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Archiv 2020

Eröffnung einer Verfügung von Todes wegen 

Lea Ida Tobler-Greminger, geboren am 07.08.1932, Bürgerin von Wolfhalden AR,  verwitwet,  Tochter des Greminger Jakob und der Greminger geb. Wirz Ida, wohnhaft gewesen in 8590 Romanshorn, ist am 05.04.2020 gestorben.

Die Verstorbene hat mit  mehreren Verfügungen von Todes wegen alle gesetzlichen Erben von der Erbfolge ausgeschlossen und vollständig über ihren Nachlass verfügt. 

Als gesetzliche Erben kommt der grosselterliche Stamm väter- und mütterlicherseits in Betracht. Diese gesetzlichen Erben und deren Wohnorte konnten nicht vollständig ermittelt werden. 

Es betrifft allfällige weitere Nachkommen der am 26.12.1997 verstorbenen Hedwig Bergmann geb. Greminger, geb. 21.02.1910. Sie gehört zu den gesetzlichen Erben des grosselterlichen Stammes väterlicherseits und war die Tochter des Greminger Joh. Jakob und der Greminger geb. Schön Ottilia Karolina.

Sowie allfällige weitere Nachkommen von Maria Anna / Marianna Reiber geb. Wirz, geb. 12.04.1874. Sie war die Grossmutter der Verstorbenen.

Den eingesetzten Erben sowie den bekannten gesetzlichen Erben wurden die Verfügungen am 21.12.2020 amtlich eröffnet. Die Mitteilung der Eröffnung an die gesetzlichen Erben mit unbekanntem Aufenthalt erfolgt durch diese Publikation.

Die gesetzlichen Erben werden auf die ihnen zustehenden Klagerechte nach Art. 519 ff ZGB hingewiesen. Sofern innert Monatsfrist seit dieser Publikation keine Einsprache erfolgt, wird nach den Bestimmungen von Art. 559 ZGB die Erbenbescheinigung ausgestellt.

Arbon, 21. Dezember 2020

Notariat Arbon,  Walhallastrasse 2, Postfach, 9320 Arbon

  

Eröffnung einer Verfügung von Todes wegen

Frieda Schmid, geboren am 19. September 1919, Bürgerin von Eschlikon TG, verwitwet seit 28.07.1985, Tochter des Georg Wetter und der Babette Wetter, wohnhaft gewesen in 8360 Eschlikon, ist am 2. Oktober 2020 gestorben.

Die Verstorbene hat mit eigenhändiger letztwilliger Verfügung vom 12. Februar 2009 alle gesetzlichen Erben von der Erbfolge ausgeschlossen und vollständig über ihren Nachlass verfügt. 

Als gesetzliche Erben kommen die Nachkommen des elterlichen- oder des grosselterlichen Stammes in Betracht. Diese gesetzlichen Erben und deren Wohnort konnten nicht ermittelt werden.

Der eingesetzten Erbin wurde die Verfügung am 14. Dezember 2020 amtlich eröffnet. Die Mitteilung der Eröffnung an die gesetzlichen Erben mit unbekanntem Aufenthalt erfolgt durch diese Publikation.

Die gesetzlichen Erben werden auf die ihnen zustehenden Klagerechte nach Art. 519 ff ZGB hingewiesen. Sofern innert Monatsfrist seit dieser Publikation keine Einsprache erfolgt, wird nach den Bestimmungen von Art. 559 ZGB die Erbenbescheinigung ausgestellt.

Aadorf, 14. Dezember 2020

Notariat Münchwilen, Gemeindeplatz 1, Postfach, 8355 Aadorf

  

Eröffnung einer Verfügung von Todes wegen 

Renate Wegmann, geboren am 10.10.1936, Bürgerin von Zürich ZH und Neftenbach ZH,  ledig,  Tochter des Wegmann Walter und der Wegmann geb. Richter Charlotte, wohnhaft gewesen in 9326 Horn, ist am 12.09.2020 gestorben.

Die Verstorbene hat mit letztwilliger Verfügung vom 30.09.2015 vollständig über ihren Nachlass verfügt. 

Als gesetzliche Erben kommt der grosselterliche Stamm väter- und mütterlicherseits in Betracht. Diese gesetzlichen Erben und deren Wohnorte konnten nicht vollständig ermittelt werden. 

Es betrifft dies:
Die Erben des grosselterlichen Stammes mütterlicherseits sind teilweise unbekannt, da die Mutter der Verstorbenen Charlotte Wegmann geb. Richter, geb. 03.07.1906, vor ihrer Heirat mit dem Vater der Verstorbenen preussische Staatsangehörige war. Sie war die Tochter von Richter Eugen und Richter geb. Richter Martha.

Die eingesetzten Erben sowie den bekannten gesetzlichen Erben wurde die Verfügung am 11.12.2020 amtlich eröffnet. Die Mitteilung der Eröffnung an die gesetzlichen Erben mit unbekanntem Aufenthalt erfolgt durch diese Publikation.

Die gesetzlichen Erben werden auf die ihnen zustehenden Klagerechte nach Art. 519 ff ZGB hingewiesen. Sofern innert Monatsfrist seit dieser Publikation keine Einsprache erfolgt, wird nach den Bestimmungen von Art. 559 ZGB die Erbenbescheinigung ausgestellt.

Arbon, 11. Dezember 2020

Notariat Arbon, Walhallastrasse 2, Postfach, 9320 Arbon

  

Eröffnung einer Verfügung von Todes wegen 

Federico Kradolfer, geboren am 25.06.1953, Bürger von Speicher AR,  ledig,  Sohn der Sonderegger Mathilde Irma, wohnhaft gewesen in 8590 Romanshorn, ist am 21.07.2020 gestorben.

Der Verstorbene hat mit  letztwilliger Verfügung vom 09.03.2020 alle gesetzlichen Erben von der Erbfolge ausgeschlossen und vollständig über seinen Nachlass verfügt. 

Als gesetzliche Erben kommt der grosselterliche Stamm mütterlicherseits in Betracht. Diese gesetzlichen Erben konnten nicht vollständig ermittelt werden. 

Es betrifft Max Sonderegger bzw. allfällige Nachkommen von ihm.
Max Sonderegger war der Sohn von Ulrich Sonderegger und Mathilde Sonderegger geb. Settele.

Den eingesetzten Erben sowie den bekannten gesetzlichen Erben wurde die Verfügung am 11.12.2020 amtlich eröffnet. Die Mitteilung der Eröffnung an die gesetzlichen Erben mit unbekanntem Aufenthalt erfolgt durch diese Publikation.

Die gesetzlichen Erben werden auf die ihnen zustehenden Klagerechte nach Art. 519 ff ZGB hingewiesen. Sofern innert Monatsfrist seit dieser Publikation keine Einsprache erfolgt, wird nach den Bestimmungen von Art. 559 ZGB die Erbenbescheinigung ausgestellt.

Arbon, 11. Dezember 2020

Notariat Arbon, Walhallastrasse 2, Postfach, 9320 Arbon

   

Eröffnung einer Verfügung von Todes wegen

Walter Bernhard Gadient, geboren am 03.07.1941, Bürger von Flums-Grossberg SG, ledig, Sohn des Johann Rudolf Gadient und der Margaretha Gadient, wohnhaft gewesen in 8570 Weinfelden, Freiestrasse 50, ist am 23.10.2020 gestorben.

Der Verstorbene hat mit letztwilliger Verfügung vom 10.05.2019 vollständig über seinen Nachlass verfügt. 

Als gesetzliche Erben kommen die Nachkommen des elterlichen Stammes in Betracht. Diese gesetzlichen Erben konnten nicht vollständig ermittelt werden.

Es betrifft dies allfällige Nachkommen der Mutter Margaretha Gadient geb. Hasenbichler, geboren 17.11.1904 in Weissenbach-Kuchl, Tochter des Mathias Hasenbichler und der Ursula geb. Schwöll, damals österreichische Staatsangehörige, gest. 24.01.1999 in Flums, vor ihrer Einbürgerung in der Schweiz durch Heirat am 19.11.1934.

