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Archiv 2017 (ab 31.8.2017)

Eröffnung einer Verfügung von Todes wegen
Art. 558 Abs. 2 ZGB

Wulff Elsbeth Berta Klara, geboren am 04.10.1921, ledig, Bürgerin von Speicher AR, wohnhaft gewesen in 8500 Frauenfeld, Zürcherstrasse 84 (Alterszentrum Park) Tochter des Wulff Robert Oskar Walter und der Wulff geb. Hörler Lilli Berta, ist am 6. Dezember 2017 in Frauenfeld gestorben. Sie hat in Form einer Verfügung von Todes wegen vollumfänglich über ihren Nachlass verfügt. Den uns bekannten gesetzlichen Erben sowie den eingesetzten Erben wurde die Verfügung von Todes wegen am 22. Dezember 2017 amtlich eröffnet.

Die Eröffnung an die unbekannten allfällig weiteren gesetzlichen Erben erfolgt durch diese Publikation. Es sind dies:

Diese unbekannten möglichen gesetzlichen Erben werden hiermit auf die ihnen zustehenden gesetzlichen Klagerechte nach Artikel 519 ff. ZGB hingewiesen.

Sofern innert Monatsfrist seit Publikation im Amtsblatt keine Einsprachen erfolgen, wird nach den Bestimmungen von Artikel 559 ZGB die Erbenbescheinigung ausgestellt.

Frauenfeld, 22. Dezember 2017

Notariat Frauenfeld, Langfeldstrasse 53a, 8510 Frauenfeld

 

Eröffnung einer Verfügung von Todes wegen
Art. 558 Abs. 2 ZGB

Margareth Anna Ebner, geboren am 29.04.1914, geschieden, Bürgerin von Spreitenbaçh AG und Zürich ZH, wohnhaft gewesen in 8253 Diessenhofen, Klinik St. Katharinental, Tochter des Alois Joseph Ebner und der Ida Emilie Ebner-Riedliger, ist am 13. Oktober 2017 in Diessenhofen gestorben. Sie hat in Form einer Verfügung von Todes wegen vollumfänglich über ihren Nachlass verfügt. Den uns bekannten gesetzlichen Erben sowie dem eingesetzten Erben wurde die Verfügung von Todes wegen am 24. November 2017 amtlich eröffnet.

Die Eröffnung an die uns unbekannten, allfällig weiteren gesetzlichen Erben erfolgt durch Publikation im Amtsblatt. Es sind dies:

Diese unbekannten möglichen gesetzlichen Erben werden auf die ihnen zustehenden gesetzlichen Klagerechte nach Artikel 519 ff. ZGB hingewiesen.

Sofern innert Monatsfrist seit der Publikation im Amtsblatt keine Einsprachen erfolgen, wird nach den Bestimmungen von Artikel 559 ZGB die Erbenbescheinigung ausgestellt.

Frauenfeld, 24. November 2017

Grundbuchamt und Notariat Frauenfeld, Langfeldstrasse 53a, 8510 Frauenfeld

 

Rechnungsruf gemäss Art. 582 ZGB

Die Einzelrichterin des Bezirksgerichtes Weinfelden hat mit Verfügung vom 26. September 2017 die Errichtung eines öffentlichen Inventars im Sinne von Artikel 580 ff. ZGB über den Nachlass von Andreas Friedrich Heitmann, geb. 17.09.1970, von Dübendorf ZH, wohnhaft gewesen in 8585 Happerswil, Oberdorf 10, gestorben am 11. August 2017, angeordnet.

Demzufolge werden die Gläubiger des Erblassers, mit Einschluss der Bürgschaftsgläubiger, welche gegenüber der Erbschaft aus irgendwelchen Titeln Rechtsansprüche geltend machen, aufgefordert, diese in einer Eingabe ausführlich und unter Beilage sämtlicher Belege bis spätestens 17. Dezember 2017 beim Notariat Weinfelden, Amriswilerstrasse 57a, Postfach, 8570 Weinfelden, anzumelden.

