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Archiv 2018

Öffentliches Inventar - Rechnungsruf (Art. 582 ZGB)

In der Erbangelegenheit von Giulio Monetti, 26.08.1928, Bürger von Italien, verwitwet, wohnhaft gewesen in 8580 Amriswil, Heimstrasse 15, gestorben am 29. Mai 2018 wurde die Aufnahme des Öffentlichen Inventars angeordnet und das Notariat Arbon mit der Durchführung beauftragt.

Alle Gläubiger des Erblassers einschliesslich der Bürgschaftsgläubiger sind aufgerufen, ihre Forderungen und Ansprüche - wie diese auch immer entstanden sind - detailliert und unter Einreichung der Belege bis 1. Februar 2019 dem Notariat Arbon, Postfach, 9320 Arbon bekanntzugeben.

Die Erben sind für Guthaben und Forderungen, die nicht fristgerecht angemeldet werden, weder persönlich noch mit der Erbschaft haftbar (Art. 590 ZGB). Wer Vermögenswerte oder andere Sachen des Erblassers besitzt oder für ihn aufbewahrt ist gleichermassen aufgefordert, das dem Notariat Arbon bekanntzugeben.

Arbon, 14. Dezember 2018

Im Auftrag des Einzelrichters des Bezirksgerichts Arbon:
NOTARIAT ARBON, Der Notar, Luzi Schmid

 

Eröffnung einer Verfügung von Todes wegen

LUDWIG Italo Achille, geboren am 5. September 1938 in Zürich, Bürger von Zürich ZH, mit gesetzlichem Wohnsitz in Uesslingen-Buch TG, mit Aufenthalt im Seniorenzentrum Wiesengrund, Wülflingerstrasse 7, 8400 Winterthur, Sohn des Ludwig Karl und der Ludwig Giannina Italia, ist am 27. September 2018 gestorben.

Der Verstorbene hat einen Erbvertrag hinterlassen, worin er mittels Erbeinsetzung vollständig über seinen Nachlass verfügt hat. Gesetzliche Erben des Verstorbenen sind die Ehefrau und sein Bruder Carlo LUDWIG. Der Wohnort des Bruders konnte nicht ermittelt werden. Die Verfügung wurde der bekannten gesetzlichen und eingesetzten Erbin am 12. Dezember 2018 amtlich eröffnet.

Die Mitteilung der Eröffnung der Verfügung von Todes wegen an den Bruder unbekannten Aufenthalts erfolgt durch Publikation. Er wird hiermit auf die ihm zustehenden gesetzlichen Klagerechte nach Artikel 519 ff. ZGB hingewiesen. Sofern innert Monatsfrist seit Publikation keine Einsprache erfolgt, wird nach den Bestimmungen von Artikel 559 ZGB die Erbenbescheinigung ausgestellt.

Frauenfeld, 12. Dezember 2018

Notariat Frauenfeld, Langfeldstrasse 53a, 8510 Frauenfeld

 

Testamentseröffnung

Am 7. Oktober 2018 ist Elsa Martina Schnelli-Silvestri, geboren 18.11.1929, von Kirchberg SG, wohnhaft gewesen in 9320 Arbon verstorben. Sie war verwitwet und hinterlässt keine Nachkommen. Die Verstorbene hat über ihr gesamtes Vermögen verfügt. Die eingesetzte Erbin ist bekannt und ihr wurden die letztwilligen Verfügungen amtlich eröffnet.

Da die Verwandten der Erblasserin und somit ihre gesetzlichen Erben nicht ermittelt werden konnten, erfolgt die Eröffnung der Verfügungen von Todes wegen an die nicht bekannten gesetzlichen Erben der Verstorbenen durch Publikation in einem öffentlichen Publikationsorgan.

Es betrifft die Geschwister der Erblasserin (Nachkommen des Candido Silvestri und der Maria Silvestri) bzw. bei deren vorversterben ihre Nachkommen. Die gesetzlichen Erben werden auf die ihnen zustehenden Klagerechte nach Art. 519 ff ZGB hingewiesen.

Werden innert Monatsfrist ab Publikation im Amtsblatt beim Notariat 9320 Arbon keine Einsprachen angezeigt, wird der eingesetzten Erbin die Erbenbescheinigung ausgestellt.

Arbon, 4. Dezember 2018 

Notariat Arbon, Walhallastrasse 2, 9320 Arbon

 

Öffentliches Inventar - Rechnungsruf (Art. 582 ZGB)

In der Erbangelegenheit von Peter FRITZ (Erblasser), 5.6.1945, Bürger von Appenzell AI, wohnhaft gewesen in 9320 Arbon, Brühlstrasse 63, gestorben am 28. Juli 2018 wurde die Aufnahme des Öffentlichen Inventars angeordnet und das Notariat Arbon mit der Durchführung beauftragt.

Alle Gläubiger des Erblassers einschliesslich der Bürgschaftsgläubiger sind aufgerufen, ihre Forderungen und Ansprüche - wie diese auch immer entstanden sind - detailliert und unter Einreichung der Belege bis 18. Januar 2019 dem Notariat Arbon, Postfach, 9320 Arbon bekanntzugeben.

Die Erben sind für Guthaben und Forderungen, die nicht fristgerecht angemeldet werden, weder persönlich noch mit der Erbschaft haftbar (Art. 590 ZGB).

Wer Vermögenswerte oder andere Sachen des Erblassers besitzt oder für ihn aufbewahrt ist gleichermassen aufgefordert, das dem Notariat Arbon bekanntzugeben.

Arbon, 5. Dezember 2018

Im Auftrag des Einzelrichters des Bezirksgerichts Arbon:
NOTARIAT ARBON
Der Notar, Luzi Schmid

 

Testamentseröffnung

Am 29. Mai 2018 ist Giulio Monetti, geboren 26.08.1928, von Italien, wohnhaft gewesen in 8580 Amriswil, verstorben. Er war verwitwet und hinterlässt keine Nachkommen. Der Verstorbene hat über sein gesamtes Vermögen verfügt. Die eingesetzte Erbin ist bekannt und ihr wurde die letztwillige Verfügung amtlich eröffnet.

Da die Verwandten des Erblassers und somit seine gesetzlichen Erben nur teilweise ermittelt werden konnten, erfolgt die Eröffnung der Verfügung von Todes wegen an die bekannten gesetzlichen Erben mit unbekanntem Aufenthalt des Verstorbenen durch Publikation in einem öffentlichen Publikationsorgan. Es betrifft die Schwester Angela Belorio-Monetti, letzter Aufenthalt Provinz Verona Italien bzw. bei deren vorversterben ihre Nachkommen.

Die gesetzlichen Erben werden auf die ihnen zustehenden Klagerechte nach Art. 519 ff ZGB hingewiesen. Werden innert Monatsfrist ab der Publikation beim Notariat 9320 Arbon keine Einsprachen angezeigt, wird der eingesetzten Erbin die Erbenbescheinigung ausgestellt.

Arbon, 06. November 2018

Notariat Arbon, Walhallastrasse 2, 9320 Arbon

 

Eröffnung Erbvertrag

Am 25. September 2018 starb in Aadorf TG Maria Ida Erni-Grob, geboren am 25. Oktober 1915, Bürgerin von Aadorf TG, verwitwet von Alois Erni-Grob, geboren 24. Januar 1911, Bürger von Aadorf TG, gestorben am 14. Oktober 1997, Tochter des Johann Anton Jacob Grob, geboren 25. Juli 1879, Bürger von Wildhaus-Alt St. Johann, Wildhaus SG, gestorben 8. Februar 1942 und der Verena Grob geb. Füglister, geboren 15. Dezember 1876, Bürgerin von Wildhaus-Alt St. Johann, Wildhaus SG und Killwangen AG, gestorben 16. Januar 1963.
 
Die Verstorbene hat mit Erbvertrag alle gesetzlichen Erben von der Erbfolge ausgeschlossen und anderweitig über ihren gesamten Nachlass verfügt. Die Verstorbene hinterlässt keine pflichtteilsgeschützten Erben.
 
Als gesetzliche Erben kommen die Geschwister der Erblasserin in Betracht. Die Geschwister respektive deren Nachkommen sind teilweise unbekannten Aufenthaltes und konnten nicht angeschrieben werden. Der Erbvertrag wurde am 2. November 2018 der eingesetzten Erbin und den übrigen gesetzlichen Erben amtlich eröffnet. Die Mitteilung an die Erben mit unbekanntem Aufenthalt erfolgt durch Publikation.
 
Die gesetzlichen Erben werden auf die ihnen zustehenden Klagerechte nach Art. 519 ff ZGB hingewiesen. Sofern innert Monatsfrist seit Publikation keine Einsprache erfolgt, wird nach den Bestimmungen von Artikel 559 ZGB die Erbenbescheinigung ausgestellt.

Aadorf, 2. November 2018

Grundbuchamt und Notariat Münchwilen, Gemeindeplatz 1, Postfach, 8355 Aadorf

 

Testamentseröffnung

Am 2. Oktober 2018 starb in Wängi TG Ella Rita Geissberger, geboren 29.11.1937, Bürgerin von Winterthur ZH, geschieden von Werner Galderoni, Tochter des Geissberger Werner, geboren 10.11.1905, Bürger von Riniken AG und Kloten ZH, gestorben 20.03.1979 und der Geissberger geb. Volkart Anna Luise, geboren 18.06.1907, Bürgerin von Riniken AG und Kloten ZH, gestorben 24.10.1992.

Die Verstorbene hat mit eigenhändigen Testamenten alle gesetzlichen Erben von der Erbfolge ausgeschlossen und anderweitig über ihren gesamten Nachlass verfügt. Die Verstorbene hinterlässt keine pflichtteilsgeschützten Erben.

Als gesetzliche Erben kommt die Verwandtschaft des elterlichen Stammes sowie der grosselterlichen Stämme, d.h. die Nachkommen von Geissberger Gottlieb und der Geissberger geb. Hauri Lina (väterlicherseits) sowie von Volkart Jakob und der Volkart geb. Schlatter Luisa (mütterlicherseits) in Betracht.
Diese gesetzlichen Erben sind teilweise unbekannten Aufenthaltes und konnten nicht angeschrieben werden. Die Testamente wurden am 26. Oktober 2018 den eingesetzten Erben und den übrigen gesetzlichen Erben amtlich eröffnet. Die Mitteilung an die Erben mit unbekanntem Aufenthalt erfolgt durch Publikation.