Den eingesetzten Erben sowie den bekannten gesetzlichen Erben wurde die Verfügung am 20.11.2020 amtlich eröffnet. Die Mitteilung der Eröffnung an allfällige weitere gesetzlichen Erben mit unbekanntem Aufenthalt erfolgt durch diese Publikation.

Die gesetzlichen Erben werden auf die ihnen zustehenden Klagerechte nach Art. 519 ff. ZGB hingewiesen. Sofern innert Monatsfrist seit dieser Publikation keine Einsprache erfolgt, wird nach den Bestimmungen des Art. 559 ZGB die Erbenbescheinigung ausgestellt.

Weinfelden, 08. Dezember 2020

Notariat Weinfelden, Amriswilerstrasse 57a, 8570 Weinfelden

  

Eröffnung einer Verfügung von Todes wegen

Am 28. September 2020 starb in Eschlikon TG Lya Helga Ingeborg Oberholzer, geboren 10.09.1927, Bürgerin von Eschenbach SG, verwitwet von Jakob Oberholzer, geboren 29.02.1920, Bürger von Goldingen SG, gestorben 05.05.2004, Tochter der Lina Strütt geb. Raiser, geboren 23.01.1910, von Deutschland, gestorben 24.06.2000.

Die Verstorbene hat mit eigenhändigem Testament alle gesetzlichen Erben mütterlicherseits von der Erbfolge ausgeschlossen. Der Vater war unbekannt. Die Verstorbene hinterlässt keine pflichtteilsgeschützten Erben.

Als gesetzliche Erben kommt die Verwandtschaft des elterlichen Stammes mütterlicherseits sowie des grosselterlichen Stammes mütterlicherseits, d.h. die Nachkommen der Lina Strütt geb. Raiser sowie die Nachkommen von Johannes Raiser und Maria Magdalena Raiser geb. Haller in Betracht.

Diese gesetzlichen Erben sind unbekannten Aufenthaltes und konnten nicht angeschrieben werden. Das Testament wurde amtlich eröffnet. Die Mitteilung an die unbekannten Erben erfolgt durch diese Publikation.

Die gesetzlichen Erben werden auf die ihnen zustehenden Klagerechte nach Art. 519 ff. ZGB hingewiesen. Sofern innert Monatsfrist seit dieser Publikation keine Einsprache erfolgt, wird nach den Bestimmungen von Artikel 559 ZGB die Erbenbescheinigung ausgestellt.

Aadorf, 2. Dezember 2020

Grundbuchamt und Notariat Münchwilen, Gemeindeplatz 1, Postfach, 8355 Aadorf

  

Rechnungsruf gemäss Art. 592 ZGB

Im Nachlass von Weber-Kogelnig Franziska, geboren 25.11.1924, von Stammheim ZH, wohnhaft gewesen in 8500 Frauenfeld, Zürcherstrasse 2, gestorben 16.08.2019, wird ein Rechnungsruf gemäss Art. 592 ZGB angeordnet.

Alle Gläubiger der Erblasserin, einschliesslich allfällige Bürgschaftsgläubiger, welche zulasten der Erbschaft Weber-Kogelnig Franziska Forderungen geltend machen, werden aufgefordert, ihre Ansprüche detailliert und unter Beilage sämtlicher Belege innert eines Monats seit dieser Publikation dem Notariat Frauenfeld, Langfeldstrasse 53a, 8510 Frauenfeld anzumelden.

Die Gläubiger werden auf Artikel 592 ZGB aufmerksam gemacht, wonach das Gemeinwesen nur für die Schulden der Erbschaft im Umfange der Vermögenswerte haftet, die es aus der Erbschaft erworben hat. 
Personen, welche Schuldner der Erblasserin sind oder Sachen sowie Vermögenswerte der Verstorbenen in Verwahrung haben, werden ebenfalls aufgefordert, ihre Verbindlichkeiten oder Besitzbestände innert gleicher Frist dem Notariat Frauenfeld anzumelden.

Frauenfeld, 01. Dezember 2020

Notariat Frauenfeld, Langfeldstrasse 53a, 8510 Frauenfeld

  

Eröffnung einer Verfügung von Todes wegen

Gertrud Franz, geboren am 01.06.1939, Bürgerin von Lüsslingen SO, verwitwet seit 17.03.2012, Tochter des Berger Karl und der Berger Luisa, wohnhaft gewesen in 8536 Hüttwilen, mit Aufenthalt im Alterszentrum Bussnang, Viaduktstrasse 9, 9565 Bussnang, ist am 25.08.2020 gestorben.

Die Verstorbene hat in Form einer letztwilligen Verfügung alle gesetzlichen Erben von der Erbfolge ausgeschlossen und vollständig über ihren Nachlass verfügt. 

Als gesetzliche Erben kommen folgende Personen in Betracht: 
- allfällige Nachkommen der Grosseltern väterlicherseits 
  (Berger Johann und Berger-Leuenberger Rosina)
- allfällige Nachkommen der Grosseltern mütterlicherseits 
  (Moser Johannes und Moser-Hatt Louise)

Den eingesetzten Erben wurde die letztwillige Verfügung am 23.11.2020 amtlich eröffnet. Die Mitteilung der Eröffnung an die uns unbekannten gesetzlichen Erben erfolgt durch diese Publikation.
Diese unbekannten gesetzlichen Erben werden auf die ihnen zustehenden Klagerechte nach Art. 519 ff ZGB hingewiesen.

Sofern innert Monatsfrist seit dieser Publikation keine Einsprache erfolgt, wird nach den Bestimmungen von Art. 559 ZGB die Erbenbescheinigung ausgestellt.

Frauenfeld, 23.11.2020

Notariat Frauenfeld, Langfeldstrasse 53a, 8510 Frauenfeld

  

Testamentseröffnung

Am 22. Mai 2020 ist Anna Ida Jenzer-De Pretto, geboren 23.04.1925, von Zürich ZH und Melchnau BE, wohnhaft gewesen in Amriswil, verstorben. 

Die Verstorbene hat mit Verfügungen von Todes wegen über ihren gesamten Nachlass verfügt. Die Verfügungen wurden den eingesetzten Erben amtlich eröffnet. 

Als gesetzliche Erben kommen die Nachkommen des grosselterlichen Stammes väterlicher- und mütterlicherseits in Betracht. 
Die Erben des grosselterlichen Stammes väterlicherseits sind gänzlich unbekannt, da der Vater der Erblasserin Giovanni De Pretto, geb. 15.04.1901, vor seiner Einbürgerung italienischer Staatsangehöriger war. Er war der Sohn von Giovanni De Pretto (Senior) und der Domenica De Pretto geb. Zotta.

Die Mitteilung der Eröffnung der Verfügungen von Todes wegen an die unbekannten gesetzlichen Erben erfolgt durch diese Publikation. Sie werden auf die ihnen zustehenden Klagerechte nach Art. 519 ff. ZGB hingewiesen.

Sofern innert Monatsfrist seit dieser Publikation beim Notariat Arbon keine Einsprache erfolgt, wird den eingesetzten Erben die Erbenbescheinigung ausgestellt.

Arbon, 18. November 2020

Notariat Arbon, Walhallastrasse 2, 9320 Arbon

  

Eröffnung einer Verfügung von Todes wegen

Der am 21.08.2020 verstorbene Heinrich Boltshauser, geb. 14.08.1932, von Märstetten TG, wohnhaft gewesen in 8560 Märstetten, mit Aufenthalt in Weinfelden, Sohn des Boltshauser Heinrich und der Rosa geb. Dreher, hat in seiner Verfügung von Todes wegen über seinen gesamten Nachlass verfügt.

Die gesetzlichen Erben, insbesondere allfällige Nachkommen der Mutter Boltshauser geb. Dreher Rosa, geb. 17.02.1896 in Schwenningen, Baden-Würrtemberg (DE), damals deutsche Staatsangehörige, gest. 17.06.1988 in Märstetten, vor ihrer Einbürgerung in der Schweiz durch Heirat am 06.05.1929, konnten nicht vollständig ermittelt werden.

Die Mitteilung der Eröffnung der Verfügung von Todes wegen an die unbekannten gesetzlichen Erben erfolgt durch diese Publikation. Sie werden auf die ihnen zustehenden Klagerechte nach Art. 519 ff. ZGB hingewiesen.