Die Gläubiger werden auf die in Artikel 590 ZGB genannten Folgen der Nichtanmeldung aufmerksam gemacht. Demnach sind die Erben für Forderungen zufolge versäumter Anmeldung weder persönlich noch mit der Erbschaft haftbar, sofern die Forderungen nicht durch Pfandrechte an Erbschaftssachen gedeckt sind.

Die Schuldner sowie Personen, welche Sachen oder Vermögenswerte des Verstorbenen in Verwahrung haben, werden ebenfalls aufgefordert, ihre Verbindlichkeiten oder Besitzbestände innert der gleichen Frist dem Notariat Weinfelden anzumelden.

Weinfelden, 17. November 2017

Notariat Weinfelden

 

Eröffnung von Verfügungen von Todes wegen

Der am 25. September 2017 verstorbene Hans Erwin Lüthi, geb. 06.07.1918 in Péry BE, von Lauperswil BE, wohnhaft gewesen in 8570 Weinfelden, Sohn des Lüthi Johannes und der Anna Mina geb. Aebi, hat in seinen Verfügungen von Todes wegen über seinen gesamten Nachlass verfügt.

Die gesetzlichen Erben, das heisst die Nachkommen der Grosseltern väterlicherseits, nämlich des Lüthi Friedrich, geb. 30.07.1844, gest. 21.05.1900, und der Lüthi geb. Herrmann Marie Anna, geb. 18.05.1856, gest. 13.12.1913, konnten nicht ermittelt werden.

Die Mitteilung der Eröffnung der Verfügungen von Todes wegen an die unbekannten gesetzlichen Erben erfolgt durch Publikation im Amtsblatt. Sie werden auf die ihnen zustehenden Klagerechte nach Art. 519 ff. ZGB hingewiesen. Sofern innert Monatsfrist seit der Publikation keine Einsprache erfolgt, wird nach den Bestimmungen von Art. 559 ZGB die Erbenbescheinigung ausgestellt.

Weinfelden, 08. November 2017

Notariat Weinfelden, Amriswilerstrasse 57a, 8570 Weinfelden

 

Rechnungsruf im öffentlichen Inventar
Artikel 582 ZGB

Auf Gesuch hin hat der Einzelrichters des Bezirksgerichtes Münchwilen TG am 27. September 2017 die Errichtung eines öffentlichen Inventars im Sinne von Art. 580 ff. ZGB angeordnet. Es betrifft den Nachlass des am 17. Juni 2017 verstorbenen Eduard Högger, geboren am 16.10.1925, verwitwet, Bürger von Schönholzerswilen TG, wohnhaft gewesen in Sirnach, mit Aufenthalt in Münchwilen TG, Regionales Alterszentrum Tannzapfenland.

Demzufolge werden die Gläubiger des Erblassers, mit Einschluss der Bürgschaftsgläubiger, welche gegenüber der Erbschaft aus irgendwelchen Titeln Rechtsansprüche geltend machen, aufgefordert, diese in einer Eingabe ausführlich und unter Beilage sämtlicher Belege bis spätestens 3. Januar 2018 anzumelden. Die Gläubiger werden auf Artikel 590 ZGB aufmerksam gemacht, wonach ihnen für nicht angemeldete Forderungen die Erben weder persönlich noch mit der Erbschaft haftbar sind.

Ebenfalls werden die Schuldner des Verstorbenen aufgefordert, ihre Verbindlichkeiten innert der obigen Frist anzumelden.

Gläubiger und Schuldner haben ihre Forderungen und Verbindlichkeiten fristgerecht dem Notariat Münchwilen einzureichen. Im Weiteren haben Personen, welche Vermögenswerte des Verstorbenen in Verwahrung haben, dem Notariat Münchwilen innert der gleichen Frist Mitteilung zu machen.

Aadorf, 3. November 2017

Im Auftrag des Einzelrichters des Bezirksgerichtes Münchwilen TG
Grundbuchamt und Notariat Münchwilen, Gemeindeplatz 1, 8355 Aadorf, Telefon 058 345 15 20

 

Testamentseröffnung

Maria Walburga Bänziger geb. Wiedemann, geboren am 27.01.1926, Bürgerin von Speicher AR, gesetzlicher Wohnsitz Tägerwilen, mit Aufenthalt in 8280 Kreuzlingen, Tobelstrasse 1, Abendfrieden, Wohnen & Pflege, verwitwet, Tochter des Josef Wiedemann und der Maria Ottilie Wiedemann, ist am 15. Juli 2017 verstorben.

