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Archiv 2023

Eröffnung von Verfügungen von Todes wegen

Günter Friedrich Gretka, geboren 15.04.1930, deutscher Staatsangehöriger, Sohn des Franz Gretka und der Gertrude geb. Dominik, wohnhaft gewesen in 8570 Weinfelden, ist am 21.09.2022 gestorben.

Der Verstorbene hat mit Testament vom 20.12.2021 vollständig über seinen Nachlass verfügt. 

Als gesetzliche Erben kommen die Geschwister und deren Nachkommen in Betracht. Diese gesetzlichen Erben und deren Wohnorte konnten nicht vollständig ermittelt werden.

Dem eingesetzten Erben sowie den bekannten gesetzlichen Erben wurden die Verfügungen am 30.11.2023 amtlich eröffnet. Die Mitteilung der Eröffnung an allfällig weitere gesetzliche Erben und an die gesetzlichen Erben mit unbekanntem Aufenthalt erfolgt durch diese Publikation.

Die gesetzlichen Erben werden auf die ihnen zustehenden Klagerechte nach Art. 519 ff ZGB hingewiesen. Sofern innert Monatsfrist seit dieser Publikation keine Einsprache erfolgt, wird nach den Bestimmungen von Art. 559 ZGB die Erbenbescheinigung ausgestellt.

Weinfelden, 30. November 2023

Notariat Weinfelden, Amriswilerstrasse 57a, Postfach, 8570 Weinfelden

    

Erbenruf

Eva Maria Kestenholz geb. Huber, geboren am 11.10.1929, Bürgerin von Basel BS, verwitwet seit 09.08.1970, Tochter des Hermann Rudolf Huber und der Berta Huber, wohnhaft gewesen in Uttwil TG, ist am 15.04.2022 gestorben.

Weil die gesetzlichen Erben nicht vollständig ermittelt werden konnten und die Erblasserin nicht über ihren Nachlass verfügt hat, ergeht an die unbekannten Erben ein Erbenruf nach Art. 555 ZGB. Zu den gesetzlichen Erben gehören die Verwandten des elterlichen Stammes, resp. bei dessen Fehlen, die Verwandten des grosselterlichen Stammes.

Die gesetzlichen Erben werden gestützt auf Art. 555 ZGB aufgefordert, sich innert Jahresfrist seit der Veröffentlichung dieses Erbenrufes, unter Vorlage eines Nachweises über ihre Erbenqualität, beim Notariat Arbon zu melden. Andernfalls fallen sie beim Erbgang ausser Betracht. Sachdienliche Hinweise Dritter sind ebenfalls an das Notariat Arbon zu richten.

Arbon, 24. November 2023

Notariat Arbon, Weitegasse 6, Postfach, 9320 Arbon

   

Eröffnung einer Verfügung von Todes wegen

Rolf Meier, geboren am 18.08.1952, Bürger von Kemmental TG, ledig, Sohn des Meier Hans und der Meier Lisa Anny, wohnhaft gewesen in 9542 Münchwilen, Rebenacker 4, ist am 25.09.2023 gestorben.

Der Verstorbene hat mit letztwilliger Verfügung vom 18. September 2014 alle gesetzlichen Erben von der Erbfolge ausgeschlossen und vollständig über seinen Nachlass verfügt. 

Als gesetzliche Erben kommen die Nachkommen des grosselterlichen Stammes in Betracht. Diese gesetzlichen Erben und deren Wohnorte konnten nicht ermittelt werden.

Den eingesetzten Erben wurde die Verfügung am 23. November 2023 amtlich eröffnet. Die Mitteilung der Eröffnung an die gesetzlichen Erben mit unbekanntem Aufenthalt erfolgt durch diese Publikation.

Die gesetzlichen Erben werden auf die ihnen zustehenden Klagerechte nach Art. 519 ff ZGB hingewiesen. Sofern innert Monatsfrist seit dieser Publikation keine Einsprache erfolgt, wird nach den Bestimmungen von Art. 559 ZGB die Erbenbescheinigung ausgestellt.

Aadorf, 23. November 2023

Notariat Münchwilen, Gemeindeplatz 1, Postfach, 8355 Aadorf
 

   

Eröffnung von Verfügungen von Todes wegen

Erika Burri, geboren am 23.12.1940, Bürgerin von Rapperswil BE, verwitwet, Tochter des Kesselring Theodor und der Rosa, mit Wohnsitz in Weinfelden und Aufenthalt im Abendfrieden, in Kreuzlingen, ist am 07. Juni 2023 gestorben.

Die Verstorbene hat diverse Verfügungen von Todes wegen hinterlassen und über ihren Nachlass vollständig verfügt. 

In ihrer jüngsten Verfügung hat sie Michael Vordermeier, Zürich Altstetten, begünstigt. Die Identität dieser Person konnte - auch mit anderen möglichen Schreibweisen - nicht ermittelt werden. 

Den bekannten Beteiligten wurden die Verfügungen am 31.10.2023 amtlich eröffnet. Die Mitteilung der Eröffnung an den nicht ermittelbaren Michael Vordermeier, Zürich Altstetten, erfolgt durch diese Publikation.

Dieser wird auf die ihm zustehenden Klagerechte nach Art. 519 ff ZGB hingewiesen. Sofern innert Monatsfrist seit dieser Publikation keine Einsprache erfolgt, wird nach den Bestimmungen von Art. 559 ZGB die 
Erbenbescheinigung ausgestellt.

Weinfelden, 31. Oktober 2023

Notariat Weinfelden, Amriswilerstrasse 57a, 8570 Weinfelden

    

Eröffnung einer Verfügung von Todes wegen

Katharina Elisabeth Müller, geboren am 08.05.1937, Bürgerin von Bottighofen TG, Ermatingen TG und Matzingen TG, verheiratet mit Armin Hans Müller, geb. 17.11.1935, Tochter des Franz Thomas Weingarten und der Margareta Weingarten, wohnhaft gewesen in 8280 Kreuzlingen, Säntisstrasse 5, ist am 09.08.2023 gestorben.

Die Verstorbene hat mit eigenhändiger letztwilliger Verfügung vom 19.11.1973 vollständig über ihr gesamtes Nachlassvermögen verfügt. 

Als gesetzliche Erben kommen der Ehemann der Erblasserin (bekannt) sowie allfällige Nachkommen der Erblasserin, bei deren Fehlen allfällige Verwandte des elterlichen Stammes sowie bei deren Fehlen allfällige Verwandte des grosselterlichen Stammes in Betracht (alle unbekannt). Diese allfälligen Erben konnten nicht ermittelt werden. 

Dem Ehemann wurde die Verfügung am 09.10.2023 amtlich eröffnet. Die Mitteilung der Eröffnung an die weiteren allfälligen gesetzlichen Erben mit unbekanntem Aufenthalt erfolgt durch diese Publikation.

Die gesetzlichen Erben werden auf die ihnen zustehenden Klagerechte nach Art. 519 ff ZGB hingewiesen. Sofern innert Monatsfrist seit dieser Publikation keine Einsprache erfolgt, wird nach den Bestimmungen von Art. 559 ZGB die Erbenbescheinigung ausgestellt.

Kreuzlingen, 9. Oktober 2023

Notariat Kreuzlingen
Hauptstrasse 45, 8280 Kreuzlingen

   

Eröffnung einer Verfügung von Todes wegen

Rita Marie Jenikovsky, geboren am 06.04.1935, Bürgerin von Winterthur ZH (ehemals tschechoslowakische Staatsangehörige), verwitwet, Tochter des Stopa Alois und der Stopa Helena, wohnhaft gewesen in 8355 Aadorf, Friedaustrasse 10, ist am 11.06.2023 gestorben.

Die Verstorbene hat mit letztwilliger Verfügung vom 10. Mai 2023 alle gesetzlichen Erben von der Erbfolge ausgeschlossen und vollständig über ihren Nachlass verfügt. 

Als gesetzliche Erben kommen die Nachkommen des elterlichen bzw. grosselterlichen Stammes in Betracht. Diese gesetzlichen Erben und deren Wohnort konnten nicht ermittelt werden.