Sofern innert Monatsfrist seit dieser Publikation keine Einsprache erfolgt, wird nach den Bestimmungen von Art. 559 ZGB die Erbenbescheinigung ausgestellt.
 
Weinfelden, 17. November 2020

Notariat Weinfelden, Amriswilerstrasse 57a, 8570 Weinfelden

     

Eröffnung von Verfügungen von Todes wegen

Die am 10.05.2020 verstorbene Wilhelmine Minder, geb. 27.02.1937, von Kirchberg BE, wohnhaft gewesen in 8585 Happerswil, Unterdorf 3 (Gemeinde Birwinken), hat mittels Verfügungen von Todes wegen über ihren gesamten Nachlass verfügt.

Gesetzlicher Erbe ist der Halbbruder der Erblasserin, Alfred Metzger, geb. 25.05.1923, von Langnau i.E. BE (?), welcher nicht eruiert werden konnte, bzw. im Fall seines Vorversterbens seine Nachkommen, andernfalls die Verwandten des grosselterlichen Stammes. Es sind dies die Nachkommen der Grosseltern väterlicherseits, Johann Minder, von Kirchberg BE, und der Emma Louise Minder geb. Lehmann, von Kirchberg BE, sowie der Grosseltern mütterlicherseits, Johann Kaspar Mettler, von Hemberg SG, und der Rosalie Mettler geb. Schmoker, von Hemberg SG, welche nicht vollständig ermittelt werden konnten.

Die Verfügungen von Todes wegen wurden den bekannten gesetzlichen sowie eingesetzten Erben am 27. Oktober 2020 amtlich eröffnet. Die Mitteilung an die unbekannten Erben erfolgt durch diese Publikation.
 
Die gesetzlichen Erben werden hiermit auf die ihnen zustehenden Klagerechte nach Art. 519 ff. ZGB hingewiesen.
Sofern innert Monatsfrist seit dieser Publikation keine Einsprache erfolgt, wird nach den Bestimmungen von Art. 559 ZGB die Erbenbescheinigung ausgestellt.

Weinfelden, 27. Oktober 2020

Notariat Weinfelden, Amriswilerstrasse 57a, 8570 Weinfelden

 

Eröffnung Erbvertrag

Am 14.08.2020 starb in Bottighofen TG Laszlo Lajos Felkai, geboren 04.09.1932, Bürger von Kreuzlingen TG, verheiratet mit Idda-Marie Felkai geb. App, Sohn des Laszlo Felkai und der Maria Felkai.

Der Verstorbene hat mit Erbvertrag über seinen gesamten Nachlass verfügt.
Der Erbvertrag wurde am 20.10.2020 den bekannten gesetzlichen Erben amtlich eröffnet.

Da der Aufenthaltsort einer Nichte nicht ermittelt werden konnte, erfolgt die Mitteilung über die Eröffnung des Erbvertrages an die unbekannte gesetzliche Erbin, nämlich an Barbara Lengyel, geb. 27.10.1964, durch diese Publikation.

Die gesetzliche Erbin wird auf die ihr zustehenden Klagerechte nach Art. 519 ff ZGB hingewiesen.
Sofern innert Monatsfrist seit dieser Publikation keine Einsprache erfolgt, wird nach den Bestimmungen von Artikel 559 ZGB die Erbenbescheinigung ausgestellt.

Kreuzlingen, 20.10.2020

Notariat Kreuzlingen, Hauptstrasse 45, 8280 Kreuzlingen

 

Eröffnung zweier Verfügungen von Todes wegen
Art. 558 Abs. 2 ZGB

Edwin Messmer, geboren am 27.04.1941, gestorben am 27.04.2020, ledig, Bürger von Erlen TG, wohnhaft gewesen in 8264 Eschenz, Ifangstrasse 15, Sohn des Edwin Messmer und der Lydia Bertha Messmer-Styger, ist am 27.04.2020 in Eschenz verstorben.

Der Erblasser hat in Form zweier Verfügungen von Todes wegen vollumfänglich über seinen Nachlass verfügt. Der eingesetzten Erbin wurden die Verfügungen von Todes wegen am 21.08.2020 amtlich eröffnet.

Der Erblasser war ledig und hinterlässt keine Nachkommen. Die Eltern Edwin Messmer und Lydia Bertha Messmer-Styger sind bereits vorverstorben. Somit sind keine pflichtteilsgeschützte Erben vorhanden.

Die Eröffnung an die uns unbekannten allfällig weiteren gesetztlichen Erben erfolgt durch diese Publikation. Es sind dies:
- allfällige Nachkommen der Grosseltern mütterlicher- und väterlicherseits

Diese uns unbekannten gesetzlichen Erben werden hiermit auf die ihnen zustehenden gesetzlichen Klagerechte nach Artikel 519 ff. ZGB hingewiesen.
Sofern innert Monatsfrist seit dieser Publikation keine Einsprachen erfolgen, wird nach den Bestimmungen von Artikel 559 ZGB die Erbenbescheinigung ausgestellt.

Frauenfeld, 21.08.2020

Notariat Frauenfeld, Langfeldstrasse 53a, 8510 Frauenfeld

    

Testamentseröffnung

Am 10. Mai 2020 starb in Kreuzlingen TG Massatsch geb. Gottschalk Erna Lotte Gertrud Mercedes, geboren 15.07.1928, Bürgerin von Frauenfeld, verwitwet von Franz Massatsch, Tochter des Karl Eduard Hermann Gottschalk und der Helene Else Gertrud Gottschalk, beides deutsche Staatsangehörige.

Die Verstorbene hat mit letztwilligen Verfügungen über ihren gesamten Nachlass verfügt. Die Verstorbene hinterlässt keine pflichtteilsgeschützten Erben.

Als gesetzliche Erben kommt die Verwandtschaft des elterlichen Stammes in Betracht.
Da die gesetzlichen Erben der Verstorbenen (die Nachkommen der vorverstorbenen Geschwister Otto Karl Hasso Gottschalk, geb. 07.11.1931, gestorben am 15.03.2002 und Undine Ilse Olga Auguste Bremer-Gottschalk, geb. 04.11.1940, gestorben am 07.12.2013) und allenfalls weitere Geschwister nicht ermittelt werden konnten, erfolgt die Mitteilung der Eröffnung an diese unbekannten gesetzlichen Erben durch Publikation.

Die letztwilligen Verfügungen wurden am 10. August 2020 den eingesetzten Erben amtlich eröffnet.
Die gesetzlichen Erben werden auf die ihnen zustehenden Klagerechte nach Art. 519 ff. ZGB hingewiesen.
Sofern innert Monatsfrist seit dieser Publikation keine Einsprache erfolgt, wird nach den Bestimmungen von Artikel 559 ZGB die Erbenbescheinigung ausgestellt.

Kreuzlingen, 10. August 2020

Notariat Kreuzlingen, Hauptstrasse 45, 8280 Kreuzlingen

  

Eröffnung einer Verfügung von Todes wegen

Die am 24.05.2020 verstorbene Maria Josefine Vogel, geboren am 28.05.1927 in Saulgau, Deutschland, Bürgerin von Wigoltingen TG, wohnhaft gewesen in 8556 Wigoltingen, Tochter des Vogel Max und der Maria geb. Fischer, hat in ihren Verfügungen von Todes wegen über ihren gesamten Nachlass verfügt.

Die gesetzlichen Erben, insbesondere allfällige Nachkommen der vorgenannten Eltern, beide mutmasslich deutsche Staatsangehörige, konnten nicht ermittelt werden.

Die Mitteilung der Eröffnung der Verfügung von Todes wegen an die unbekannten gesetzlichen Erben erfolgt durch diese Publikation.
Sie werden auf die ihnen zustehenden Klagerechte nach Art. 519 ff. ZGB hingewiesen.

Sofern innert Monatsfrist seit dieser Publikation keine Einsprache erfolgt, wird nach den Bestimmungen von Art. 559 ZGB die Erbenbescheinigung ausgestellt.