Sie hat erbvertraglich vollumfänglich über ihren Nachlass verfügt. Der eingesetzten Erbin wurde die Verfügung von Todes wegen am 23. Oktober 2017 amtlich eröffnet. Die Eröffnung des Ehe- und Erbvertrages an die unbekannten gesetzlichen Erben erfolgt durch Publikation im Amtsblatt; es sind dies:

a. allfällige voreheliche Nachkommen der Erblasserin
b. Angehörige der elterlichen bzw. grosselterlichen Verwandtschaft

Die unbekannten gesetzlichen Erben werden hiermit auf die ihnen zustehenden gesetzlichen Klagerechte nach Art. 519 ff. ZGB hingewiesen. Sofern innert Monatsfrist seit der Publikation im Amtsblatt keine Einsprache erfolgt, wird nach den Bestimmungen von Art. 559 ZGB die Erbenbescheinigung ausgestellt.

Kreuzlingen, 23. Oktober 2017

Notariat Kreuzlingen, Hauptstrasse 45, Postfach 178, CH-8280 Kreuzlingen 2

 

Rechnungsruf amtliche Liquidation
Artikel 593 ff ZGB

Auf Gesuch hin hat der Einzelrichter des Bezirksgerichtes Münchwilen TG am 15. November 2016 eine amtliche Liquidation im Sinne von Art. 593 ff. ZGB angeordnet. Es betrifft dies den Nachlass des am 16. Januar 2016 verstorbenen Alexandros Siapis, geboren am 19. Oktober 1969, getrennt lebend, Bürger von Lupfig AG und Rüfenach AG, wohnhaft gewesen in 8360 Eschlikon TG, Sperrackerstrasse 10.
 
Demzufolge werden die Gläubiger des Erblassers, mit Einschluss der Bürgschaftsgläubiger, welche gegenüber der Erbschaft aus irgendwelchen Titeln Rechtsansprüche geltend machen, aufgefordert, diese in einer Eingabe ausführlich und unter Beilage sämtlicher Belege bis spätestens 31. Dezember 2017 anzumelden.
 
Ebenfalls werden die Schuldner des Verstorbenen aufgefordert, ihre Verbindlichkeiten innert der obigen Frist anzumelden.
 
Gläubiger und Schuldner haben ihre Forderungen und Verbindlichkeiten fristgerecht dem Grundbuchamt und Notariat Münchwilen, Gemeindeplatz 1, Postfach, 8355 Aadorf TG, einzureichen. Im Weiteren haben Personen, welche Vermögenswerte des Verstorbenen in Verwahrung haben, dem Grundbuchamt und Notariat Münchwilen innert der gleichen Frist Mitteilung zu machen.

Aadorf, 20. Oktober 2017

Im Auftrag des Bezirksgerichtspräsidenten Münchwilen TG
Grundbuchamt und Notariat Münchwilen, Gemeindeplatz 1, Postfach, 8355 Aadorf

 

Testamentseröffnung

Michel Marcel, geboren am 12.12.1944, von Guggisberg BE und Zürich ZH, wohnhaft gewesen in 9502 Braunau TG, verwitwet, Sohn des Michel Fritz, geboren am 04.06.1911, gestorben am 24.11.1986 und der Michel-Pauli Anna, geboren am 01.07.1913, gestorben am 15.01.2008, ist am 17.07.2017 in Münsterlingen, gestorben.

Der Verstorbene hat im Testament alle gesetzlichen Erben von der Erbfolge ausgeschlossen und anderweitig über seinen Nachlass verfügt. Der Verstorbene hinterlässt keine pflichtteilsgeschützten Erben.

Als gesetzliche Erben kommt die Verwandtschaft des vorverstorbenen Bruders Michel Toni, geboren 28.08.1938 und des Bruders Michel Fritz, geboren 02.01.1940 in Betracht. Diese gesetzlichen Erben sind unbekannten Aufenthaltes und konnten nicht angeschrieben werden. Das Testament wurde am 10. Oktober 2017 dem bekannten gesetzlichen Erben sowie den eingesetzten Erben amtlich eröffnet. Die Mitteilung an die Erben mit unbekanntem Aufenthalt erfolgt durch Publikation im Amtsblatt.

