Archiv 2019
Erbenruf (Art. 555 ZGB)
Am 14.11.2019 verstarb Ricardo Arrivi Perez, geboren 22.09.1951, spanischer Staatsangehöriger, Sohn des Arrivi Ramon und der Arrivi Manuela, wohnhaft gewesen in 8586 Erlen (Schweiz), Aachstrasse 27.
Der Verstorbene hat keine Verfügung von Todes wegen hinterlassen.
An die unbekannten Erben des Ricardo Arrivi Perez ergeht ein Erbenruf gemäss Art. 555 ZGB. Personen, die auf die Erbschaft Anspruch erheben, werden aufgefordert, sich binnen Jahresfrist, gerechnet ab der Veröffentlichung dieses Erbenrufes, unter Vorlage der entsprechenden Urkunden beim Notariat Weinfelden, Amriswilerstrasse 57a, 8570 Weinfelden, zu melden. Sachdienliche Hinweise Dritter sind ebenfalls an das Notariat zur richten.
Weinfelden, 12. Dezember 2019
Notariat Weinfelden, Amriswilerstrasse 57a, 8570 Weinfelden
Testamentseröffnung
Am 11. November 2019 starb in Aadorf Ernst Rütsche, geboren 18.09.1923, Bürger von Kirchberg SG, verwitwet von Rütsche geb. Felix Erna Hulda, geboren 28.02.1928, Bürgerin von Kirchberg SG, gestorben 16.10.2000, Sohn des Josef Johann Albert Rütsche, Bürger von Kirchberg SG, und der Rütsche geb. Blaser Emma, Bürgerin von Kirchberg SG.
Der Verstorbene hat mit Erbvertrag alle gesetzlichen Erben von der Erbfolge ausgeschlossen und anderweitig über seinen gesamten Nachlass verfügt. Der Verstorbene hinterlässt keine pflichtteilsgeschützten Erben.
Als gesetzliche Erben kommt die Verwandtschaft des elterlichen Stammes in Betracht.
Diese gesetzlichen Erben sind unbekannten Aufenthaltes und konnten nicht angeschrieben werden. Das Testament wurde am 10. Dezember 2019 den eingesetzten Erben amtlich eröffnet. Die Mitteilung an die gesetzlichen Erben mit unbekanntem Aufenthalt erfolgt durch diese Publikation.
Die gesetzlichen Erben werden auf die ihnen zustehenden Klagerechte nach Art. 519 ff. ZGB hingewiesen. Sofern innert Monatsfrist seit dieser Publikation keine Einsprache erfolgt, wird nach den Bestimmungen von Artikel 559 ZGB die Erbenbescheinigung ausgestellt.
Aadorf, 10. Dezember 2019
Grundbuchamt und Notariat Münchwilen, Gemeindeplatz 1, Postfach, 8355 Aadorf
Eröffnung eines Erbvertrages
Willem Cor Wielinga, 12.04.1935, niederländischer Staatsangehöriger, wohnhaft gewesen in 8274 Tägerwilen, Hinterdorfstrasse 41, Sohn des Wielinga Ulbe und der Leentje, ist am 30. September 2019 verstorben.
Der Verstorbene hat einen Erbvertrag hinterlassen, wonach er über seinen Nachlass vollumfänglich verfügt hat. Der Erbvertrag wurde am 4. Dezember 2019 den bekannten gesetzlichen Erben amtlich eröffnet.
Da die gesetzlichen Erben des elterlichen bzw. grosselterlichen Stammes väterlicher- und mütterlicherseits nicht bekannt sind, erfolgt die Mitteilung über die Eröffnung des Erbvertrages an die unbekannten gesetzlichen Erben durch diese Publikation.
Diese werden hiermit auf die ihnen zustehenden gesetzlichen Klagerechte nach Art. 519 ff. ZGB hingewiesen. Sofern innert Monatsfrist seit dieser Publikation keine Einsprache erfolgt, wird nach den Bestimmungen von Art. 559 ZGB die Erbenbescheinigung ausgestellt.
Kreuzlingen, 4. Dezember 2019
Notariat Kreuzlingen, Hauptstrasse 45, CH-8280 Kreuzlingen
Rechnungsruf im öffentlichen Inventar
Artikel 582 ZGB
Auf Gesuch hin hat der Einzelrichter des Bezirksgerichtes Kreuzlingen TG am 5. August 2019 die Errichtung eines öffentlichen Inventars im Sinne von Artikel 580 ff. ZGB angeordnet. Es betrifft dies den Nachlass der am 15. Juli 2019 verstorbenen Werffeli Ingeborg Adele, geboren am 13. April 1940, geschieden, Bürgerin von Zollikon ZH, wohnhaft gewesen in 8595 Altnau, mit Aufenthalt in 9320 Arbon, Rebenstrasse 57, Pflegeheim Sonnhalden.
Demzufolge werden die Gläubiger der Erblasserin, mit Einschluss allfälliger Bürgschaftsgläubiger, welche gegenüber der Erbschaft aus irgendwelchen Titeln Rechtsansprüche geltend machen, aufgefordert, diese in einer Eingabe ausführlich und unter Beilage sämtlicher Belege bis spätestens 7. Dezember 2019 anzumelden.
Die Gläubiger werden auf Artikel 590 ZGB aufmerksam gemacht, wonach ihnen für nicht angemeldete Forderungen die Erben weder persönlich noch mit der Erbschaft haftbar sind.
Ebenfalls werden die Schuldner des Verstorbenen aufgefordert, ihre Verbindlichkeiten innert der obigen Frist anzumelden.
Gläubiger und Schuldner haben ihre Forderungen und Verbindlichkeiten fristgerecht dem Notariat Kreuzlingen, Hauptstrasse 45, CH-8280 Kreuzlingen, einzureichen. Im Weiteren haben Personen, welche Vermögenswerte der Verstorbenen in Verwahrung haben, dem Notariat Kreuzlingen innert der gleichen Frist Mitteilung zu machen.
Kreuzlingen, 08. November 2019
Im Auftrag des Einzelrichters des Bezirksgerichtes Kreuzlingen TG, Notariat Kreuzlingen
Eröffnung einer Verfügung von Todes wegen
Die am 14. August 2019 verstorbene Erika Sturzenegger, geb. 20.05.1929, von Speicher AR, wohnhaft gewesen in 8583 Sulgen, Tochter des Schaffner Walter und der Natalina Regina geb. Gervasi, hat in ihrer Verfügung von Todes wegen über ihren gesamten Nachlass verfügt.
Die gesetzlichen Erben, insbesondere allfällige Nachkommen der Mutter Schaffner geb. Gervasi Natalina Regina, geb. 19.12.1892, vor ihrer Heirat am 04.12.1924 konnten nicht vollständig ermittelt werden.
Die Mitteilung der Eröffnung der Verfügung von Todes wegen an die unbekannten gesetzlichen Erben erfolgt durch diese Publikation. Sie werden auf die ihnen zustehenden Klagerechte nach Art. 519 ff. ZGB hingewiesen.
Sofern innert Monatsfrist seit dieser Publikation keine Einsprache erfolgt, wird nach den Bestimmungen von Art. 559 ZGB die Erbenbescheinigung ausgestellt.
Weinfelden, 22. Oktober 2019
Notariat Weinfelden, Amriswilerstrasse 57a, 8570 Weinfelden
Testamentseröffnung
Peter Rüegg, geboren am 16.11.1954, von Eschenbach SG, wohnhaft gewesen in 8280 Kreuzlingen, Konstanzerstrasse 34, Pflegezentrum Wellingtonia, geschieden seit 29.01.2001, Sohn des Rüegg Bruno (1925 – 1974) und der Rüegg geb. Schöpe Ingeborg Elisabeth (1935 – 2008), ist am 17.08.2019 verstorben.
Der Erblasser hat ein eigenhändiges Testament hinterlassen, wonach er über den gesamten Nachlass verfügt hat.
