewesen in Münsterlingen, mit Aufenthalt in 8280 Kreuzlingen, Bärenstrasse 27, Alterszentrum, ist am 03.04.2024 gestorben.
Der Verstorbene hat mit seiner letztwilligen Verfügung vom 26.07.2021 alle gesetzlichen Erben von der Erbfolge ausgeschlossen und vollständig über seinen Nachlass verfügt.
Als gesetzliche Erben kommen die Nachkommen des grosselterlichen Stammes in Betracht. Diese gesetzlichen Erben und deren Wohnorte konnten nicht vollständig ermittelt werden.
Den eingesetzten Erben wurde die Verfügung am 27.06.2024 amtlich eröffnet. Die Mitteilung der Eröffnung an die gesetzlichen Erben mit unbekanntem Aufenthalt erfolgt durch diese Publikation.
Die gesetzlichen Erben werden auf die ihnen zustehenden Klagerechte nach Art. 519 ff ZGB hingewiesen. Sofern innert Monatsfrist seit dieser Publikation keine Einsprache erfolgt, wird nach den Bestimmungen von Art. 559 ZGB die Erbenbescheinigung ausgestellt.
Kreuzlingen, 27. Juni 2024
Notariat Kreuzlingen, Hauptstrasse 45, 8280 Kreuzlingen
Eröffnung einer Verfügung von Todes wegen
Herbert Wolfgang Peter Nagel, geboren am 12.05.1935, Bürger von Zürich ZH, verwitwet, Sohn des Albert Herbert Nagel und der Ilse Elfriede Nagel, wohnhaft gewesen in 8500 Frauenfeld, Im Tiergarten 8, ist am 24.04.2024 gestorben.
Der Verstorbene hat mit seiner Verfügung von Todes wegen vom 19.10.2023 alle gesetzlichen Erben von der Erbfolge ausgeschlossen und vollständig über seinen Nachlass verfügt.
Als gesetzliche Erben kommen die Verwandten der grosselterlichen Stämme in Betracht. Diese gesetzlichen Erben und deren Wohnort konnten nicht ermittelt werden.
Dem eingesetzten Erben wurde die Verfügung am 20.06.2024 amtlich eröffnet. Die Mitteilung der Eröffnung an die gesetzlichen Erben mit unbekanntem Aufenthalt erfolgt durch diese Publikation sowie durch Publikation im Bundesanzeiger Deutschland.
Die gesetzlichen Erben werden auf die ihnen zustehenden Klagerechte nach Art. 519 ff ZGB hingewiesen. Sofern innert Monatsfrist seit dieser Publikation keine Einsprache erfolgt, wird nach den Bestimmungen von Art. 559 ZGB die Erbenbescheinigung ausgestellt.
Frauenfeld, 20. Juni 2024
Notariat Frauenfeld, Langfeldstrasse 53a, 8510 Frauenfeld
Eröffnung einer Verfügung von Todes wegen
Jakob Kurt Lüchinger, geboren am 02.06.1965, Bürger von Oberriet-Montlingen SG, wohnhaft gewesen in 9320 Arbon, Stickereistrasse 4, ist am 16.04.2024 gestorben.
Der Verstorbene hat mit letztwilliger Verfügung vom 15.04.2024 vollständig über seinen Nachlass verfügt. Die Verfügung von Todes wegen wurde den gesetzlichen und eingesetzten Erben am 07.06.2024 amtlich eröffnet.
Zusätzlich hat der Erblasser zugunsten von Rosie Neuenschwander eine Auflage und ein Kaufsrecht verfügt. Da Rosie Neuenschwander nicht ermittelt werden konnte, erfolgt die Mitteilung an sie durch diese Publikation. Weiter erfolgt bei Bedachten unbekannten Aufenthalts in Anwendung von §78 GNV TG eine Mitteilung an die Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde am Wohnsitz des Erblassers.
Arbon, 7. Juni 2024
Notariat Arbon, Weitegasse 6, Postfach, 9320 Arbon
Eröffnung von Verfügungen von Todes wegen
Martin Modrušan, geboren am 01.09.1933, Bürger von Niederdorf BL, Sohn des Ivan Modrušan und der Marija Modrušan geborene Sosic, wohnhaft gewesen in 9326 Horn, Seestrasse 113c, ist am 25. März 2024 verstorben.
Der Verstorbene hat mit Erbvertrag vom 15.05.2014 und eigenhändiger letztwilliger Verfügung vom 06.12.2016 mittels Erbeinsetzung vollständig über seinen Nachlass verfügt.
Bestimmte gesetzliche Erben sind die Ehefrau, Monika Martha Hardung Modrušan sowie seine Geschwister Eufemia Srdoc Modrušan und Adrienne Kaufmann-Modrušan. Weitere gesetzliche Erben des elterlichen Stammes und deren Wohnorte konnten nicht ermittelt werden.
Der eingesetzten Erbin sowie den bekannten gesetzlichen Erben wurden die Verfügungen am 31.05.2024 amtlich eröffnet. Die Mitteilung der Eröffnung an die gesetzlichen Erben mit unbekanntem Aufenthalt erfolgt durch diese Publikation.
Die gesetzlichen Erben werden auf die ihnen zustehenden Klagerechte nach Art. 519 ff ZGB hingewiesen. Sofern innert Monatsfrist seit dieser Publikation keine Einsprache erfolgt, wird nach den Bestimmungen von Art. 559 ZGB die Erbenbescheinigung ausgestellt.
Arbon, 31. Mai 2024
Notariat Arbon, Weitegasse 6, Postfach, 9320 Arbon
Rechnungsruf amtliche Liquidation
Artikel 593 ff ZGB
Auf Gesuch hin hat das Bezirksgericht Münchwilen TG am 4. Juli 2023 eine amtliche Liquidation im Sinne von Art. 593 ff. ZGB angeordnet. Es betrifft dies den Nachlass der am 25.07.2021 verstorbenen Bogo Maria Agnes, geboren am 25.03.1944, geschieden, Bürgerin von Wil SG, wohnhaft gewesen in 9535 Wilen b. Wil, Im Lerchenfeld 4.
Demzufolge werden die Gläubiger der Erblasserin, mit Einschluss der Bürgschaftsgläubiger, welche gegenüber der Erbschaft aus irgendwelchen Titeln Rechtsansprüche geltend machen, aufgefordert, diese in einer Eingabe ausführlich und unter Beilage sämtlicher Belege bis spätestens 31. Juli 2024 anzumelden.
Ebenfalls werden die Schuldner der Verstorbenen aufgefordert, ihre Verbindlichkeiten innert der obigen Frist anzumelden.
Gläubiger und Schuldner haben ihre Forderungen und Verbindlichkeiten fristgerecht dem Grundbuchamt und Notariat Münchwilen, Gemeindeplatz 1, Postfach, 8355 Aadorf TG, einzureichen. Im Weiteren haben Personen, welche Vermögenswerte der Verstorbenen in Verwahrung haben, dem Grundbuchamt und Notariat Münchwilen innert der gleichen Frist Mitteilung zu machen.