Die gesetzlichen Erben werden auf die ihnen zustehenden Klagerechte nach Art. 519 ff. ZGB hingewiesen. Sofern innert Monatsfrist seit Publikation keine Einsprache erfolgt, wird nach den Bestimmungen von Artikel 559 ZGB die Erbenbescheinigung ausgestellt.

Aadorf, 26. Oktober 2018

Grundbuchamt und Notariat Münchwilen, Gemeindeplatz 1, Postfach, 8355 Aadorf

 

Testamentseröffnung

Am 2. Oktober 2018 ist Rolf Anton Lingg, geboren 31.08.1954, von Grossdietwil, wohnhaft gewesen in 9320 Arbon gestorben. Er war ledig und hinterlässt keine Nachkommen. Er hat über sein gesamtes Vermögen testamentarisch verfügt. Der eingesetzte Erbe ist bekannt und ihm wurde die letztwillige Verfügung amtlich eröffnet.
 
Da die Verwandten des Erblassers und somit seine gesetzlichen Erben nicht ermittelt werden konnten, erfolgt die Eröffnung dieses Testamentes an die nicht bekannten gesetzlichen Erben des Verstorbenen durch Publikation in einem öffentlichen Publikationsorgan.
 
Es betrifft die Nachkommen seines grosselterlichen Stammes väterlicherseits, d.h. die Nachkommen seiner Grosseltern Melchior Lingg und der Hermine Lingg geb. Zimmermann.
Sowie die Nachkommen seines grosselterlichen Stammes mütterlicherseits, d.h. die Nachkommen seiner Grosseltern August Aeschbach und der Erna Linga Aeschbach geb. Thiel.
 
Die gesetzlichen Erben werden auf die ihnen zustehenden Klagerechte nach Art. 519 ff ZGB hingewiesen. Werden innert Monatsfrist ab Publikation beim Notariat 9320 Arbon keine Einsprachen angezeigt, wird den eingesetzten Erben die Erbenbescheinigung ausgestellt.
 
Arbon, 25. Oktober 2018
 
Notariat Arbon, Walhallastrasse 2, 9320 Arbon

 

Testamentseröffnung

Burth-Hug Gerda Ursula Marlene, geboren am 4. Oktober 1944 in Winterthur, Bürgerin von Zürich ZH, Kreuzlingerstrasse 26, 8555 Müllheim, Tochter des Hug Albert und der Hug Rosa, ist am 4. August 2018 gestorben.

Die Verstorbene hat ein eigenhändiges Testament hinterlassen, worin sie mittels Erbeinsetzung vollständig über ihren Nachlass verfügt hat. Als gesetzliche Erben kommen der Ehemann und die Geschwister beziehungsweise deren Nachkommen in Betracht. Dem Ehemann wurde die Verfügung am 17. Oktober 2018 amtlich eröffnet.

Allfällige Geschwister oder deren Nachkommen konnten nicht ermittelt werden. Die Mitteilung der Testamentseröffnung an diese unbekannten gesetzlichen Erben erfolgt durch Publikation. Diese gesetzlichen Erben werden hiermit auf die ihnen zustehenden gesetzlichen Klagerechte nach Artikel 519 ff. ZGB hingewiesen.

Sofern innert Monatsfrist seit Publikation keine Einsprache erfolgt, wird nach den Bestimmungen von Artikel 559 ZGB die Erbenbescheinigung ausgestellt.
 
Frauenfeld, 17. Oktober 2018

Notariat Frauenfeld, Langfeldstrasse 53a, 8510 Frauenfeld
 
 

Testamentseröffnung

Am 10.08.2018 starb in Eschlikon TG Good-Kistler Maria Josefina, geboren 14.06.1935, Bürgerin von Mels SG und Zürich ZH, wohnhaft gewesen in 8360 Eschlikon, Kapellstrasse 10, verwitwet seit 24.11.2007 von Good Josef Martin, Tochter des Kistler Carl und der Kistler geb. Brändle Marie Zäzilia Theresia.

Die Verstorbene hat mit Testament alle gesetzlichen Erben von der Erbfolge ausgeschlossen und anderweitig über ihren gesamten Nachlass verfügt. Die Verstorbene hinterlässt keine pflichtteilsgeschützten Erben.

Als gesetzliche Erben kommt die Verwandtschaft des grosselterlichen Stammes väterlicherseits, d.h. die Nachkommen ihrer Grosseltern Kistler Carl Dominik und der Kistler geb. Diethelm Josefina sowie die Verwandtschaft des grosselterlichen Stammes mütterlicherseits, d.h. die Nachkommen ihrer Grosseltern Brändle Gallus Anton und der Brändle geb. Bürge Marie Theresia, in Betracht. Diese gesetzlichen Erben sind unbekannten Aufenthaltes und konnten nicht angeschrieben werden. Das Testament wurde am 21. September 2018 den eingesetzten Erben amtlich eröffnet. Die Mitteilung an die Erben mit unbekanntem Aufenthalt erfolgt durch Publikation im Amtsblatt.

Die gesetzlichen Erben werden auf die ihnen zustehenden Klagerechte nach Art. 519 ff ZGB hingewiesen. Sofern innert Monatsfrist seit Publikation im Amtsblatt keine Einsprache erfolgt, wird nach den Bestimmungen von Artikel 559 ZGB die Erbenbescheinigung ausgestellt.

Aadorf, 28. September 2018 

Grundbuchamt und Notariat Münchwilen, Gemeindeplatz 1, Postfach, 8355 Aadorf

 

Rechnungsruf im öffentlichen Inventar
Artikel 582 ZGB

Auf Gesuch hin hat der Einzelrichter des Bezirksgerichtes Münchwilen TG am 16. August 2018 die Errichtung eines öffentlichen Inventars im Sinne von Art. 580 ff. ZGB angeordnet. Es betrifft den Nachlass der am 27. Juni 2018 verstorbenen Gautschi-Schürch Maya, geboren am 25.11.1959, verwitwet, Bürgerin von Rohrbach BE, wohnhaft gewesen in 8374 Oberwangen, Höhenweg 1a.

Demzufolge werden die Gläubiger der Erblasserin, mit Einschluss der Bürgschaftsgläubiger, welche gegenüber der Erbschaft aus irgendwelchen Titeln Rechtsansprüche geltend machen, aufgefordert, diese in einer Eingabe ausführlich und unter Beilage sämtlicher Belege bis spätestens 21. November 2018 anzumelden. Die Gläubiger werden auf Artikel 590 ZGB aufmerksam gemacht, wonach ihnen für nicht angemeldete Forderungen die Erben weder persönlich noch mit der Erbschaft haftbar sind.
 
Ebenfalls werden die Schuldner der Verstorbenen aufgefordert, ihre Verbindlichkeiten innert der obigen Frist anzumelden.

Gläubiger und Schuldner haben ihre Forderungen und Verbindlichkeiten fristgerecht dem Notariat Münchwilen einzureichen. Im Weiteren haben Personen, welche Vermögenswerte des Verstorbenen in Verwahrung haben, dem Notariat Münchwilen innert der gleichen Frist Mitteilung zu machen.

Aadorf, 21. September 2018

Im Auftrag des Einzelrichters des Bezirksgerichtes Münchwilen TG, Grundbuchamt und Notariat Münchwilen, Gemeindeplatz 1, 8355 Aadorf

 

Erbenruf
Artikel 555 ZGB

Am 10. Februar 2018 starb in Sirnach TG Felix Storm, geboren 13. Juli 1943 in Liestal BL, geschieden seit 1974, deutscher Staatsangehöriger, wohnhaft gewesen in 8370 Sirnach TG, Frauenfelderstrasse 7, Sohn der Gertrud Storm (Vater unbekannt).

Der Erblasser hinterlässt als seine einzigen gesetzlichen Erben:

Sollten keine gesetzlichen Erben des elterlichen Stammes vorhanden sein, treten folgende Personen als gesetzliche Erben ein:

Die gesetzlichen Erben konnten aufgrund der ausländischen Staatsangehörigkeit des Erblassers nicht ermittelt werden. Es liegt keine Verfügung von Todes wegen vor.

Die allfälligen gesetzlichen Erben des elterlichen Stammes und bei deren Ableben des grosselterlichen Stammes mütterlicherseits werden gestützt auf Artikel 555 ZGB aufgefordert, sich bis zum 25. März 2019 beim Grundbuchamt und Notariat Münchwilen zu melden. Sachdienliche Hinweise Dritter sind ebenfalls an das Grundbuchamt und Notariat zu richten.

Aadorf, 17. September 2018

Grundbuchamt und Notariat Münchwilen, Gemeindeplatz 1, Postfach, 8355 Aadorf

 

Testamentseröffnung

Am 14. August 2018 ist Othmar Markus Wohlgensinger, geboren 03.08.1957, von Mosnang SG, wohnhaft gewesen in 9320 Arbon gestorben. Er war ledig und hinterlässt keine Nachkommen.

Er hat über sein gesamtes Vermögen testamentarisch verfügt. Die eingesetzten Erben sind bekannt und ihnen wurde die letztwillige Verfügung amtlich eröffnet. Da die Verwandten des Erblassers und somit seine gesetzlichen Erben nicht ermittelt werden konnten, erfolgt die Eröffnung dieses Testamentes an die nicht bekannten gesetzlichen Erben des Verstorbenen durch Publikation in einem öffentlichen Publikationsorgan.

Es betrifft die Nachkommen seines grosselterlichen Stammes väterlicherseits, d.h. die Nachkommen seiner Grosseltern Johann Meinrad und Maria Gertrud Wohlgensinger geb. Scherrer.
Sowie die Nachkommen seines grosselterlichen Stammes mütterlicherseits, d.h. die Nachkommen seiner Grosseltern Ernst und Luise Magdalena Engeli geb. Deckel.

Die gesetzlichen Erben werden auf die ihnen zustehenden Klagerechte nach Art. 519 ff ZGB hingewiesen.

Werden innert Monatsfrist ab Publikation im Amtsblatt beim Notariat 9320 Arbon keine Einsprachen angezeigt, wird den eingesetzten Erben die Erbenbescheinigung ausgestellt.