Das Testament wurde am 17. Oktober 2019 der eingesetzten Erbin amtlich eröffnet.
Da der Aufenthaltsort der Halbschwester nicht ermittelt werden konnte, erfolgt die Mitteilung über die Testamentseröffnung an die unbekannte gesetzliche Erbin, nämlich an Elisabeth Theresia Rüegg, geb. 28.07.1948, von Zürich ZH, ledig, durch diese Publikation.
Diese wird hiermit auf die ihr zustehenden gesetzlichen Klagerechte nach Art. 519 ff. ZGB hingewiesen. Sofern innert Monatsfrist seit dieser Publikation keine Einsprache erfolgt, wird nach den Bestimmungen von Art. 559 ZGB die Erbenbescheinigung ausgestellt.
Kreuzlingen, 17. Oktober 2019
Notariat Kreuzlingen, Hauptstrasse 45, CH-8280 Kreuzlingen
Eröffnung einer Verfügung von Todes wegen
Mezger Maria Martha, geboren am 15.12.1924 in Oberneunforn, ledig, Bürgerin von Thayngen SH, gesetzlicher Wohnsitz in Neunforn TG, mit Aufenthalt im Alters- und Pflegezentrum Stammertal, in 8477 Oberstammheim, Kirchweg 2, Tochter des Mezger Ernst und der Mezger geb. Schmid Elisa, ist am 25. August 2019 in Stammheim gestorben.
Die Verstorbene hat einen Erbvertrag hinterlassen, worin sie mittels Erbeinsetzungen vollständig über ihren Nachlass verfügt hat.
Als gesetzliche Erben der Verstorbenen kommen die Angehörigen der grosselterlichen Stämme väterlicher- und mütterlicherseits in Betracht, welche gänzlich unbekannt sind.
Die Verfügung wurde den eingesetzten Erben am 15. Oktober 2019 amtlich eröffnet.
Die Mitteilung der Eröffnung des Erbvertrages an die unbekannten gesetzlichen Erben erfolgt durch diese Publikation. Diese gesetzlichen Erben werden hiermit auf die ihnen zustehenden gesetzlichen Klagerechte nach Artikel 519 ff. ZGB hingewiesen.
Sofern innert Monatsfrist seit dieser Publikation keine Einsprache erfolgt, wird nach den Bestimmungen von Artikel 559 ZGB die Erbenbescheinigung ausgestellt.
Frauenfeld, 15. Oktober 2019
Notariat Frauenfeld, Langfeldstrasse 53a, 8510 Frauenfeld
Testamentseröffnung
Hedwig Zingg, geboren am 09.10.1914, verwitwet, Bürgerin von Affeltrangen TG und Bussnang TG, letzter Wohnsitz in Bischofszell TG, ist am 09.09.2019 gestorben.
Die Verstorbene hat mit letztwilliger Verfügung vollständig über ihren gesamten Nachlass verfügt. Sie hinterlässt keine pflichtteilsgeschützten Erben.
Als gesetzliche Erben kommen die Geschwister der Verstorbenen resp. deren allfällige Nachkommen in Betracht. Diese gesetzlichen Erben konnten nicht ermittelt werden.
Für die nicht bekannten gesetzlichen Erben erfolgt die Testamentseröffnung durch Publikation. Die unbekannten gesetzlichen Erben werden auf die ihnen zustehenden Klagerechte nach Artikel 519 ff. ZGB hingewiesen. Sofern innert Monatsfrist seit Publikation im Amtsblatt keine Einsprache erfolgt, wird nach den Bestimmungen von Artikel 559 ZGB die Erbenbescheinigung ausgestellt.
Bischofszell, 09.10.2019
Notariat Weinfelden, Aussenstelle Bischofszell, Kirchgasse 5, 9220 Bischofszell
Testamentseröffnung
Gerhard Alfred Fleischer, geboren am 07.12.1935, deutscher Staatsangehöriger, wohnhaft gewesen in 8280 Kreuzlingen, Tobelstrasse 1, Altersheim Abendfrieden, Sohn des Fleischer Alfred und der Grethe, ist am 02. September 2019 verstorben.
Der Verstorbene hat einen Erbvertrag hinterlassen, wonach er über seinen Nachlass vollumfänglich verfügt hat. Das Testament wurde am 30. September 2019 den eingesetzten Erben amtlich eröffnet.
Da die gesetzlichen Erben des Verstorbenen nicht ermittelt werden konnten, erfolgt die Mitteilung der Testamentseröffnung an die unbekannten gesetzlichen Erben (die Nachkommen des elterlichen Stammes bzw. grosselterlichen Stammes väterlicher- und mütterlicherseits) durch Publikation.
Diese werden hiermit auf die ihnen zustehenden gesetzlichen Klagerechte nach Art. 519 ff. ZGB hingewiesen. Sofern innert Monatsfrist seit Publikation im Amtsblatt keine Einsprache erfolgt, wird nach den Bestimmungen von Art. 559 ZGB die Erbenbescheinigung ausgestellt.
Kreuzlingen, 30. September 2019
Notariat Kreuzlingen, Hauptstrasse 45, CH-8280 Kreuzlingen
Testamentseröffnung
Josefine Aloisia Hostettler geb. Felber, geboren am 13.01.1931, von Bischofszell TG und Rüschegg BE, wohnhaft gewesen in 8280 Kreuzlingen, Konstanzerstrasse 34, Pflegezentrum Wellingtonia, verwitwet seit 16.09.1987 von Karl Alfred Hostettler, Tochter der Frieda Barbara Hörndli geb. Felber (1905 – 1985), ist am 27.07.2019 verstorben.
Die Erblasserin hat eine öffentliche letztwillige Verfügung hinterlassen, wonach sie über den gesamten Nachlass verfügt hat.
Das Testament wurde am 17. September 2019 den bekannten gesetzlichen Erben sowie den eingesetzten Erben amtlich eröffnet.
Da der Aufenthaltsort der Schwester nicht ermittelt werden konnte, erfolgt die Mitteilung über die Testamentseröffnung an die unbekannte gesetzliche Erbin, nämlich an Maria Veronika Brack geb. Felber, geb. 19.10.1927, deutsche Staatsangehörige, verheiratet seit 12.05.1950 mit Paul Brack, durch diese Publikation.
Diese wird hiermit auf die ihr zustehenden gesetzlichen Klagerechte nach Art. 519 ff. ZGB hingewiesen. Sofern innert Monatsfrist seit dieser Publikation keine Einsprache erfolgt, wird nach den Bestimmungen von Art. 559 ZGB die Erbenbescheinigung ausgestellt.
Kreuzlingen, 17. September 2019
Notariat Kreuzlingen, Hauptstrasse 45, CH-8280 Kreuzlingen
Rechnungsruf gemäss Artikel 582 ZGB
Im Nachlass von Marie Thomet geb. Lenherr, geboren am 07.04.1933, von Wohlen bei Bern BE, wohnhaft gewesen in Romanshorn, mit Aufenthalt im Alters- und Pflegeheim Egnach, Seewiesenstrasse 10A, 9322 Egnach, gestorben am 14.06.2019, wurde die Aufnahme des Öffentlichen Inventars angeordnet und das Notariat Arbon mit der Durchführung beauftragt.
Alle Gläubiger der Erblasserin einschliesslich der Bürgschaftsgläubiger sind aufgerufen, ihre Forderungen und Ansprüche - wie diese auch immer entstanden sind - detailliert und unter Einreichung der Belege bis 14. Oktober 2019 dem Notariat Arbon, Walhallastrasse 2, 9320 Arbon, bekanntzugeben.
Die Gläubiger werden auf die in Artikel 590 ZGB genannten Folgen der Nichtanmeldung aufmerksam gemacht. Demnach sind die Erben für Forderungen zufolge versäumter Anmeldung weder persönlich noch mit der Erbschaft haftbar, sofern die Forderungen nicht durch Pfandrechte an Erbschaftssachen gedeckt sind.