Der eingesetzten Erbin wurde die Verfügung am 26. September 2023 amtlich eröffnet. Die Mitteilung der Eröffnung an die gesetzlichen Erben mit unbekanntem Aufenthalt erfolgt durch diese Publikation.

Die gesetzlichen Erben werden auf die ihnen zustehenden Klagerechte nach Art. 519 ff ZGB hingewiesen. Sofern innert Monatsfrist seit dieser Publikation keine Einsprache erfolgt, wird nach den Bestimmungen von Art. 559 ZGB die Erbenbescheinigung ausgestellt.

Aadorf, 26. September 2023

Notariat Münchwilen, Gemeindeplatz 1, Postfach, 8355 Aadorf

    

Eröffnung einer Verfügung von Todes wegen

Renate Nagel, geboren am 04.12.1936, von Zürich ZH, verheiratet, wohnhaft gewesen in 8500 Frauenfeld, Im Tiergarten 8, ist am 29.07.2023 gestorben.

Die Verstorbene hat drei letztwillige Verfügungen hinterlassen, in welchen sie den überlebenden Ehegatten als Alleinerben ihres gesamten Nachlasses eingesetzt hat. 

Der Aufenthaltsort der Schwester Angela Frohs konnte nicht abschliessend ermittelt werden. 

Den bekannten gesetzlichen Erben wurde die Verfügung am 12.09.2023 amtlich eröffnet. Die Mitteilung der Eröffnung an die gesetzliche Erbin mit unbekanntem Aufenthalt erfolgt durch diese Publikation sowie durch Publikation im Bundesanzeiger Deutschland. 

Die gesetzlichen Erben werden auf die ihnen zustehenden Klagerechte nach Art. 519 ff ZGB hingewiesen. Sofern innert Monatsfrist seit dieser Publikation keine Einsprache erfolgt, wird nach den Bestimmungen von Art. 559 ZGB die Erbenbescheinigung ausgestellt.

Frauenfeld, 12. September 2023

Notariat Frauenfeld, Langfeldstrasse 53a, 8510 Frauenfeld

   

Rechnungsruf im öffentlichen Inventar
Art. 582 ZGB

Die Einzelrichterin des Bezirksgerichtes Kreuzlingen hat im Nachlass von Armin Lang, geboren am 08.12.1940, gestorben am 10.06.2023, von Kreuzlingen TG, wohnhaft gewesen in 8280 Kreuzlingen, Berneggstrasse 20, mit Entscheid vom 28.07.2023 die Errichtung eines öffentlichen Inventars im Sinne von Art. 580 ff ZGB angeordnet. 

Die Gläubiger des Erblassers, mit Einschluss der Bürgschaftsgläubiger, welche gegenüber der Erbschaft aus irgendwelchen Titeln Rechtsansprüche geltend machen, werden aufgefordert, diese in einer Eingabe ausführlich und unter Beilage sämtlicher Belege bis spätestens 09.10.2023 anzumelden. Die Gläubiger werden auf Art. 590 ZGB aufmerksam gemacht, wonach ihnen für nicht angemeldete Forderungen die Erben weder persönlich noch mit der Erbschaft haftbar sind.
Ebenfalls werden die Schuldner der Verstorbenen aufgefordert, ihre Verbindlichkeiten innert der obigen Frist anzumelden.

Gläubiger und Schuldner haben ihre Forderungen und Verbindlichkeiten fristgerecht dem Notariat Kreuzlingen einzureichen. Im Weiteren haben Personen, welche Vermögenswerte des Verstorbenen in Verwahrung haben, dem Notariat Kreuzlingen innert der gleichen Frist Mitteilung zu machen.

Kreuzlingen, 8. September 2023

Im Auftrag der Einzelrichterin des Bezirksgerichtes Kreuzlingen:
Notariat Kreuzlingen, Hauptstrasse 45, 8280 Kreuzlingen

   

Eröffnung einer Verfügung von Todes wegen

Kurt Roger Holenstein, geboren am 14.07.1964, Bürger von Fischingen TG, ledig, Sohn des Hans Kurt Holenstein und der Lieselotte Holenstein, geborene Burn, wohnhaft gewesen in Puerto Princesa, Provinz Palawan, Philippinen, ist am 03.05.2022 gestorben.

Der Verstorbene hat mit Testament vom 16.12.2016 alle gesetzlichen Erben von der Erbfolge ausgeschlossen und vollständig über seinen Nachlass verfügt. 

Als gesetzliche Erben kommen die Nachkommen des grosselterlichen Stammes in Betracht. Diese gesetzlichen Erben und deren Wohnort konnten nicht ermittelt werden.

Der eingesetzten Erbin wurde die Verfügung am 06.09.2023 amtlich eröffnet. Die Mitteilung der Eröffnung an die gesetzlichen Erben mit unbekanntem Aufenthalt erfolgt durch diese Publikation.

Die gesetzlichen Erben werden auf die ihnen zustehenden Klagerechte nach Art. 519 ff ZGB hingewiesen. Sofern innert Monatsfrist seit dieser Publikation keine Einsprache erfolgt, wird nach den Bestimmungen von Art. 559 ZGB die Erbenbescheinigung ausgestellt.

Aadorf, 6. September 2023

Notariat Münchwilen, Gemeindeplatz 1, Postfach, 8355 Aadorf

    

Eröffnung einer Verfügung von Todes wegen

Michael Kniza, geboren am 13.10.1961, deutscher Staatsangehöriger, verwitwet, wohnhaft gewesen in 8547 Gachnang, Chrätziberg 10, ist am 09.05.2023 gestorben.

Der Verstorbene hat eine letztwillige Verfügung vom 28.04.2023 hinterlassen. Die ge setzliche Erbfolge ist unverändert. Somit sind seine vier Kinder Caroline Veith, Maik Kniza, André Unger und Julia Kniza zur Erbschaft berufen.  

Der Aufenthaltsort der beiden Söhne Maik Kniza und André Unger konnte nicht abschliessend ermittelt werden. 

Den bekannten gesetzlichen Erben wurde die Verfügung am 24.08.2023 amtlich eröffnet. Die Mitteilung der Eröffnung an die gesetzlichen Erben mit unbekanntem Aufenthalt erfolgt durch diese Publikation sowie durch Publikation im Bundesanzeiger Deutschland.

Die gesetzlichen Erben werden auf die ihnen zustehenden Klagerechte nach Art. 519 ff ZGB hingewiesen. Sofern innert Monatsfrist seit dieser Publikation keine Einsprache erfolgt, wird nach den Bestimmungen von Art. 559 ZGB die Erbenbescheinigung ausgestellt.

Frauenfeld, 24. August 2023

Notariat Frauenfeld, Langfeldstrasse 53a, 8510 Frauenfeld

   

Eröffnung von Verfügungen von Todes wegen

Elisabeth Agoc, geboren am 26.05.1940, Bürgerin von St. Gallen-Tablat SG, ledig, Tochter des Vilmos Agoc und der Ana Agoc, wohnhaft gewesen in 9225 St. Pelagiberg, Kurhaus Marienburg, ist am 20.04.2023 gestorben.

Die Verstorbene hat mit letztwilligen Verfügungen vom 25.04.2018 und 28.09.2020 alle gesetzlichen Erben von der Erbfolge ausgeschlossen und vollständig über ihren Nachlass verfügt. 

Als gesetzliche Erben kommen allfällige Nachkommen der Erblasserin oder die Nachkommen des elterlichen bzw. der grosselterlichen Stämme in Betracht. Diese gesetzlichen Erben und deren Wohnort konnten nicht ermittelt werden.

Den eingesetzten Erben wurden die Verfügungen am 9. August 2023 amtlich eröffnet. Die Mitteilung der Eröffnung an die unbekannten gesetzlichen Erben erfolgt durch diese Publikation.

Die gesetzlichen Erben werden auf die ihnen zustehenden Klagerechte nach Art. 519 ff. ZGB hingewiesen. Sofern innert Monatsfrist seit dieser Publikation keine Einsprache erfolgt, wird nach den Bestimmungen des Art. 559 ZGB die Erbenbescheinigung ausgestellt.