Arbon, 28. August 2018

Notariat Arbon, Walhallastrasse 2, 9320 Arbon

 

Testamentseröffnung

Am 08.06.2018 starb in Frauenfeld Portmann-Unger Anna, geboren 22.06.1928, Bürgerin von Escholzmatt-Marbach LU (früher deutsche Staatsangehörige), wohnhaft gewesen in 8355 Aadorf, verwitwet seit 11.01.2002 von Portmann Kurt, Tochter des Unger Johann und der Unger Kresens.

Die Verstorbene hat mit Testament alle gesetzlichen Erben von der Erbfolge ausgeschlossen und anderweitig mittels Erbeinsetzung über ihren gesamten Nachlass verfügt. Die Verstorbene hinterlässt keine pflichtteilsgeschützten gesetzlichen Erben.

Als gesetzliche Erben kommen die Verwandten des elterlichen Stammes in Betracht, welche teilweise unbekannt sind. Das Testament wurde am 25.07.2018 der eingesetzten Erbin und den bekannten gesetzlichen Erben amtlich eröffnet. Die Mitteilung an die unbekannten gesetzlichen Erben (weitere Nachkommen der verstorbenen Eltern Johann und Kresens Unger) erfolgt durch Publikation.

Die unbekannten gesetzlichen Erben werden auf die ihnen zustehenden Klagerechte nach Art. 519 ff ZGB hingewiesen. Sofern innert Monatsfrist seit Publikation im Amtsblatt keine Einsprache erfolgt, wird nach den Bestimmungen von Artikel 559 ZGB die Erbenbescheinigung ausgestellt.

Aadorf, 25. Juli 2018

Grundbuchamt und Notariat Münchwilen, Gemeindeplatz 1, Postfach, 8355 Aadorf

 

Eröffnung einer Verfügung von Todes wegen
Art. 558 Abs. 2 ZGB

Frommenwiler geborene Brighten Doreen Lillian, geboren am 19.10.1936, verwitwet, Bürgerin von Rorschacherberg SG, wohnhaft gewesen in 8266 Steckborn, Ofenbachstrasse 6 (Alters- und Pflegeheim Steckborn), Tochter des Brighten Reginald Robert und der Brighten geb. Healy Doris Lillian ist am 23. Juni 2018 in Steckborn gestorben. Die Verstorbene hat in Form einer letztwilligen Verfügung mittels Erbeinsetzung vollumfänglich über ihren Nachlass verfügt.
 
Als gesetzliche Erben kommen die Geschwister beziehungsweise deren Nachkommen in Betracht, welche allenfalls nicht vollständig ermittelt werden konnten. Den eingesetzten Erben sowie den bekannten gesetzlichen Erben wurde die letztwillige Verfügung am 24. Juli 2018 amtlich eröffnet. Die Mitteilung der Eröffnung der Verfügung von Todes wegen an allfällige weiteren unbekannten gesetzlichen Erben erfolgt durch Publikation.

Diese unbekannten allfälligen weiteren gesetzlichen Erben werden hiermit auf die ihnen zustehenden gesetzlichen Klagerechte nach Artikel 519 ff. ZGB hingewiesen. Sofern innert Monatsfrist seit Publikation im Amtsblatt keine Einsprachen erfolgen, wird nach den Bestimmungen von Artikel 559 ZGB die Erbenbescheinigung ausgestellt.

Frauenfeld, 24. Juli 2018

Notariat Frauenfeld, Langfeldstrasse 53a, 8510 Frauenfeld

 

Testamentseröffnung

Am 03. Januar 2018 ist Martha Walder-Heuer, geboren 25.11.1921, von Egg ZH, wohnhaft gewesen in 8590 Romanshorn, gestorben. Sie war verwitwet und hinterlässt keine Nachkommen. Sie hat über ihr gesamtes Vermögen testamentarisch verfügt. Die eingesetzte Erbin ist bekannt und ihr wurden die letztwilligen Verfügungen amtlich eröffnet.

Da die Verwandten der Erblasserin und somit ihre gesetzlichen Erben nicht vollständig ermittelt werden konnten, erfolgt die Eröffnung der Testamente an die bekannten gesetzlichen Erben mit unbekanntem Aufenthalt durch Publikation in einem öffentlichen Publikationsorgan.

Es betrifft dies die Nachkommen ihres vorverstorbenen Onkels Henri Robert Buchwalder, nämlich: Michael Robert Francis Buchwalder und Erika Elizabeth Rosli Buchwalder, beide mit unbekanntem Aufenthalt. Die gesetzlichen Erben werden auf die ihnen zustehenden Klagerechte nach Art. 519 ff ZGB hingewiesen.

Werden innert Monatsfrist ab Publikation im Amtsblatt beim Notariat Arbon keine Einsprachen angezeigt, wird der eingesetzten Erbin die Erbenbescheinigung ausgestellt.

Arbon, 05. Juli 2018

Notariat Arbon, Walhallastrasse 2, 9320 Arbon

 

Testamentseröffnung

Ursula Martha Luchsinger geb. Etter, geboren 17.01.1932, von Glarus Süd GL, wohnhaft gewesen in 8598 Bottighofen, Mittlere Dorfstrasse 9, verwitwet, Tochter des Etter Jakob (12.04.1900 - 04.05.1965) und der Etter geb. Keller Lina (04.08.1897 - 24.12.1996), ist am 20. April 2018 verstorben.

Sie hat testamentarisch die gesetzlichen Erben nicht berücksichtigt und anderweitig über ihren Nachlass verfügt. Dem eingesetzten Erben wurde das Testament am 03. Juli 2018 amtlich eröffnet. Die Eröffnung des Testamentes an die unbekannten gesetzlichen Erben erfolgt durch Publikation im Amtsblatt; es sind dies die Nachkommen ihrer beiden grosselterlichen Stämme:

Die unbekannten gesetzlichen Erben werden hiermit auf die ihnen zustehenden gesetzlichen Klagerechte nach Art. 519 ff. ZGB hingewiesen. Sofern innert Monatsfrist seit Publikation keine Einsprache erfolgt, wird nach den Bestimmungen von Art. 559 ZGB die Erbenbescheinigung ausgestellt.

Kreuzlingen, 03. Juli 2018

Notariat Kreuzlingen, Hauptstrasse 45, Postfach 178, CH-8280 Kreuzlingen

 

Testamentseröffnung
(Artikel 558 ZGB)

Am 27. März 2018 ist Johann Jakob Oberhänsli, geb. 02.08.1925, von Kemmental TG, wohnhaft gewesen in 8573 Siegershausen, Sohn des Jakob Oberhänsli (22.09.1889-26.02.1944) und der Wilhelmine Oberhänsli geb. Rutishauser (25.03.1896-10.12.1980), gestorben.

Als gesetzliche Erben kommen nebst den Angehörigen aus der grosselterlichen Verwandtschaft väterlicherseits auch die Angehörigen aus der grosselterlichen Verwandtschaft mütterlicherseits in Betracht.

Es konnte nachweislich nicht abschliessend ermittelt werden:

Der Erblasser hat eine eigenhändige letztwillige Verfügung hinterlassen, wonach er über seinen Nachlass verfügt hat. Das Testament wurde am 27. Juni 2018 dem eingesetzten Erben amtlich eröffnet.

Die Mitteilung der Testamentseröffnung an die unbekannten gesetzlichen Erben erfolgt durch Publikation im Amtsblatt. Diese werden hiermit auf die ihnen zustehenden Klagerechte nach Artikel 519 ff. ZGB hingewiesen.

Sofern innert Monatsfrist seit Publikation keine Einsprache erfolgt, wird nach den Bestimmungen von Artikel 559 ZGB die Erbenbescheinigung ausgestellt.

Kreuzlingen, 27. Juni 2018

Notariat Kreuzlingen, Hauptstrasse 45, Postfach 178, CH-8280 Kreuzlingen

 

Erbenaufruf

Am 17. Mai 2017 ist Gerhard Löwe, geboren am 07. März 1934 in Sachsen, Dresden (DE), Bürger von Deutschland, verwitwet von Elisabeth geb. Lusser seit 15.08.2002, wohnhaft gewesen in 8280 Kreuzlingen, Burgstrasse 16, als Sohn des Paul Herbert Löwe und der Klara Johanna Löwe geb. Gleich, verstorben.

Erbberechtigt sind in erster Linie allfällig vorhandene Nachkommen des Verstorbenen, in zweiter Linie der elterliche Stamm und in dritter Linie der grosselterliche Stamm. Näherverwandte schliessen das Erbrecht von Entfernteren aus nachfolgenden Linien von Gesetzes wegen aus.

Aufgerufen, sich zum Erbgang zu melden, werden:

Die aufgerufenen Personen werden gestützt auf Art. 555 ZGB aufgefordert, sich innert eines Jahres seit der Veröffentlichung des Erbaufrufes beim Notariat Kreuzlingen zu melden. Dabei haben sie geeignete Dokumente vorzulegen, die ihre Erbenqualität ausweisen; andernfalls fallen sie beim Erbgang unter Vorbehalt der Erbschaftsklage ausser Betracht.

Kreuzlingen, 11. Juni 2018

Notariat Kreuzlingen, Hauptstrasse 45, Postfach 178, CH-8280 Kreuzlingen

 

Testamentseröffnung

Am 26.04.2018 starb in Fischingen TG Hedwig Maria Lenzlinger, geboren 23.07.1933, Bürgerin von Fischingen TG, ledig, Tochter des Lenzlinger Wilhelm, geboren 13.11.1893, Bürger von Fischingen TG, gestorben 16.01.1978, und der Maria Hedwig Lenzlinger-Böhi, geboren 16.06.1901, Bürgerin von Fischingen TG, gestorben 01.07.1980.

Die Verstorbene hat mit eigenhändigem Testament alle gesetzlichen Erben von der Erbfolge ausgeschlossen und mittels Erbeinsetzung anderweitig über ihren gesamten Nachlass verfügt. Der Verstorbene hinterlässt keine pflichtteilsgeschützten Erben.