Die gesetzlichen Erben werden auf die ihnen zustehenden Klagerechte nach Artikel 519 ff. ZGB hingewiesen. Sofern innert Monatsfrist seit Publikation im Amtsblatt keine Einsprache erfolgt, wird nach den Bestimmungen von Artikel 559 ZGB der Erbenbescheinigung ausgestellt.

Aadorf, 10. Oktober 2017

Grundbuchamt und Notariat Münchwilen, Gemeindeplatz 1, Postfach, 8355 Aadorf

 

Testamentseröffnung

Lenz Josef, geboren am 17. Januar 1924 in Frauenfeld, Bürger von Warth-Weiningen TG und Uesslingen-Buch TG, Dorfstrasse 15, 8532 Warth, Sohn des Lenz Franz Xaver und der Lenz Anna, ist am 08. August 2017 gestorben.
 
Der Verstorbene hat eine öffentliche letztwillige Verfügung hinterlassen, worin er mittels Erbeinsetzung vollständig über seinen Nachlass verfügt hat, dies unter Ausschluss der gesetzlichen Erben. Als gesetzliche Erben des Verstorbenen kommen die Angehörigen der grosselterlichen Stämme väterlicher- und mütterlicherseits in Betracht, welche gänzlich unbekannt sind. Die Verfügung wurde dem eingesetzten Erben am 4. Oktober 2017 amtlich eröffnet.
 
Die Mitteilung der Testamentseröffnung an die unbekannten gesetzlichen Erben erfolgt durch Publikation im Amtsblatt. Diese gesetzlichen Erben werden hiermit auf die ihnen zustehenden gesetzlichen Klagerechte nach Artikel 519 ff. ZGB hingewiesen.
 
Sofern innert Monatsfrist seit Publikation keine Einsprache erfolgt, wird nach den Bestimmungen von Artikel 559 ZGB die Erbenbescheinigung ausgestellt.

Frauenfeld, 4. Oktober 2017

Notariat Frauenfeld, Langfeldstrasse 53a, 8510 Frauenfeld

 

Testamentseröffnung

Messmer geb. Schütze Marta Maria, geboren am 3. September 1926 in Steckborn TG, Bürgerin von Amriswil TG, Alters- und Pflegeheim Steckborn, Ofenbachstrasse 6, 8266 Steckborn, Tochter des Schütze Otto Ernst und der Schütze Maria Martha, ist am 13. Mai 2017 gestorben.
 
Die Verstorbene hat eine öffentliche letztwillige Verfügung hinterlassen, worin sie mittels Erbeinsetzung vollständig über ihren Nachlass verfügt hat. Als gesetzliche Erben der Verstorbenen kommen die Angehörigen des elterlichen Stammes in Betracht, welche nicht abschliessend bekannt sind. Insbesondere konnte der Bruder Schütze Walter, geboren am 2. Januar 1930 oder bei dessen Vorversterben seine allfälligen Nachkommen nicht ausfindig gemacht werden.
 
Die Verfügung wurde den bekannten gesetzlichen und den eingesetzten Erben am 2. Oktober 2017 amtlich eröffnet.
 
Die Mitteilung der Testamentseröffnung an die unbekannten gesetzlichen Erben erfolgt durch Publikation im Amtsblatt. Diese gesetzlichen Erben werden hiermit auf die ihnen zustehenden gesetzlichen Klagerechte nach Artikel 519 ff. ZGB hingewiesen.
 
Sofern innert Monatsfrist seit der Publikation im Amtsblatt keine Einsprache erfolgt, wird nach den Bestimmungen von Artikel 559 ZGB die Erbenbescheinigung ausgestellt.