Weinfelden, 23. Juli 2020

Notariat Weinfelden, Amriswilerstrasse 57a, 8570 Weinfelden

 

Testamentseröffnung

Füllemann geborene Landert Gertrud, geboren am 18.10.1922 in Wetzikon ZH, verwitwet, Bürgerin von Berlingen TG und Zürich ZH, Tochter des Landert Jakob und der Landert geb. Müller Gertrud, wohnhaft gewesen in 8267 Berlingen, Seestrasse 101, Tertianum Neutal, ist am 07.03.2020 gestorben.

Die Verstorbene hat ein eigenhändiges Testament hinterlassen, worin sie mittels Erbeneinsetzung vollständig über ihren Nachlass verfügt hat. Als gesetzliche Erben der Verstorbenen kommen die Angehörigen der grosselterlichen Stämme in Betracht, welche gänzlich unbekannt sind. Dem eingesetzten Erben wurde die Verfügung am 10. Juli 2020 amtlich eröffnet.

Die Mitteilung der Testamentseröffnung an die unbekannten gesetzlichen Erben erfolgt durch Publikation. Diese gesetzlichen Erben werden hiermit auf die ihnen zustehenden gesetzlichen Klagerechte nach Artikel 519 ff. ZGB hingewiesen. Sofern innert Monatsfrist seit Publikation keine Einsprache erfolgt, wird nach den Bestimmungen von Artikel 559 ZGB die Erbenbescheinigung ausgestellt.

Frauenfeld, 10. Juli 2020

Notariat Frauenfeld, Langfeldstrasse 53a, 8510 Frauenfeld

 

Testamentseröffnung

Keller Hedwig, geboren am 09. März 1923 in Steckborn TG, ledig, Bürgerin von Steckborn TG, wohnhaft gewesen in 8266 Steckborn, Ofenbachstrasse 6, Alters- und Pflegeheim Steckborn, Tochter des Keller Gottfried und der Keller Marie, ist am 04. April 2020 gestorben.

Die Verstorbene hat eine öffentliche letztwillige Verfügung hinterlassen, worin sie mittels Erbeinsetzung vollständig über ihren Nachlass verfügt hat, dies unter Ausschluss der gesetzlichen Erben.
Als gesetzliche Erben der Verstorbenen kommen entweder Geschwister/Geschwisterkinder oder Angehörige der grosselterlichen Stämme väterlicher- und mütterlicherseits in Betracht, welche gänzlich unbekannt sind.

Die Verfügung wurde den eingesetzten Erben am 15. Juni 2020 amtlich eröffnet.
Die Mitteilung der Testamentseröffnung an die unbekannten gesetzlichen Erben erfolgt durch diese Publikation. Diese gesetzlichen Erben werden hiermit auf die ihnen zustehenden gesetzlichen Klagerechte nach Artikel 519 ff. ZGB hingewiesen.

Sofern innert Monatsfrist seit dieser Publikation keine Einsprache erfolgt, wird nach den Bestimmungen von Artikel 559 ZGB die Erbenbescheinigung ausgestellt.

Frauenfeld, 15. Juni 2020

Notariat Frauenfeld, Langfeldstrasse 53a, 8510 Frauenfeld

 

Eröffnung zweier Verfügungen von Todes wegen
Art. 558 Abs. 2 ZGB

Rüdt Susanne Alice, geboren am 25.01.1933, ledig, Bürgerin von Frauenfeld TG und Berg TG, wohnhaft gewesen in 8500 Frauenfeld, Zürcherstrasse 84 (Alterszentrum Park), Tochter des Rüdt Wilhelm und der Rüdt geb. Müller Olga ist am 08. Mai 2020 in Frauenfeld gestorben.

Die Erblasserin hat in Form zweier Verfügungen von Todes wegen vollumfänglich über ihren Nachlass verfügt. Den eingesetzten Erben wurden die beiden Verfügungen von Todes wegen am 12. Juni 2020 amtlich eröffnet.
Es sind keine gesetzlichen Erben des elterlichen Stammes vorhanden. Somit sind die gesetzlichen Erben die grosselterlichen Stämme mütterlicher- und väterlicherseits (vgl. Art. 459 ZGB).

Die Eröffnung an die uns unbekannten gesetzlichen Erben erfolgt durch diese Publikation.
Es sind dies:
- die Nachkommen der Grosseltern väterlicherseits (Rüdt Wilhelm und Rüdt geb. Rutishauser Karolina)
- die Nachkommen der Grosseltern mütterlicherseits (Müller Gottfried und Müller geb. Maier Anna).

Diese uns unbekannten gesetzlichen Erben werden hiermit auf die ihnen zustehenden gesetzlichen Klagerechte nach Artikel 519 ff. ZGB hingewiesen.
Sofern innert Monatsfrist seit dieser Publikation keine Einsprachen erfolgen, wird nach den Bestimmungen von Artikel 559 ZGB die Erbenbescheinigung ausgestellt.

Frauenfeld, 12. Juni 2020

Notariat Frauenfeld, Langfeldstrasse 53a, 8510 Frauenfeld

   

Testamentseröffnung

Ruth Bolt geb. Waldesbühl, 18.10.1949, von Nesslau SG, wohnhaft gewesen in 8596 Scherzingen, mit Aufenthalt in 8280 Kreuzlingen, Kirchstrasse 17, Genossenschaft Alterszentrum, Tochter des Waldesbühl Arnold und der Waldesbühl geb. Keller Helene Hulda, ist am 2. Mai 2020 verstorben.

Die Verstorbene hinterlässt ein eigenhändiges Testament, wonach sie über ihren Nachlass vollumfänglich verfügt. Das Testament wurde am 5. Juni 2020 den eingesetzten Erben amtlich eröffnet. Die Verstorbene hinterlässt keine pflichtteilsgeschützten Erben.

Da die gesetzlichen Erben der grosselterlichen Stämme väterlicher- und mütterlicherseits nicht bekannt sind, erfolgt die Mitteilung über die Testamentseröffnung an die unbekannten gesetzlichen Erben durch diese Publikation.
Diese werden hiermit auf die ihnen zustehenden gesetzlichen Klagerechte nach Art. 519 ff. ZGB hingewiesen. Sofern innert Monatsfrist seit dieser Publikation keine Einsprache erfolgt, wird nach den Bestimmungen von Art. 559 ZGB die Erbenbescheinigung ausgestellt.

Kreuzlingen, 5. Juni 2020

Notariat Kreuzlingen, Hauptstrasse 45, CH-8280 Kreuzlingen

  

Testamentseröffnung

Am 15. Oktober 2019 ist Ernst Kurt Ackermann, geboren 15.06.1926, von Hefenhofen TG, wohnhaft gewesen in 8580 Amriswil verstorben.
Er war ledig und hinterlässt keine Nachkommen.

Der Verstorbene hat über sein gesamtes Vermögen verfügt. Die eingesetzten Erben sind bekannt und ihnen wurde die Verfügung amtlich eröffnet.

Da die Verwandten des Erblassers und somit seine gesetzlichen Erben nicht vollständig ermittelt werden konnten, erfolgt die Eröffnung der Verfügung von Todes wegen an die nicht bekannten gesetzlichen Erben des Verstorbenen durch Publikation in einem öffentlichen Publikationsorgan.

Es betrifft dies Klara Baker geb. Höhener bzw. allfällige Nachkommen von ihr. Sollten diese bereits vorverstorben sein, betrifft es deren Nachkommen. Klara Baker geb. Höhener gehört zu den gesetzlichen Erben des grosselterlichen Stammes mütterlicherseits. Sie war die Tochter von Konrad Höhener und Frida Höhener geb. Schweizer.

Ausserdem betrifft es Sybil Lisa Ackermann bzw. bei deren Vorversterben ihre Nachkommen. Sybil Lisa Ackermann gehört zu den gesetzlichen Erben des grosselterlichen Stammes väterlicherseits.

Die gesetzlichen Erben werden auf die ihnen zustehenden Klagerechte nach Art. 519 ff ZGB hingewiesen.

Werden innert Monatsfrist ab dieser Publikation beim Notariat Arbon keine Einsprachen angezeigt, wird den eingesetzten Erben die Erbenbescheinigung ausgestellt.