Als gesetzliche Erben kommt die Verwandtschaft der grosselterlichen Stämme väter- und mütterlicherseits (Nachkommen der Grosseltern Lenzlinger-Kaiser Johann Alois und Maria Aloisia sowie Böhi-Holenstein Ferdinand und Maria Rosa) in Betracht. Diese gesetzlichen Erben sind teilweise unbekannt. Das Testament wurde am 18. Juni 2018 den eingesetzten Erben und den bekannten gesetzlichen Erben amtlich eröffnet. Die Mitteilung an die unbekannten gesetzlichen Erben erfolgt durch Publikation.

Die unbekannten gesetzlichen Erben werden auf die ihnen zustehenden Klagerechte nach Art. 519 ff ZGB hingewiesen. Sofern innert Monatsfrist seit Publikation im Amtsblatt keine Einsprache erfolgt, wird nach den Bestimmungen von Artikel 559 ZGB die Erbenbescheinigung ausgestellt.

Aadorf, 18. Juni 2018

Grundbuchamt und Notariat Münchwilen, Gemeindeplatz 1, Postfach, 8355 Aadorf

 

Testamentseröffnung

Am 06.05.2018 ist Horst Wilhelm Karl Wegner, geboren 06.01.1940, deutscher Staatsangehöriger, wohnhaft gewesen in 8572 Berg, verwitwet, Sohn des Wegner Franz Paul Karl und der Wegner, Emma Marie Frieda Bertha, gestorben.
 
Der Erblasser hat einen Erbvertrag hinterlassen, in welchem er über seinen gesamten Nachlass verfügt hat. Die gesetzlichen Erben, d.h. Angehörige des elterlichen Stammes, konnten nicht vollständig ermittelt werden und sind somit grösstenteils unbekannt. Der Erbvertrag wurde den bekannten gesetzlichen sowie eingesetzten Erben am 12. Juni 2018 amtlich eröffnet. Die Mitteilung an die unbekannten Erben erfolgt durch Publikation.
 
Die gesetzlichen Erben werden hiermit auf die ihnen zustehenden Klagerechte nach Art. 519 ff. ZGB hingewiesen. Sofern innert Monatsfrist seit der Publikation im Amtsblatt keine Einsprache erfolgt, wird nach den Bestimmungen von Art. 559 ZGB die Erbenbescheinigung ausgestellt.

Weinfelden, 12. Juni 2018

Notariat Weinfelden, Amriswilerstrasse 57a, 8570 Weinfelden

 

Eröffnung zweier Verfügungen von Todes wegen

Am 18.05.2018 ist Deutsch Anna Maria, geboren 31.05.1939 in der Biberwier (Tirol) in Österreich, von Winterthur ZH und Wigoltingen TG, wohnhaft gewesen in 8554 Bonau (Gemeinde Wigoltingen), verwitwet, Tochter des Deutsch Josef, und der Deutsch Anna, gestorben.

Sie hat in Form zweier Verfügungen von Todes wegen vollumfänglich über ihren Nachlass verfügt. Die Verstorbene hinterlässt als gesetzliche Erben ihre Geschwister bzw. die Nachkommen der Geschwister und damit keine pflichtteilsgeschützten gesetzlichen Erben.

Die Verfügungen von Todes wegen wurden den bekannten gesetzlichen Erben und den eingesetzten Erben am 11.06.2018 amtlich eröffnet. Da die von der Erbschaft ausgeschlossenen gesetzlichen Erben nicht abschliessend ermittelt werden konnten, erfolgt die Eröffnung der Verfügungen von Todes wegen an diese durch Publikation.

Die unbekannten gesetzlichen Erben werden hiermit auf die ihnen zustehenden Klagerechte nach Art. 519 ff. ZGB hingewiesen. Sofern innert Monatsfrist seit Publikation im Amtsblatt keine Einsprache erfolgt, wird nach den Bestimmungen von Art. 559 ZGB die Erbenbescheinigung ausgestellt.

Weinfelden, 11.06.2018

Notariat Weinfelden, Amriswilerstrasse 57a, 8570 Weinfelden

 

Öffentliches Inventar - Rechnungsruf (Art. 582 ZGB)

In der Erbangelegenheit von Frieda Loser (Erblasserin) 16.6.1930, verwitwet seit 3.6.1999, Bürgerin von Mosnang SG, wohnhaft gewesen in 9315 Neukirch-Egnach, Alterswohnheim, Arbonerstrasse 21a, gestorben am 13.4.2018 wurde die Aufnahme des Öffentlichen Inventars angeordnet und das Notariat Arbon mit der Durchführung beauftragt.

Alle Gläubiger der Erblasserin einschliesslich der Bürgschaftsgläubiger sind aufgerufen, ihre Forderungen und Ansprüche - wie diese auch immer entstanden sind - detailliert und unter Einreichung der Belege bis 20. Juli 2018 dem Notariat Arbon, Postfach, 9320 Arbon zu melden.

Die Erben sind für Guthaben und Forderungen, die nicht fristgerecht gemeldet worden sind, weder persönlich noch mit der Erbschaft haftbar (Art. 590 ZGB). Personen, die Vermögenswerte und andere Sachen der Erblasserin besitzen oder für sie aufbewahren, sind gleichermassen aufgefordert, das dem Notariat Arbon bekanntzugeben.

Arbon, 8. Juni 2018

Im Auftrag der Einzelrichterin des Bezirksgerichts Arbon:
NOTARIAT ARBON
Der Notar, Luzi Schmid

 

Eröffnung einer Verfügung von Todes wegen

Die am 22. Februar 2018 verstorbene Margaretha Vivaldelli, geb. 20.11.1926 in Weinfelden TG, von Weinfelden TG und Neckertal-Brunnadern SG, wohnhaft gewesen in 8570 Weinfelden, Tochter des Bommer Paul und der Marie geb. Wirz, hat in ihrer Verfügung von Todes wegen über ihren gesamten Nachlass verfügt.

Die gesetzlichen Erben, insbesondere die Nachkommen der Grosseltern mütterlicherseits, nämlich des Wirz Joseph, geb. 27.04.1866, gest. 17.08.1923, und der Wirz geb. Ittensohn Maria Louisa, geb. 05.03.1872, gest. 23.10.1946, konnten nicht vollständig ermittelt werden. Dies betrifft insbesondere allfällig weitere Nachkommen von Brunner geb. Wirz Johanna Martha, geb. 11.08.1903 in Ottoberg TG, in erster Ehe verheiratet mit Schwarz Hugo, deutscher Staatsangehöriger, aus der Zeit zwischen dem 23.10.1930 und dem 29.08.1953, allfällig weitere Nachkommen von Kimpel geb. Wirz Klara, geb. 26.08.1908 in Ottoberg TG, verheiratet mit Kimpel Franz Josef, deutscher Staatsangehöriger, aus der Zeit zwischen dem 06.10.1927 und dem 14.06.1954, sowie allfällige Nachkommen von Schenzinger geb. Wirz Emma, geb. 26.05.1912 in Ottoberg TG, verheiratet mit Schenzinger Friedrich, deutscher Staatsangehöriger, aus der Zeit zwischen dem 10.06.1933 und dem 12.04.1954.

Die Mitteilung der Eröffnung der Verfügungen von Todes wegen an die unbekannten gesetzlichen Erben erfolgt durch Publikation im Amtsblatt. Sie werden auf die ihnen zustehenden Klagerechte nach Art. 519 ff. ZGB hingewiesen. Sofern innert Monatsfrist seit Publikation keine Einsprache erfolgt, wird nach den Bestimmungen von Art. 559 ZGB die Erbenbescheinigung ausgestellt.

Weinfelden, 31. Mai 2018

Notariat Weinfelden, Amriswilerstrasse 57a, 8570 Weinfelden

 

Testamentseröffnung

Eduard Kurt Alois Wanner, geboren am 06.04.1928, verheiratet, von Opfikon ZH, wohnhaft gewesen in 9220 Bischofszell, Steigstrasse 12a, ist am 3. Mai 2018 gestorben.
 
Der Verstorbene hat in seiner Verfügung von Todes wegen vollumfänglich über seinen Nachlass mittels Alleinerbeneinsetzung und unter Ausschluss der gesetzlichen Erben verfügt. Der Verstorbene hinterlässt lediglich seine Ehefrau als pflichtteilsgeschützte gesetzliche Erbin. Als weitere gesetzliche Erben kommt die Verwandtschaft seines elterlichen Stammes in Betracht d.h. die Nachkommen der bereits vorverstorbenen Schwester Traudel Wernsperger. Diese gesetzlichen Erben des Verstorbenen konnten nicht ermittelt werden. Der Alleinerbin wurde die Verfügung von Todes wegen bereits amtlich eröffnet. Die Eröffnung der Verfügung an die allfälligen unbekannten gesetzlichen Erben erfolgt durch Publikation.

Die unbekannten gesetzlichen Erben werden hiermit auf die ihnen zustehende gesetzlichen Klagerechte nach Artikel 519 ff. ZGB  hingewiesen. Sofern innert Monatsfrist seit Publikation im Amtsblatt keine Einsprache erfolgt, wird nach den Bestimmungen von Artikel 559 ZGB die Erbenbescheinigung ausgestellt.

Bischofszell, 24.05.2018

Notariat Weinfelden, Aussenstelle Bischofszell, Kirchgasse 5, 9220 Bischofszell

 

Testamentseröffnung

Am 08.02.2018 starb in Aadorf TG Schweizer-Abt Luise Marie, geboren 26.10.1923, Bürgerin von Berg TG und Basel BS, verwitwet, Tochter des Abt Albert, geboren 30.11.1882, Bürger von Bretzwil BL, gestorben 24.02.1958 und der Abt-Löliger Sophie (in 1. Ehe Issler-Löliger Sophie), geboren 07.06.1883, Bürgerin von Bretzwil BL, gestorben 05.01.1968.

Die Verstorbene hat mit Testament einzelne gesetzliche Erben von der Erbfolge ausgeschlossen und  anderweitig über ihren gesamten Nachlass verfügt. Die Verstorbene hinterlässt keine pflichtteilsgeschützten Erben.

Als gesetzliche Erben kommt die Verwandtschaft des elterlichen Stammes in Betracht. Einzelne gesetzliche Erben sind unbekannten Aufenthaltes und konnten nicht angeschrieben werden. Es sind dies:

Allfällige Nachkommen der Mutter Abt-Löliger Sophie, aus 1. Ehe sowie allfällige voreheliche Nachkommen und die Kinder von Favre-Niebler Ursula Olga, geboren 08.12.1943, gestorben 16.06.1983, nämlich: Allaz-Favre Josiane, geb. 04.08.1965 und Plancherel-Favre Véronique, geb. 12.04.1968. Das Testament wurde am 16. Mai 2018 den übrigen gesetzlichen Erben amtlich eröffnet. Die Mitteilung an die Erben mit unbekanntem Aufenthalt erfolgt durch Publikation.