Bischofszell, 9. August 2023

Notariat Weinfelden, Kirchgasse 5, Postfach, 9220 Bischofszell

    

Eröffnung einer Verfügung von Todes wegen

Rosa Pia Eigenmann, geboren am 04.06.1922, Bürgerin von Homburg TG, ledig, Tochter des Joh. Conrad Eigenmann und der Maria Bertha Eigenmann geb. Milz, gesetzlicher Wohnsitz in Müllheim TG, mit Aufenthalt in 8266 Steckborn, Alters- und Pflegezentrum Steckborn, Ofenbachstrasse 6, ist am 28.03.2023 gestorben.

Die Verstorbene hat mit öffentlicher letztwilliger Verfügung vom 24.11.2010 alle gesetzlichen Erben von der Erbfolge ausgeschlossen und vollständig über ihren Nachlass verfügt. 

Als gesetzliche Erben kommen die Angehörigen der grosselterlichen Stämme mütterlicher- und väterlicherseits in Betracht. Diese gesetzlichen Erben und deren Wohnort konnten nicht ermittelt werden.

Dem eingesetzten Erben wurde die Verfügung am 24.07.2023 amtlich eröffnet. Die Mitteilung der Eröffnung an die gesetzlichen Erben mit unbekanntem Aufenthalt erfolgt durch diese Publikation.

Die gesetzlichen Erben werden auf die ihnen zustehenden Klagerechte nach Art. 519 ff ZGB hingewiesen. Sofern innert Monatsfrist seit dieser Publikation keine Einsprache erfolgt, wird nach den Bestimmungen von Art. 559 ZGB die Erbenbescheinigung ausgestellt.

Frauenfeld, 24. Juli 2023

Notariat Frauenfeld, Langfeldstrasse 53a, 8510 Frauenfeld

  

Rechnungsruf im öffentlichen Inventar
Art. 582 ZGB

Der Einzelrichter des Bezirksgerichtes Kreuzlingen hat im Nachlass von Kerstin Pfingsten, geboren am 16.05.1965, gestorben am 28.04.2023, deutsche Staatsangehörige, wohnhaft gewesen in 8585 Herrenhof, Haldenackerstrasse 19, mit Entscheid vom 02.06.2023 die Errichtung eines öffentlichen Inventars im Sinne von Art. 580 ff ZGB angeordnet.

Die Gläubiger der Erblasserin, mit Einschluss der Bürgschaftsgläubiger, welche gegenüber der Erbschaft aus irgendwelchen Titeln Rechtsansprüche geltend machen, werden aufgefordert, diese in einer Eingabe ausführlich und unter Beilage sämtlicher Belege bis spätestens 21.08.2023 anzumelden. Die Gläubiger werden auf Art. 590 ZGB aufmerksam gemacht, wonach ihnen für nicht angemeldete Forderungen die Erben weder persönlich noch mit der Erbschaft haftbar sind.
Ebenfalls werden die Schuldner der Verstorbenen aufgefordert, ihre Verbindlichkeiten innert der obigen Frist anzumelden.

Gläubiger und Schuldner haben ihre Forderungen und Verbindlichkeiten fristgerecht dem Notariat Kreuzlingen einzureichen. Im Weiteren haben Personen, welche Vermögenswerte der Verstorbenen in Verwahrung haben, dem Notariat Kreuzlingen innert der gleichen Frist Mitteilung zu machen.

Kreuzlingen, 21. Juli 2023

Im Auftrag des Einzelrichters des Bezirksgerichtes Kreuzlingen:
Notariat Kreuzlingen, Hauptstrasse 45, 8280 Kreuzlingen

    

Eröffnung einer Verfügung von Todes wegen

Eva Hermine Johanna Amrein, geboren am 09.10.1930, Bürgerin von Schwarzenberg LU, ledig, Tochter des Amrein Johann, von Schwarzenberg LU, und der Amrein Hermine, geb. Kurzbein, von Bussnang TG, wohnhaft gewesen in 8500 Frauenfeld, Zürcherstrasse 84, ist am 05.06.2023 gestorben.

Die Verstorbene hat mit ihrer letztwilligen Verfügung vom 17.05.2019 mittels Erbeinsetzungen vollständig über ihren Nachlass verfügt. 

Als gesetzliche Erben kommen die Verwandten des grosselterlichen Stammes mütter-licherseits und väterlicherseits in Betracht. Die Grosseltern mütterlicherseits sind Melchior Amrein und Rosalie Elisabetha Amrein, geb. Huber. Die Grosseltern väterlicherseits sind Herrmann Kurzbein und Johanna Kurzbein, geb. Merk.   Diese gesetzlichen Erben und deren Wohnort konnten nicht ermittelt werden.

Den eingesetzten Erben wurde die Verfügung am 12.07.2023 amtlich eröffnet. Die Mitteilung der Eröffnung an die gesetzlichen Erben mit unbekanntem Aufenthalt erfolgt durch diese Publikation.

Die gesetzlichen Erben werden auf die ihnen zustehenden Klagerechte nach Art. 519 ff ZGB hingewiesen. Sofern innert Monatsfrist seit dieser Publikation keine Einsprache erfolgt, wird nach den Bestimmungen von Art. 559 ZGB die Erbenbescheinigung ausgestellt.

Frauenfeld, 12. Juli 2023

Notariat Frauenfeld, Langfeldstrasse 53a, 8510 Frauenfeld

   

Eröffnung von Verfügungen von Todes wegen

Hugo Gamper, geboren am 20.04.1924, Bürger von Stettfurt TG, ledig, Sohn des Johann Gamper und der Klara Frieda Gamper geb. Lüthi, mit gesetzlichem Wohnsitz in 9507 Stettfurt, mit Aufenthalt in 9545 Wängi, Wohn- und Pflegezentrum Neuhaus, Neuhausstrasse 3, ist am 12.05.2022 gestorben.

Der Verstorbene hat zwei eigenhändige letztwillige Verfügungen vom 26.04.1995 und 05.06.2001 hinterlassen, in welchen er mittels Erbeinsetzung vollständig über seinen Nachlass verfügt hat.

Als gesetzliche Erben kommen die Nachkommen des grosselterlichen Stämmes väterlicherseits (Grosseltern Gottfried Gamper und Maria Magdalena Gamper geb. Diener) in Betracht. Diese gesetzlichen Erben und deren Wohnorte konnten nicht vollständig ermittelt werden. 

Den eingesetzten Erben sowie den bekannten gesetzlichen Erben wurden die Verfügungen am 04.07.2023 amtlich eröffnet. Die Mitteilung der Eröffnung an die unbekannten gesetzlichen Erben erfolgt durch diese Publikation.

Die gesetzlichen Erben werden auf die ihnen zustehenden Klagerechte nach Art. 519 ff ZGB hingewiesen. Sofern innert Monatsfrist seit dieser Publikation keine Einsprache erfolgt, wird nach den Bestimmungen von Art. 559 ZGB die Erbenbescheinigung ausgestellt.

Frauenfeld, 4. Juli 2023

Notariat Frauenfeld, Langfeldstrasse 53a, 8510 Frauenfeld

    

Eröffnung einer Verfügung von Todes wegen

Luciano Zanvit, geboren am 01.11.1930, ledig, Bürger von Italien, wohnhaft gewesen in 8500 Frauenfeld, Zürcherstrasse 84, ist am 27.05.2023 gestorben.

Der Verstorbene hat mit seiner öffentlichen letztwilligen Verfügung vom 12.08.2014 alle seine gesetzlichen Erben ausgeschlossen und mittels Erbeinsetzung vollständig über seinen Nachlass verfügt. Die Verfügung wurde den bekannten gesetzlichen Erben des elterlichen Stammes und der eingesetzten Erbin am 26.06.2023 amtlich eröffnet.

Die Mitteilung der Eröffnung der Verfügung von Todes wegen an die unbekannten gesetzlichen Erben des elterlichen Stammes (insbesondere die Nichte Graziella Zanvit, geboren 01.08.1945, Aufenthalt unbekannt sowie allfällige weitere Geschwister oder Nachkommen von vorverstorbenen Geschwistern) erfolgt durch diese Publikation. Sie werden hiermit auf die ihnen zustehenden gesetzlichen Klagerechte nach Artikel 519 ff. ZGB hingewiesen.