Arbon, 29. Mai 2020

Notariat Arbon, Walhallastrasse 2, 9320 Arbon

  

Testamentseröffnung

Am 17. April 2020 ist Werner Bruno Soller, geboren 02.05.1931, von Roggwil TG, wohnhaft gewesen in 8582 Dozwil verstorben. Er war verheiratet und hinterlässt Nachkommen.

Der Verstorbene hat über sein gesamtes Vermögen verfügt. Die eingesetzte Erbin ist bekannt und ihr wurde die Verfügung amtlich eröffnet.

Da die Verwandten des Erblassers und somit seine gesetzlichen Erben nicht vollständig ermittelt werden konnten, erfolgt die Eröffnung der Verfügung von Todes wegen an den nicht bekannten gesetzlichen Erben des Verstorbenen durch Publikation in einem öffentlichen Publikationsorgan.

Es betrifft den Sohn Rolf Soller bzw. dessen Nachkommen, falls er bereits vorverstorben sein sollte.

Der gesetzliche Erbe wird auf die ihm zustehenden Klagerechte nach Art. 519 ff ZGB hingewiesen.

Werden innert Monatsfrist ab dieser Publikation beim Notariat Arbon keine Einsprachen angezeigt, wird der eingesetzten Erbin die Erbenbescheinigung ausgestellt.

Arbon, 26. Mai 2020

Notariat Arbon, Walhallastrasse 2, 9320 Arbon

 

Rechnungsruf im öffentlichen Inventar
Artikel 582 ZGB


Auf Gesuch hin hat der Einzelrichter des Bezirksgerichtes Kreuzlingen TG mit Entscheid vom 9. April 2020 die Errichtung eines öffentlichen Inventars im Sinne von Artikel 580 ff. ZGB angeordnet.

Es betrifft dies den Nachlass des am 27. Februar 2020 verstorbenen Klarer René Ernst Jakob, geboren am 19. November 1942, verheiratet, Bürger von Birwinken TG und Berg TG, wohnhaft gewesen in 8597 Landschlacht, Lindenpark 1.

Demzufolge werden die Gläubiger des Erblassers, mit Einschluss der Bürgschaftsgläubiger, welche gegenüber der Erbschaft aus irgendwelchen Titeln Rechtsansprüche geltend machen, aufgefordert, diese in einer Eingabe ausführlich und unter Beilage sämtlicher Belege bis spätestens einen Monat ab Publikation dieses Rechnungsrufes, also bis spätestens 15. Juni 2020, anzumelden.

Die Gläubiger werden auf Artikel 590 ZGB aufmerksam gemacht, wonach ihnen für nicht angemeldete Forderungen die Erben weder persönlich noch mit der Erbschaft haftbar sind. Ebenfalls werden die Schuldner des Verstorbenen aufgefordert, ihre Verbindlichkeiten innert der obigen Frist anzumelden.

Gläubiger und Schuldner haben ihre Forderungen und Verbindlichkeiten fristgerecht dem Notariat Kreuzlingen, Hauptstrasse 45, CH-8280 Kreuzlingen, einzureichen.
Im Weiteren haben Personen, welche Vermögenswerte der Verstorbenen in Verwahrung haben, dem Notariat Kreuzlingen innert der gleichen Frist Mitteilung zu machen.


Kreuzlingen, 15. Mai 2020

Im Auftrag des Einzelrichters des Bezirksgerichtes Kreuzlingen TG
Notariat Kreuzlingen

 

Testamentseröffnung

Berta Dietrich, geboren 10.01.1928, von Berlingen TG und Bussnang TG, wohnhaft gewesen in 8280 Kreuzlingen, Kirchstrasse 17, Genossenschaft Alterszentrum, ledig, Tochter des Dietrich Albert (17.09.1900 – 30.07.1932) und der Dietrich geb. Auer Leonie (15.02.1899 – 04.03.1972), ist am 25. Juli 2019 verstorben.

Die Verstorbene hat ein eigenhändiges Testament hinterlassen, worin sie mittels Erbeneinsetzung vollständig über ihren Nachlass verfügt hat, dies unter Ausschluss der gesetzlichen Erben.

Dem eingesetzten Erben wurde das Testament am 07. Mai 2020 amtlich eröffnet.
Die Mitteilung der Eröffnung der Verfügung von Todes wegen an die unbekannten gesetzlichen Erben erfolgt durch diese Publikation.
Als gesetzliche Erben kommen in Betracht
1. allfällige voreheliche Nachkommen der Leonie Dietrich geb. Auer, 15.02.1899, verstorben am 04.03.1972 (Mutter der Erblasserin)
2. die Nachkommen der beiden grosselterlichen Stämme:
- Dietrich Konrad Emil und der Maria Kath., geb. Füllemann (Grosseltern väterlicherseits)
- Auer Johann und der Sophie, geb. Ruh (Grosseltern mütterlicherseits)

Die unbekannten gesetzlichen Erben werden hiermit auf die ihnen zustehenden gesetzlichen Klagerechte nach Art. 519 ff. ZGB hingewiesen. Sofern innert Monatsfrist seit dieser Publikation keine Einsprache erfolgt, wird nach den Bestimmungen von Art. 559 ZGB die Erbenbescheinigung ausgestellt.

Kreuzlingen, 07. Mai 2020

Notariat Kreuzlingen, Hauptstrasse 45, CH-8280 Kreuzlingen

 

Testamentseröffnung
(Artikel 558 Abs. 2 ZGB)

Fluck Erika, geboren am 30. November 1929 in Steckborn TG, ledig, deutsche Staatsangehörige, wohnhaft gewesen in 8266 Steckborn, Morgenstrasse 15, Tochter des Fluck Johann und der Fluck geb. Auchter Maria, ist am 27. Januar 2020 gestorben.

Die Verstorbene hat ein eigenhändiges Testament hinterlassen, worin sie mittels Erbeneinsetzung vollständig über ihren Nachlass verfügt hat, dies unter Ausschluss der gesetzlichen Erben.

Als gesetzliche Erben kommen die Geschwister beziehungsweise deren Nachkommen in Betracht, welche nicht vollständig ermittelt werden konnten.
Der uns unbekannte, bzw. unauffindbare gesetzliche Erbe ist der Bruder der Erblasserin, Fluck Fridolin, bzw. bei dessen Vorableben dessen Nachkommen.

Den eingesetzten Erben sowie den bekannten gesetzlichen Erben wurde die letztwillige Verfügung am 28. April 2020 amtlich eröffnet.
Die Mitteilung der Eröffnung der Verfügung von Todes wegen an die unbekannten gesetzlichen Erben erfolgt durch diese Publikation.

Die unbekannten gesetzlichen Erben werden hiermit auf die ihnen zustehenden gesetzlichen Klagerechte nach Artikel 519 ff. ZGB hingewiesen.
Sofern innert Monatsfrist seit dieser Publikation keine Einsprache erfolgt, wird nach den Bestimmungen von Artikel 559 ZGB die Erbenbescheinigung ausgestellt.

Frauenfeld, 28. April 2020

Notariat Frauenfeld, Langfeldstrasse 53a, 8510 Frauenfeld

 

Erbvertragseröffnung

Am 02.02.2020 starb in Winterthur Dätwyler Ernst, geboren 22.05.1951, Bürger von Stein AR, verheiratet, wohnhaft gewesen in Wängi TG, Sohn des Fitze Ernst, geboren 10.07.1927, gestorben 05.01.2003 und der Viecelli Ida Marta, geboren 27.12.1931, gestorben am 17.11.2008.

Der Verstorbene hat einen Erbvertrag hinterlassen, wonach er über seinen Nachlass vollumfänglich verfügt hat. Alle nicht pflichtteilsgeschützten gesetzlichen Erben sind ausdrücklich von der Erbfolge ausgeschlossen. Der Erbvertrag wurde am 07.04.2020 der Ehefrau als einzige bekannte gesetzliche Erbin amtlich eröffnet.

Da die weiteren gesetzlichen Erben des Verstorbenen (die Nachkommen der vorverstorbenen Eltern Fitze Ernst und Viecelli Ida Marta) nicht ermittelt werden konnten, erfolgt die Mitteilung der Erbvertragseröffnung an diese unbekannten gesetzlichen Erben durch Publikation.