Aadorf, 27. Mai 2024
Im Auftrag des Bezirksgerichtspräsidenten Münchwilen TG
Grundbuchamt und Notariat Münchwilen, Gemeindeplatz 1,Postfach, 8355 Aadorf
Eröffnung einer Verfügung von Todes wegen
Marcel Urs Langthim, geboren am 12.02.1947, Bürger von Schaffhausen SH, verwitwet, Sohn des Willy und der Lidia Langthim, wohnhaft gewesen in 8255 Schlattingen, Im Chloster 21, ist am 08.04.2024 gestorben.
Der Verstorbene hat mit der letztwilligen Verfügung vom 20.04.2012 mittels Erbeinsetzung vollständig über seinen Nachlass verfügt.
Als gesetzliche Erben kommen die Geschwister und deren Nachkommen in Betracht. Diese gesetzlichen Erben und deren Wohnorte konnten nicht vollständig ermittelt werden.
Den eingesetzten Erben sowie der bekannten gesetzlichen Erbin wurde die Verfügung am 21.05.2024 amtlich eröffnet. Die Mitteilung der Eröffnung an die gesetzlichen Erben mit unbekanntem Aufenthalt erfolgt durch diese Publikation.
Die gesetzlichen Erben werden auf die ihnen zustehenden Klagerechte nach Art. 519 ff ZGB hingewiesen. Sofern innert Monatsfrist seit dieser Publikation keine Einsprache erfolgt, wird nach den Bestimmungen von Art. 559 ZGB die Erbenbescheinigung ausgestellt.
Frauenfeld, 21. Mai 2024
Notariat Frauenfeld, Langfeldstrasse 53a, 8510 Frauenfeld
Eröffnung von Verfügungen von Todes wegen
Ivana Kröni, geboren 09.12.1939, verwitwet, von Teufenthal AG, Tochter des Stefan Koružnjak und der Dragica Koružnjak, wohnhaft gewesen in 8570 Weinfelden, ist am 23.02.2024 gestorben.
Die Verstorbene hat mit Testament vom 09.03.2023 und Nachtrag dazu vom 14.02.2024 vollständig über ihren Nachlass verfügt.
Als gesetzliche Erben kommen die Geschwister und deren Nachkommen in Betracht. Diese gesetzlichen Erben konnten nicht vollständig ermittelt werden.
Den eingesetzten Erben sowie den bekannten gesetzlichen Erben wurden die Verfügungen am 15.05.2024 amtlich eröffnet. Die Mitteilung der Eröffnung an allfällig weitere gesetzliche Erben erfolgt durch diese Publikation.
Die gesetzlichen Erben werden auf die ihnen zustehenden Klagerechte nach Art. 519 ff ZGB hingewiesen. Sofern innert Monatsfrist seit dieser Publikation keine Einsprache erfolgt, wird nach den Bestimmungen von Art. 559 ZGB die Erbenbescheinigung ausgestellt.
Weinfelden, 15. Mai 2024
Notariat Weinfelden, Amriswilerstrasse 57a, 8570 Weinfelden
Eröffnung zweier Verfügungen von Todes wegen
Anna Rosa Zuber, geboren am 23.10.1917, Bürgerin von Bichelsee-Balterswil TG, verwitwet, Tochter des von Arx Leonz und der Tanner Maria Bertha, wohnhaft gewesen in 8360 Eschlikon, mit Aufenthalt im Pflegezentrum Grünau, Frauenfelderstrasse 7, 8370 Sirnach, ist am 01.01.2024 gestorben.
Die Verstorbene hat mit Erbvertrag vom 18.03.1977 und mit letztwilliger Verfügung vom 02.10.2008 alle gesetzlichen Erben von der Erbfolge ausgeschlossen und vollständig über ihren Nachlass verfügt.
Als gesetzliche Erben kommen die Nachkommen des elterlichen Stammes in Betracht. Diese gesetzlichen Erben und deren Wohnort konnten nicht ermittelt werden.
Den eingesetzten Erben wurden die Verfügungen am 3. Mai 2024 amtlich eröffnet. Die Mitteilung der Eröffnung an die gesetzlichen Erben mit unbekanntem Aufenthalt erfolgt durch diese Publikation.
Die gesetzlichen Erben werden auf die ihnen zustehenden Klagerechte nach Art. 519 ff ZGB hingewiesen. Sofern innert Monatsfrist seit dieser Publikation keine Einsprache erfolgt, wird nach den Bestimmungen von Art. 559 ZGB die Erbenbescheinigung ausgestellt.
Aadorf, 3. Mai 2024
Notariat Münchwilen, Gemeindeplatz 1, Postfach, 8355 Aadorf
Eröffnung von Verfügungen von Todes wegen
Ruth Lanz, geboren am 26.10.1940, Bürgerin von Madiswil BE, verwitwet, Tochter der Bertha Louise Hauser, wohnhaft gewesen in 9320 Arbon, ist am 30.12.2023 gestorben.
Die Verstorbene hat mit ihrer eigenhändigen letztwilligen Verfügung vom 03.02.2015 und dem eigenhändigen Nachtrag vom 05.12.2017 zur eigenhändigen letztwilligen Verfügung vom 03.02.2015 alle gesetzlichen Erben von der Erbfolge ausgeschlossen und vollständig über ihr Nachlass verfügt.
Die Erblasserin war verheiratet und hinterlässt gemäss den uns vorliegenden zivilstandsamtlichen Ausweisen keine Nachkommen. Sie war das erste Kind von Bertha Louise Hauser, geboren am 17.09.1918, von Mattwil TG, verstorben am 06.03.1989 in Kreuzlingen TG. Der Vater der Erblasserin ist nicht bekannt. Ihr einziger Bruder, Werner Hauser, ist kurz nach der Geburt verstorben.
Als gesetzliche Erben kommen die Verwandten des grosselterlichen Stammes mütterlicherseits, ihre Grosseltern August und Maria Louise Hauser geb. Müller, sowie allfällige Verwandte des unbekannten väterlichen Stammes in Betracht. Diese gesetzlichen Erben und deren Wohnorte konnten nicht vollständig ermittelt werden.
Den eingesetzten Erben wurde die Verfügung am 29.04.2024 amtlich eröffnet. Die Mitteilung der Eröffnung an die gesetzlichen Erben erfolgt durch diese Publikation.
Die gesetzlichen Erben werden auf die ihnen zustehenden Klagerechte nach Art. 519 ff ZGB hingewiesen. Sofern innert Monatsfrist seit dieser Publikation keine Einsprache erfolgt, wird nach den Bestimmungen von Art. 559 ZGB die Erbenbescheinigung ausgestellt.
Arbon, 29. April 2024
Notariat Arbon, Weitegasse 6, Postfach, 9320 Arbon
Eröffnung von Verfügungen von Todes wegen
Ilse Eva Friesecke, geboren am 24.06.1936, deutsche Staatsangehörige, verwitwet, Tochter des Rudolf Albert Hermann Studte und der Anna Luise Henriette Studte, wohnhaft gewesen in 8592 Uttwil, Seehofstrasse 7, ist am 19.07.2023 gestorben.