Sofern innert Monatsfrist seit dieser Publikation keine Einsprache erfolgt, wird nach den Bestimmungen von Artikel 559 ZGB die Erbenbescheinigung ausgestellt.

Frauenfeld, 26. Juni 2023

Notariat Frauenfeld, Langfeldstrasse 53a, 8510 Frauenfeld

    

Eröffnung einer Verfügung von Todes wegen

Walter Brändli, geboren am 27.01.1930, Bürger von Regensdorf ZH, verheiratet, Sohn des Heinrich Brändli und der Emma Brändli geb. Mathis, wohnhaft gewesen in 8370 Sirnach, Feldstrasse 7a, ist am 26.04.2023 gestorben.

Der Verstorbene hat mit Testament vom 18. Oktober 2015 vollständig über seinen Nachlass verfügt. 

Als gesetzliche Erben kommen die Ehefrau sowie die Geschwister bzw. deren Nachkommen in Betracht. Diese gesetzlichen Erben und deren Wohnorte konnten nicht vollständig ermittelt werden. 

Den bekannten gesetzlichen Erben wurde die Verfügung am 23. Juni 2023 amtlich eröffnet. Die Mitteilung der Eröffnung an die gesetzlichen Erben mit unbekanntem Aufenthalt erfolgt durch diese Publikation.

Die gesetzlichen Erben werden auf die ihnen zustehenden Klagerechte nach Art. 519 ff ZGB hingewiesen. Sofern innert Monatsfrist seit dieser Publikation keine Einsprache erfolgt, wird nach den Bestimmungen von Art. 559 ZGB die Erbenbescheinigung ausgestellt.

Aadorf, 23. Juni 2023

Notariat Münchwilen, Gemeindeplatz 1, Postfach, 8355 Aadorf

   

Eröffnung einer Verfügung von Todes wegen

Peter Othmar Gloor, geboren am 24.06.1956, Bürger von Dürrenäsch AG, geschie-den, Sohn des Ottmar Robert Gloor und der Margaritha Veronika Gloor, wohnhaft gewesen in 9553 Bettwiesen, Bahnhofstrasse 22, ist am 30.04.2023 gestorben.

Der Verstorbene hat mit Testament vom 21. Januar 2022 alle gesetzlichen Erben von der Erbfolge ausgeschlossen und vollständig über seinen Nachlass verfügt. 

Als gesetzliche Erben kommen die Geschwister in Betracht. Diese gesetzlichen Erben und deren Wohnorte konnten nicht vollständig ermittelt werden. 

Der eingesetzten Erbin wurde die Verfügung am 22. Juni 2023 amtlich eröffnet. Die Mitteilung der Eröffnung an die gesetzlichen Erben mit unbekanntem Aufenthalt erfolgt durch diese Publikation.

Die gesetzlichen Erben werden auf die ihnen zustehenden Klagerechte nach Art. 519 ff ZGB hingewiesen. Sofern innert Monatsfrist seit dieser Publikation keine Einsprache erfolgt, wird nach den Bestimmungen von Art. 559 ZGB die Erbenbescheinigung ausgestellt.

Aadorf, 22. Juni 2023

Notariat Münchwilen, Gemeindeplatz 1, Postfach, 8355 Aadorf

   

Eröffnung einer Verfügung von Todes wegen

Werner Arnold Flöeri, geboren am 07.11.1929, Bürger von Muri AG, geschieden, Sohn des Louis Jean Heinrich Flöeri und der Elisabeth Flöeri , wohnhaft gewesen in 9320 Arbon, ist am 09.05.2023 gestorben.

Der Verstorbene hat mit Erbvertrag vom 09.02.2022 vollständig über seinen Nachlass verfügt. 

Als gesetzliche Erben kommen die Verwandten des grosselterlichen Stammes mütterlicher- und väterlicherseits in Betracht. Diese gesetzlichen Erben und deren Wohnort konnten nicht ermittelt werden.

Der eingesetzten Erbin wurde die Verfügung am 20. Juni 2023 amtlich eröffnet. Die Mitteilung der Eröffnung an die gesetzlichen Erben mit unbekanntem Aufenthalt erfolgt durch diese Publikation.

Die gesetzlichen Erben werden auf die ihnen zustehenden Klagerechte nach Art. 519 ff ZGB hingewiesen. Sofern innert Monatsfrist seit dieser Publikation keine Einsprache erfolgt, wird nach den Bestimmungen von Art. 559 ZGB die Erbenbescheinigung ausgestellt.

Arbon, 20. Juni 2023

Notariat Arbon, Weitegasse 6, Postfach, 9320 Arbon

  

Eröffnung einer Verfügung von Todes wegen

Kurt Streit, geboren am 08.09.1935, Bürger von Winterthur ZH und Belp BE, verwitwet seit 19.10.2008 von Elisa Streit geb. Klöti, Sohn des Emil Streit und der Emma Streit geb. Meier, wohnhaft gewesen in 8586 Erlen, Erlenholzstrasse 25, ist am 26.03.2023 gestorben.

Der Verstorbene hat mit eigenhändigem Testament vom 15.05.2021 alle gesetzlichen Erben von der Erbfolge ausgeschlossen und vollständig über seinen Nachlass verfügt. 

Als gesetzliche Erben kommen die Angehörigen des grosselterlichen Stammes in Betracht. Dies sind die Grosseltern väterlicherseits, nämlich Emil Streit und Rosa Streit geb. Frei bzw. deren Nachkommen in allen Graden nach Stämmen, und die Grosseltern mütterlicherseits, nämlich Johann Albert Meier und Margaretha Meier geb. Schneiter bzw. deren Nachkommen in allen Graden nach Stämmen. Diese gesetzlichen Erben und deren Wohnort konnten nicht ermittelt werden.

Dem eingesetzten Erben wurde die Verfügung am 16.06.2023 amtlich eröffnet. Die Mitteilung der Eröffnung an die gesetzlichen Erben mit unbekanntem Aufenthalt erfolgt durch diese Publikation.

Die gesetzlichen Erben werden auf die ihnen zustehenden Klagerechte nach Art. 519 ff ZGB hingewiesen. Sofern innert Monatsfrist seit dieser Publikation keine Einsprache erfolgt, wird nach den Bestimmungen von Art. 559 ZGB die Erbenbescheinigung ausgestellt.

Weinfelden, 16. Juni 2023

Notariat Weinfelden, Amriswilerstrasse 57a, Postfach, 8570 Weinfelden

  

Eröffnung einer Verfügung von Todes wegen

Erna Lotte Riedel, geboren am 14.11.1928, Staatsangehörigkeit: Deutschland, ledig, Tochter des Riedel Otto und der Charlotte geb. Scholz , wohnhaft gewesen in 8570 Weinfelden, mit Aufenthalt im Seniorenzentrum Sulgen, ist am 08. April 2023 gestorben.

Die Verstorbene hat mit Testament vom 04.01.2016 alle gesetzlichen Erben von der Erbfolge ausgeschlossen und vollständig über ihren Nachlass verfügt. 

Als gesetzliche Erben kommen die Geschwister und deren Nachkommen in Betracht. Diese gesetzlichen Erben und deren Wohnort konnten nicht vollständig ermittelt werden.

Den bekannten gesetzlichen und den eingesetzten Erben wurde die Verfügung am 5. Juni 2023 amtlich eröffnet. Die Mitteilung der Eröffnung an die übrigen gesetzlichen Erben mit unbekanntem Aufenthalt erfolgt durch diese Publikation.

Die gesetzlichen Erben werden auf die ihnen zustehenden Klagerechte nach Art. 519 ff ZGB hingewiesen. Sofern innert Monatsfrist seit dieser Publikation keine Einsprache erfolgt, wird nach den Bestimmungen von Art. 559 ZGB die Erbenbescheinigung ausgestellt.