Diese unbekannten gesetzlichen Erben werden auf die ihnen zustehenden Klagerechte nach Art. 519 ff ZGB hingewiesen. Sofern innert Monatsfrist seit Publikation keine Einsprache erfolgt, wird nach den Bestimmungen von Artikel 559 ZGB die Erbenbescheinigung ausgestellt.

Aadorf, 7. April 2020

Grundbuchamt und Notariat Münchwilen, Gemeindeplatz 1, Postfach, 8355 Aadorf

 

Eröffnung eines Testamentes

Am 31. Januar 2020 starb in Aadorf TG Ada Thalmann, geboren 27.06.1926, Bürgerin von Fischingen TG und Sirnach TG, ledig, Tochter des Walter Thalmann und der Adelaide Thalmann.

Die Verstorbene hat mit Testament teilweise gesetzlichen Erben von der Erbfolge ausgeschlossen und anderweitig über ihren gesamten Nachlass verfügt. Die Verstorbene hinterlässt keine pflichtteilsgeschützten Erben.

Als gesetzliche Erben kommt die Verwandtschaft des elterlichen Stammes in Betracht.
Diese gesetzlichen Erben sind unbekannten Aufenthaltes und konnten nicht angeschrieben werden.
Das Testament wurde am 31. März 2020 den Erben amtlich eröffnet. Die Mitteilung an die Erben mit unbekanntem Aufenthalt erfolgt durch diese Publikation.

Die gesetzlichen Erben werden auf die ihnen zustehenden Klagerechte nach Art. 519 ff ZGB hingewiesen. Sofern innert Monatsfrist seit dieser Publikation keine Einsprache erfolgt, wird nach den Bestimmungen von Artikel 559 ZGB die Erbenbescheinigung ausgestellt.

Aadorf, 31. März 2020

Grundbuchamt und Notariat Münchwilen, Gemeindeplatz 1, Postfach, 8355 Aadorf

 

Rechnungsruf im öffentlichen Inventar
Artikel 582 ZGB

Auf Gesuch hin hat der Einzelrichter des Bezirksgerichtes Frauenfeld mit Entscheid vom 24. Januar 2020 die Errichtung eines öffentlichen Inventars im Sinne von Artikel 580 ff. ZGB angeordnet.

Es betrifft dies den Nachlass der am 11.12.2019 verstorbenen Reber-Willimann Margrit, geboren am 19.07.1942, Bürgerin von Sempach LU, wohnhaft gewesen in 8253 Diessenhofen, mit Aufenthalt in der Klinik St. Katharinental.

Demzufolge werden die Gläubiger des Erblassers, mit Einschluss der Bürgschaftsgläubiger, welche gegenüber der Erbschaft aus irgendwelchen Titeln Rechtsansprüche geltend machen, aufgefordert, diese in einer Eingabe ausführlich und unter Beilage sämtlicher Belege bis spätestens einen Monat ab Publikation dieses Rechnungsrufes anzumelden. Die Gläubiger werden auf Artikel 590 ZGB aufmerksam gemacht, wonach ihnen für nicht angemeldete Forderungen die Erben weder persönlich noch mit der Erbschaft haftbar sind.
Ebenfalls werden die Schuldner des Verstorbenen aufgefordert, ihre Verbindlichkeiten innert der obigen Frist anzumelden.

Gläubiger und Schuldner haben ihre Forderungen und Verbindlichkeiten fristgerecht dem Notariat Frauenfeld, Langfeldstrasse 53a, 8510 Frauenfeld, einzureichen. Im Weiteren haben Personen, welche Vermögenswerte des Verstorbenen in Verwahrung haben, dem Notariat Frauenfeld innert der gleichen Frist Mitteilung zu machen.

Frauenfeld, 20. März 2020

Im Auftrag des Bezirksgerichtes Frauenfeld
Notariat Frauenfeld

 

Rechnungsruf im öffentlichen Inventar
Artikel 582 ZGB

Auf Gesuch hin hat der Einzelrichter des Bezirksgerichtes Frauenfeld mit Entscheid vom 23. Dezember 2019 die Errichtung eines öffentlichen Inventars im Sinne von Artikel 580 ff. ZGB angeordnet.

Es betrifft dies den Nachlass des am 25. November 2019 verstorbenen Fasciati Jürgen, geboren am 26. November 1959, Bürger von Bregaglia GR, wohnhaft gewesen in 8507 Hörhausen, Birchackerweg 9.

Demzufolge werden die Gläubiger des Erblassers, mit Einschluss der Bürgschaftsgläubiger, welche gegenüber der Erbschaft aus irgendwelchen Titeln Rechtsansprüche geltend machen, aufgefordert, diese in einer Eingabe ausführlich und unter Beilage sämtlicher Belege bis spätestens einen Monat ab Publikation dieses Rechnungsrufes, also bis spätestens 20. April 2020, anzumelden. Die Gläubiger werden auf Artikel 590 ZGB aufmerksam gemacht, wonach ihnen für nicht angemeldete Forderungen die Erben weder persönlich noch mit der Erbschaft haftbar sind.
Ebenfalls werden die Schuldner des Verstorbenen aufgefordert, ihre Verbindlichkeiten innert der obigen Frist anzumelden.

Gläubiger und Schuldner haben ihre Forderungen und Verbindlichkeiten fristgerecht dem Notariat Frauenfeld, Langfeldstrasse 53a, 8510 Frauenfeld, einzureichen. Im Weiteren haben Personen, welche Vermögenswerte des Verstorbenen in Verwahrung haben, dem Notariat Frauenfeld innert der gleichen Frist Mitteilung zu machen.

Frauenfeld, 20. März 2020

Im Auftrag des Bezirksgerichtes Frauenfeld
Notariat Frauenfeld

  

Eröffnung eines Erbvertrages

Am 18. Februar 2020 starb in  Münchwilen TG Maria Hildegard Franchi, geboren 24.08.1920, Bürgerin von Bellinzona TI, verwitwet seit 25.12.1977, Tochter des Müller Joseph Andreas und der Müller Theresia.

Die Verstorbene hat mit Erbvertrag alle gesetzlichen Erben von der Erbfolge ausgeschlossen und anderweitig über ihren gesamten Nachlass verfügt. Die Verstorbene hinterlässt keine pflichtteilsgeschützten Erben.

Als gesetzliche Erben kommt die Verwandtschaft des elterlichen Stammes in Betracht.
Diese gesetzlichen Erben sind unbekannten Aufenthaltes und konnten nicht angeschrieben werden.
Der Erbvertrag wurde am 5. März 2020 der eingesetzten Erbin amtlich eröffnet.
Die Mitteilung an die Erben mit unbekanntem Aufenthalt erfolgt durch diese Publikation.

Die gesetzlichen Erben werden auf die ihnen zustehenden Klagerechte nach Art. 519 ff ZGB hingewiesen. Sofern innert Monatsfrist seit dieser Publikation keine Einsprache erfolgt, wird nach den Bestimmungen von Artikel 559 ZGB die Erbenbescheinigung ausgestellt.

Aadorf, 5. März 2020

Grundbuchamt und Notariat Münchwilen, Gemeindeplatz 1, Postfach, 8355 Aadorf

  

Rechnungsruf im öffentlichen Inventar gemäss Art. 582 ZGB

Im Nachlass von Meyerhans Jörg Emil, geboren 30. Mai 1936, von Weinfelden TG und Amlikon-Bissegg TG, wohnhaft gewesen in 8570 Weinfelden, Thurbergstrasse 7, gestorben 30. Dezember 2019, wurde gemäss Verfügung der Einzelrichterin im summarischen Verfahren des Bezirksgerichtes Weinfelden die Errichtung eines öffentlichen Inventars im Sinne von Artikel 580 ff. ZGB angeordnet.

Demzufolge werden alle Gläubiger, mit Einschluss der Bürgschaftsgläubiger, sowie die Schuldner des Verstorbenen aufgefordert, ihre Forderungen und Schulden detailliert und unter Beilage sämtlicher Belege bis spätestens 06. April 2020 beim Notariat Weinfelden, Amriswilerstrasse 57a, Postfach 173, 8570 Weinfelden, anzumelden.