Die Verstorbene hat mit den nachfolgend genannten Verfügungen von Todes wegen vollständig über ihren Nachlass verfügt:
- Öffentliche letztwillige Verfügung vom 20. Dezember 2021
- Computergeschriebener Zusatz zur öffentlichen letztwilligen Verfügung vom 20. Dezember 2021, mit eigenhändiger Unterschrift vom 6. August 2022
- Computergeschriebener Zusatz zum Testament vom 6. August 2022, mit eigenhändiger Unterschrift vom 13. Januar 2023
- Eigenhändiger Zusatz zum Testament vom 15. Juli 2023
Als gesetzliche Erben kommen ihre Geschwister in Betracht. Diese gesetzlichen Erben und deren Wohnorte konnten vollständig ermittelt werden, jedoch ist die Schwester Christa Studte, geboren am 29.06.1934, wohnhaft gewesen in Griechenland, am 05.09.2023 nachverstorben. Dem Notariat wurde mitgeteilt, dass die Schwester der Erblasserin eine Tochter hinterlassen hat, nämlich Katina Studte, geboren am 29.05.1959, unbekannter Aufenthalt.
Da der Aufenthalt von Katina Studte unbekannt ist resp. durch das Notariat Arbon nicht ermittelt werden konnte, erfolgt die Eröffnung an den ernannten Berufsbeistand Matthias Widmer, Berufsbeistandschaft Amriswil, Arbonerstrasse 2, 8580 Amriswil.
An die möglichen weiteren unbekannten gesetzlichen Erben der nachverstorbenen gesetzlichen Erbin sowie Schwester der Erblasserin erfolgt die amtliche Eröffnung zusätzlich mittels Publikation im Amtsblatt des Kantons Thurgau.
Den eingesetzten Erben, den bekannten gesetzlichen Erben sowie dem Beistand wurden die Verfügungen am 25. April 2024 amtlich eröffnet. Die Mitteilung der Eröffnung an die möglichen gesetzlichen Erben mit unbekanntem Aufenthalt erfolgt durch diese Publikation.
Die gesetzlichen Erben werden auf die ihnen zustehenden Klagerechte nach Art. 519 ff ZGB hingewiesen. Sofern innert Monatsfrist seit dieser Publikation keine Einsprache erfolgt, wird nach den Bestimmungen von Art. 559 ZGB die Erbenbescheinigung ausgestellt.
Arbon, 25. April 2024
Notariat Arbon, Weitegasse 6, Postfach, 9320 Arbon
Eröffnung von Verfügungen von Todes wegen
Hans Ruedi Kiesinger, geboren am 24.11.1929, Bürger von La Baroche JU, verwitwet, Sohn des Werner und der Catherine Jeanne, wohnhaft gewesen in 8580 Amriswil, Hagenwilerstrasse 8a, ist am 06. Juli 2023 gestorben.
Der Verstorbene hat mit eigenhändiger letztwilliger Verfügung vom 08.10.2020 und computergeschriebener Verfügung vom 08.10.2020, mit eigenhändiger Unterschrift und in englischer Sprache, vollständig über seinen Nachlass verfügt.
Als gesetzliche Erben kommen die erbrechtlichen Verwandten des grosselterlichen Stammes mütterlicher- und väterlicherseits in Betracht. Diese gesetzlichen Erben und deren Wohnort konnten nicht ermittelt werden.
Den eingesetzten Erben wurden die Verfügungen am 24. April 2024 amtlich eröffnet. Die Mitteilung der Eröffnung an die gesetzlichen Erben mit unbekanntem Aufenthalt erfolgt durch diese Publikation.
Die gesetzlichen Erben werden auf die ihnen zustehenden Klagerechte nach Art. 519 ff ZGB hingewiesen. Sofern innert Monatsfrist seit dieser Publikation keine Einsprache erfolgt, wird nach den Bestimmungen von Art. 559 ZGB die Erbenbescheinigung ausgestellt.
Arbon, 24. April 2024
Notariat Arbon, Weitegasse 6, Postfach, 9320 Arbon
Eröffnung von zwei Verfügungen von Todes wegen
Anna Regula Schönenberger, geboren am 14.12.1929, Bürgerin von Glarus Süd GL, ledig, Tochter des Schönenberger Markus und der Schönenberger Hermine, wohnhaft gewesen in 8370 Sirnach, ist am 15. März 2024 gestorben.
Die Verstorbene hat sowohl mit der letztwilligen Verfügung vom 20. März 1995 als auch vom 26. August 2013 alle gesetzlichen Erben von der Erbfolge ausgeschlossen und vollständig über ihren Nachlass verfügt.
Als gesetzliche Erben kommen die Nachkommen des grosselterlichen Stammes in Betracht. Diese gesetzlichen Erben und deren Wohnort konnten nicht ermittelt werden.
Der eingesetzten Erbin wurde die Verfügung am 19. April 2024 amtlich eröffnet. Die Mitteilung der Eröffnung an die gesetzlichen Erben mit unbekanntem Aufenthalt erfolgt durch diese Publikation.
Die gesetzlichen Erben werden auf die ihnen zustehenden Klagerechte nach Art. 519 ff ZGB hingewiesen. Sofern innert Monatsfrist seit dieser Publikation keine Einsprache erfolgt, wird nach den Bestimmungen von Art. 559 ZGB die Erbenbescheinigung ausgestellt.
Aadorf, 19. April 2024
Notariat Münchwilen, Gemeindeplatz 1, Postfach, 8355 Aadorf
Eröffnung einer Verfügung von Todes wegen
Rolf Gregor Müller, geboren am 29.04.1939, Bürger von Trüllikon ZH, Sohn des Müller Rudolf und der Müller Ida Maria, wohnhaft gewesen in 9545 Wängi, Eichlibachstrasse 14, ist am 5. Februar 2024 gestorben.
Der Verstorbene hat mit eigenhändigen Testament vom 16. November 2020 und mit Nachtrag vom 2. April 2022 alle gesetzlichen Erben von der Erbfolge ausgeschlossen und vollständig über seinen Nachlass verfügt.
Als gesetzliche Erben kommen die Nachkommen des elterlichen Stammes in Betracht. Die Nachkommen des elterlichen Stammes mütterlicherseits und deren Wohnorte konnten nicht vollständig ermittelt werden.
Der eingesetzten Erbin sowie den bekannten gesetzlichen Erben wurde die Verfügung am 9. April 2024 amtlich eröffnet. Die Mitteilung der Eröffnung an die unbekannten gesetzlichen Erben erfolgt durch diese Publikation.
Die gesetzlichen Erben werden auf die ihnen zustehenden Klagerechte nach Art. 519 ff ZGB hingewiesen. Sofern innert Monatsfrist seit dieser Publikation keine Einsprache erfolgt, wird nach den Bestimmungen von Art. 559 ZGB die Erbenbescheinigung ausgestellt.
Aadorf, 9. April 2024
Notariat Münchwilen, Gemeindeplatz 1, Postfach, 8355 Aadorf
Rechnungsruf nach Art. 592 ZGB
Im Nachlass von Miranda Maria Fleischer, geboren am 09.11.1929, von Roggwil TG, wohnhaft gewesen in 9320 Arbon, Rebhaldenstrasse 13, verstorben am 21.04.2017 wird ein Rechnungsruf im Sinne von Art. 592 ZGB erlassen.
Die Gläubiger der Erblasserin, mit Einschluss der Bürgschaftsgläubiger, welche gegenüber der Erbschaft aus irgendwelchen Titeln Rechtsansprüche geltend machen, werden aufgefordert, diese in einer Eingabe ausführlich und unter Beilage sämtlicher Belege bis spätestens 24. April 2024 dem Notariat Arbon, Weitegasse 6, 9320 Arbon, anzumelden.