Die gesetzlichen Erben werden auf die ihnen zustehenden Klagerechte nach Art. 519 ff ZGB hingewiesen. Sofern innert Monatsfrist seit Publikation im Amtsblatt keine Einsprache erfolgt, wird nach den Bestimmungen von Artikel 559 ZGB die Erbenbescheinigung ausgestellt.

Aadorf, 16. Mai 2018

Grundbuchamt und Notariat Münchwilen, Gemeindeplatz 1, Postfach, 8355 Aadorf

 

Eröffnung einer Verfügung von Todes wegen

Viktor Wehrli, geboren am 07. Januar 1945, verwitwet, Bürger von Hemberg SG, wohnhaft gewesen in 9220 Bischofszell, Thurfeldstrasse 1 ist am 23. März 2018 gestorben. Der Verstorbene war kinderlos.

Seine Mutter hiess Lina Brunner, geb. 13.02.1919, von Hemberg SG, wohnhaft gewesen in Uesslingen (gestorben am 28.05.1980). Sie heiratete am 30.04.1949 Emil Müller, geb. 23.05.1912, (gestorben am 17.02.1986). Gemäss vorliegenden zivilstandsamtlichen Ausweisen sind uns sämtliche Erben mütterlicherseits bekannt und bereits vorverstorben. Der Vater des Verstorbenen sowie allfällige Nachkommen des Vaters konnten nicht ausfindig gemacht werden.
 
Der Verstorbene hat mit letztwilliger Verfügung alle seine gesetzlichen Erben (also mütterlicher- und väterlicherseits) von der Erbfolge ausgeschlossen und vollständig über den gesamten Nachlass verfügt.
 
Die eingesetzten Erben wurden direkt informiert. Die Mitteilung an den unbekannten Vater von Viktor Wehrli sowie an allfällige unbekannte Nachkommen des Vaters erfolgt durch Publikation.

Die unbekannten gesetzlichen Erben werden auf die ihnen zustehenden Klagerechte nach Artikel 519 ff. ZGB hingewiesen. Sofern innert Monatsfrist seit Publikation im Amtsblatt keine Einsprache erfolgt, wird nach den Bestimmungen von Artikel 559 ZGB die Erbenbescheinigung ausgestellt.

Bischofszell, 15.05.2018

Notariat Weinfelden, Aussenstelle Bischofszell, Kirchgasse 5, 9220 Bischofszell

 

Testamentseröffnung

Am 24. März 2018 starb in 9555 Tobel, Karl Bernhard Trittenbass, geboren 30.07.1936, Bürger von Niederbüren SG, verheiratet mit Brigithe Anna Maria Trittenbass-Hasler, Sohn des Johann Bernhard und der Maria Luisa Trittenbass, wohnhaft gewesen in 9506 Lommis, mit Aufenthalt im Alterszentrum Sunnewies, 9555 Tobel.

Der Erblasser hinterliess als seine einzigen gesetzlichen Erben seine Ehefrau und die Nachkommen. Der Aufenthaltsort von Tochter Edith Trittenbass, geb. 18.12.1977 konnte nicht ermittelt werden. Es liegt eine Verfügung von Todes wegen vor.

Das Testament wurde den übrigen gesetzlichen Erben amtlich eröffnet. Die Mitteilung an die Erbin mit unbekanntem Aufenthalt erfolgt durch Publikation. Sachdienliche Hinweise Dritter sind an das Grundbuchamt und Notariat Münchwilen zu richten.

Die gesetzlichen Erben werden auf die ihnen zustehenden Klagerechte nach Art. 519 ff ZGB hingewiesen. Sofern innert Monatsfrist seit Publikation im Amtsblatt keine Einsprache erfolgt, wird nach den Bestimmungen von Artikel 559 ZGB die Erbenbescheinigung ausgestellt.

Aadorf, 15. Mai 2018

Grundbuchamt und Notariat Münchwilen, Gemeindeplatz 1, Postfach, 8355 Aadorf

 

Testamentseröffnung

Osterwalder geborene Seibold Erna Hildegard, geboren am 16.05.1921 in Konstanz/Deutschland, verwitwet, Bürgerin von Stettfurt TG, vor ihrer ersten Eheschliessung mit Siegwart Heinrich deutsche Staatsangehörige, wohnhaft gewesen in 8266 Steckborn, Ofenbachstrasse 6, Alters- und Pflegeheim Steckborn, Tochter des Seibold Sigmund und der Seibold Marie, ist am 07.03.2018 gestorben.

Die Verstorbene hat ein eigenhändiges Testament hinterlassen, worin sie mittels Erbeneinsetzung vollständig über ihren Nachlass verfügt hat. Als gesetzliche Erben der Verstorbenen kommen die Geschwister beziehungsweise deren Nachkommen oder Angehörige der grosselterlichen Stämme in Betracht, welche gänzlich unbekannt sind.

Den eingesetzten Erben wurde die Verfügung am 9. Mai 2018 amtlich eröffnet.

Die Mitteilung der Testamentseröffnung an die unbekannten gesetzlichen Erben erfolgt durch Publikation. Diese gesetzlichen Erben werden hiermit auf die ihnen zustehenden gesetzlichen Klagerechte nach Artikel 519 ff. ZGB hingewiesen.

Sofern innert Monatsfrist seit Publikation im Amtsblatt keine Einsprache erfolgt, wird nach den Bestimmungen von Artikel 559 ZGB die Erbenbescheinigung ausgestellt.

Frauenfeld, 9. Mai 2018

Notariat Frauenfeld, Langfeldstrasse 53a, 8510 Frauenfeld

 

Erbvertrags- und Testamentseröffnung

Am 02. April 2018 ist Erna Heimgartner-Sagischweski, geboren 20.09.1924, Bürgerin von Fislisbach AG, früher deutsche Staatsangehörige, wohnhaft gewesen in 9320 Arbon, gestorben. Sie war verheiratet und hinterlässt keine Nachkommen.

Die Erblasserin hat über ihr gesamtes Vermögen erbvertraglich und testamentarisch verfügt. Der eingesetzte Erbe ist bekannt und ihm wurden die Verfügungen von Todes wegen amtlich eröffnet.

Da die Verwandten der Erblasserin und somit ihre weiteren gesetzlichen Erben neben ihrem Ehemann nicht ermittelt werden konnten, erfolgt die Eröffnung der Verfügungen von Todes wegen an die nicht bekannten gesetzlichen Erben der Verstorbenen durch Publikation in einem öffentlichen Publikationsorgan.

Es betrifft ihre zwei Neffen Herbert Sagischweski und Manfred Hellwig oder falls diese bereits verstorben sind deren Nachkommen.

Die gesetzlichen Erben werden auf die ihnen zustehenden Klagerechte nach Art. 519 ff ZGB hingewiesen. Werden innert Monatsfrist ab Publikation im Amtsblatt beim Notariat Arbon keine Einsprachen angezeigt, wird dem eingesetzten Alleinerben die Erbenbescheinigung ausgestellt.

Arbon, 07. Mai 2018

Notariat Arbon, Walhallastrasse 2, 9320 Arbon

 

Rechnungsruf im öffentlichen Inventar

Im Nachlass von Mathias Walter John, geboren 24.07.1972, von Neckertal-Brunnadern, wohnhaft gewesen in 9225 Wilen (Gottshaus), Vogelherd 4, gestorben am 06.03.2018, wurde gemäss Entscheid des Bezirksgerichtes Weinfelden vom 21.03.2018 ein öffentliches Inventar im Sinne von Art. 580 ff. ZGB angeordnet.

Demzufolge werden alle Gläubiger, mit Einschluss der Bürgschaftsgläubiger, sowie die Schuldner des Erblassers aufgefordert, ihre Forderungen und Schulden detailliert und unter Beilage sämtlicher Belege, bis spätestens einen Monat von der Publikation im Amtsblatt an gerechnet, beim Notariat, Kirchgasse 5, 9220 Bischofszell anzumelden.

Die Gläubiger werden auf Art. 590 ZGB aufmerksam gemacht, wonach die Erben des Erblassers für nicht angemeldete Forderungen weder persönlich noch mit der Erbschaft haftbar sind.
 
Die Schuldner des Erblassers sowie Personen, welche Sachen oder Vermögenswerte des Verstorbenen in Verwahrung haben, werden ebenfalls aufgefordert, ihre Verbindlichkeiten oder Besitzbestände innert der gleichen Frist dem Notariat in Bischofszell anzumelden.

Bischofszell, 20. April 2018

Im Auftrag des Bezirksgerichtes Weinfelden, Notariat, Kirchgasse 5, 9220 Bischofszell

 

Testamentseröffnung

Am 31.01.2018 ist Gaston René Jan, geboren 08.03.1939, von Oron VD, wohnhaft gewesen in 9565 Rothenhausen, verwitwet, Sohn des Jan, Arnold, und der Jan geb. Vallon, Valentine Louise, gestorben.

Der Erblasser hat einen zusammen mit seiner ersten Ehefrau, Anita Jan geb. Tressl, abgeschlossenen Erbvertrag hinterlassen, wonach nach dem Ableben des zweitversterbenden Ehegatten der Nachlass an die Erben der Ehefrau fällt. Im Erbvertrag wurde ferner festgehalten, dass der Ehemann bei Wiederverheiratung über das ganze Vermögen frei verfügen kann. Von dieser Möglichkeit hat der Erblasser Gebrauch gemacht.

Die gesetzlichen Erben von Anita Jan geb. Tressl, geboren am 08.05.1930, gestorben am 08.01.1987, konnten nicht ermittelt werden und sind somit unbekannt.

Der Erbvertrag wurde den gesetzlichen Erben von Gaston René Jan sowie den eingesetzten Erben am 09.04.2018 amtlich eröffnet. Die Mitteilung an die unbekannten Erben erfolgt durch Publikation.