Die Gläubiger werden auf Artikel 590 ZGB aufmerksam gemacht, wonach die Erben des Verstorbenen für nicht angemeldete Forderungen weder persönlich noch mit der Erbschaft haftbar sind.
Die Schuldner des Verstorbenen sowie Personen, welche Sachen oder Vermögenswerte des Verstorbenen in Verwahrung haben, werden ebenfalls aufgefordert, ihre Verbindlichkeiten oder Besitzbestände innert der gleichen Frist dem Notariat Weinfelden anzumelden.

Weinfelden, 2. März 2020

Im Auftrag des Bezirksgerichtes Weinfelden
Notariat Weinfelden, 8570 Weinfelden

  

Testamentseröffnung

Am 2. Januar 2020 starb in Münchwilen TG Marie Ackermann, geboren 24.07.1924, Bürgerin von Sumiswald BE, geschieden von Anton Bärtschi, Tochter des Ackermann Jakob, geboren 26.04.1897, Bürger von Obstalden GL, gestorben 22.04.1969 und der Ackermann Margareta, geboren 02.11.1897, Bürgerin von Obstalden GL, gestorben 10.01.1969.

Die Verstorbene hat mit eigenhändigem Testament alle gesetzlichen Erben von der Erbfolge ausgeschlossen und anderweitig über ihren gesamten Nachlass verfügt. Die Verstorbene hinterlässt keine pflichtteilsgeschützten Erben.

Als gesetzliche Erben kommt die Verwandtschaft des elterlichen Stammes in Betracht.
Diese gesetzlichen Erben sind unbekannt und konnten nicht angeschrieben werden. Das Testament wurde am 21. Februar 2020 den eingesetzten Erben amtlich eröffnet. Die Mitteilung an die unbekannten gesetzlichen Erben erfolgt durch diese Publikation.

Die gesetzlichen Erben werden auf die ihnen zustehenden Klagerechte nach Art. 519 ff. ZGB hingewiesen. Sofern innert Monatsfrist seit dieser Publikation keine Einsprache erfolgt, wird nach den Bestimmungen von Artikel 559 ZGB die Erbenbescheinigung ausgestellt.

Aadorf, 21. Februar 2020

Grundbuchamt und Notariat Münchwilen, Gemeindeplatz 1, Postfach, 8355 Aadorf

  

Testamentseröffnung

Erika Gertrud Zinecker geb. Klein, 06.04.1932, von Tägerwilen TG, wohnhaft gewesen in 8280 Kreuzlingen, Tobelstrasse 1, Altersheim Abendfrieden, Tochter des Klein Hermann Ludwig und der Klein Marie, ist am 27.10.2019 verstorben.

Die Verstorbene hat ein Testament hinterlassen, wonach sie über ihren Nachlass vollumfänglich verfügt hat. Das Testament wurde am 20. Februar 2020 den eingesetzten Erben amtlich eröffnet.

Da die gesetzlichen Erben der Verstorbenen nicht ermittelt werden konnten, erfolgt die Mitteilung der Testamentseröffnung an die unbekannten gesetzlichen Erben (die Nachkommen des elterlichen Stammes bzw. grosselterlichen Stammes väterlicher- und mütterlicherseits) durch diese Publikation.

Diese werden hiermit auf die ihnen zustehenden gesetzlichen Klagerechte nach Art. 519 ff. ZGB hingewiesen.
Sofern innert Monatsfrist seit dieser Publikation keine Einsprache erfolgt, wird nach den Bestimmungen von Art. 559 ZGB die Erbenbescheinigung ausgestellt.

Kreuzlingen, 20. Februar 2020

Notariat Kreuzlingen, Hauptstrasse 45, CH-8280 Kreuzlingen

  

Testamentseröffnung

Irena Maria Looser geb. Wasiuk, 24.10.1942, von Ebnat-Kappel, Kappel SG, wohnhaft gewesen in 8280 Kreuzlingen, Kirchstrasse 17, Genossenschaft Alterszentrum, Tochter des Wasiuk Franciszek und der Wasiuk Maria, ist am 13. Januar 2020 verstorben.

Die Verstorbene hat eine letztwillige Verfügung hinterlassen, wonach sie über ihren Nachlass vollumfänglich verfügt hat. Das Testament wurde am 14. Februar 2020 den eingesetzten Erben amtlich eröffnet.

Da die gesetzlichen Erben der Verstorbenen nicht ermittelt werden konnten, erfolgt die Mitteilung der Testamentseröffnung an die unbekannten gesetzlichen Erben (die Nachkommen des elterlichen Stammes bzw. grosselterlichen Stammes väterlicher- und mütterlicherseits) durch diese Publikation.

Diese werden hiermit auf die ihnen zustehenden gesetzlichen Klagerechte nach Art. 519 ff. ZGB hingewiesen.
Sofern innert Monatsfrist seit dieser Publikation keine Einsprache erfolgt, wird nach den Bestimmungen von Art. 559 ZGB die Erbenbescheinigung ausgestellt.

Kreuzlingen, 14. Februar 2020

Notariat Kreuzlingen, Hauptstrasse 45, CH-8280 Kreuzlingen

  

Testamentseröffnung

Brigitte Hannelore Batzdorff, 25.05.1937, deutsche Staatsangehörige, wohnhaft gewesen in 8280 Kreuzlingen, Kirchstrasse 17, Genossenschaft Alterszentrum, Tochter des Batzdorff Reinhold Alfred Walter und der Batzdorff Margarete Luise, ist am 15. Oktober 2019 verstorben.

Die Verstorbene hat ein eigenhändiges Testament mit Nachtrag hinterlassen, wonach sie über ihren Nachlass vollumfänglich verfügt hat. Das Testament mit Nachtrag wurden am 13. Februar 2020 den eingesetzten Erben amtlich eröffnet.

Da die gesetzlichen Erben der Verstorbenen nicht ermittelt werden konnten, erfolgt die Mitteilung der Testamentseröffnung an die unbekannten gesetzlichen Erben (die Nachkommen des elterlichen Stammes bzw. grosselterlichen Stammes väterlicher- und mütterlicherseits) durch diese Publikation.

Diese werden hiermit auf die ihnen zustehenden gesetzlichen Klagerechte nach Art. 519 ff. ZGB hingewiesen. Sofern innert Monatsfrist seit dieser Publikation keine Einsprache erfolgt, wird nach den Bestimmungen von Art. 559 ZGB die Erbenbescheinigung ausgestellt.

Kreuzlingen, 13. Februar 2020

Notariat Kreuzlingen, Hauptstrasse 45, CH-8280 Kreuzlingen

 

Testamentseröffnung

Am 22. Dezember 2019 starb in Sulgen Noetzli Werner, geboren am 23. September 1947, Bürger von Zürich ZH, ledig, Sohn des Noetzli Werner, Bürger von Zürich ZH, und der Noetzli geb. Huber Faustina Amalia, Bürgerin von Zürich ZH.

Da der Verstorbene keine pflichtteilsgeschützten Erben hinterlässt, hat er mit einem Testament über seinen gesamten Nachlass anderweitig verfügt.

Als gesetzliche Erben kommen die Verwandten des grosselterlichen Stammes in Betracht.
Es sind dies die Grosseltern väterlicherseits: Noetzli Johann, Bürger von Zürich ZH, und der Noetzli geb. Bestonzo Marie, Bürgerin von Zürich ZH, sowie die Grosseltern mütterlicherseits: Huber Peter Rudolf, Bürger von Savognin GR, und der Huber geb. Manega Domenica Anna, Bürgerin von Savognin GR.

Diese gesetzlichen Erben konnten nicht ermittelt werden.
Das Testament wurde am  14. Februar 2020 den eingesetzten Erben amtlich eröffnet.

Die Mitteilung an die nicht ermittelbaren gesetzlichen Erben erfolgt durch diese Publikation. Sie werden auf die ihnen zustehenden Klagerechte nach Artikel 519 ff. ZGB hingewiesen.
Sofern innert Monatsfrist seit dieser Publikation keine Einsprache erfolgt, wird nach den Bestimmungen von Artikel 559 ZGB die Erbenbescheinigung ausgestellt.