Die Gläubiger werden auf Artikel 592 ZGB aufmerksam gemacht, wonach das Gemeinwesen nur für die Schulden der Erbschaft im Umfange der Vermögenswerte haftet, die es aus der Erbschaft erworben hat.
Im Weiteren haben Personen, welche Vermögenswerte der verstorbenen Person in Verwahrung haben, dem Notariat Arbon innert der gleichen Frist Mitteilung zu machen.
Arbon, 20. März 2024
Notariat Arbon, Weitegasse 6, Postfach, 9320 Arbon
Erbenruf
Schälich Winfried Wolfgang, geboren am 08.09.1937 in Berlin, Bürger von Deutschland, geschieden, Sohn des Schälich Erich Franz Richard und der Schälich geborene Becker Erna Hedwig Margarete, wohnhaft gewesen in 8580 Amriswil, Sägestrasse 4, ist am 10.04.2022 gestorben.
Weil die gesetzlichen Erben nicht ermittelt werden konnten und der Erblasser nicht über seinen Nachlass verfügt hat, ergeht an die unbekannten Erben ein Erbenruf nach Art. 555 ZGB. Zu den gesetzlichen Erben gehören allfällige Nachkommen, wenn solche nicht vorhanden sind, die Nachkommen des elterlichen Stammes und wenn keine Nachkommen vorhanden sind, jene des grosselterlichen Stammes.
Die gesetzlichen Erben werden gestützt auf Art. 555 ZGB aufgefordert, sich innert Jahresfrist seit der Veröffentlichung dieses Erbenrufes, unter Vorlage eines Nachweises über ihre Erbenqualität, beim Notariat Arbon zu melden. Andernfalls fallen sie beim Erbgang ausser Betracht. Sachdienliche Hinweise Dritter sind ebenfalls an das Notariat Arbon zu richten.
Arbon, 15. März 2024
Notariat Arbon, Weitegasse 6, Postfach, 9320 Arbon
Eröffnung einer letztwilligen Verfügung
Eugen Heinzler, geboren am 02.09.1935, Bürger von Müllheim TG, ledig, Sohn des Eugen Heinzler und der Kreszenzia Heinzler, gesetzlicher Wohnsitz in 8555 Müllheim Dorf TG, mit Aufenthalt in 8274 Tägerwilen, Zentrum Bindersgarten, Im Bindersgarten 3, ist am 11.10.2023 gestorben.
Der Verstorbene hat mit der letztwilligen Verfügung vom 28.05.2019 alle gesetzlichen Erben von der Erbfolge ausgeschlossen und vollständig über seinen Nachlass verfügt.
Als gesetzliche Erben kommen die Angehörigen der grosselterlichen Stämme mütterlicher- und väterlicherseits in Betracht. Diese gesetzlichen Erben und deren Wohnorte konnten nicht vollständig ermittelt werden.
Den eingesetzten Erben und den bekannten gesetzlichen Erben wurde die Verfügung am 23.02.2024 amtlich eröffnet. Die Mitteilung der Eröffnung an die unbekannten gesetzlichen Erben erfolgt durch diese Publikation.
Die gesetzlichen Erben werden auf die ihnen zustehenden Klagerechte nach Art. 519 ff ZGB hingewiesen. Sofern innert Monatsfrist seit dieser Publikation keine Einsprache erfolgt, wird nach den Bestimmungen von Art. 559 ZGB die Erbenbescheinigung ausgestellt.
Frauenfeld, 23. Februar 2024
Notariat Frauenfeld, Langfeldstrasse 53a, 8510 Frauenfeld
Einführung des Eidgenössischen Grundbuches in der Politischen Gemeinde Salenstein
Der Regierungsrat des Kantons Thurgau hat für das Gebiet der Politischen Gemeinde Salenstein die Einführung des eidgenössischen Grundbuches angeordnet. Der Grundbuchanlage hat die Totalbereinigung der dinglichen Rechte an Grundstücken vorauszugehen. Die im kantonalen Grundbuch eingetragenen Rechtsverhältnisse werden von Amtes wegen in das eidgenössische Grundbuch übertragen.
Die Grundeigentümer und andere Berechtigte werden hiermit aufgefordert, nicht eingetragene Rechtsverhältnisse an Grundstücken sowie Änderungen und Löschungen eingetragener Rechte und Lasten bis zum 30. Juni 2024 schriftlich anzumelden beim:
Grundbuchamt Kreuzlingen
Bachstrasse 11
8280 Kreuzlingen
Telefon 058 345 78 30
E-Mail: gnkNULL@tg.ch
Die Anmeldung hat zu enthalten:
1. Die Umschreibung des Anspruchs;
2. die Angabe des Rechtstitels, auf den sich der Anspruch stützt, oder im Falle seines Fehlens die Angabe, seit wann das Recht nachweisbar ausgeübt wird;
3. die Nennung des belasteten und des berechtigten Grundstückes oder der berechtigten Person;
4. die Angabe über den mutmasslichen Gesamtwert bei einer Grundlast;
5. die Unterschrift des Ansprechers.
Anmeldeformulare können über www.gni.tg.ch/Publikationen & Formulare/Mitteilungen oder beim Grundbuchamt Kreuzlingen, Bachstrasse 11, 8280 Kreuzlingen bezogen werden.
Es wird jetzt schon darauf aufmerksam gemacht, dass die nicht eingetragenen dinglichen Rechte zwei Jahre nach Veröffentlichung der Inkraftsetzung des eidgenössischen Grundbuches erlöschen.
Kreuzlingen, 20. Februar 2024
Grundbuchamt Kreuzlingen, Bachstrasse 11, 8280 Kreuzlingen
Eröffnung von Verfügungen von Todes wegen
Rolf Beat Debrunner, geboren am 15.05.1946, Bürger von Amlikon-Bissegg TG, verwitwet, Sohn des Franz Josef Debrunner und der Elisa Paulina Debrunner, wohnhaft gewesen in 8590 Romanshorn, ist am 04.12.2023 gestorben.
Der Verstorbene hat mit seiner eigenhändigen letztwilligen Verfügung vom 28.06.2020 und seinen computergeschriebenen Anordnungen für seinen Todesfall (mit handschriftlichen Notizen) alle gesetzlichen Erben von der Erbfolge ausgeschlossen und vollständig über seinen Nachlass verfügt.
Als gesetzliche Erben kommen die Verwandten des grosselterlichen Stammes väterlicherseits und mütterlicherseits in Betracht. Die gesetzlichen Erben des grosselterlichen Stammes väterlicherseits konnten dabei nicht vollständig ermittelt werden, da die Grossmutter, Maria Debrunner-Gäng, geb. 20.11.1873, vor Ihrer Heirat mit dem Grossvater, Adolf Debrunner, geb. 21.04.1878, deutsche Staatsangehörige war. Somit konnten allfällige vor- oder aussereheliche Nachkommen von Maria Debrunner-Gäng nicht vollständig ermittelt werden.
Dem eingesetzten Erben sowie den bekannten gesetzlichen Erben wurden die Verfügungen am 16.02.2024 amtlich eröffnet. Die Mitteilung der Eröffnung an die allfälligen weiteren gesetzlichen Erben mit unbekanntem Aufenthalt erfolgt durch diese Publikation.