Weinfelden, 5. Juni 2023

Notariat Weinfelden, Amriswilerstrasse 57a, Postfach, 8570 Weinfelden

    

Erbenruf

Ruth Marie Martin, geboren am 11.12.1934 in Münsterlingen TG, Bürgerin von Kreuzlingen TG durch Einbürgerung am 22.11.1954, vorher deutsche Staatsangehörige, ledig, Tochter des Karl Friedrich Martin und der Paulina Barbara Martin geb. Schlosser, wohnhaft gewesen in 8280 Kreuzlingen, Tobelstrasse 1, ist am 18.04.2023 gestorben.

Weil die gesetzlichen Erben nicht ermittelt werden konnten und die Erblasserin nicht über ihren Nachlass verfügt hat, ergeht an die unbekannten Erben ein Erbenruf nach Art. 555 ZGB. Zu den gesetzlichen Erben gehören die Verwandten des elterlichen oder grosselterlichen Stammes sowie allfällige Nachkommen der Erblasserin.

Die gesetzlichen Erben werden gestützt auf Art. 555 ZGB aufgefordert, sich innert Jahresfrist seit der Veröffentlichung dieses Erbenrufes, unter Vorlage eines Nachweises über ihre Erbenqualität, beim Notariat Kreuzlingen zu melden. Andernfalls fallen sie beim Erbgang ausser Betracht. Sachdienliche Hinweise Dritter sind ebenfalls an das Notariat Kreuzlingen zu richten.

Kreuzlingen, 2. Juni 2023

Notariat Kreuzlingen, Hauptstrasse 45, 8280 Kreuzlingen

   

Eröffnung einer Verfügung von Todes wegen

Rosmarie Ott, geboren am 15.10.1932, Bürgerin von Schlossrued AG, unverheiratet seit 27.04.1960, Tochter des Hans Ott und der Johanna Ott geb. Steffen, wohnhaft gewesen in 8590 Romanshorn, Weitenzelgstrasse 17, ist am 01.10.2022 verstorben.

Die Verstorbene hat mit eigenhändiger letztwilliger Verfügung vom 24.02.2015 vollständig über ihren Nachlass verfügt.

Als gesetzliche Erben kommen die Verwandten des grosselterlichen Stammes väterlicherseits (d.h. von Johann Friedrich Ott und Maria Anna Ott geb. Plüss) sowie mütterlicherseits (d.h. von Gottlieb Steffen und Rosina Steffen geb. Ruch) in Betracht. Diese gesetzlichen Erben und deren Wohnorte konnten nicht vollständig ermittelt werden.

Den eingesetzten Erben wurde die Verfügung von Todes wegen am 24. Mai 2023 amtlich eröffnet. Die Mitteilung der Eröffnung an die gesetzlichen Erben erfolgt durch diese Publikation.

Die gesetzlichen Erben werden auf die ihnen zustehenden Klagerechte nach Art. 519 ff ZGB hingewiesen. Sofern innert Monatsfrist seit dieser Publikation keine Einsprache erfolgt, wird nach den Bestimmungen von Art. 559 ZGB die Erbenbescheinigung ausgestellt.

Arbon, 24. Mai 2023

Grundbuchamt und Notariat Arbon, Weitegasse 6, Postfach, 9320 Arbon

   

Eröffnung einer Verfügung von Todes wegen

Ruth Katharina Gruber, geboren am 03.09.1943, Bürgerin von Diessenhofen TG, Frauenfeld TG und St. Gallen SG (früher von Maisprach BL), geschieden, Tochter des Erhard Gruber und der Greti Gruber, wohnhaft gewesen in 8500 Frauenfeld, Zielackerstrasse 26, ist am 22.03.2023 gestorben.

Die Verstorbene hat mit ihrer letztwilligen Verfügung vom 16.11.2017/17.04.2022 vollständig mittels Erbeinsetzung über ihren Nachlass verfügt. 

Als gesetzliche Erben kommen die Verwandten der grosselterlichen Stämme in Betracht (Grosseltern mütterlicherseits: Hotz Otto und Anna Katharina, geb. Stahl; Grosseltern väterlicherseits: Gruber Erhard und Maria, geb. Fehr). Diese gesetzlichen Erben und deren Wohnort konnten nicht ermittelt werden.

Der eingesetzten Erbin wurde die Verfügung am 15.05.2023 amtlich eröffnet. Die Mitteilung der Eröffnung an die gesetzlichen Erben mit unbekanntem Aufenthalt erfolgt durch diese Publikation.

Die gesetzlichen Erben werden auf die ihnen zustehenden Klagerechte nach Art. 519 ff ZGB hingewiesen. Sofern innert Monatsfrist seit dieser Publikation keine Einsprache erfolgt, wird nach den Bestimmungen von Art. 559 ZGB die Erbenbescheinigung ausgestellt.

Frauenfeld, 15. Mai 2023

Notariat Frauenfeld, Langfeldstrasse 53a, 8510 Frauenfeld

   

Eröffnung einer Verfügung von Todes wegen

Erika Wyler, geboren am 22.09.1947, Bürgerin von Winterthur ZH und Dinhard ZH, ledig, Tochter des Wyler Johann und der Wyler-Grossenbacher Klara, wohnhaft gewesen in 8355 Aadorf, Mühlewiesestrasse 4, ist am 07.02.2023 gestorben.

Die Verstorbene hat mit eigenhändigem Testament vom 14.04.2019 alle gesetzlichen Erben von der Erbfolge ausgeschlossen und vollständig über ihren Nachlass verfügt. 

Als gesetzliche Erben kommen die Nachkommen des grosselterlichen Stammes in Betracht. Diese gesetzlichen Erben und deren Wohnort konnten nicht ermittelt werden.

Dem eingesetzten Erben wurde die Verfügung am 10. Mai 2023 amtlich eröffnet. Die Mitteilung der Eröffnung an die gesetzlichen Erben mit unbekanntem Aufenthalt erfolgt durch diese Publikation.

Die gesetzlichen Erben werden auf die ihnen zustehenden Klagerechte nach Art. 519 ff ZGB hingewiesen. Sofern innert Monatsfrist seit dieser Publikation keine Einsprache erfolgt, wird nach den Bestimmungen von Art. 559 ZGB die Erbenbescheinigung ausgestellt.

Aadorf, 10. Mai 2023

Notariat Münchwilen, Gemeindeplatz 1, Postfach, 8355 Aadorf

  

Eröffnung von mehreren Verfügungen von Todes wegen

Mercedes Milly Munz, geboren am 05.07.1930, Bürgerin von Sulgen TG und Wettingen AG, verwitwet von Hans Jakob Munz, Tochter des Karl Hermann Graf und der Emilie Graf-Hangartner , wohnhaft gewesen in 8580 Amriswil, Kirchstrasse 36, ist am 29.01.2023 gestorben.

Die Verstorbene hat mit mehreren Verfügungen von Todes wegen vollständig über ihren Nachlass verfügt. 

Als gesetzliche Erben kommen die Nachkommen des grosselterlichen Stammes väterlicher- und mütterlicherseits in Betracht. Diese gesetzlichen Erben und deren Wohnort konnten nicht ermittelt werden.

Den eingesetzten Erben wurden die Verfügungen am 9. Mai 2023 amtlich eröffnet. Die Mitteilung der Eröffnung an die gesetzlichen Erben mit unbekanntem Aufenthalt erfolgt durch diese Publikation.

Die gesetzlichen Erben werden auf die ihnen zustehenden Klagerechte nach Art. 519 ff ZGB hingewiesen. Sofern innert Monatsfrist seit dieser Publikation keine Einsprache erfolgt, wird nach den Bestimmungen von Art. 559 ZGB die Erbenbescheinigung ausgestellt.

Arbon, 9. Mai 2023

Notariat Arbon, Weitegasse 6, Postfach, 9320 Arbon

  

Eröffnung einer Verfügung von Todes wegen

Kurt Kern, geboren am 10.11.1941, Bürger von Rehetobel AR, verwitwet, Sohn des Johannes Kern und der Emma Kern, wohnhaft gewesen in 8598 Bottighofen, ist am 16.01.2023 gestorben.

Der Verstorbene hat mit eigenhändigem Testament vom 17.09.2020 über seinen Nachlass verfügt. 