Weinfelden, 14. Februar 2020 

Grundbuchamt und Notariat Weinfelden, Amriswilerstrasse 57a, 8570 Weinfelden

 

Eröffnung einer letztwilligen Verfügung

Dünner Alfred, geboren am 12.03.1935, von Weinfelden TG, wohnhaft gewesen in 8280 Kreuzlingen, Konstanzerstrasse 34, ledig, Sohn des Dünner Alfred und der Martha ledig Lüthy, ist am 10.12.2019 verstorben.

Der Erblasser hat eine letztwillige Verfügung hinterlassen, wonach er über den gesamten Nachlass verfügt und die gesetzlichen Erben von der Erbfolge ausgeschlossen hat.

Die letztwillige Verfügung wurde am 11.02.2020 den bekannten gesetzlichen Erben amtlich eröffnet.
Da der Aufenthaltsort des einen Neffen nicht ermittelt werden konnte, erfolgt die Mitteilung über die Eröffnung der letztwilligen Verfügung an den gesetzlichen Erben mit unbekanntem Aufenthalt, nämlich an Dünner Roland Heinrich, geb. 03.05.1956, von Weinfelden TG, durch diese Publikation.

Dieser wird hiermit auf die ihm zustehenden gesetzlichen Klagerechte nach Art. 519 ff. ZGB hingewiesen. Sofern innert Monatsfrist seit dieser Publikation keine Einsprache erfolgt, wird nach den Bestimmungen von Art. 559 ZGB die Erbenbescheinigung ausgestellt.

Kreuzlingen, 11. Februar 2020

Notariat Kreuzlingen, Hauptstrasse 45, CH-8280 Kreuzlingen

 

Eröffnung einer Verfügungen von Todes wegen (Art. 558 Abs. 2 ZGB)

Häberle Alfred, geboren am 29.06.1944, geschieden, Bürger von Flurlingen ZH,wohnhaft gewesen in 8253 Diessenhofen, Schulstrasse 10, Sohn des Häberle Paul und der Häberle geb. Bühlmann Rosina Luisa, ist am 16.01.2020 in Schaffhausen SH gestorben. Er hat in Form einer Verfügung von Todes wegen vollumfänglich über seinen Nachlass verfügt. Der eingesetzten Erbin wurde die Verfügung von Todes wegen am 11. Februar 2020 amtlich eröffnet.
Die Eröffnung an die uns unbekannten allfälligen gesetzlichen Erben erfolgt durch diese Publikation.

Es sind dies:
- Die Grosseltern mütterlicher- & väterlicherseits Bühlmann Alfred und Bühlmann geb. Zurfluh Louise Johanna und Häberle Paul und Häberle geb. Eberhart Emilie und bei deren vorversterben sind dies allfällige Nachkommen des grosselterlichen Stammes mütterlicher- & väterlicherseits.

Diese uns unbekannten möglichen gesetzlichen Erben werden hiermit auf die ihnen zustehenden gesetzlichen Klagerechte nach Artikel 519 ff. ZGB hingewiesen.
Sofern innert Monatsfrist seit dieser Publikation keine Einsprachen erfolgen, wird nach den Bestimmungen von Artikel 559 ZGB die Erbenbescheinigung ausgestellt.

Frauenfeld, 11. Februar 2020

Notariat Frauenfeld, Langfeldstrasse 53a, 8510 Frauenfeld

 

Testamentseröffnung

Burkhardt Pierre René, geboren am 12. Juni 1946 in Zürich ZH, Bürger von Müllheim TG, Zürich ZH, Basel BS und Hünenberg ZG, Langenhart 53, 8555 Müllheim, Sohn des Burkhardt Paul Adolf und der Burkhardt geb. Chappelle Simonne, ist am 07. November 2019 gestorben.

Der Verstorbene hat zwei eigenhändige Testamente hinterlassen. Mittels Erbeinsetzung hat er vollständig über seinen Nachlass verfügt. Als gesetzliche Erben des Verstorbenen kommen die Angehörigen der grosselterlichen Stämme väterlicher- und mütterlicherseits in Betracht, welche gänzlich unbekannt sind. Die Verfügungen wurden dem eingesetzten Erben sowie den Ersatzerben am 07. Februar 2020 amtlich eröffnet.

Die Mitteilung der Testamentseröffnung an die unbekannten gesetzlichen Erben erfolgt durch diese Publikation. Diese gesetzlichen Erben werden hiermit auf die ihnen zustehenden gesetzlichen Klagerechte nach Artikel 519 ff. ZGB hingewiesen.

Sofern innert Monatsfrist seit dieser Publikation keine Einsprache erfolgt, wird nach den Bestimmungen von Artikel 559 ZGB die Erbenbescheinigung ausgestellt.

Frauenfeld, 07. Februar 2020

Notariat Frauenfeld, Langfeldstrasse 53a, 8510 Frauenfeld

  

Eröffnung einer letztwilligen Verfügung

Elsa Faccioli geb. Strasser, geboren am 08.03.1921, von Gottlieben TG, wohnhaft gewesen in 8280 Kreuzlingen, Tobelstrasse 1, Abendfrieden, verwitwet seit 27.05.1980, Tochter des Karl Jakob Strasser (1892 - 1976) und der Rosine Strasser geb. Rudin (1900 - 1950), ist am 29.10.2019 verstorben.
Die Erblasserin hat eine letztwillige Verfügung hinterlassen, wonach sie über den gesamten Nachlass verfügt hat. Die letztwillige Verfügung wurde am 5. Februar 2020 den bekannten gesetzlichen Erben amtlich eröffnet.
Da der Aufenthaltsort des einen Neffen nicht ermittelt werden konnte, erfolgt die Mitteilung über die Eröffnung der letztwilligen Verfügung an den unbekannten gesetzlichen Erben, nämlich an Bruno Strasser, geb. 24.06.1942, von Gottlieben TG, verheiratet seit 15.08.1991, durch diese Publikation.
Dieser wird hiermit auf die seine zustehenden gesetzlichen Klagerechte nach Art. 519 ff. ZGB hingewiesen. Sofern innert Monatsfrist seit dieser Publikation keine Einsprache erfolgt, wird nach den Bestimmungen von Art. 559 ZGB die Erbenbescheinigung ausgestellt.

Kreuzlingen, 5. Februar 2020

Notariat Kreuzlingen, Hauptstrasse 45, CH-8280 Kreuzlingen

 

Eröffnung eines Erbvertrages

Maria Bertha Gilgen geb. Wietlisbach, geboren am 24.04.1930, von Rüeggisberg BE, wohnhaft gewesen in 8280 Kreuzlingen, Eichhornweg 2, verheiratet seit 25.07.1958 mit Erhard Werner Gilgen, Tochter des Johann August Wietlisbach (1890 – 1977) und der Josefine Wietlisbach (1889 – 1973), ist am 26.10.2019 verstorben.

Die Erblasserin hat einen Erbvertrag hinterlassen, wonach sie über den gesamten Nachlass verfügt hat.
Der Erbvertrag wurde am 22. Januar 2020 den bekannten gesetzlichen Erben amtlich eröffnet.
Da der Aufenthaltsort der einen Nichte nicht ermittelt werden konnte, erfolgt die Mitteilung über die Eröffnung des Erbvertrages an die unbekannte gesetzliche Erbin, nämlich an Eveline Zimmermann geb. Wietlisbach, geb. 20.06.1955, von Dottikon AG, verheiratet seit 12.09.1980, durch diese Publikation.

Diese wird hiermit auf die ihr zustehenden gesetzlichen Klagerechte nach Art. 519 ff. ZGB hingewiesen.
Sofern innert Monatsfrist seit dieser Publikation keine Einsprache erfolgt, wird nach den Bestimmungen von Art. 559 ZGB die Erbenbescheinigung ausgestellt.

Kreuzlingen, 22. Januar 2020

Notariat Kreuzlingen, Hauptstrasse 45, CH-8280 Kreuzlingen