Die gesetzlichen Erben werden auf die ihnen zustehenden Klagerechte nach Art. 519 ff ZGB hingewiesen. Sofern innert Monatsfrist seit dieser Publikation keine Einsprache erfolgt, wird nach den Bestimmungen von Art. 559 ZGB die Erbenbescheinigung ausgestellt.
Arbon, 16. Februar 2024
Notariat Arbon, Weitegasse 6, Postfach, 9320 Arbon
Eröffnung einer Verfügung von Todes wegen
Irma Agnes Müller, geboren am 28.09.1960, Bürgerin von Amriswil TG, Tochter des Wahrenberger Emil und der Wahrenberger Agnes, wohnhaft gewesen in 9320 Arbon, Stiftung Seevida, Haus Selma, Berglistrasse 13, ist am 26. September 2023 gestorben.
Die Verstorbene hat mit der Verfügung von Todes wegen vom 17. April 2016 vollständig über ihren Nachlass verfügt.
Als gesetzliche Erben kommen die Verwandten des grosselterlichen Stammes väterlicherseits (das heisst von Wahrenberger Emil und Elisa, geb. Huber) und mütterlicherseits (das heisst von Holdener Josef Bernardin und Katharina Elisabetha, geb. Marty) in Betracht. Diese gesetzlichen Erben und deren Wohnorte konnten nicht vollständig ermittelt werden.
Den eingesetzten Erben wurde die Verfügung am 9. Februar 2024 amtlich eröffnet. Die Mitteilung der Eröffnung an die gesetzlichen Erben mit unbekanntem Aufenthalt erfolgt durch diese Publikation.
Die gesetzlichen Erben werden auf die ihnen zustehenden Klagerechte nach Art. 519 ff ZGB hingewiesen. Sofern innert Monatsfrist seit dieser Publikation keine Einsprache erfolgt, wird nach den Bestimmungen von Art. 559 ZGB die Erbenbescheinigung ausgestellt.
Arbon, 9. Februar 2024
Notariat Arbon, Weitegasse 6, Postfach, 9320 Arbon
Rechnungsruf im öffentlichen Inventar
Art. 582 ZGB
Die Einzelrichterin des Bezirksgerichtes Weinfelden hat im Nachlass von Anna Näf, geboren am 10. Mai 1927, gestorben am 18. Oktober 2023, Bürgerin von Neckertal SG, wohnhaft gewesen in 8586 Engishofen, Hauptstrasse 14, mit Entscheid vom 20. November 2023 die Errichtung eines öffentlichen Inventars im Sinne von Art. 580 ff ZGB angeordnet.
Die Gläubiger der Erblasserin, mit Einschluss der Bürgschaftsgläubiger, welche gegenüber der Erbschaft aus irgendwelchen Titeln Rechtsansprüche geltend machen, werden aufgefordert, diese in einer Eingabe ausführlich und unter Beilage sämtlicher Belege bis spätestens 11. März 2024 anzumelden. Die Gläubiger werden auf Art. 590 ZGB aufmerksam gemacht, wonach ihnen für nicht angemeldete Forderungen die Erben weder persönlich noch mit der Erbschaft haftbar sind.
Ebenfalls werden die Schuldner der Verstorbenen aufgefordert, ihre Verbindlichkeiten innert der obigen Frist anzumelden.
Gläubiger und Schuldner haben ihre Forderungen und Verbindlichkeiten fristgerecht dem Notariat Weinfelden einzureichen. Im Weiteren haben Personen, welche Vermögenswerte der Verstorbenen in Verwahrung haben, dem Notariat Weinfelden innert der gleichen Frist Mitteilung zu machen.
Weinfelden, 9. Februar 2024
Im Auftrag der Einzelrichterin des Bezirksgerichtes Weinfelden:
Notariat Weinfelden, Amriswilerstrasse 57a, Postfach, 8570 Weinfelden
Eröffnung einer Verfügung von Todes wegen
Monika Strinati, geboren am 06.03.1965, Bürgerin von Österreich, Tochter des Florian Donleitner und der Stefanie Wildfellner, wohnhaft gewesen in 9326 Horn, Himmelrichstrasse 5, ist am 02.08.2021 verstorben.
Die Verstorbene hat mit Verfügung von Todes wegen vom 27.03.2003 vollständig über ihren Nachlass verfügt.
Als gesetzliche Erben kommen die erbberechtigten Verwandten des elterlichen Stammes in Betracht. Diese gesetzlichen Erben und deren Wohnorte konnten nicht vollständig ermittelt werden.
Dem eingesetzten Erben sowie den bekannten gesetzlichen Erben wurde die Verfügung am 06.02.2024 amtlich eröffnet. Die Mitteilung der Eröffnung an die gesetzlichen Erben mit unbekanntem Aufenthalt erfolgt durch diese Publikation.
Die gesetzlichen Erben werden auf die ihnen zustehenden Klagerechte nach Art. 519 ff ZGB hingewiesen. Sofern innert Monatsfrist seit dieser Publikation keine Einsprache erfolgt, wird nach den Bestimmungen von Art. 559 ZGB die Erbenbescheinigung ausgestellt.
Arbon, 6. Februar 2024
Notariat Arbon, Weitegasse 6, Postfach, 9320 Arbon
Eröffnung von Verfügungen von Todes wegen
Bertha Herzig, geboren am 12.09.1926, Bürgerin von Grub AR, verwitwet, Tochter des Jakob Ammann und der Bertha geb. Amrein, wohnhaft gewesen in 8570 Weinfelden, Industriestrasse 15, ist am 09.09.2023 gestorben.
Die Verstorbene hat mit eigenhändigen Testamenten vom 14.08.2018 alle gesetzlichen Erben von der Erbfolge ausgeschlossen und über den Nachlass vollständig verfügt.
Als gesetzliche Erben kommen die Nachkommen der grosselterlichen Stämme, nämlich väterlicherseits die Nachkommen von Friedrich Ammann und von Anna Ammann geb. Michel sowie mütterlicherseits die Nachkommen von Niklaus Johann Amrein und von Elisa Amrein geb. Brun, in Betracht. Diese gesetzlichen Erben und deren Wohnort konnten nicht ermittelt werden.
An die eingesetzten Erben wurden die Verfügungen am 25. Januar 2024 amtlich eröffnet. Die Mitteilung der Eröffnung an die gesetzlichen Erben mit unbekanntem Aufenthalt erfolgt durch diese Publikation.
Die gesetzlichen Erben werden auf die ihnen zustehenden Klagerechte nach Art. 519 ff ZGB hingewiesen. Sofern innert Monatsfrist seit dieser Publikation keine Einsprache erfolgt, wird nach den Bestimmungen von Art. 559 ZGB die Erbenbescheinigung ausgestellt.
Weinfelden, 25. Januar 2024
Notariat Weinfelden, Amriswilerstrasse 57a, Postfach, 8570 Weinfelden
Eröffnung einer Verfügung von Todes wegen
Irmgard Lene Leuenberger, geboren am 26.10.1928, Bürgerin von Ursenbach BE, verwitwet, Tochter des Lutz Karl und der Lutz Bertha, wohnhaft gewesen in 8253 Diessenhofen, Schlattingerstrasse 37, ist am 06.12.2023 gestorben.
Die Verstorbene hat mit einem Testament vom 16.03.2014 alle gesetzlichen Erben von der Erbfolge ausgeschlossen und vollständig über ihren Nachlass verfügt.