Frauenfeld, 2. Oktober 2017

Notariat Frauenfeld, Langfeldstrasse 53a, 8510 Frauenfeld

 

Testamentseröffnung

Am 14.08.2017 ist Adelheid Maja Altwegg, geboren 05.05.1929, von Amlikon-Bissegg TG, wohnhaft gewesen in 8572 Berg, nicht verheiratet, Tochter des Altwegg, Alfred und der Altwegg, geb. Bossart, Gertrud, gestorben.

Die Erblasserin hat eine letztwillige Verfügung hinterlassen, in welcher sie über ihren gesamten Nachlass verfügt und alle gesetzlichen Erben von der Erbfolge ausgeschlossen hat.

Die gesetzlichen Erben, d.h. Angehörige des grosselterlichen Stammes, konnten nicht vollständig ermittelt werden und sind somit teilweise unbekannt.

Das Testament wurde den bekannten gesetzlichen sowie den eingesetzten Erben am 28. September 2017 amtlich eröffnet. Die Mitteilung an die unbekannten Erben erfolgt durch Publikation im Amtsblatt.

Die gesetzlichen Erben werden auf die ihnen zustehenden Klagerechte nach Art. 519 ff. ZGB hingewiesen. Sofern innert Monatsfrist seit Publikation im Amtsblatt keine Einsprache erfolgt, wird nach den Bestimmungen von Art. 559 ZGB die Erbenbescheinigung ausgestellt.

Weinfelden, 28. September 2017

Notariat Weinfelden, Amriswilerstrasse 57a, 8570 Weinfelden

 

Erbenruf (2. Aufruf)

Am 27. Juli 2008 starb in Münchwilen TG Anna Maria Flammer geb. Schädler, geboren 17. Februar 1921, von Zuzwil SG (vormals Deutschland), verwitwet von Eugen Josef Flammer, ge-boren 13. Februar 1911, Tochter des August Schädler, geboren 17. Juli 1873, von Deutschland und der Krescentia Schädler geb. Graf, geboren 7. Februar 1882, von Deutschland (1. Ehe).

Die Erblasserin hinterliess als ihre einzigen gesetzlichen Erben die Nachkommen des elterlichen Stammes. Die gesetzlichen Erben konnten nicht abschliessend ermittelt werden. Es liegt keine Verfügung von Todes wegen vor.

Die Nachkommen, werden gestützt auf Art. 555 ZGB aufgefordert, sich bis 23.12.2017 beim Grundbuchamt und Notariat Münchwilen zu melden. Sachdienliche Hinweise Dritter sind ebenfalls an das Grundbuchamt und Notariat zu richten.

Aadorf, 20. September 2017

Grundbuchamt und Notariat Münchwilen, Andreas Brühwiler, Gemeindeplatz 1, Postfach, 8355 Aadorf

 

Eröffnung einer Verfügung von Todes wegen
Art. 558 Abs. 2 ZGB

Futterknecht Hermann, geboren am 10.06.1921, verwitwet, Bürger von Warth-Weiningen TG, wohnhaft gewesen in 8500 Frauenfeld, St. Gallerstrasse 30 (Perlavita AG Friedau), Sohn des Futterknecht Hermann und der Futterknecht Josefine ist am 12. August 2017 in Frauenfeld gestorben. Er hat in Form mehrerer letztwilliger Verfügungen über seinen Nachlass verfügt. Den gesetzlichen Erben und Vermächtnisnehmern wurden die letztwilligen Verfügungen am 15. September 2017 amtlich eröffnet.

Die Eröffnung an den unbekannten Vermächtnisnehmer erfolgt durch die Publikation im Amtsblatt. Es ist dies, ein Ashram in West Tibet. Gemäss der letztwilligen Verfügung vom 30.12.2008 hat Futterknecht Hermann dem Ashram ein Vermächtnis zugewendet. Wir verweisen auf Art. 484 und 486 ZGB sowie Art. 520 ff. ZGB.

Gestützt auf die Bestimmungen des Schweizerischen Zivilgesetzbuches (Artikel 558) und der kantonalen Verordnung über das Grundbuch- und Notariatswesen (§ 77) geben wir dem Vermächtnisnehmer den Inhalt der letztwilligen Verfügung, soweit dieser sie betrifft, wie folgt bekannt:

"Folgende Ordensgemeinschaften werden berücksichtigt: … Asram West tibet…"

Für die Ausrichtung des Vermächtnisses (nach Abzug allfälliger Erbschaftssteuern) wenden Sie sich bitte an die Erben, vertreten durch Futterknecht Beat, Gloriastrasse 35, 8092 Zürich.