Die gesetzlichen Erben sind die Nachkommen des Erblassers. Der Wohnort des Sohnes Roger Kurt Kern konnte nicht ermittelt werden. Die Verfügung wurde der bekannten gesetzlichen Erbin sowie den eingesetzten Erben am 03.05.2023 amtlich eröffnet. Die Mitteilung der Eröffnung an den Sohn unbekannten Aufenthalts erfolgt durch diese Publikation.

Die gesetzlichen Erben werden auf die ihnen zustehenden Klagerechte nach Art. 519 ff ZGB hingewiesen. Sofern innert Monatsfrist seit dieser Publikation keine Einsprache erfolgt, wird nach den Bestimmungen von Art. 559 ZGB die Erbenbescheinigung ausgestellt.

Kreuzlingen, 3. Mai 2023

Notariat Kreuzlingen, Hauptstrasse 45, 8280 Kreuzlingen

   

Eröffnung einer Verfügung von Todes wegen

Stefica Postruzin, geboren am 11.12.1951, kroatische Staatsangehörige, ledig, Tochter des Postruzin Rudolf und der Postruzin Barbara, wohnhaft gewesen in 8280 Kreuzlingen, Bärenstrasse 27, ist am 11.01.2023 gestorben.

Die Verstorbene hat mit öffentlicher letztwilligen Verfügung vom 01.10.2015 alle gesetzlichen Erben von der Erbfolge ausgeschlossen und vollständig über ihren Nachlass verfügt. 

Als gesetzliche Erben kommen allfällige Nachkommen und bei deren Fehlen die Verwandten des elterlichen oder sogar grosselterlichen Stammes in Betracht. 

Der eingesetzten Erbin wurde die Verfügung am 19.04.2023 amtlich eröffnet. Die Mitteilung der Eröffnung an die gesetzlichen Erben mit unbekanntem Aufenthalt erfolgt durch diese Publikation.

Die gesetzlichen Erben werden auf die ihnen zustehenden Klagerechte nach Art. 519 ff ZGB hingewiesen. Sofern innert Monatsfrist seit dieser Publikation keine Einsprache erfolgt, wird nach den Bestimmungen von Art. 559 ZGB die Erbenbescheinigung ausgestellt.

Kreuzlingen, 19. April 2023

Notariat Kreuzlingen, Hauptstrasse 45, 8280 Kreuzlingen

   

Eröffnung einer Verfügung von Todes wegen

Jakob Steiger, geboren am 10.03.1945, Bürger von Flawil SG, geschieden, Sohn des Steiger Jacob und der Steiger Karolina Maria Regina, wohnhaft gewesen in 9320 Arbon, Römerstrasse 31, ist am 22.01.2023 gestorben.

Der Verstorbene hat mit Erbvertrag vom 01.03.2016 vollständig über seinen Nachlass verfügt. 

Als gesetzliche Erben kommen die Nachkommen des grosselterlichen Stammes sowie allfällige vorehelichen Kinder der Mutter in Betracht. Diese gesetzlichen Erben konnten nicht vollständig ermittelt werden. 

Der eingesetzten Erbin wurde die Verfügung am 18. April 2023 amtlich eröffnet. Die Mitteilung der Eröffnung an die gesetzlichen Erben mit unbekanntem Aufenthalt erfolgt durch diese Publikation.

Die gesetzlichen Erben werden auf die ihnen zustehenden Klagerechte nach Art. 519 ff ZGB hingewiesen. Sofern innert Monatsfrist seit dieser Publikation keine Einsprache erfolgt, wird nach den Bestimmungen von Art. 559 ZGB die Erbenbescheinigung ausgestellt.

Arbon, 18. April 2023

Notariat Arbon, Weitegasse 6, Postfach, 9320 Arbon

   

Rechnungsruf im öffentlichen Inventar
Art. 582 ZGB

Die Einzelrichterin des Bezirksgerichtes Arbon hat im Nachlass von Roger Bürkler, geboren am 31. Januar 1968, gestorben am 5. Dezember 2022, Bürger von Sommeri TG, wohnhaft gewesen in 8590 Romanshorn, Amriswilerstrasse 46, mit Entscheid vom 5. Januar 2023 die Errichtung eines öffentlichen Inventars im Sinne von Art. 580 ff ZGB angeordnet. 

Die Gläubiger des Erblassers, mit Einschluss der Bürgschaftsgläubiger, welche gegenüber der Erbschaft aus irgendwelchen Titeln Rechtsansprüche geltend machen, werden aufgefordert, diese in einer Eingabe ausführlich und unter Beilage sämtlicher Belege bis spätestens 8. Mai 2023 anzumelden. Die Gläubiger werden auf Art. 590 ZGB aufmerksam gemacht, wonach ihnen für nicht angemeldete Forderungen die Erben weder persönlich noch mit der Erbschaft haftbar sind.

Ebenfalls werden die Schuldner des Verstorbenen aufgefordert, ihre Verbindlichkeiten innert der obigen Frist anzumelden.

Gläubiger und Schuldner haben ihre Forderungen und Verbindlichkeiten fristgerecht dem Notariat Arbon einzureichen. Im Weiteren haben Personen, welche Vermögenswerte des Verstorbenen in Verwahrung haben, dem Notariat Arbon innert der gleichen Frist Mitteilung zu machen.

Arbon, 6. April 2023

Im Auftrag der Einzelrichterin des Bezirksgerichtes Arbon:
Grundbuchamt und Notariat Arbon, Weitegasse 6, Postfach, 9320 Arbon

   

Eröffnung einer Verfügung von Todes wegen

Werner Ulrich Salomon, geboren am 06.07.1937, Bürger von Arbon TG, verwitwet, Sohn des Salomon Gustav Adolf und der Salomon Lina Luise Martha, wohnhaft gewesen in 9325 Roggwil TG, Frohheimstrasse 4, ist am 24.02.2023 gestorben.

Der Verstorbene hat mit seiner eigenhändiger letztwilligen Verfügung vom 05.05.2020 über seinen Nachlass verfügt.

Als gesetzliche Erben kommen allfällige Nachkommen und bei deren Fehlen die Verwandten des elterlichen oder sogar grosselterlichen Stammes in Betracht. 

Der eingesetzten Erbin wurde die Verfügung von Todes wegen am 04.04.2023 amtlich eröffnet. Die Mitteilung der Eröffnung an die gesetzlichen Erben erfolgt durch diese Publikation.

Die gesetzlichen Erben werden auf die ihnen zustehenden Klagerechte nach Art. 519 ff ZGB hingewiesen. Sofern innert Monatsfrist seit dieser Publikation keine Einsprache erfolgt, wird nach den Bestimmungen von Art. 559 ZGB die Erbenbescheinigung ausgestellt.

Arbon, 4. April 2023

Notariat Arbon, Weitegasse 6, Postfach, 9320 Arbon

  

Eröffnung einer Verfügung von Todes wegen

Dora Ester Vöhler, geboren am 22.04.1931, Bürgerin von Winterthur ZH und Genève GE, verwitwet, Tochter des Paul Immanuel Schäffer und der Emma Schäffer, wohnhaft gewesen in 8583 Sulgen TG, Poststrasse 2a, ist am 11. Januar 2023 gestorben.

Die Verstorbene hat mit eigenhändiger letztwilliger Verfügung vom 08.02.2018 alle gesetzlichen Erben von der Erbfolge ausgeschlossen und vollständig über ihren Nachlass verfügt. 

Die gesetzlichen Erben, insbesondere allfällige Nachkommen der Erblasserin aus der Zeit vor ihrer Einbürgerung in der Schweiz am 04.07.1969, oder falls die Erblasserin auch aus dieser Zeit keine Nachkommen hinterlassen hat, die Nachkommen der Eltern, Paul Immanuel Schäffer und Emma Schäffer, oder allenfalls die Angehörigen des grosselterlichen Stammes, konnten nicht ermittelt werden. 

Den eingesetzten Erben wurde die Verfügung am 30. März 2023 amtlich eröffnet. Die Mitteilung der Eröffnung an die unbekannten gesetzlichen Erben erfolgt durch diese Publikation.