Als gesetzliche Erben kommen die Angehörigen des elterlichen Stammes in Betracht. Diese gesetzlichen Erben und deren Wohnort konnten nicht ermittelt werden.
Den eingesetzten Erben wurde die Verfügung am 19.01.2024 amtlich eröffnet. Die Mitteilung der Eröffnung an die gesetzlichen Erben mit unbekanntem Aufenthalt erfolgt durch diese Publikation.
Die gesetzlichen Erben werden auf die ihnen zustehenden Klagerechte nach Art. 519 ff ZGB hingewiesen. Sofern innert Monatsfrist seit dieser Publikation keine Einsprache erfolgt, wird nach den Bestimmungen von Art. 559 ZGB die Erbenbescheinigung ausgestellt.
Frauenfeld, 19. Januar 2024
Notariat Frauenfeld, Langfeldstrasse 53a, 8510 Frauenfeld
Rechnungsruf im öffentlichen Inventar
Art. 582 ZGB
Die Einzelrichterin des Bezirksgerichtes Kreuzlingen hat im Nachlass von Andreas Imhof, geboren am 21.10.1973, gestorben am 08.10.2023, ledig, Bürger von Fahrni BE, wohnhaft gewesen in 8597 Landschlacht, Bachstrasse 26, mit Entscheid vom 4. Dezember 2023 die Errichtung eines öffentlichen Inventars im Sinne von Art. 580 ff. ZGB angeordnet.
Die Gläubiger des Erblassers, mit Einschluss der Bürgschaftsgläubiger, welche gegenüber der Erbschaft aus irgendwelchen Titeln Rechtsansprüche geltend machen, werden aufgefordert, diese in einer Eingabe ausführlich und unter Beilage sämtlicher Belege bis spätestens 19. Februar 2024 anzumelden. Die Gläubiger werden auf Art. 590 ZGB aufmerksam gemacht, wonach ihnen für nicht angemeldete Forderungen die Erben weder persönlich noch mit der Erbschaft haftbar sind.
Ebenfalls werden die Schuldner des Verstorbenen aufgefordert, ihre Verbindlichkeiten innert der obigen Frist anzumelden.
Gläubiger und Schuldner haben ihre Forderungen und Verbindlichkeiten fristgerecht dem Notariat Kreuzlingen einzureichen. Im Weiteren haben Personen, welche Vermögenswerte des Verstorbenen in Verwahrung haben, dem Notariat Kreuzlingen innert der gleichen Frist Mitteilung zu machen.
Kreuzlingen, 19. Januar 2024
Im Auftrag der Einzelrichterin des Bezirksgerichtes Kreuzlingen:
Notariat Kreuzlingen, Hauptstrasse 45, 8280 Kreuzlingen
Eröffnung einer Verfügung von Todes wegen
Hans Rettenmund, geboren am 23.07.1932, verstorben am 08.11.2023, Bürger von Röthenbach im Emmental BE, gesetzlicher Wohnsitz 8586 Erlen, Schlossstrasse 4b, mit Aufenthalt im Alters- und Pflegeheim Schloss Eppishausen, ledig, Sohn des Franz Arnold Rettenmund (08.12.1899 – 10.10.1977), von Röthenbach im Emmental BE und der Ida Rettenmund geb. Thomann (01.07.1893 – 22.12.1951), von Märwil Affeltrangen TG.
Der Verstorbene hat ein eigenhändiges Testament hinterlassen, worin er mittels Erbeneinsetzung vollständig über seinen Nachlass verfügt hat, dies unter Ausschluss der gesetzlichen Erben.
Den eingesetzten Erben wurde das Testament am 16.01.2024 amtlich eröffnet.
Die Mitteilung der Eröffnung der Verfügung von Todes wegen an die unbekannten gesetzlichen Erben erfolgt durch diese Publikation.
Als gesetzliche Erben kommen in Betracht:
1. allfällige voreheliche Nachkommen der Mutter des Erblassers, Ida Rettenmund, geb. Thomann, bei Fehlen solcher
2. die Nachkommen der beiden grosselterlichen Stämme
a. Rettenmund Johann und Rosina, geb. Rettenmund (Grosseltern väterlicherseits)
b. Thomann Albert und Susanna, geb. Huber (Grosseltern mütterlicherseits)
Die unbekannten gesetzlichen Erben werden hiermit auf die ihnen zustehenden gesetzlichen Klagerechte nach Art. 519 ff. ZGB hingewiesen. Sofern innert Monatsfrist seit dieser Publikation keine Einsprache erfolgt, wird nach den Bestimmungen von Art. 559 ZGB die Erbenbescheinigung ausgestellt.
Kreuzlingen, 16. Januar 2024
Notariat Kreuzlingen, Hauptstrasse 45, 8280 Kreuzlingen
Rechnungsruf im öffentlichen Inventar
Art. 582 ZGB
Der Berufsrichter des Bezirksgerichtes Münchwilen hat im Nachlass von Roger Werner Jann, geboren am 24.05.1962, gestorben am 28.08.2023, Bürger von Rebstein SG, wohnhaft gewesen in 9532 Rickenbach b. Wil, Sommeraustrasse 4, mit Entscheid vom 26. Oktober 2023 die Errichtung eines öffentlichen Inventars im Sinne von Art. 580 ff ZGB angeordnet.
Die Gläubiger des Erblassers, mit Einschluss der Bürgschaftsgläubiger, welche gegenüber der Erbschaft aus irgendwelchen Titeln Rechtsansprüche geltend machen, werden aufgefordert, diese in einer Eingabe ausführlich und unter Beilage sämtlicher Belege bis spätestens 12. März 2024 anzumelden. Die Gläubiger werden auf Art. 590 ZGB aufmerksam gemacht, wonach ihnen für nicht angemeldete Forderungen die Erben weder persönlich noch mit der Erbschaft haftbar sind.
Ebenfalls werden die Schuldner des Verstorbenen aufgefordert, ihre Verbindlichkeiten innert der obigen Frist anzumelden.
Gläubiger und Schuldner haben ihre Forderungen und Verbindlichkeiten fristgerecht dem Notariat Münchwilen einzureichen. Im Weiteren haben Personen, welche Vermögenswerte des Verstorbenen in Verwahrung haben, dem Notariat Münchwilen innert der gleichen Frist Mitteilung zu machen.
Aadorf, 8. Januar 2024
Im Auftrag des Berufsrichters des Bezirksgerichtes Münchwilen:
Notariat Münchwilen, Gemeindeplatz 1, Postfach, 8355 Aadorf
Eröffnung von Verfügungen von Todes wegen
Marlise Elisabeth Oswald, geboren am 26.07.1941, Bürgerin von Zürich ZH und Birwinken TG, verwitwet von Karl Oswald, Tochter des Arnold Jakob Lienberger und der Mathilde Rosalie Lienberger, wohnhaft gewesen in 8280 Kreuzlingen, Bärenstrasse 27, ist am 15.11.2023 gestorben.
Die Verstorbene hat mit:
- Erbvertrag mit letztwilligen Verfügungen vom 17.09.2007
- Öffentliche letztwillige Verfügung vom 24.10.2023
- Letztwillige Verfügung vom 11.11.2023
alle gesetzlichen Erben von der Erbfolge ausgeschlossen und vollständig über ihren Nachlass verfügt.