Die Schuldner sowie Personen, welche Sachen oder Vermögenswerte der Verstorbenen in Verwahrung haben, werden ebenfalls aufgefordert, ihre Verbindlichkeiten oder Besitzbestände innert der gleichen Frist dem Notariat Arbon anzumelden.
Arbon, 13. September 2019
Im Auftrag des Einzelrichters des Bezirksgerichts Arbon:
Notariat Arbon, Walhallastrasse 2, 9320 Arbon
Testamentseröffnung
Margrith Anna Voss Baekgaard geb. Kuster, geboren am 27.03.1925, von Altstätten SG, wohnhaft gewesen in 8280 Kreuzlingen, Fliegaufstrasse 14, verheiratet mit Peer Erik Baekgaard, Tochter des Kuster Jakob Arnold (1889-1967) und der Kuster Emma (1896-1983), ist am 21.05.2019 verstorben.
Die Erblasserin hat eine öffentliche letztwillige Verfügung hinterlassen, wonach sie über den gesamten Nachlass verfügt hat.
Das Testament wurde am 06. September 2019 den bekannten gesetzlichen Erben amtlich eröffnet.
Da der Aufenthaltsort der Tochter der Schwester Emma Ida Winzeler geb. Kuster nicht ermittelt werden konnte, erfolgt die Mitteilung über die Testamentseröffnung an die unbekannte gesetzliche Erbin, nämlich an Rose-Anne Christine Eichenberger geb. Winzeler, geb. 18.12.1948, von Zürich ZH und Beinwil am See AG, verwitwet seit 13.08.2011, durch diese Publikation.
Diese wird hiermit auf die ihr zustehenden gesetzlichen Klagerechte nach Art. 519 ff. ZGB hingewiesen. Sofern innert Monatsfrist seit dieser Publikation keine Einsprache erfolgt, wird nach den Bestimmungen von Art. 559 ZGB die Erbenbescheinigung ausgestellt.
Kreuzlingen, 06. September 2019
Notariat Kreuzlingen, Hauptstrasse 45, CH-8280 Kreuzlingen
Erbenruf (Art. 555 ZGB)
Weber-Kogelnig Franziska, geboren am 25.11.1924 in Klagenfurt (Österreich), verwitwet seit 19.09.1965 von Weber Kurt, Bürgerin von Stammheim ZH, wohnhaft gewesen in 8500 Frauenfeld, Zürcherstrasse 2, Tochter der Kogelnig Anna, ist am 16. August 2019 in Frauenfeld TG gestorben.
Die Erblasserin hinterlässt als ihre einzigen gesetzlichen Erben:
- allfällige Nachkommen, welche vor der Einbürgerung durch die Heirat am 01.02.1958 geboren wurden.
Sollten keine Nachkommen vorhanden sein:
- die allenfalls noch lebende Mutter Kogelnig Anna oder bei deren Vorversterben deren Nachkommen (Geschwister der Erblasserin).
Sollten keine gesetzlichen Erben des elterlichen Stammes vorhanden sein, treten folgende Personen als gesetzlichen Erben ein:
- der grosselterliche Stamm mütterlicherseits.
Die gesetzlichen Erben konnten aufgrund der früheren ausländischen Staatsangehörigkeit der Erblasserin nicht vollständig ermittelt werden. Es liegt keine Verfügung von Todes wegen vor.
Die allfälligen gesetzlichen Erben werden gestützt auf Art. 555 ZGB aufgefordert, sich innert Jahresfrist ab dieser Publikation, beim Notariat Frauenfeld zu melden. Sachdienliche Hinweise Dritter sind ebenfalls an das Notariat zu richten.
Frauenfeld, 02. September 2019
Notariat Frauenfeld, Langfeldstrasse 53a, 8510 Frauenfeld
Rechnungsruf bei Erwerb durch das Gemeinwesen
Artikel 592 ZGB
Im Sinne von Art. 592 hat das Notariat Münchwilen die Errichtung eines Nachlassinventars angeordnet. Es betrifft dies den Nachlass der am 29. Juni 2017 verstorbenen Christina Frey, geboren am 23. Juni 1959, geschieden, Bürgerin von Riggisberg BE und Bachenbülach ZH, wohnhaft gewesen in 8372 Wiezikon b. Sirnach, Steigackerstrasse 3.
Demzufolge werden die Gläubiger der Erblasserin, mit Einschluss der Bürgschaftsgläubiger, welche gegenüber der Erbschaft aus irgendwelchen Titeln Rechtsansprüche geltend machen, aufgefordert, diese in einer Eingabe ausführlich und unter Beilage sämtlicher Belege bis spätestens 07. Oktober 2019 anzumelden. Die Gläubiger werden auf Artikel 592 ZGB aufmerksam gemacht, wonach das Gemeinwesen nur für die Schulden der Erbschaft im Umfange der Vermögenswerte haftet, die es aus der Erbschaft erworben hat.
Ebenfalls werden die Schuldner der Verstorbenen aufgefordert, ihre Verbindlichkeiten innert der obigen Frist anzumelden.
Gläubiger und Schuldner haben ihre Forderungen und Verbindlichkeiten fristgerecht dem Notariat Münchwilen, Postfach, 8355 Aadorf, einzureichen. Im Weiteren haben Personen, welche Vermögenswerte der Verstorbenen in Verwahrung haben, dem Notariat Münchwilen innert der gleichen Frist Mitteilung zu machen.
Aadorf, 02. September 2019
Grundbuchamt und Notariat Münchwilen, Gemeindeplatz 1, Postfach, 8355 Aadorf
Eröffnung einer Verfügung von Todes wegen Art. 558 Abs. 2 ZGB
Kübler-Herzog Trudi, geboren am 29.07.1928, verwitwet, Bürgerin von Frauenfeld TG, wohnhaft gewesen in 8253 Diessenhofen, Höhenstrasse 7, Tochter des Herzog Gottwald und der Herzog geb. Habersaat Frieda, ist am 21.02.2019 in Diessenhofen TG gestorben. Sie hat in Form einer Verfügung von Todes wegen vollumfänglich über ihren Nachlass verfügt.
Den uns bekannten gesetzlichen Erben sowie den eingesetzten Erben wurde die Verfügung von Todes wegen am 26. Juli 2019 amtlich eröffnet. Die Eröffnung an die allfälligen weiteren gesetzlichen Erben erfolgt durch diese Publikation.
Es sind dies:
- allfällige voreheliche Kinder von Herzog geb. Guntersweiler Maria und Habersaat geb. Vetterli Katharina (Grossmütter der Erblasserin).
Die allfälligen weiteren gesetzlichen Erben werden hiermit auf die ihnen zustehenden gesetzlichen Klagerechte nach Artikel 519 ff. ZGB hingewiesen.
Sofern innert Monatsfrist seit dieser Publikation keine Einsprachen erfolgen, wird nach den Bestimmungen von Artikel 559 ZGB die Erbenbescheinigung ausgestellt.
Frauenfeld, 26. Juli 2019
Notariat Frauenfeld, Langfeldstrasse 53a, 8510 Frauenfeld
Eröffnung einer Verfügung von Todes wegen Art. 558 Abs. 2 ZGB
Wahl Elsa, geboren am 04.10.1923, ledig, Bürgerin von Glarus Süd GL, wohnhaft gewesen in 8265 Mammern, mit Aufenthalt in 8266 Steckborn, Ofenbachstrasse 6 (Alters- und Pflegeheim), Tochter des Wahl Johannes und der Wahl-Hefti Margaretha, ist am 03. April 2019 in Steckborn TG gestorben.
Sie hat in Form einer Verfügung von Todes wegen vollumfänglich über ihren Nachlass verfügt. Den uns bekannten gesetzlichen Erben sowie der eingesetzten Alleinerbin wurde die Verfügung von Todes wegen am 25. Juli 2019 amtlich eröffnet.
Die Eröffnung an die uns nicht auffindbaren sowie die allfälligen weiteren gesetzlichen Erben erfolgt durch diese Publikation.