Frauenfeld, 15. September 2017

Notariat Frauenfeld, Langfeldstrasse 53a, 8510 Frauenfeld

 

Testamentseröffnung

Herfort-Schilling Regine Gitta, geb. 08.11.1941, deutsche Staatsangehörige, wohnhaft gewesen in 8355 Aadorf, verwitwet, Tochter des Schilling Walter, 19.10.1911 - 30.06.1980 und der Schilling-Bachmann Ella Kamilla, 20.02.1912 - 05.12.1991, ist am 16.07.2017 gestorben.

Die Verstorbene hat mit Erbvertrag und öffentlichem Testament alle gesetzlichen Erben von der Erbfolge ausgeschlossen und anderweitig über ihren Nachlass verfügt. Die Verstorbene hinterlässt keine pflichtteilsgeschützen Erben.

Als gesetzliche Erben kommt die Verwandtschaft des grosselterlichen Stammes der vorverstorbenen Eltern in Betracht. Der Erbvertrag sowie das öffentliche Testament wurden heute am 13.09.2017 den eingesetzten Erben amtlich eröffnet. Die Mitteilung an die unbekannten Erben erfolgt durch Publikation im Amtsblatt.

Die gesetzlichen Erben werden auf die ihnen zustehenden Klagerechte nach Art. 519 ff ZGB hingewiesen. Sofern innert Monatsfrist seit der Publikation im Amtsblatt keine Einsprache erfolgt, wird nach den Bestimmungen von Artikel 559 ZGB die Erbenbescheinigung ausgestellt.

Aadorf, 13. September 2017

Grundbuchamt und Notariat Münchwilen, Gemeindeplatz 1, Postfach, 8355 Aadorf

 

Testamentseröffnung

Johanna Christina Grund, geboren 17.07.1934, von Dozwil TG und Deutschland, wohnhaft gewesen in 8582 Dozwil, Uttwilerstrasse 6 und in A-Baden Österreich, ledig, Tochter des Kurt Erich Johann Grund und der Helene Hedwig Grund geb. Scheibe, tot aufgefunden am 13. Juli 2017 in Baden Österreich.

Die Verstorbene hat in ihrer Verfügung von Todes wegen vollumfänglich über ihren Nachlas mittels Erbeinsetzung verfügt. Die Verstorbene hinterlässt mit hoher Wahrscheinlichkeit keine pflichtteilsgeschützten Erben. Als gesetzliche Erben kommen die Nachkommen ihrer beiden grosselterlichen Stämme in Betracht. Diese gesetzlichen Erben konnten nicht ermittelt werden. Der eingesetzten Erbin wurde die Verfügung von Todes wegen am 13. September 2017 amtlich eröffnet. Die Eröffnung der Verfügung an die unbekannten gesetzlichen Erben erfolgt durch Publikation im Amtsblatt.

Die unbekannten gesetzlichen Erben werden hiermit auf die ihnen zustehenden gesetzlichen Klagerechte nach Artiktel 519 ff . ZGB hingewiesen. Sofern innert Monatsfrist seit der Publikation im Amtsblatt keine Einsprache erfolgt wird nach den Bestimmungen von Artikel 559 ZGB die Erbenbescheinigung ausgestellt.

Arbon, 13. September 2017

Notariat Arbon, Walhallastrasse 2, 9320 Arbon

 

Testamentseröffnung

Am 14. August 2017 ist Anna Zürcher geb. Hediger, geboren 29.10.1918, von Bühler AR, wohnhaft gewesen in 8590 Romanshorn, verstorben. Sie war verwitwet und hinterlässt keine Nachkommen.

Die Verstorbene hat über ihr gesamtes Vermögen testamentarisch verfügt. Alle eingesetzten Erben sind bekannt und ihnen wurde die letztwillige Verfügung amtlich eröffnet.