Als gesetzliche Erben kommen die Geschwister und deren Nachkommen in Betracht. Diese gesetzlichen Erben und deren Wohnorte konnten nicht vollständig ermittelt werden. Es betrifft dies:
Jasmine Blaser, geboren am 23.07.1968, verheiratet, von Rüschegg BE, Winterthur ZH und Spreitenbach AG.
Die Wohnadresse konnte nicht eruiert werden.
Den eingesetzten Erben sowie dem bekannten gesetzlichen Erben wurden die Verfügungen am 21.12.2023 amtlich eröffnet. Die Mitteilung der Eröffnung an die gesetzliche Erbin mit unbekanntem Aufenthalt erfolgt durch diese Publikation.
Die gesetzlichen Erben werden auf die ihnen zustehenden Klagerechte nach Art. 519 ff ZGB hingewiesen. Sofern innert Monatsfrist seit dieser Publikation keine Einsprache erfolgt, wird nach den Bestimmungen von Art. 559 ZGB die Erbenbescheinigung ausgestellt.
Kreuzlingen, 21. Dezember 2023
Notariat Kreuzlingen, Hauptstrasse 45, 8280 Kreuzlingen
Eröffnung einer Verfügung von Todes wegen
Karl Altenburger, geboren am 19.11.1946, Bürger von Pfyn TG, verwitwet, Sohn des Altenburger Karl und der Altenburger geb. Schönholzer Frieda, wohnhaft gewesen in 8500 Frauenfeld, Rietweiherweg 8a, ist am 19.09.2023 gestorben.
Der Verstorbene hat mit seiner eigenhändigen letztwilligen Verfügung vom 08.03.2023 alle seine gesetzlichen Erben ausgeschlossen und mittels Erbeinsetzung vollständig über seinen Nachlass verfügt.
Als gesetzliche Erben kommen die Verwandten der grosselterlichen Stämme mütterlicher- und väterlicherseits in Betracht. Die Grosseltern mütterlicherseits sind Schönholzer Konrad und Bertha, geb. Wenk, von Götighofen TG. Die Grosseltern väterlicherseits sind Altenburger Ernst und Lina, geb. Klemenz, von Pfyn TG. Diese gesetzlichen Erben und deren Wohnort wurden nicht ermittelt.
Den eingesetzten Erben wurde die Verfügung am 18.12.2023 amtlich eröffnet. Die Mitteilung der Eröffnung an die gesetzlichen Erben mit unbekanntem Aufenthalt erfolgt durch diese Publikation.
Die gesetzlichen Erben werden auf die ihnen zustehenden Klagerechte nach Art. 519 ff ZGB hingewiesen. Sofern innert Monatsfrist seit dieser Publikation keine Einsprache erfolgt, wird nach den Bestimmungen von Art. 559 ZGB die Erbenbescheinigung ausgestellt
Frauenfeld, 18. Dezember 2023
Notariat Frauenfeld, Langfeldstrasse 53a, 8510 Frauenfeld
Eröffnung einer Verfügung von Todes wegen
Ernst Schürch, geboren am 11.11.1935, Bürger von Rohrbach BE, ledig, Sohn des Schürch Friedrich Ernst und der Schürch geb. Gisel Klara, wohnhaft gewesen in 8280 Kreuzlingen, Tobelstrasse 1, ist am 07.11.2023 gestorben.
Der Verstorbene hat mit Erbvertrag vom 16.01.2014 vollständig über seinen Nachlass verfügt.
Als gesetzliche Erben kommen die Nachkommen des grosselterlichen Stammes in Betracht. Diese gesetzlichen Erben und deren Wohnorte konnten nicht vollständig ermittelt werden.
Den bekannten gesetzlichen Erben sowie den eingesetzten Erben wurde die Verfügung am 14.12.2023 amtlich eröffnet. Die Mitteilung der Eröffnung an allfällig weitere gesetzlichen Erben und an die gesetzlichen Erben mit unbekanntem Aufenthalt erfolgt durch diese Publikation.
Die gesetzlichen Erben werden auf die ihnen zustehenden Klagerechte nach Art. 519 ff ZGB hingewiesen. Sofern innert Monatsfrist seit dieser Publikation keine Einsprache erfolgt, wird nach den Bestimmungen von Art. 559 ZGB die Erbenbescheinigung ausgestellt.
Kreuzlingen, 14. Dezember 2023
Notariat Kreuzlingen, Hauptstrasse 45, 8280 Kreuzlingen
Eröffnung einer Verfügung von Todes wegen
Erich Keim, geboren am 07.08.1930, Bürger von Au SG, verheiratet mit Elsbeth Keim, Sohn des Friedrich Karl Keim und der Anna Katharina Keim, wohnhaft gewesen in 9322 Egnach, Seewiesenstrasse 1d, ist am 07.10.2023 gestorben.
Der Verstorbene hat mit Erbvertrag vom 07.04.1994 vollständig über seinen Nachlass verfügt.
Als gesetzliche Erben kommen die Nachkommen des elterlichen Stammes in Betracht. Diese gesetzlichen Erben und deren Wohnorte konnten nicht vollständig ermittelt werden.
Den bekannten gesetzlichen Erben wurde die Verfügung am 14.12.2023 amtlich eröffnet. Die Mitteilung der Eröffnung an die gesetzlichen Erben mit unbekanntem Aufenthalt erfolgt durch diese Publikation.
Die gesetzlichen Erben werden auf die ihnen zustehenden Klagerechte nach Art. 519 ff ZGB hingewiesen. Sofern innert Monatsfrist seit dieser Publikation keine Einsprache erfolgt, wird nach den Bestimmungen von Art. 559 ZGB die Erbenbescheinigung ausgestellt.
Arbon, 14. Dezember 2023
Notariat Arbon, Weitegasse 6, Postfach, 9320 Arbon
Eröffnung einer Verfügung von Todes wegen
Marie Therese Hauptig, geboren am 04.12.1947, verwitwet, von Tujetsch GR, Winterthur ZH, wohnhaft gewesen in 8592 Uttwil, Oberdorfstrasse 9, ist am 13.08.2023 gestorben.
Die Verstorbene hat mit Erbvertrag mit Erbverzicht vom 7. November 2012 vollständig über ihren Nachlass verfügt.
Als gesetzliche Erben kommen die Nachkommen des grosselterlichen Stammes mütterlicher und väterlicherseits in Betracht. Diese gesetzlichen Erben und deren Wohnort konnten nicht ermittelt werden.
Der eingesetzten Erbin wurde die Verfügung am 14. Dezember 2023 amtlich eröffnet. Die Mitteilung der Eröffnung an die gesetzlichen Erben mit unbekanntem Aufenthalt erfolgt durch diese Publikation.
Die gesetzlichen Erben werden auf die ihnen zustehenden Klagerechte nach Art. 519 ff ZGB hingewiesen. Sofern innert Monatsfrist seit dieser Publikation keine Einsprache erfolgt, wird nach den Bestimmungen von Art. 559 ZGB die Erbenbescheinigung ausgestellt.
Arbon, 14. Dezember 2023
Notariat Arbon, Weitegasse 6, Postfach, 9320 Arbon
Eröffnung einer Verfügung von Todes wegen
Marthe Jeanne Noger, geboren am 31.12.1930, Bürgerin von Winterthur ZH, verwitwet, Tochter der Louise Trzinsky und des Stanislas Trzinsky, wohnhaft gewesen in CH-8280 Kreuzlingen, Bärenstrasse 27, ist am 21.11.2023 gestorben.