Es sind dies:
- Trombella-Vogt Mathilde, geb. 28.05.1927 (Nichte der Erblasserin) und
- Wahl Hansruedi, geb. 03.10.1935 (Neffe der Erblasserin).
- allfällige voreheliche Kinder von Wahl-Hefti Margaretha (Mutter der Erblasserin).
Diese nicht auffindbaren sowie die allfälligen weiteren gesetzlichen Erben werden hiermit auf die ihnen zustehenden gesetzlichen Klagerechte nach Artikel 519 ff. ZGB hingewiesen.
Sofern innert Monatsfrist seit dieser Publikation keine Einsprachen erfolgen, wird nach den Bestimmungen von Artikel 559 ZGB die Erbenbescheinigung ausgestellt.
Frauenfeld, 25. Juli 2019
Notariat Frauenfeld, Langfeldstrasse 53a, 8510 Frauenfeld
Eröffnung von Verfügungen von Todes wegen
Der am 28.06.2019 verstorbene Walter Ignaz Majer, geb. 22.05.1932, österreichischer Staatsangehöriger, wohnhaft gewesen in 8570 Weinfelden, hat in seinen Verfügungen von Todes wegen über seinen gesamten Nachlass verfügt.
Die gesetzlichen Erben, insbesondere allfällige Nachkommen bzw. die Nachkommen der Eltern Wilhelm Majer und Maria Majer geborene Wilt, beide österreichische Staatsangehörige, konnten nicht vollständig ermittelt werden.
Die Mitteilung der Eröffnung der Verfügungen von Todes wegen an die unbekannten gesetzlichen Erben erfolgt durch diese Publikation. Sie werden auf die ihnen zustehenden Klagerechte nach Art. 519 ff. ZGB hingewiesen. Sofern innert Monatsfrist seit dieser Publikation keine Einsprache erfolgt, wird nach den Bestimmungen von Art. 559 ZGB die Erbenbescheinigung ausgestellt.
Weinfelden, 24. Juli 2019
Notariat Weinfelden, Amriswilerstrasse 57a, 8570 Weinfelden
Eröffnung einer Verfügung von Todes wegen
Die am 04. Mai 2019 verstorbene Hannelore Lehner, geb. 02.02.1936, von Lüterkofen-Ichertswil SO, wohnhaft gewesen in 8570 Weinfelden, Tochter des Lehner Jakob und der Helena geb. Kaleja, hat in ihrer Verfügung von Todes wegen über ihren gesamten Nachlass verfügt.
Die gesetzlichen Erben, insbesondere allfällige Nachkommen der Mutter Lehner geb. Kaleja Helena, geb. 21.04.1901 in Bochum (DE), damals preussische Staatsangehörige, gest. 10.08.1967 in Domat/Ems, vor ihrer Einbürgerung in der Schweiz durch Heirat am 02.09.1933, konnten nicht vollständig ermittelt werden.
Die Mitteilung der Eröffnung der Verfügung von Todes wegen an die unbekannten gesetzlichen Erben erfolgt durch diese Publikation. Sie werden auf die ihnen zustehenden Klagerechte nach Art. 519 ff. ZGB hingewiesen. Sofern innert Monatsfrist seit dieser Publikation keine Einsprache erfolgt, wird nach den Bestimmungen von Art. 559 ZGB die Erbenbescheinigung ausgestellt.
Weinfelden, 19. Juli 2019
Notariat Weinfelden, Amriswilerstrasse 57a, 8570 Weinfelden
Testamentseröffnung
Am 4. April 2019 ist Hilde Klara Huber-Spohn, geboren 05.09.1922, von Birwinken TG, wohnhaft gewesen in 8590 Romanshorn verstorben. Sie war verwitwet und hinterlässt keine Nachkommen.
Die Verstorbene hat über ihr gesamtes Vermögen verfügt. Die eingesetzten Erben sind bekannt und ihnen wurden die letztwilligen Verfügungen amtlich eröffnet.
Da die Verwandten der Erblasserin und somit ihre gesetzlichen Erben nicht ermittelt werden konnten, erfolgt die Eröffnung der Verfügungen von Todes wegen an die nicht bekannten gesetzlichen Erben der Verstorbenen durch Publikation in einem öffentlichen Publikationsorgan.
Es betrifft allfällige weitere Geschwister der Erblasserin (Nachkommen der Emilie Spohn geb. Scherrieble) bzw. bei deren Vorversterben ihre Nachkommen.
Die gesetzlichen Erben werden auf die ihnen zustehenden Klagerechte nach Art. 519 ff ZGB hingewiesen.
Werden innert Monatsfrist ab dieser Publikation beim Notariat 9320 Arbon keine Einsprachen angezeigt, wird den eingesetzten Erben die Erbenbescheinigung ausgestellt.
Arbon, 11. Juli 2019
Notariat Arbon, Walhallastrasse 2, 9320 Arbon
Testamentseröffnung
Artikel 558 ZGB
Am 07. April 2019 ist Dino Cavada, geboren am 14.11.1946, von Italien, wohnhaft gewesen in 8597 Landschlacht, Schulstrasse 8, Ehemann der Rosmarie Cavada-Graber, Sohn des Quirino Cavada und der Maria Cavada, gestorben.
Die gesetzlichen Erben des Verstorbenen sind seine Ehefrau und die Geschwister bzw. deren Nachkommen. Der Verstorbene hat drei eigenhändige letztwillige Verfügungen hinterlassen, worin er seine überlebende Ehefrau als Alleinerbin bestimmt hat. Die übrigen gesetzlichen Erben sind von der Erbfolge ausgeschlossen
Die eigenhändigen letztwilligen Verfügungen wurden am 05. Juli 2019 der Ehefrau amtlich eröffnet. Die Mitteilung der Testamentseröffnung an die unbekannten gesetzlichen Erben erfolgt durch diese Publikation. Diese werden hiermit auf die ihnen zustehenden gesetzlichen Klagerechte nach Artikel 519 ff. ZGB hingewiesen.
Sofern innert Monatsfrist seit dieser Publikation keine Einsprache erfolgt, wird nach den Bestimmungen von Artikel 559 ZGB die Erbenbescheinigung ausgestellt.
Kreuzlingen, 05. Juli 2019
Notariat Kreuzlingen, Hauptstrasse 45, 8280 Kreuzlingen
Erbenruf (Art. 555 ZGB)
Schmid geb. Hertle Lieselotte, geboren am 05.05.1940 in Singen (Baden-Würtemberg, Deutschland), geschieden, Bürgerin von Glattfelden ZH, wohnhaft gewesen in 8500 Frauenfeld, mit Aufenthalt in 8355 Aadorf, Mühlewiesestrasse 4 (Alterszentrum Aaheim), Tochter der Hertle Josefa, ist am 14. April 2019 in Aadorf TG gestorben.
Die Erblasserin hinterlässt als ihre einzigen gesetzlichen Erben:
- allfällige Nachkommen, welche vor der Einbürgerung durch die Heirat mit Frei Ernst am 27.10.1962 geboren wurden.
Sollten keine Nachkommen vorhanden sein:
- die allenfalls noch lebende Mutter Hertle Josefa oder bei deren Vorversterben deren Nachkommen (Geschwister der Erblasserin).
Sollten keine gesetzlichen Erben des elterlichen Stammes vorhanden sein, treten folgende Personen als gesetzlichen Erben ein:
- der grosselterliche Stamm mütterlicherseits.
Die gesetzlichen Erben konnten aufgrund der früheren ausländischen Staatsangehörigkeit der Erblasserin nicht vollständig ermittelt werden. Es liegt keine Verfügung von Todes wegen vor.
Die allfälligen gesetzlichen Erben werden gestützt auf Art. 555 ZGB aufgefordert, sich innert Jahresfrist ab dieser Publikation, beim Notariat Frauenfeld zu melden. Sachdienliche Hinweise Dritter sind ebenfalls an das Notariat zu richten.