Die gesetzlichen Erben von Anita Jan geb. Tressl werden hiermit auf die ihnen zustehenden Klagerechte nach Art. 519 ff. ZGB hingewiesen. Sofern innert Monatsfrist seit Publikation im Amtsblatt keine Einsprache erfolgt, wird nach den Bestimmungen von Art. 559 ZGB die Erbenbescheinigung ausgestellt.

Weinfelden, 9. April 2018

Notariat Weinfelden, Amriswilerstrasse 57a, 8570 Weinfelden

 

Testamentseröffnung

Uenzelmann-Sorek Margot Ruth, geboren am 11.12.1925, verheiratet, deutsche Staatsangehörige, wohnhaft gewesen in 9546 Tuttwil, Münchwilerstrasse 31, ist am 13. August 2017 verstorben.

Die Verstorbene hat in ihrer Verfügung von Todes wegen vollumfänglich über ihren Nachlass mittels Alleinerbeneinsetzung und unter Ausschluss der gesetzlichen Erben verfügt. Die Verstorbene hinterlässt lediglich ihren Ehemann als pflichtteilsgeschützen gesetzlichen Erben. Als weitere gesetzliche Erben kommt die Verwandtschaft ihres elterlichen Stammes in Betracht. Diese gesetzlichen Erben der Verstorbenen konnten nicht ermittelt werden. Dem Alleinerben wurde die Verfügung von Todes wegen am 3. April 2018 amtlich eröffnet. Die Eröffnung der Verfügung an die allfälligen unbekannten gesetzlichen Erben erfolgt durch Publikation.

Die unbekannten gesetzlichen Erben werden hiermit auf die ihnen zustehende gesetzlichen Klagerechte nach Artikel 519 ff. ZGB  hingewiesen. Sofern innert Monatsfrist seit Publikation im Amtsblatt keine Einsprache erfolgt, wird nach den Bestimmungen von Artikel 559 ZGB die Erbenbescheinigung ausgestellt.

Aadorf, 3. April 2018

Notariat Münchwilen, Gemeindeplatz 1, Postfach, 8355 Aadorf

 

Testamentseröffnung
(Artikel 558 ZGB)

Am 25. November 2017 ist Peter Catterfeld, geb. 15.02.1936 in Deutschland, Berlin-Tiergarten, von Winterthur ZH, wohnhaft gewesen in 8280 Kreuzlingen, Gartenstrasse 3e, verheiratet mit Luise Frieda Irmgard Catterfeld geb. Natusch seit 16.05.1964, Sohn des Catterfeld Ernst und der Catterfeld Eva Erika Charlotte, gestorben.

Die einzige bekannte gesetzliche Erbin ist die überlebende Ehefrau. Ob und welche weiteren gesetzlichen Erben vorhanden sind, ist nicht bekannt. Der Erblasser hat eine eigenhändige letztwillige Verfügung hinterlassen, worin er seine überlebende Ehefrau als Alleinerbin bestimmt hat. Die übrigen gesetzlichen Erben sind von der Erbfolge ausgeschlossen. Die Verfügung von Todes wegen wurde am 26.03.2018 der Ehefrau amtlich eröffnet.

Die Mitteilung der Testamentseröffnung an die Geschwister bzw. deren Nachkommen erfolgt durch Publikation. Diese werden hiermit auf die ihnen zustehenden Klagerechte nach Artikel 519 ff. ZGB hingewiesen. Sofern innert Monatsfrist seit Publikation im Amtsblatt keine Einsprache erfolgt, wird nach den Bestimmungen von Artikel 559 ZGB die Erbenbescheinigung ausgestellt.

Kreuzlingen, 26.03.2018

Notariat Kreuzlingen, Hauptstrasse 45, Postfach 178, CH-8280 Kreuzlingen 2

 

Testamentseröffnung

Elfride Agathe Strohmaier, geboren am 12.06.1936, deutsche Staatsangehörige, wohnhaft gewesen in 8280 Kreuzlingen, Nationalstrasse 42, ledig, Tochter des Strohmaier David und der Maria Augusta, ist am 04.01.2018 verstorben.

Die gesetzlichen Erben sind die Geschwister bzw. deren Nachkommen. Die Erblasserin hat mit letztwilliger Verfügung über ihren gesamten Nachlass verfügt. Den bekannten gesetzlichen Erben ist die Verfügung heute amtlich eröffnet worden.

Da ein gesetzlicher Erbe bzw. dessen Nachkommen nicht ermittelt werden konnten, erfolgt die Mitteilung über die Testamentseröffnung an die unbekannten gesetzlichen Erben (Neffen), nämlich an

durch Publikation. Diese werden auf die ihnen zustehenden gesetzlichen Klagerechte nach Art. 519 ff. ZGB hingewiesen. Sofern innert Monatsfrist seit Publikation im Amtsblatt keine Einsprache erfolgt, wird nach den Bestimmungen von Art. 559 ZGB die Erbenbescheinigung ausgestellt.

Kreuzlingen, 20. März 2018

Notariat Kreuzlingen, Hauptstrasse 45, Postfach 178, CH-8280 Kreuzlingen

 

Testamentseröffnung

Am 2. März 2018 ist Pierina Elisabetta Schmid-Longhi, geboren 26.05.1927, von Arbon TG, wohnhaft gewesen in 9320 Arbon, gestorben. Sie war verwitwet und hinterlässt keine Nachkommen.

Die Verstorbene hat über ihr gesamtes Vermögen testamentarisch verfügt. Die eingesetzte Erbin ist bekannt und ihr wurde die letztwillige Verfügung amtlich eröffnet.

Da die Verwandten der Erblasserin und somit ihre gesetzlichen Erben nicht ermittelt werden konnten, erfolgt die Eröffnung des Testamentes an die nicht bekannten gesetzlichen Erben der Verstorbenen durch Publikation in einem öffentlichen Publikationsorgan.

Es betrifft allfällige Nachkommen der beiden grosselterlichen Stämme der Erblasserin.

Die gesetzlichen Erben werden auf die ihnen zustehenden Klagerechte nach Art.
519 ff ZGB hingewiesen.

Werden innert Monatsfrist ab Publikation im Amtsblatt beim Notariat Arbon keine Einsprachen angezeigt, wird der eingesetzte Erbin die Erbenbescheinigung ausgestellt.

Arbon, 19. März 2018

Notariat Arbon, Walhallastrasse 2, 9320 Arbon

 

Testamentseröffnung

Am 9. Januar 2018 starb in Sirnach TG Zuber Karl Richard, geboren am 10. April 1928, Bürger von Fischingen TG, ledig, Sohn des Zuber Karl, geboren am 14. Oktober 1894, Bürger von Fischingen TG, gestorben am 17. Dezember 1978, und der Zuber-Böhi Anna, geboren am 20. Mai 1893, Bürgerin von Fischingen TG, gestorben am 14. September 1970.

Der Verstorbene hat mit eigenhändigem Testament alle gesetzlichen Erben von der Erbfolge ausgeschlossen und mittels Erbeinsetzung anderweitig über seinen gesamten Nachlass verfügt. Der Verstorbene hinterlässt keine pflichtteilsgeschützten Erben.

Als gesetzliche Erben kommt die Verwandtschaft der grosselterlichen Stämme väter- und mütterlicherseits (Nachkommen der Grosseltern Bernhard Johann und Zuber-Kappeler Maria Aloisia sowie Böhi-Holenstein Ferdinand und Maria Rosa) in Betracht. Diese gesetzlichen Erben sind teilweise unbekannt. Das Testament wurde am 15. März 2018 den eingesetzten Erben und den bekannten gesetzlichen Erben amtlich eröffnet. Die Mitteilung an die unbekannten gesetzlichen Erben erfolgt durch Publikation im Amtsblatt.

Die unbekannten gesetzlichen Erben werden auf die ihnen zustehenden Klagerechte nach Artikel 519 ff. ZGB hingewiesen. Sofern innert Monatsfrist seit Publikation im Amtsblatt keine Einsprache erfolgt, wird nach den Bestimmungen von Artikel 559 ZGB die Erbenbescheinigung ausgestellt.

Aadorf, 15. März 2018

Grundbuchamt und Notariat Münchwilen, Gemeindeplatz 1, Postfach, 8355 Aadorf

 

Erbenruf
Artikel 555 ZGB

Am 10. Februar 2018 starb in Sirnach TG Felix Storm, geboren 13. Juli 1943 in Liestal BL, geschieden seit 1974, deutscher Staatsangehöriger, wohnhaft gewesen in 8370 Sirnach TG, Frauenfelderstrasse 7, Sohn der Gertrud Storm (Vater unbekannt).

Der Erblasser hinterlässt als seine einzigen gesetzlichen Erben:

Sollten keine gesetzlichen Erben des elterlichen Stammes vorhanden sein, treten folgende Personen als gesetzliche Erben ein:

Die gesetzlichen Erben konnten aufgrund der ausländischen Staatsangehörigkeit des Erblassers nicht ermittelt werden. Es liegt keine Verfügung von Todes wegen vor.

Die allfälligen gesetzlichen Erben des elterlichen Stammes und bei deren Ableben des grosselterlichen Stammes mütterlicherseits werden gestützt auf Artikel 555 ZGB aufgefordert, sich binnen Jahresfrist von der Veröffentlichung dieses Erbenaufrufes an gerechnet, beim Grundbuchamt und Notariat Münchwilen zu melden. Sachdienliche Hinweise Dritter sind ebenfalls an das Grundbuchamt und Notariat zu richten.

Aadorf, 15. März 2018

Grundbuchamt und Notariat Münchwilen, Gemeindeplatz 1, Postfach, 8355 Aadorf

 

Testamentseröffnung
(Artikel 558 Abs. 2 ZGB)

Busnarda Renzo, geboren am 22. April 1940 in Sondrio Civo Italien, verheiratet, Bürger von Pfyn TG, vor seiner Einbürgerung am 22. November 1976 italienischer Staatsangehöriger, mit gesetzlichem Wohnsitz in Pfyn TG, mit Aufenthalt im Stadtgarten - Zentrum für Pflege und Betreuung, Stadtgartenweg 1, 8500 Frauenfeld, Sohn des Busnarda Giuseppe Santo und der Busnarda Anna, ist am 06.02.2018 gestorben.

Der Verstorbene hat ein eigenhändiges Testament hinterlassen, worin er mittels Erbeneinsetzung vollständig über seinen Nachlass verfügt hat.