Die gesetzlichen Erben werden auf die ihnen zustehenden Klagerechte nach Art. 519 ff ZGB hingewiesen. Sofern innert Monatsfrist seit dieser Publikation keine Einsprache erfolgt, wird nach den Bestimmungen von Art. 559 ZGB die Erbenbescheinigung ausgestellt.
Weinfelden, 30. März 2023

Notariat Weinfelden, Amriswilerstrasse 57a, Postfach, 8570 Weinfelden

   

Eröffnung einer Verfügung von Todes wegen

Marisa Emilia Tedoldi, geboren am 16.04.1935, geschieden, italienische Staatsangehörige, wohnhaft gewesen in 9320 Arbon, Berglistrasse 60, ist am 07.12.2022 verstorben.

Die Verstorbene hat mit eigenhändiger letztwilliger Verfügung vom 21.01.1998 vollständig über ihren Nachlass verfügt.

Als gesetzliche Erben der Erblasserin kommen die Nachkommen des grosselterlichen Stammes in Betracht. Gesetzliche Erben konnten nicht ermittelt werden.

Dem eingesetzten Erben wurde die Verfügung von Todes wegen am 29.03.2023 amtlich eröffnet. Die Mitteilung der Eröffnung an die gesetzlichen Erben erfolgt durch diese Publikation.

Die gesetzlichen Erben werden auf die ihnen zustehenden Klagerechte nach Art. 519 ff ZGB hingewiesen. Sofern innert Monatsfrist seit dieser Publikation keine Einsprache erfolgt, wird nach den Bestimmungen von Art. 559 ZGB die Erbenbescheinigung ausgestellt.

Arbon, 29. März 2023

Notariat Arbon, Weitegasse 6, Postfach, 9320 Arbon

   

Eröffnung einer Verfügung von Todes wegen

Ursula Verena Gnägi, geboren am 27.11.1956 in Zürich, Bürgerin von Bellmund BE, ledig, mit gesetzlichem Wohnsitz in Felben-Wellhausen TG, Wiesenstrasse 44a, Tochter des Anton Hermann Rolf Gnägi und der Rosa Marie Wegmann, ist am 28.12.2022 gestorben.

Die Verstorbene hat mit einer eigenhändigen letztwilligen Verfügung vom 23.11.2020 vollständig über ihren Nachlass verfügt. Die gesetzlichen Erben sind von der Erbfolge ausgeschlossen.

Gesetzliche Erben der Verstorbenen sind die Halbschwestern Christina Heidi Maria Gnägi (aus der späteren Ehe von Anton Hermann Rolf Gnägi mit Veronika Gnägi geb. Meier) und Yvonne Rosmarie Stadelmann (aus der früheren Ehe von Rosa Marie Wegmann mit Erwin Stadelmann).

Der Wohnort von Yvonne Rosmarie Stadelmann konnte nicht ermittelt werden. Die Verfügung wurde der bekannten gesetzlichen Erbin und dem eingesetzten Erben am 24.03.2023 amtlich eröffnet. Die Mitteilung der Eröffnung an die Halbschwester unbekannten Aufenthalts erfolgt durch diese und eine weitere Publikation im Kantonsblatt des Kantons Luzern.

Sie wird hiermit auf die ihr zustehenden gesetzlichen Klagerechte nach Artikel 519 ff. ZGB hingewiesen. Sofern innert Monatsfrist seit dieser Publikation keine Einsprache erfolgt, wird nach den Bestimmungen von Artikel 559 ZGB die Erbenbescheinigung ausgestellt.

Frauenfeld, 24. März 2023

Notariat Frauenfeld, Langfeldstrasse 53a, 8510 Frauenfeld

    

Erbenruf

Daniela Barbara Kurth, geboren am 31.08.1953, Bürgerin von Rütschelen BE, verwitwet, Tochter des Venzin Alfred und der Venzin geb. Cerliani Ersilia Giuseppina, wohnhaft gewesen in in Frauenfeld, ist am 22.06.2022 gestorben.

Weil die gesetzlichen Erben der grosselterlichen Stämme nicht vollständig ermittelt werden konnten und die Erblasserin nicht über ihren Nachlass verfügt hat, ergeht an die unbekannten gesetzlichen Erben ein Erbenruf nach Art. 555 ZGB.

Bei diesen unbekannten gesetzlichen Erben handelt es sich um allfällige weitere Nachkommen der Grossmutter väterlicherseits, Martha Gebhardina Venzin geb. Seewald, geboren am 22.03.1905 in Klösterle (Vorarlberg, Österreich), Bürgerin von Disentis/Mustér, früher österreichische Staatsangehörige, gestorben am 29.04.1997.

Diese unbekannten gesetzlichen Erben werden gestützt auf Art. 555 ZGB aufgefordert, sich innert Jahresfrist seit der Veröffentlichung dieses Erbenrufes, unter Vorlage eines Nachweises über ihre Erbenqualität, beim Notariat Frauenfeld zu melden. Andernfalls fallen sie beim Erbgang ausser Betracht. Sachdienliche Hinweise Dritter sind ebenfalls an das Notariat Frauenfeld zu richten.

Frauenfeld, 8. März 2023

Notariat Frauenfeld, Langfeldstrasse 53a, 8510 Frauenfeld

   

Eröffnung Verfügung von Todes wegen

Katharina Häusler, geboren am 01.06.1923, Bürgerin von Huttwil BE, verwitwet, Tochter des Hesch Josef und der Hesch geb. Takats Maria, wohnhaft gewesen in 8570 Weinfelden, ist am 02.11.2022 gestorben.

Die Verstorbene hat mit Testament vom 09.11.2010 mit Änderungen vom 09.10.2017 vollständig über ihren Nachlass verfügt.

Die gesetzlichen Erben, insbesondere allfällige voreheliche Nachkommen bzw. weitere Nachkommen der Eltern, Hesch Josef und der Hesch geb. Takats Maria, österreichische Staatsangehörige, konnten nicht vollständig ermittelt werden.

Dem eingesetzten Erben, den übrigen Beteiligten sowie den bekannten gesetzlichen Erben wurden die Verfügung am 28.02.2023 amtlich eröffnet. Die Mitteilung der Eröffnung an allfällige weitere gesetzlichen Erben mit unbekanntem Aufenthalt erfolgt durch diese Publikation.

Die gesetzlichen Erben werden auf die ihnen zustehenden Klagerechte nach Art. 519 ff. ZGB hingewiesen. Sofern innert Monatsfrist seit dieser Publikation keine Einsprache erfolgt, wird nach den Bestimmungen des Art. 559 ZGB die Erbenbescheinigung ausgestellt.

Weinfelden, 28. Februar 2023

Notariat Weinfelden, Amriswilerstrasse 57a, 8570 Weinfelden

  

Erbenruf

Miranda Maria Fleischer, geboren am 09.11.1929 in Deutschland/Thüringen, Bürgerin von Roggwil TG durch Einbürgerung am 26.05.1976, vorher deutsche Staatsangehörige, ledig, Tochter des Willy Fleischer und der Jolanda Fleischer, wohnhaft gewesen in 9320 Arbon, Rebhaldenstrasse 13, ist am 21.04.2017 gestorben.

Weil die gesetzlichen Erben nicht ermittelt werden konnten und die Erblasserin nicht über ihren Nachlass verfügt hat, ergeht an die unbekannten Erben ein Erbenruf nach Art. 555 ZGB. Zu den gesetzlichen Erben gehören  die Verwandten des elterlichen oder grosselterlichen Stammes sowie allfällige Nachkommen der Erblasserin. 

Die gesetzlichen Erben werden gestützt auf Art. 555 ZGB aufgefordert, sich innert Jahresfrist seit der Veröffentlichung dieses Erbenrufes, unter Vorlage eines Nachweises über ihre Erbenqualität, beim Notariat Arbon zu melden. Andernfalls fallen sie beim Erbgang ausser Betracht. Sachdienliche Hinweise Dritter sind ebenfalls an das Notariat Arbon zu richten.

Arbon, 27. Februar 2023

Notariat Arbon, Weitegasse 6, Postfach, 9320 Arbon

   

Eröffnung einer Verfügung von Todes wegen

Hester Meulenbroek-de Kleer, geboren am 13.10.1926, niederländische Staatsangehörige, verwitwet, Tochter des Hendrik de Kleer und der Cornelia van Leeuwen, wohnhaft gewesen in 8572 Berg TG, Schloss-Strasse 9, ist am 09.02.2023 gestorben.