Frauenfeld, 03. Juli 2019
Notariat Frauenfeld, Langfeldstrasse 53a, 8510 Frauenfeld
Testamentseröffnung
Am 8. März 2019 ist Annedore Luise Schoop-Joswig, geboren 14.07.1934, von Dozwil TG, wohnhaft gewesen in 8590 Romanshorn verstorben. Sie war verwitwet und hinterlässt keine Nachkommen.
Die Verstorbene hat über ihr gesamtes Vermögen verfügt. Der eingesetzte Erbe ist bekannt und ihm wurde die Verfügung von Todes wegen amtlich eröffnet.
Da die Verwandten der Erblasserin und somit ihre gesetzlichen Erben nicht ermittelt werden konnten, erfolgt die Eröffnung der Verfügung von Todes wegen an die nicht bekannten gesetzlichen Erben der Verstorbenen durch Publikation in einem öffentlichen Publikationsorgan.
Es betrifft ihren Bruder Hugo Joswig bzw. bei seinem Vorversterben seine Nachkommen sowie allfällige weitere Geschwister der Erblasserin (Nachkommen des Fritz Joswig und der Anna Maria Dorothea Joswig-Plötzer) bzw. bei deren Vorversterben ihre Nachkommen.
Die gesetzlichen Erben werden auf die ihnen zustehenden Klagerechte nach Art. 519 ff ZGB hingewiesen.
Werden innert Monatsfrist ab dieser Publikation beim Notariat 9320 Arbon keine Einsprachen angezeigt, wird dem eingesetzten Erben die Erbenbescheinigung ausgestellt.
Arbon, 2. Juli 2019
Notariat Arbon, Walhallastrasse 2, 9320 Arbon
Testamentseröffnung
Am 25.04.2019 starb in Münchwilen Chisté Guido, geboren 20.11.1941, italienischer Staatsangehöriger, wohnhaft gewesen in Münchwilen TG, ledig, Sohn des Chisté Giuseppe und der Avi Narcisa, beide italienische Staatsangehörige.
Der Verstorbene hat ein öffentliches Testament vom 13.08.2012 hinterlassen, worin er vollumfänglich über seinen Nachlass verfügt hat. Als gesetzliche Erben kommt die Verwandtschaft des elterlichen Stammes in Betracht. Das Testament wurde heute an die bekannte gesetzliche Erbin eröffnet. Die übrigen gesetzlichen Erben mit unbekanntem Aufenthalt konnten nicht angeschrieben werden. Die Mitteilung an die Erben mit unbekanntem Aufenthalt erfolgt durch diese Publikation.
Die gesetzlichen Erben werden auf die ihnen zustehenden Klagerechte nach Art. 519 ff ZGB hingewiesen. Sofern innert Monatsfrist seit dieser Publikation keine Einsprache erfolgt, wird nach den Bestimmungen von Artikel 559 ZGB die Erbenbescheinigung ausgestellt.
Aadorf, 24. Juni 2019
Grundbuchamt und Notariat Münchwilen, Gemeindeplatz 1, Postfach, 8355 Aadorf
Testamentseröffnung
Am 17. Januar 2019 ist Gertrud Breitenmoser-Dollenbacher, geboren 16.07.1925, von Kirchberg SG, wohnhaft gewesen in 9320 Arbon verstorben. Die Verstorbene war verwitwet und hinterlässt keine Nachkommen und keine pflichtteilsgeschützten Erben.
Sie hat über ihr gesamtes Vermögen letztwillig verfügt. Die eingesetzten Erben sind bekannt und ihnen wurden die letztwilligen Verfügungen amtlich eröffnet.
Da die Verwandten der Erblasserin und somit ihre gesetzlichen Erben nicht ermittelt werden konnten, erfolgt die Eröffnung der letztwilligen Verfügungen an die nicht bekannten gesetzlichen Erben der Verstorbenen durch Publikation in einem öffentlichen Publikationsorgan.
Es betrifft die Nachkommen ihres grosselterlichen Stammes väterlicherseits, d.h. die Nachkommen ihrer Grossmutter Christine Dollenbacher sowie die Nachkommen ihres grosselterlichen Stammes mütterlicherseits, d.h. die Nachkommen ihrer Grosseltern Jakob Aerne und Anna Aerne geb. Hässig.
Die unbekannten gesetzlichen Erben werden auf die ihnen zustehenden Klagerechte nach Art. 519 ff ZGB hingewiesen.
Werden innert Monatsfrist ab dieser Publikation beim Notariat 9320 Arbon keine Einsprachen angezeigt, wird den eingesetzten Erben die Erbenbescheinigung ausgestellt.
Arbon, 17. Juni 2019
Notariat Arbon, Walhallastrasse 2, 9320 Arbon
Testamentseröffnung
Am 12.03.2019 starb in Sirnach, Egli Anna Ida, geboren 02.11.1918, Bürgerin von Mosnang SG, wohnhaft gewesen in Fischingen TG, ledig, Tochter des Egli Franz Jakob, geboren 15.07.1867, gestorben 07.04.1951, und der Egli-Lenzlinger Maria Emma, geboren 12.05.1870, gestorben 13.08.1949.
Die Verstorbene hat ein eigenhändiges Testament vom 04.01.2006 hinterlassen, worin sie vollumfänglich über ihren Nachlass verfügt hat. Das Testament wurde heute an die bekannten gesetzlichen Erben des elterlichen Stammes amtlich eröffnet. Der Grossneffe, Herbert Kreier, geboren 17.09.1962, von Bichelsee-Balterswil TG und Tägerschen-Tobel TG, mit unbekanntem Aufenthalt konnte nicht angeschrieben werden. Die Eröffnung des Testaments an ihn erfolgt durch diese Publikation.
Herbert Kreier wird auf die ihm zustehenden Klagerechte nach Art. 519 ff ZGB hingewiesen. Sofern innert Monatsfrist seit dieser Publikation keine Einsprache erfolgt, wird nach den Bestimmungen von Artikel 559 ZGB die Erbenbescheinigung ausgestellt.
Aadorf, 11. Juni 2019
Grundbuchamt und Notariat Münchwilen, Gemeindeplatz 1, Postfach, 8355 Aadorf
Testamentseröffnung
Gertrud Sauter, 09.01.1931, von Warth-Weiningen TG, wohnhaft gewesen in 8280 Kreuzlingen, Kirchstrasse 17, Genossenschaft Alterszentrum, Tochter des Albert Sauter und der Lydia, ist am 07. März 2019 verstorben.
Die Verstorbene hat eine eigenhändige letztwillige Verfügung hinterlassen, wonach sie über ihren Nachlass vollumfänglich verfügt hat. Das Testament wurde am 24. Mai 2019 den eingesetzten Erben amtlich eröffnet. Da die gesetzlichen Erben der Verstorbenen nicht ermittelt werden konnten, erfolgt die Mitteilung der Testamentseröffnung an die unbekannten gesetzlichen Erben (die Nachkommen des elterlichen Stammes bzw. grosselterlichen Stammes väterlicher- und mütterlicherseits) durch diese Publikation.
Diese werden hiermit auf die ihnen zustehenden gesetzlichen Klagerechte nach Art. 519 ff. ZGB hingewiesen. Sofern innert Monatsfrist seit dieser Publikation keine Einsprache erfolgt, wird nach den Bestimmungen von Art. 559 ZGB die Erbenbescheinigung ausgestellt.
Kreuzlingen, 24. Mai 2019
Notariat Kreuzlingen, Hauptstrasse 45, Postfach 178, CH-8280 Kreuzlingen 2
Testamentseröffnung
Am 08.12.2018 ist Helga Bockhoff, geboren 01.10.1937, deutsche Staatsangehörige, wohnhaft gewesen in 8590 Romanshorn verstorben. Die Verstorbene war ledig und hinterlässt keine Nachkommen und keine pflichtteilsgeschützten Erben.