Als gesetzliche Erben kommen die Ehefrau und die Geschwister beziehungsweise deren Nachkommen in Betracht. Der Ehefrau wurde die Verfügung am 14. März 2018 amtlich eröffnet.

Allfällige Geschwister oder deren Nachkommen konnten nicht ermittelt werden. Die Mitteilung der Testamentseröffnung an diese unbekannten gesetzlichen Erben erfolgt durch Publikation im Amtsblatt. Diese gesetzlichen Erben werden auf die ihnen zustehenden gesetzlichen Klagerechte nach Artikel 519 ff. ZGB hingewiesen.

Sofern innert Monatsfrist seit der Publikation keine Einsprache erfolgt, wird nach den Bestimmungen von Artikel 559 ZGB die Erbenbescheinigung ausgestellt.

Frauenfeld, 14. März 2018

Notariat Frauenfeld, Langfeldstrasse 53a, 8510 Frauenfeld

 

Erbenruf
Art. 555 ZGB

Behr Roswitha, geboren am 14.02.1941 in Elbing-Weingarten (Ostpreussen, Kreis Elbing, heute Polen), ledig, Staatsangehörigkeit: Bundesrepublik Deutschland, wohnhaft gewesen in 8500 Frauenfeld, mit Aufenthalt in 8280 Kreuzlingen, Konstanzerstrasse 34 (Pflegezentrum Wellingtonia), Tochter des Behr Paul und der Behr Martha ist am 19. Dezember 2017 in Kreuzlingen gestorben.

Die Erblasserin hinterlässt als ihre einzigen gesetzlichen Erben:

Sollten keine gesetzlichen Erben des elterlichen Stammes vorhanden sein, treten folgende Personen als gesetzlichen Erben ein:

Die gesetzlichen Erben konnten aufgrund der ausländischen Staatsangehörigkeit der Erblasserin nicht ermittelt werden. Es liegt keine Verfügung von Todes wegen vor.

Die allfälligen gesetzlichen Erben des elterlichen Stammes und bei deren Ableben des grosselterlichen Stammes mütterlicher- und väterlicherseits werden gestützt auf Art. 555 ZGB aufgefordert, sich innert Jahresfrist ab Publikation im Amtsblatt beim Notariat Frauenfeld zu melden. Sachdienliche Hinweise Dritter sind ebenfalls an das Notariat zu richten.

Frauenfeld, 22. Februar 2018

Notariat Frauenfeld, Langfeldstrasse 53a, 8510 Frauenfeld

 

Eröffnung einer Verfügungen von Todes wegen
Art. 558 Abs. 2 ZGB

Hauser Horst Heinz, geboren am 23.03.1930, verheiratet, Bürger von Worb BE, wohnhaft gewesen in 8500 Frauenfeld, St. Gallerstrasse 30c (Perlavita AG Friedau), Sohn des Hauser Otto und der Hauser geb. Stauffer Rosa Minna ist am 10. Dezember 2017 in Frauenfeld gestorben. Er hat in Form einer Verfügung von Todes wegen vollumfänglich über seinen Nachlass verfügt. Den uns bekannten gesetzlichen Erben sowie der eingesetzten Alleinerbin wurde die Verfügung von Todes wegen am 08. Februar 2018 amtlich eröffnet.

Die Eröffnung an die unbekannten allfällig weiteren gesetzlichen Erben erfolgt durch Publikation im Amtsblatt. Es sind dies:

Diese unbekannten allfällig weiteren gesetzlichen Erben werden auf die ihnen zustehenden gesetzlichen Klagerechte nach Artikel 519 ff. ZGB hingewiesen.

Sofern innert Monatsfrist seit Publikation im Amtsblatt keine Einsprachen erfolgen, wird nach den Bestimmungen von Artikel 559 ZGB die Erbenbescheinigung ausgestellt.

Frauenfeld, 08. Februar 2018

Notariat Frauenfeld, Langfeldstrasse 53a, 8510 Frauenfeld

 

Testamentseröffnung

Am 26. Dezember 2017 ist Klaus Thiemann, geboren 06.05.1937, deutscher Staatsangehöriger, wohnhaft gewesen in 8580 Amriswil gestorben. Er war verheiratet und hinterlässt keine Nachkommen. Der Verstorbene hat über sein gesamtes Vermögen testamentarisch verfügt. Die eingesetzte Erbin ist bekannt und ihr wurde die letztwillige Verfügung amtlich eröffnet.

Da die Verwandten des Erblassers und somit seine gesetzlichen Erben nicht ermittelt werden konnten, erfolgt die Eröffnung des Testamentes an die nicht bekannten gesetzlichen Erben des Verstorbenen durch Publikation in einem öffentlichen Publikationsorgan. Es betrifft die Geschwister Käthe und Elke, bei deren vorversterben die Nachkommen.

Die gesetzlichen Erben werden auf die ihnen zustehenden Klagerechte nach Art. 519 ff ZGB hingewiesen. Werden innert Monatsfrist ab Publikation im Amtsblatt beim Notariat Arbon keine Einsprachen angezeigt, wird der eingesetzten Erbin die Erbenbescheinigung ausgestellt.

Arbon, 06. Februar 2018

Notariat Arbon, Walhallastrasse 2, CH-9320 Arbon

 

Testamentseröffnung

Am 18.10.2017 ist Fritz von Känel, geboren 09.05.1920, von Reichenbach im Kandertal BE, wohnhaft gewesen in 8560 Märstetten, nicht verheiratet, Sohn des von Känel, Adolf und der von Känel, geb. Schläppi, Rosa, gestorben. Der Erblasser hat eine letztwillige Verfügung hinterlassen, in welcher er über seinen gesamten Nachlass verfügt und alle gesetzlichen Erben von der Erbfolge ausgeschlossen hat.

Die gesetzlichen Erben, konnten nicht vollständig ermittelt werden und sind somit teilweise unbekannt. Das Testament wurde der eingesetzten Erbin am 15. Dezember 2017 amtlich eröffnet. Die Mitteilung an die unbekannten Erben erfolgt durch Publikation im Amtsblatt.

Die gesetzlichen Erben werden hiermit auf die ihnen zustehenden Klagerechte nach Art. 519 ff. ZGB hingewiesen. Sofern innert Monatsfrist seit Publikation keine Einsprache erfolgt, wird nach den Bestimmungen von Art. 559 ZGB die Erbenbescheinigung ausgestellt.

Weinfelden, 05. Februar 2018

Notariat Weinfelden, Amriswilerstrasse 57a, 8570 Weinfelden

 

Eröffnung von Verfügungen von Todes wegen

Der am 21. November 2017 verstorbene Thurnheer Arthur Max Jakob, geb. 28.04.1929 in Frauenfeld TG, von Weinfelden TG, wohnhaft gewesen in 8570 Weinfelden, Sohn des Thurnheer Max Wilfried und der Elisabetha geb. Walter, hat in seinen Verfügungen von Todes wegen über seinen gesamten Nachlass verfügt.

Die gesetzlichen Erben, das heisst die Nachkommen des grosselterlichen Stammes mütterlicherseits, nämlich des Walter Jacob, geb. 25.04.1848, gest. 14.06.1919, und der Walter geb. Fuchs Margaretha, geb. 06.01.1866, gest. 05.11.1950, konnten nicht ermittelt werden. Dies betrifft insbesondere die Nachkommen von Beer geb. Frey Verena, geb. 07.07.1944 in Schaffhausen SH, Tochter des Frey Otto und der Margaretha geb. Schaffner, von Densbüren AG, wohnhaft gewesen in Schwarzach im Pongau (Österreich), gest. 25.12.2016.

Die Mitteilung der Eröffnung der Verfügungen von Todes wegen an die unbekannten gesetzlichen Erben erfolgt durch Publikation im Amtsblatt. Sie werden auf die ihnen zustehenden Klagerechte nach Art. 519 ff. ZGB hingewiesen. Sofern innert Monatsfrist seit Publikation keine Einsprache erfolgt, wird nach den Bestimmungen von Art. 559 ZGB die Erbenbescheinigung ausgestellt.

Weinfelden, 02. Februar 2018

Notariat Weinfelden, Amriswilerstrasse 57a, 8570 Weinfelden

 

Auflage des öffentlichen Inventars
Artikel 584 ZGB

Das öffentlichen Inventar über den Nachlass von Högger Eduard, geboren am 16. Oktober 1925, verwitwet, Bürger von Schönholzerswilen TG, wohnhaft gewesen in Sirnach, mit Aufenthalt in Münchwilen TG, gestorben am 17. Juni 2017, liegt den Beteiligten bis 26. Februar 2018 beim Grundbuchamt und Notariat Münchwilen TG zur Einsicht auf.

Aadorf, 26. Januar 2018

Grundbuchamt und Notariat Münchwilen, Gemeindeplatz 1, 8355 Aadorf, Telefon 058 345 15 20

 

Eröffnung zweier Verfügungen von Todes wegen
Art. 558 Abs. 2 ZGB

Riedener-Haueisen Dora, geboren am 24.01.1935, verwitwet, Bürgerin von Matzingen TG, Zürich ZH und Untereggen SG, wohnhaft gewesen in 9548 Matzingen, mit Aufenthalt in 8500 Frauenfeld, St. Gallerstrasse 30 (Perlavita AG Friedau), Tochter des Haueisen Eugen und der Haueisen geb. Drechsler Waldburga ist am 1. Januar 2018 in Frauenfeld gestorben. Sie hat in Form zweier Verfügungen von Todes wegen vollumfänglich über ihren Nachlass verfügt. Den eingesetzten Erben wurden die Verfügungen von Todes wegen am 24. Januar 2018 amtlich eröffnet.

Die Eröffnung an die unbekannten allfälligen gesetzlichen Erben erfolgt durch Publikation im Amtsblatt. Es sind dies:

Diese unbekannten möglichen gesetzlichen Erben werden auf die ihnen zustehenden gesetzlichen Klagerechte nach Artikel 519 ff. ZGB hingewiesen.

Sofern innert Monatsfrist seit Publikation im Amtsblatt keine Einsprachen erfolgen, wird nach den Bestimmungen von Artikel 559 ZGB die Erbenbescheinigung ausgestellt.