Die Verstorbene hat mit letztwilliger Verfügung (Testament) vom 28.03.2017 alle gesetzlichen Erben von der Erbfolge ausgeschlossen und vollständig über ihren Nachlass verfügt.
Als gesetzliche Erben kommen allfällige Verwandte des elterlichen Stammes sowie bei deren Fehlen allfällige Verwandte des grosselterlichen Stammes in Betracht. Diese gesetzlichen Erben und deren Wohnorte konnten nicht ermittelt werden.
Die Mitteilung der Eröffnung an die gesetzlichen Erben mit unbekanntem Aufenthalt erfolgt durch diese Publikation.
Die gesetzlichen Erben werden auf die ihnen zustehenden Klagerechte nach Art. 519 ff ZGB hingewiesen. Sofern innert Monatsfrist seit dieser Publikation keine Einsprache erfolgt, wird nach den Bestimmungen von Art. 559 ZGB die Erbenbescheinigung ausgestellt.
Kreuzlingen, 12. Dezember 2023
Notariat Kreuzlingen, Hauptstrasse 45, 8280 Kreuzlingen
Eröffnung einer Verfügung von Todes wegen
Margritli Emma Schmid, geboren am 27.02.1933, Bürgerin von Bolligen BE, ledig, Tochter des Schmid Friedrich und der Schmid geb. Brunner Anna Maria, wohnhaft gewesen in 9545 Wängi, Neuhausstrasse 3, ist am 15.09.2023 gestorben.
Die Verstorbene hat mit Testament vom 08. Juli 2019 alle gesetzlichen Erben von der Erbfolge ausgeschlossen und vollständig über ihren Nachlass verfügt.
Als gesetzliche Erben kommen die Nachkommen des elterlichen Stammes in Betracht. Diese gesetzlichen Erben und deren Wohnorte konnten nicht vollständig ermittelt werden.
Den eingesetzten Erben wurde die Verfügung am 11. Dezember 2023 amtlich eröffnet. Die Mitteilung der Eröffnung an die gesetzlichen Erben mit unbekanntem Aufenthalt erfolgt durch diese Publikation.
Die gesetzlichen Erben werden auf die ihnen zustehenden Klagerechte nach Art. 519 ff ZGB hingewiesen. Sofern innert Monatsfrist seit dieser Publikation keine Einsprache erfolgt, wird nach den Bestimmungen von Art. 559 ZGB die Erbenbescheinigung ausgestellt.
Aadorf, 11. Dezember 2023
Notariat Münchwilen, Gemeindeplatz 1, Postfach, 8355 Aadorf
Rechnungsruf nach Art. 592 ZGB
Im Nachlass von Brigitte Hildegard Raaf, geboren am 23.05.1937, von Arbon TG, wohnhaft gewesen in 9320 Arbon, Rebenstrasse 57, verstorben am 14. November 2021 wird ein Rechnungsruf im Sinne von Art. 592 ZGB erlassen.
Die Gläubiger der Erblasserin, mit Einschluss der Bürgschaftsgläubiger, welche gegenüber der Erbschaft aus irgendwelchen Titeln Rechtsansprüche geltend machen, werden aufgefordert, diese in einer Eingabe ausführlich und unter Beilage sämtlicher Belege bis spätestens 15. Januar 2024 dem Notariat Arbon, Weitegasse 6, 9320 Arbon, anzumelden.
Die Gläubiger werden auf Artikel 592 ZGB aufmerksam gemacht, wonach das Gemeinwesen nur für die Schulden der Erbschaft im Umfange der Vermögenswerte haftet, die es aus der Erbschaft erworben hat.
Im Weiteren haben Personen, welche Vermögenswerte der verstorbenen Person in Verwahrung haben, dem Notariat Arbon innert der gleichen Frist Mitteilung zu machen.
Arbon, 8. Dezember 2023
Notariat Arbon, Weitegasse 6, Postfach, 9320 Arbon
Rechnungsruf nach Art. 592 ZGB
Im Nachlass von Alice Höchner, geboren am 25.07.1930, von Rheineck SG, wohnhaft gewesen in 8590 Romanshorn, Hubstrasse 1, verstorben am 25. Januar 2021 wird ein Rechnungsruf im Sinne von Art. 592 ZGB erlassen.
Die Gläubiger der Erblasserin, mit Einschluss der Bürgschaftsgläubiger, welche gegenüber der Erbschaft aus irgendwelchen Titeln Rechtsansprüche geltend machen, werden aufgefordert, diese in einer Eingabe ausführlich und unter Beilage sämtlicher Belege bis spätestens 15. Januar 2024 dem Notariat Arbon, Weitegasse 6, 9320 Arbon, anzumelden.
Die Gläubiger werden auf Artikel 592 ZGB aufmerksam gemacht, wonach das Gemeinwesen nur für die Schulden der Erbschaft im Umfange der Vermögenswerte haftet, die es aus der Erbschaft erworben hat.
Im Weiteren haben Personen, welche Vermögenswerte der verstorbenen Person in Verwahrung haben, dem Notariat Arbon innert der gleichen Frist Mitteilung zu machen.
Arbon, 8. Dezember 2023
Notariat Arbon, Weitegasse 6, Postfach, 9320 Arbon
Eröffnung von Verfügungen von Todes wegen
Erich Fluck, geboren am 04.08.1945, Bürger von Stein am Rhein SH und Oberrieden ZH, verheiratet mit Erna Frieda Fluck, Sohn des Fluck Johann und der Fluck geb. Leuthold Helene, wohnhaft gewesen in 8274 Tägerwilen, Im Bindersgarten 3, Zentrum Bindersgarten, ist am 27.09.2023 gestorben.
Der Verstorbene hat mit Erbvertrag vom 27.12.1976 und Nachtrag zum Erbvertrag vom 18.04.2008 mittels Erbeinsetzung vollständig über seinen Nachlass verfügt.
Als gesetzliche Erben kommen die Ehefrau sowie die (Halb-) Geschwister bzw. deren Nachkommen in Betracht. Diese gesetzlichen Erben und deren Wohnorte konnten nicht vollständig ermittelt werden. Es betrifft dies:
• Hedwig Fluck, geboren am 29.08.1904, bzw. deren Nachkommen
• Fridolin Fluck, geboren am 19.04.1915, gestorben im Jahre 1979, bzw. dessen Nachkommen
• Eugen Fluck, geboren am 20.07.1921, gestorben am 18.03.1942, bzw. dessen Nachkommen
Den bekannten gesetzlichen Erben wurden die Verfügungen von Todes wegen am 5. Dezember 2023 amtlich eröffnet. Die Mitteilung der Eröffnung an die gesetzlichen Erben mit unbekanntem Aufenthalt erfolgt durch diese Publikation.
Die gesetzlichen Erben werden auf die ihnen zustehenden Klagerechte nach Art. 519 ff ZGB hingewiesen. Sofern innert Monatsfrist seit dieser Publikation keine Einsprache erfolgt, wird nach den Bestimmungen von Art. 559 ZGB die Erbenbescheinigung ausgestellt.
Kreuzlingen, 5. Dezember 2023
Notariat Kreuzlingen, Hauptstrasse 45, 8280 Kreuzlingen