Die Verstorbene hat über ihr gesamtes Vermögen letztwillig verfügt. Als gesetzliche Erben kommen die Verwandten des elterlichen Stammes (Nachkommen von Friedrich Felix und Anna Bockhoff) in Betracht, welche teilweise unbekannt sind. Die letztwillige Verfügung wurde am 13.05.2019 den bekannten gesetzlichen Erben und den eingesetzten Erben amtlich eröffnet. Die Mitteilung an die unbekannten gesetzlichen Erben (weitere Nachkommen der verstorbenen Eltern) erfolgt durch diese Publikation.
Die unbekannten gesetzlichen Erben werden auf die ihnen zustehenden Klagerechte nach Art. 519 ff ZGB hingewiesen. Sofern innert Monatsfrist seit dieser Publikation keine Einsprache erfolgt, kann nach den Bestimmungen von Artikel 559 ZGB die Erbenbescheinigung ausgestellt werden.
Arbon, 13. Mai 2019
Notariat Arbon, Walhallastrasse 2, 9320 Arbon
Testamentseröffnung
Am 16. März 2019 starb in Frauenfeld Chuponpa Zamling Phende, geboren 03.07.1932, Bürger von Münchwilen TG (früher tibetischer Staatsangehöriger), wohnhaft gewesen in 9542 Münchwilen, verwitwet seit 12.02.1999, Sohn des Norbu und der Lhakchung.
Der Verstorbene hat mit Testament alle gesetzlichen Erben von der Erbfolge ausgeschlossen und anderweitig mittels Erbeinsetzung über seinen gesamten Nachlass verfügt. Der Verstorbene hinterlässt keine pflichtteilsgeschützten gesetzlichen Erben.
Als gesetzliche Erben kommen die Verwandten des elterlichen Stammes in Betracht, welche teilweise unbekannt sind. Das Testament wurde am 18. April 2019 der eingesetzten Erbin amtlich eröffnet. Die Mitteilung an die unbekannten gesetzlichen Erben (weitere Nachkommen der verstorbenen Eltern) erfolgt durch diese Publikation.
Die unbekannten gesetzlichen Erben werden auf die ihnen zustehenden Klagerechte nach Art. 519 ff ZGB hingewiesen. Sofern innert Monatsfrist seit dieser Publikation keine Einsprache erfolgt, wird nach den Bestimmungen von Artikel 559 ZGB die Erbenbescheinigung ausgestellt.
Aadorf, 18. April 2019
Notariat Münchwilen
Rechnungsruf im öffentlichen Inventar
Artikel 582 ZGB
Auf Gesuch hin hat der Einzelrichter des Bezirksgerichtes Kreuzlingen TG am 27. November 2018 die Errichtung eines öffentlichen Inventars im Sinne von Artikel 580 ff. ZGB angeordnet. Es betrifft dies den Nachlass des am 14. Oktober 2018 verstorbenen Casciaro Gianfranco, geboren am 06. Februar 1960, geschieden, Bürger von Egnach TG, wohnhaft gewesen in 8272 Ermatingen, Hauptstrasse 146b.
Demzufolge werden die Gläubiger des Erblassers, mit Einschluss allfälliger Bürgschaftsgläubiger, welche gegenüber der Erbschaft aus irgendwelchen Titeln Rechtsansprüche geltend machen, aufgefordert, diese in einer Eingabe ausführlich und unter Beilage sämtlicher Belege bis spätestens 31. Mai 2019 anzumelden.
Die Gläubiger werden auf Artikel 590 ZGB aufmerksam gemacht, wonach ihnen für nicht angemeldete Forderungen die Erben weder persönlich noch mit der Erbschaft haftbar sind.
Ebenfalls werden die Schuldner des Verstorbenen aufgefordert, ihre Verbindlichkeiten innert der obigen Frist anzumelden.
Gläubiger und Schuldner haben ihre Forderungen und Verbindlichkeiten fristgerecht dem Notariat Kreuzlingen, Hauptstrasse 45, Postfach 178, CH-8280 Kreuzlingen, einzureichen. Im Weiteren haben Personen, welche Vermögenswerte des Verstorbenen in Verwahrung haben, dem Notariat Kreuzlingen innert der gleichen Frist Mitteilung zu machen.
Kreuzlingen, 08. April 2019
Im Auftrag des Einzelrichters des Bezirksgerichtes Kreuzlingen TG:
Notariat Kreuzlingen
Rechnungsruf gemäss Artikel 582 ZGB
Im Nachlass von Louise Anna Oberholzer, geboren am 23.01.1929, von Eschenbach SG, wohnhaft gewesen in 9320 Arbon, Rebenstrasse 57, gestorben am 18.02.2019, wurde die Aufnahme des Öffentlichen Inventars angeordnet und das Notariat Arbon mit der Durchführung beauftragt.
Alle Gläubiger der Erblasserin einschliesslich der Bürgschaftsgläubiger sind aufgerufen, ihre Forderungen und Ansprüche - wie diese auch immer entstanden sind - detailliert und unter Einreichung der Belege bis 12. Mai 2019 dem Notariat Arbon, Walhallastrasse 2, 9320 Arbon, bekanntzugeben.
Die Gläubiger werden auf die in Artikel 590 ZGB genannten Folgen der Nichtanmeldung aufmerksam gemacht. Demnach sind die Erben für Forderungen zufolge versäumter Anmeldung weder persönlich noch mit der Erbschaft haftbar, sofern die Forderungen nicht durch Pfandrechte an Erbschaftssachen gedeckt sind.
Die Schuldner sowie Personen, welche Sachen oder Vermögenswerte der Verstorbenen in Verwahrung haben, werden ebenfalls aufgefordert, ihre Verbindlichkeiten oder Besitzbestände innert der gleichen Frist dem Notariat Arbon anzumelden.
Arbon, 12. April 2019
Im Auftrag des Einzelrichters des Bezirksgerichts Arbon:
Notariat Arbon, Walhallastrasse 2, 9320 Arbon
Rechnungsruf bei Erwerb durch das Gemeinwesen
Artikel 592 ZGB
Im Sinne von Art. 592 ZGB hat das Notariat Münchwilen die Errichtung eines Nachlassinventars angeordnet. Es betrifft dies den Nachlass des am 10. Februar 2018 verstorbenen Felix Storm, geboren am 13. Juli 1943, geschieden, Deutscher Staatsangehöriger, wohnhaft gewesen in 8370 Sirnach, Frauenfelderstrasse 7.
Demzufolge werden die Gläubiger des Erblassers, mit Einschluss der Bürgschaftsgläubiger, welche gegenüber der Erbschaft aus irgendwelchen Titeln Rechtsansprüche geltend machen, aufgefordert, diese in einer Eingabe ausführlich und unter Beilage sämtlicher Belege bis spätestens 13. Mai 2019 anzumelden. Die Gläubiger werden auf Artikel 592 ZGB aufmerksam gemacht, wonach das Gemeinwesen nur für die Schulden der Erbschaft im Umfange der Vermögenswerte haftet, die es aus der Erbschaft erworben hat.
Ebenfalls werden die Schuldner des Verstorbenen aufgefordert, ihre Verbindlichkeiten innert der obigen Frist anzumelden.
Gläubiger und Schuldner haben ihre Forderungen und Verbindlichkeiten fristgerecht dem Notariat Münchwilen, Postfach, 8355 Aadorf, einzureichen. Im Weiteren haben Personen, welche Vermögenswerte des Verstorbenen in Verwahrung haben, dem Notariat Münchwilen innert der gleichen Frist Mitteilung zu machen.
Aadorf, 8. April 2019
Grundbuchamt und Notariat Münchwilen, Gemeindeplatz 1, Postfach, 8355 Aadorf
Testamentseröffnung
Am 20. Oktober 2018 ist Lieselotte Elsbeth Züllig-Dreher, geboren 05.10.1927, von Romanshorn TG, wohnhaft gewesen in 9326 Horn, mit Aufenthalt in 9320 Arbon, Rebenstrasse 57 gestorben. Sie war verwitwet und hinterlässt nach ihrer Ehe mit Otto Züllig keine Nachkommen.