Frauenfeld, 24. Januar 2018

Notariat Frauenfeld, Langfeldstrasse 53a, 8510 Frauenfeld

 

Testamentseröffnung

Frau Margarethe Isenring-Rippel (Erblasserin), geboren am 7.1.1931 im österreichischen Voitsberg in der Steiermark, Bürgerin zuletzt von Lütisburg SG und wohnhaft gewesen in 9320 Arbon ist am 29. Juli 2017 gestorben. Sie war seit 8.5.1997 von Jakob Isenring verwitwet und hinterlässt keine Nachkommen. Sie hat die Verteilung ihres Erbschaftsvermögens in einem handschriftlichen Testament vom 1. März 2012 insgesamt und abschliessend vorgegeben. Die eingesetzten Erbinnen sind bekannt und ihnen wurden die Erbeinsetzungen bereits mitgeteilt.

Da die von der Erbschaft ausgeschlossenen gesetzlichen Erben nicht abschliessend abgeklärt oder deren Adressen ermittelt werden konnten, erfolgt die Eröffnung des Testaments an diese nächsten Verwandten der Erblasserin durch Publikation im Amtsblatt. Die Eltern der Erblasserin waren Elisabeth Rippel-Mörth, gestorben am 13. Januar 1977 in Bärnbach und Rudolf Rippel, gestorben am 23. Juli 1979 in Bärnbach. Insbesondere aufgerufen werden die Nachkommen folgender verstorbenen Geschwister der Erblasserin: Rosa Hiden-Rippel, Mathilde Riepl, Aloisia Lapierre-Rippel, Erich Rippel, und Helene Klement-Rippel.

Sie werden auf die ihnen zustehenden Klagerechte nach Art. 519 ff Schweizerisches Zivilgesetzbuch (ZGB) hingewiesen.

Werden innert Monatsfrist ab Publikation im Amtsblatt dem Notariat Arbon  keine Einsprachen angezeigt, wird die Erbenbescheinigung ausgestellt, worin die erbeingesetzten Nichten der Erblasserin als einzige Erbinnen bestätigt werden.

Arbon, 23. Januar 2018

Notariat Arbon, Walhallastrasse 2, CH-9320 Arbon, notariat.arbonNULL@tg.ch

 

Eröffnung einer Verfügung von Todes wegen

Sommer Carl Bernhard, geboren 07.01.1952, von Zürich ZH, wohnhaft gewesen in 8374 Oberwangen, ledig, Sohn des Sommer Ugo Giuseppe, 09.06.1922 - 28.08.1996 und der Sommer-Siebenmann Käthi, 30.04.1925 - 06.10.2009, ist am 18.11.2017 gestorben.

Der Verstorbene hat mit letztwilliger Verfügung alle gesetzlichen Erben von der Erbfolge ausgeschlossen und vollständig über seinen gesamten Nachlass verfügt. Der Verstorbene hinterlässt keine pflichtteilsgeschützten gesetzlichen Erben.

Als gesetzliche Erben kommen die grosselterlichen Stämme väterlicherseits und mütterlicherseits in Betracht (die Nachkommen der Grosseltern Sommer-Martinetti Hugo und Ada sowie Siebenmann-Jenzer Karl Emil und Gertrud Frieda). Diese gesetzlichen Erben sind grösstenteils unbekannt. Die letztwillige Verfügung wurde am 23.01.2018 den bekannten Beteiligten amtlich eröffnet. Die Mitteilung an die unbekannten gesetzlichen Erben erfolgt durch Publikation im Amtsblatt.

Die unbekannten gesetzlichen Erben werden auf die ihnen zustehenden Klagerechte nach Artikel 519 ff. ZGB hingewiesen. Sofern innert Monatsfrist seit Publikation im Amtsblatt keine Einsprache erfolgt, wird nach den Bestimmungen von Artikel 559 ZGB die Erbenbescheinigung ausgestellt.

Aadorf, 23. Januar 2018

Notariat Münchwilen, Gemeindeplatz 1, Postfach, 8355 Aadorf

 

Rechnungsruf im öffentlichen Inventar
Artikel 582 ZGB

Auf Gesuch hin, hat das Bezirksgericht Frauenfeld am 10. November 2017 die Errichtung eines öffentlichen Inventars im Sinne von Artikel 580 ff. ZGB angeordnet. Es betrifft dies den Nachlass der am 02. Oktober 2017 verstorbenen Keller Vollmer ledig Keller Lisbeth, geboren am 16. Juni 1936, Bürgerin von Winterthur ZH, wohnhaft gewesen in 8266 Steckborn, Seestrasse 10.

Demzufolge werden die Gläubiger der Erblasserin, mit Einschluss der Bürgschaftsgläubiger, welche gegenüber der Erbschaft aus irgendwelchen Titeln Rechtsansprüche geltend machen, aufgefordert, diese in einer Eingabe ausführlich und unter Beilage sämtlicher Belege bis spätestens einen Monat ab Publikation dieses Rechnungsrufes im Amtsblatt, also bis spätestens 19. Februar 2018, anzumelden.

Die Gläubiger werden auf Artikel 590 ZGB aufmerksam gemacht, wonach ihnen für nicht angemeldete Forderungen die Erben weder persönlich noch mit der Erbschaft haftbar sind.
Ebenfalls werden die Schuldner der Verstorbenen aufgefordert, ihre Verbindlichkeiten innert der obigen Frist anzumelden.

Gläubiger und Schuldner haben ihre Forderungen und Verbindlichkeiten fristgerecht dem Notariat Frauenfeld, Langfeldstrasse 53a, 8510 Frauenfeld, einzureichen. Im Weiteren haben Personen, welche Vermögenswerte der Verstorbenen in Verwahrung haben, dem Notariat Frauenfeld innert der gleichen Frist Mitteilung zu machen.

Frauenfeld, 19. Januar 2018

im Auftrag des Bezirksgerichtes Frauenfeld
das Notariat des Bezirks Frauenfeld

 

Testamentseröffnung

Am 27. Dezember 2017 ist Yvonne Laura Hufschmid-Hediger, geboren 15.10.1923, von Niederwil AG, wohnhaft gewesen in 9320 Arbon gestorben. Sie war verwitwet und hinterlässt keine Nachkommen.

Sie hat über ihr gesamtes Vermögen testamentarisch verfügt. Die eingesetzte Erbin ist bekannt und ihr wurde die letztwillige Verfügung amtlich eröffnet.

Da die Verwandten der Erblasserin und somit ihre gesetzlichen Erben nicht ermittelt werden konnten, erfolgt die Eröffnung des Testamentes an die nicht bekannten gesetzlichen Erben der Verstorbenen durch Publikation in einem öffentlichen Publikationsorgan.

Es betrifft allfällige Nachkommen der beiden grosselterlichen Stämme der Erblasserin.

Die gesetzlichen Erben werden auf die ihnen zustehenden Klagerechte nach Art. 519 ff ZGB hingewiesen.

Werden innert Monatsfrist ab Publikation im Amtsblatt beim Notariat Arbon keine Einsprachen angezeigt, wird der eingesetzte Erbin die Erbenbescheinigung ausgestellt.

Arbon, 16. Januar 2018

Notariat Arbon, Walhallastrasse 2, 9320 Arbon

 

Erbvertragseröffnung

Am 02. Dezember 2017 ist Frauke Juliane Schmid-Klement, geboren 24.04.1933, von Schönholzerswilen TG, wohnhaft gewesen in 9320 Arbon gestorben. Sie war verwitwet und hinterlässt keine Nachkommen.

Sie hat über ihr gesamtes Vermögen erbvertraglich verfügt. Alle eingesetzten Erben sind bekannt und ihnen wurde die letztwillige Verfügung amtlich eröffnet.

Da die Verwandten der Erblasserin und somit ihre gesetzlichen Erben nicht ermittelt werden konnten, erfolgt die Eröffnung dieses Erbvertrages an die nicht bekannten gesetzlichen Erben der Verstorbenen durch Publikation in einem öffentlichen Publikationsorgan.

Es betrifft allfällige weitere Nachkommen von Ingeborg Christine Klement und Julius Johannes Martin Paul Klement (Eltern der Erblasserin), allenfalls die Nachkommen der grosselterlichen Stämme der Erblasserin.

Die gesetzlichen Erben werden auf die ihnen zustehenden Klagerechte nach Art. 519 ff ZGB hingewiesen.

Werden innert Monatsfrist ab Publikation im Amtsblatt beim Notariat Arbon keine Einsprachen angezeigt, wird den eingesetzten Erben die Erbenbescheinigung ausgestellt.

Arbon, 10. Januar 2018

Notariat Arbon, Walhallastrasse 2, 9320 Arbon

 

Testamentseröffnung

Rosmarie Wild, geboren am 24.01.1933, von Quarten SG, wohnhaft gewesen in 8360 Eschlikon, Kapellstrasse 10, ledig, Tochter der Wild-Zeller Maria Katharina, geboren 03.03.1913, gestorben 12.04.2002, ist am 07. November 2017 verstorben.

Die Verstorbene hat in ihrer Verfügung von Todes wegen vollumfänglich über ihren Nachlass mittels Erbeinsetzung und unter Ausschluss der übrigen gesetzlichen Erben verfügt. Die Verstorbene hinterlässt keine pflichtteilsgeschützten gesetzlichen Erben. Als gesetzliche Erben kommt die Verwandtschaft des mütterlichen Stammes, d.h. die weiteren Nachkommen der Mutter Maria Katharina Wild geb. Zeller in Betracht. Diese gesetzlichen Erben der Verstorbenen konnten nicht vollständig ermittelt werden. Den bekannten gesetzlichen und eingesetzten Erben wurde die Verfügung von Todes wegen am 5. Januar 2018 amtlich eröffnet. Die Eröffnung der Verfügung an die unbekannten gesetzlichen Erben erfolgt durch Publikation im Amtsblatt.

Die unbekannten gesetzlichen Erben werden hiermit auf die ihnen zustehenden gesetzlichen Klagerechte nach Artikel 519 ff. ZGB hingewiesen. Sofern innert Monatsfrist seit Publikation im Amtsblatt keine Einsprache erfolgt, wird nach den Bestimmungen von Artikel 559 ZGB die Erbenbescheinigung ausgestellt.
 
Aadorf, 5. Januar 2018

Notariat Münchwilen, Gemeindeplatz 1, Postfach, 8355 Aadorf