Da die Verwandten der Erblasserin und somit ihre gesetzlichen Erben nicht ermittelt werden konnten, erfolgt die Eröffnung dieses Testamentes an die nicht bekannten gesetzlichen Erben der Verstorbenen durch Publikation in einem öffentlichen Publikationsorgan.

Es betrifft die Nachkommen ihres grosselterlichen Stammes väterlicherseits, d.h. die Nachkommen von Adolfis Hediger und Marie Hediger geb. Dolde. Sowie die Nachkommen ihres grosselterlichen Stammes mütterlicherseits, d.h. die Nachkommen von Gottfried Lüthi und Emilie Emy Lüthi geb. v. Rohrbach.

Die gesetzlichen Erben werden auf die ihnen zustehenden Klagerechte nach Art. 519 ff ZGB hingewiesen.

Werden innert Monatsfrist ab der Publikation im Amtsblatt beim Notariat Bezirk Arbon, Walhallastrasse 2, 9320 Arbon keine Einsprachen angezeigt, wird den eingesetzten Erben die Erbenbescheinigung ausgestellt.

Arbon, 5. September 2017

Notariat Arbon, Walhallastrasse 2, 9320 Arbon

 

Testamentseröffnung

Am 03. Februar 2017 ist Gertrud Stütz, geboren 20.10.1914, Bürgerin von Amriswil TG, wohnhaft gewesen in 8580 Amriswil, verstorben. Sie war ledig und hinterlässt keine Nachkommen.

Die Verstorbene hat über ihr gesamtes Vermögen testamentarisch verfügt. Den teilweise bekannten gesetzlichen Erben und allen eingesetzten Erben wurde die letztwillige Verfügung amtlich eröffnet.

Da die Verwandten der Erblasserin nicht vollständig ermittelt werden konnten, erfolgt die Eröffnung dieses Testamentes an mögliche nicht bekannte gesetzliche Erben der Verstorbenen durch Publikation in einem öffentlichen Publikationsorgan.

Es betrifft allfällige Nachkommen der Erblasserin vor der Einbürgerung in die Schweiz im Jahr 1957 sowie allfällige weitere Nachkommen der Mutter Elise Stütz geb. Mäder oder des Vaters Josef Stütz.

Die unbekannten gesetzlichen Erben werden auf die ihnen zustehenden Klagerechte nach Art. 519 ff ZGB hingewiesen.

Werden innert Monatsfrist ab der Publikation im Amtsblatt beim Notariat Bezirk Arbon, Walhallastrasse 2, 9320 Arbon keine Einsprachen angezeigt, wird den eingesetzten Erben die Erbenbescheinigung ausgestellt.

Arbon, 5. September 2017

Notariat Arbon, Walhallastrasse 2, 9320 Arbon

 

Testamentseröffnung

de Sousa geb. Züger Brigitte Ursula Elise, 15.08.1938, von Vorderthal SZ, wohnhaft gewesen in 8272 Ermatingen, Hauptstrasse 150, Tochter des Franz Xaver Alois Züger (12.02.1897 - 04.10.1979) und der Rosa Züger geb. Oppliger (08.07.1899 - 04.06.1965), ist am 13.04.2017 verstorben.

Die Verstorbene hat eine eigenhändige letztwillige Verfügung hinterlassen, wonach sie über ihren Nachlass vollumfänglich verfügt hat. Das Testament wurde am 31. August 2017 den bekannten gesetzlichen Erben amtlich eröffnet.

Da die gesetzlichen Erben der Verstorbenen nicht abschliessend ermittelt werden konnten, erfolgt die Mitteilung der Testamentseröffnung an die unbekannten gesetzlichen Erben durch Publikation im Amtsblatt; es sind dies: 

Die unbekannten gesetzlichen Erben werden hiermit auf die ihnen zustehenden gesetzlichen Klagerechte nach Art. 519 ff. ZGB hingewiesen.

Sofern innert Monatsfrist seit der Publikation im Amtsblatt keine Einsprache erfolgt, wird nach den Bestimmungen von Art. 559 ZGB die Erbenbescheinigung ausgestellt.

Kreuzlingen, 31. August 2017

Notariat Kreuzlingen, Hauptstrasse 45, Postfach 178, 8280 Kreuzlingen 2

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