Sie hat über ihr gesamtes Vermögen testamentarisch verfügt. Die eingesetzten Erben sind bekannt und ihnen wurden die letztwilligen Verfügungen amtlich eröffnet.
Da die Verwandten der Erblasserin und somit ihre gesetzlichen Erben nicht ermittelt werden konnten, erfolgt die Eröffnung dieses Testamentes an die nicht bekannten gesetzlichen Erben der Verstorbenen durch Publikation in einem öffentlichen Publikationsorgan.
Es betrifft allfällige Nachkommen vor der am 2. Januar 1961 geschlossenen Ehe mit Otto Züllig sowie die Nachkommen ihres elterlichen Stammes, d.h. die Nachkommen ihres Vaters Alois Dreher sowie von ihrer Mutter Bertha Dreher, bzw. dessen Nachkommen, falls die Geschwister bereits vorverstorben sein sollten.
Die gesetzlichen Erben werden auf die ihnen zustehenden Klagerechte nach Art. 519 ff ZGB hingewiesen.
Werden innert Monatsfrist ab dieser Publikation beim Notariat 9320 Arbon keine Einsprachen angezeigt, wird den eingesetzten Erben die Erbenbescheinigung ausgestellt.
Arbon, 13. März 2019
Notariat Arbon, Walhallastrasse 2, 9320 Arbon
Testamentseröffnung
Am 05. August 2018 starb in Münsterlingen TG Hermann Schmid, geboren am 03.12.1922, Bürger von Basadingen-Schlattingen TG, wohnhaft gewesen in 8280 Kreuzlingen, ledig, Sohn des Schmid Hermann (16.04.1878 – 26.04.1948) und der Schmid geb. Ott Paula (12.03.1889 – 25.07.1970).
Der Verstorbene hat eine eigenhändige letztwillige Verfügung hinterlassen, wonach er über seinen Nachlass vollumfänglich verfügt hat.
Dem eingesetzten Erben ist die letztwillige Verfügung heute amtlich eröffnet worden. Die Eröffnung des Testamentes an die unbekannten gesetzlichen Erben erfolgt durch diese Publikation; es sind dies die Nachkommen seiner beiden grosselterlichen Stämme:
- Hermann Schmid und Amalie Schmid geb. Ott (Grosseltern väterlicherseits)
- Jakob Ott und Maria Elisabetha Philomene Ott geb. Müller (Grosseltern mütterlicherseits)
Die unbekannten gesetzlichen Erben werden hiermit auf die ihnen zustehenden gesetzlichen Klagerechte nach Art. 519 ff. ZGB hingewiesen. Sofern innert Monatsfrist seit dieser Publikation keine Einsprache erfolgt, wird nach den Bestimmungen von Art. 559 ZGB die Erbenbescheinigung ausgestellt.
Kreuzlingen, 28. Februar 2019
Notariat Kreuzlingen, Hauptstrasse 45, Postfach 178, 8280 Kreuzlingen
Testamentseröffnung
Mall Erwin, geboren am 23.09.1933, ledig, von Oetwil am See ZH, wohnhaft gewesen in 9215 Schönenberg, Weitenaustrasse 23, ist am 02.01.2019 gestorben.
Der Verstorbene hatte keine Kinder. Die Eltern Karl Mall und Hulda Maria Mall, beide italienische Staatsangehörige sind bereits vorverstorben.
Der Verstorbene hat mit letztwilliger Verfügung alle gesetzlichen Erben von der Erbfolge ausgeschlossen und vollständig über seinen gesamten Nachlass verfügt. Er hinterlässt keine pflichtteilsgeschützten Erben.
Als gesetzliche Erben kommen die Geschwister und Halbgeschwister resp. deren Nachkommen in Betracht. Diese gesetzlichen Erben konnten nicht abschliessend ermittelt werden.
Sämtliche dem Notariat bekannten gesetzlichen Erben wurden direkt informiert.
Für die nicht bekannten gesetzlichen Erben erfolgt die Testamentseröffnung durch diese Publikation. Die unbekannten gesetzlichen Erben werden auf die ihnen zustehenden Klagerechte nach Artikel 519 ff. ZGB hingewiesen. Sofern innert Monatsfrist seit dieser Publikation keine Einsprache erfolgt, wird nach den Bestimmungen von Artikel 559 ZGB die Erbenbescheinigung ausgestellt.
Bischofszell, 11. Februar 2019
Notariat Weinfelden, Aussenstelle Bischofszell, Kirchgasse 5, 9220 Bischofszell
Testamentseröffnung
Rohner-Carniello Jolanda Elise, geboren am 01.07.1916, verwitwet, von Schwellbrunn AR, wohnhaft gewesen in 9220 Bischofszell, ist am 20.12.2018 gestorben.
Die Verstorbene hatte keine Kinder. Die Eltern Ludwig Johann Carniello und Maria Fucia Carniello, beide italienische Staatsangehörige, sind bereits vorverstorben.
Die Verstorbene hat mit letztwilliger Verfügung vollständig über ihren gesamten Nachlass verfügt. Sie hinterlässt keine pflichtteilsgeschützten Erben.
Als gesetzliche Erben kommen die Geschwister der Verstorbenen resp. deren Nachkommen in Betracht. Diese gesetzlichen Erben konnten nicht abschliessend ermittelt werden.
Sämtliche dem Notariat bekannten gesetzlichen Erben wurden direkt informiert.
Für die nicht bekannten gesetzlichen Erben erfolgt die Testamentseröffnung durch diese Publikation. Die unbekannten gesetzlichen Erben werden auf die ihnen zustehenden Klagerechte nach Artikel 519 ff. ZGB hingewiesen. Sofern innert Monatsfrist seit dieser Publikation keine Einsprache erfolgt, wird nach den Bestimmungen von Artikel 559 ZGB die Erbenbescheinigung ausgestellt.
Bischofszell, 11. Februar 2019
Notariat Weinfelden, Aussenstelle Bischofszell, Kirchgasse 5, 9220 Bischofszell
Auflage des öffentlichen Inventars
Artikel 584 ZGB
Das öffentliche Inventar über den Nachlass von Gautschi-Schürch Maya, geboren am 25.11.1959, Bürgerin von Rohrbach BE, wohnhaft gewesen in 8374 Oberwangen, Höhenweg 1a, gestorben am 27.06.2018, liegt den Beteiligten bis am 22. März 2019 beim Grundbuchamt und Notariat Münchwilen TG nach telefonischer Voranmeldung zur Einsicht auf.
Aadorf, 08. Februar 2019
Grundbuchamt und Notariat Münchwilen, Gemeindeplatz 1, 8355 Aadorf
Testamentseröffnung
(Artikel 558 ZGB)
Am 01 September 2018 ist Giuseppe Domenico Gabriello Dini, geb. 05.09.1937, italienischer Staatsangehöriger, wohnhaft gewesen in 8595 Altnau, Weiert 1, verheiratet mit Leonarda Rosaria Cavallo seit 25.01.1989, Sohn des Francesco Giuseppe Dini und der Veronica De Lorenzi, gestorben.
Die einzige bekannte gesetzliche Erbin ist die überlebende Ehefrau. Die gesetzlichen Erben des elterlichen Stammes, namentlich allfällige Geschwister bzw. deren Nachkommen, sind unbekannt. Der Erblasser hat eine öffentliche letztwillige Verfügung hinterlassen, worin er seine überlebende Ehefrau als Universalerbin bestimmt hat.
Die Verfügung von Todes wegen wurde am 05.02.2019 der Ehefrau amtlich eröffnet. Die Mitteilung der Testamentseröffnung an die Geschwister bzw. deren Nachkommen erfolgt durch diese Publikation. Diese werden hiermit auf die ihnen zustehenden Klagerechte nach Artikel 519 ff. ZGB hingewiesen. Sofern innert Monatsfrist seit Publikation im Amtsblatt keine Einsprache erfolgt, wird nach den Bestimmungen von Artikel 559 ZGB die Erbenbescheinigung ausgestellt.
Kreuzlingen, 05.02.2019
Notariat Kreuzlingen, Hauptstrasse 45, Postfach 178, CH-8280 Kreuzlingen 2
Testamentseröffnung
Am 20. Dezember 2018 starb in Münchwilen TG Meile Nikolaus Johann, geboren 13.09.1936, Bürger von Mosnang SG, ledig, Sohn des Meile Alois, geboren 19.05.1898, Bürger von Mosnang SG, gestorben 16.02.1970, und der Meile geb. Meile Bertha Klara, geboren 11.08.1902, Bürgerin von Mosnang SG, gestorben 21.03.1990.
Der Verstorbene hat in einem Testament alle gesetzlichen Erben von der Erbfolge ausgeschlossen und anderweitig über seinen gesamten Nachlass verfügt. Der Verstorbene hinterlässt keine pflichtteilsgeschützten Erben.
Als gesetzliche Erben kommen die Nachkommen der vorverstorbenen Eltern in Betracht.
Diese gesetzlichen Erben des Verstorbenen konnten nicht vollständig ermittelt werden. Den bekannten gesetzlichen und eingesetzten Erben wurde die Verfügung von Todes wegen am 01. Februar 2019 amtlich eröffnet. Die Eröffnung der Verfügung an die unbekannten gesetzlichen Erben erfolgt durch Publikation.
Die gesetzlichen Erben werden auf die ihnen zustehenden Klagerechte nach Art. 519 ff ZGB hingewiesen. Sofern innert Monatsfrist seit Publikation keine Einsprache erfolgt, wird nach den Bestimmungen von Artikel 559 ZGB die Erbenbescheinigung ausgestellt.
Aadorf, 01. Februar 2019
Grundbuchamt und Notariat Münchwilen, Gemeindeplatz 1, Postfach, 8355 Aadorf
Testamentseröffnung
Am 26.12.2018 ist Luginbühl Erwin, geboren am 23.04.1934 in Neuhausen am Rheinfall SH, mit letztem Wohnsitz in 8254 Basadingen, Gemeindehausstrasse 20, Sohn des Schreibmüller Erwin, geboren am 30.03.1911, gestorben am 28.02.1935 und der Luginbühl geb. Galiotto Maria Anna, geboren am 02.05.1913, ledig italienische Staatsangehörige, gestorben am 02.06.2002, verstorben.
Der Verstorbene hat in seinen Verfügungen von Todes wegen vollumfänglich über seinen Nachlass verfügt, unter Ausschluss der gesetzlichen Erben. Der Verstorbene hinterlässt keine Pflichtteilserben. Als gesetzliche Erben kommt die Verwandtschaft des elterlichen Stammes in Betracht. An allfällige unbekannte Nachkommen der Mutter des Erblassers, nämlich Luginbühl geb. Galiotto Maria Anna, erfolgt die Eröffnung der Verfügungen von Todes durch diese Publikation. An die übrigen Beteiligten erfolgte die Testamentseröffnung am 29.01.2019.
Die unbekannten gesetzlichen Erben werden hiermit auf die ihnen zustehenden gesetzlichen Klagerecht nach Artikel 519 ff. ZGB hingewiesen. Sofern innert Monatsfrist seit dieser Publikation keine Einsprache erfolgt, wird nach den Bestimmungen von Artikel 559 ZGB die Erbenbescheinigung ausgestellt.
Frauenfeld, 29. Januar 2019
Notariat und Grundbuchamt des Bezirks Frauenfeld
Langfeldstrasse 53a, Postfach, 8510 Frauenfeld
Testamentseröffnung
Am 05.01.2019 ist Roman Tissot, geb. 17.03.1954, geschieden, Sohn des Tissot Viktor Louis und der Tissot Luigia Modesta, von Bürglen TG, wohnhaft gewesen in 8575 Bürglen, Schützenstrasse 19b, gestorben.
Der Erblasser hat eine letztwillige Verfügung hinterlassen, in welcher er über seinen gesamten Nachlass verfügt hat.
Die gesetzlichen Erben, d.h. Angehörige des grosselterlichen Stammes, konnten nicht vollständig ermittelt werden und sind somit teilweise unbekannt.
Das Testament wurde den bekannten gesetzlichen sowie eingesetzten Erben am 16. Januar 2019 amtlich eröffnet. Die Mitteilung an die unbekannten Erben erfolgt durch diese Publikation.
Die gesetzlichen Erben werden hiermit auf die ihnen zustehenden Klagerechte nach Art. 519 ff. ZGB hingewiesen. Sofern innert Monatsfrist seit dieser Publikation keine Einsprache erfolgt, wird nach den Bestimmungen von Art. 559 ZGB die Erbenbescheinigung ausgestellt.
Weinfelden, 16. Januar 2019
Notariat Weinfelden, Amriswilerstrasse 57a, 8570 Weinfelden
Testamentseröffnung
Am 25. Dezember 2018 starb in Wil SG Gertrud Josefa Bischof-Schlotter, geboren 22.03.1930, Bürgerin von Eggersriet-Grub SG, verheiratet mit Walter Johann Bischof, Tochter des Schlotter Josef und der Schlotter Gertrud Cäzilia.
Die Verstorbene hat mit eigenhändigem Testament ihren Ehegatten als Alleinerben des gesamten Nachlasses eingesetzt. Die Verstorbene hinterlässt neben ihrem Ehegatten keine weiteren pflichtteilsgeschützten Erben.
Als gesetzliche Erben kommt die Verwandtschaft des elterlichen Stammes in Betracht.
Diese gesetzlichen Erben konnten nicht abschliessend ermittelt werden. Das Testament wurde am 10. Januar 2019 den übrigen gesetzlichen Erben amtlich eröffnet. Die Mitteilung an die Erben mit unbekanntem Aufenthalt erfolgt durch diese Publikation.
Die gesetzlichen Erben werden auf die ihnen zustehenden Klagerechte nach Art. 519 ff. ZGB hingewiesen. Sofern innert Monatsfrist seit dieser Publikation keine Einsprache erfolgt, wird nach den Bestimmungen von Artikel 559 ZGB die Erbenbescheinigung ausgestellt.
Aadorf, 10. Januar 2019
Grundbuchamt und Notariat Münchwilen, Gemeindeplatz 1, Postfach, 8355 Aadorf
Eröffnung einer Verfügung von Todes wegen
Die am 25. November 2018 verstorbene Ida Ursula Köchli, geb. 15.01.1939, von Bichelsee-Balterswil TG und Sarmenstorf AG, wohnhaft gewesen in 8570 Weinfelden, Tochter des Köchli Viktor Karl und der Ida geb. Kohler, hat in ihrer Verfügung von Todes wegen über ihren gesamten Nachlass verfügt.
Die gesetzlichen Erben, insbesondere allfällige Nachkommen der Mutter Köchli geb. Kohler Ida, geb. 02.08.1914 in Wald ZH, damals deutsche Staatsangehörige, gest. 17.08.2008 in Weinfelden, vor ihrer Einbürgerung in der Schweiz durch Heirat am 03.10.1938, konnten nicht vollständig ermittelt werden.
Die Mitteilung der Eröffnung der Verfügung von Todes wegen an die unbekannten gesetzlichen Erben erfolgt durch diese Publikation. Sie werden auf die ihnen zustehenden Klagerechte nach Art. 519 ff. ZGB hingewiesen. Sofern innert Monatsfrist seit dieser Publikation keine Einsprache erfolgt, wird nach den Bestimmungen von Art. 559 ZGB die Erbenbescheinigung ausgestellt.
Weinfelden, 07. Januar 2019
Notariat Weinfelden, Amriswilerstrasse 57a, 8570 Weinfelden