Die Verstorbene hat mit Testament vom 09.06.2017 vollständig über ihren Nachlass verfügt. 

Als gesetzliche Erben kommen die Nachkommen des elterlichen Stammes in Betracht. Diese gesetzlichen Erben konnten nicht vollständig ermittelt werden.

Der eingesetzten Erbin sowie der bekannten gesetzlichen Erbin wurde die Verfügung am 17.02.2023 amtlich eröffnet. Die Mitteilung der Eröffnung an allfällige weitere gesetzlichen Erben mit unbekanntem Aufenthalt erfolgt durch diese Publikation.

Die gesetzlichen Erben werden auf die ihnen zustehenden Klagerechte nach Art. 519 ff ZGB hingewiesen. Sofern innert Monatsfrist seit dieser Publikation keine Einsprache erfolgt, wird nach den Bestimmungen von Art. 559 ZGB die Erbenbescheinigung ausgestellt.

Weinfelden, 17. Februar 2023

Notariat Weinfelden, Amriswilerstrasse 57a, Postfach, 8570 Weinfelden

    

Eröffnung der Verfügungen von Todes wegen

Hartmut Willi Schöpperle, geboren am 29.10.1942, verwitwet, deutscher Staatsangehöriger, Sohn des Alfred Schöpperle und der Berta Schöpperle, wohnhaft gewesen in 9542 Münchwilen, mit Aufenthalt im Alterszentrum Tannzapfenland, Rebenacker 12, 9542 Münchwilen, ist am 27.12.2022 gestorben.

Der Verstorbene hat mit Erbvertrag und eigenhändigem Testament alle gesetzlichen Erben von der Erbfolge ausgeschlossen und vollständig über seinen Nachlass verfügt. 

Als gesetzliche Erben kommen allfällige Nachkommen des Erblassers oder dessen Geschwister und deren Nachkommen in Betracht. Es ist nicht klar, ob alle gesetzlichen Erben vollständig ermittelt werden konnten. Es betrifft dies allfällig vorhandene Nachkommen von Berta Schöpperle sowie von Alfred Schöpperle.

Den eingesetzten Erben sowie den bekannten gesetzlichen Erben wurde die Verfügung am 15. Februar 2023 amtlich eröffnet. Die Mitteilung der Eröffnung an die gesetzlichen Erben mit unbekanntem Aufenthalt erfolgt durch diese Publikation.

Die gesetzlichen Erben werden auf die ihnen zustehenden Klagerechte nach Art. 519 ff ZGB hingewiesen. Sofern innert Monatsfrist seit dieser Publikation keine Einsprache erfolgt, wird nach den Bestimmungen von Art. 559 ZGB die Erbenbescheinigung ausgestellt.

Aadorf, 15. Februar 2023

Notariat Münchwilen, Gemeindeplatz 1, Postfach, 8355 Aadorf

   

Eröffnung von Verfügungen von Todes wegen

Gertrud Brunner, geboren am 27.12.1926, Bürgerin von Ebnat-Kappel, Kappel SG, ledig, Tochter des Brunner Jakob, von Ebnat-Kappel, Kappel SG, und der Brunner Anna Margaretha, von Oberglatt ZH, wohnhaft gewesen in 8500 Frauenfeld, Zürcherstrasse 84, ist am 15.01.2023 gestorben.

Die Verstorbene hat mit ihrer letztwilligen Verfügung vom 04.03.2013 und mit Ergänzungen vom 23.09.2015 zur letztwilligen Verfügung mittels Erbeinsetzungen vollständig über ihren Nachlass verfügt. 

Als gesetzliche Erben kommen die Angehörigen des grosselterlichen Stammes mütterlicher- und väterlicherseits in Betracht. Diese gesetzlichen Erben und deren Wohnort konnten nicht ermittelt werden.

Den eingesetzten Erben wurden die Verfügungen am 15.02.2023 amtlich eröffnet. Die Mitteilung der Eröffnung an die gesetzlichen Erben mit unbekanntem Aufenthalt er-folgt durch diese Publikation.

Die gesetzlichen Erben werden auf die ihnen zustehenden Klagerechte nach Art. 519 ff ZGB hingewiesen. Sofern innert Monatsfrist seit dieser Publikation keine Einsprache erfolgt, wird nach den Bestimmungen von Art. 559 ZGB die Erbenbescheinigung ausgestellt.

Frauenfeld, 15. Februar 2023

Notariat Frauenfeld, Langfeldstrasse 53a, 8510 Frauenfeld

    

Eröffnung einer Verfügung von Todes wegen

Nelly Berta Egloff, geboren am 27.06.1932, Bürgerin von Homburg TG, verwitwet von Hermann Egloff, Tochter des Maiser Karl Ferdinand und der Maiser Bertha, gesetzlicher Wohnsitz Ermatingen, mit Aufenthalt in 8274 Tägerwilen, Im Bindersgarten 3, Zentrum Bindersgarten, ist am 31.12.2022 gestorben.

Die Verstorbene hat mit öffentlicher letztwilliger Verfügung vom 12.12.2019 alle gesetzlichen Erben von der Erbfolge ausgeschlossen und vollständig über ihren Nachlass verfügt.

Als gesetzliche Erben kommen die Nachkommen des grosselterlichen Stammes väterlicher- und mütterlicherseits in Betracht. Diese gesetzlichen Erben und deren Wohnort konnten nicht ermittelt werden.

Den eingesetzten Erben wurde die Verfügung am 9. Februar 2023 amtlich eröffnet. Die Mitteilung der Eröffnung an die gesetzlichen Erben mit unbekanntem Aufenthalt erfolgt durch diese Publikation.

Die gesetzlichen Erben werden auf die ihnen zustehenden Klagerechte nach Art. 519 ff ZGB hingewiesen. Sofern innert Monatsfrist seit dieser Publikation keine Einsprache erfolgt, wird nach den Bestimmungen von Art. 559 ZGB die Erbenbescheinigung ausgestellt.

Kreuzlingen, 9. Februar 2023

Notariat Kreuzlingen, Hauptstrasse 45, 8280 Kreuzlingen
    

Eröffnung einer Verfügung von Todes wegen

Rosmarie Brunner, geboren am 06.02.1936, Bürgerin von Iseltwald BE, verwitwet, Tochter des Lutz Emil August, von Walzenhausen AR, und der Lutz geb. Hefel Bertha Klara Hedwig, früher von Wahlern BE, wohnhaft gewesen in 8500 Frauenfeld, Oberwilerweg 5, ist am 31.12.2022 gestorben.

Die Verstorbene hat mit ihrem Erbvertrag vom 16.06.2005 alle gesetzlichen Erben von der Erbfolge ausgeschlossen und vollständig über ihren Nachlass verfügt. 

Als gesetzliche Erben kommen die Verwandten der grosselterlichen Stämme in Betracht (Grosseltern mütterlicherseits: Lutz Gustav und Sophie geb. Keller; Grosseltern väterlicherseits: Hefel Adolf und Rosina geb. Hostettler). Diese gesetzlichen Erben und deren Wohnort konnten nicht ermittelt werden.

Dem eingesetzten Erben wurde die Verfügung am 09.02.2023 amtlich eröffnet. Die Mitteilung der Eröffnung an die gesetzlichen Erben mit unbekanntem Aufenthalt erfolgt durch diese Publikation.

Die gesetzlichen Erben werden auf die ihnen zustehenden Klagerechte nach Art. 519 ff ZGB hingewiesen. Sofern innert Monatsfrist seit dieser Publikation keine Einsprache erfolgt, wird nach den Bestimmungen von Art. 559 ZGB die Erbenbescheinigung ausgestellt.

Frauenfeld, 9. Februar 2023

Notariat Frauenfeld, Langfeldstrasse 53a, 8510 Frauenfeld

    

Eröffnung einer Verfügung von Todes wegen

Gisela Albus, geboren am 01.12.1945, Bürgerin von Basel BS, verheiratet, Tochter des Erich Freitag und der Frida Freitag, wohnhaft gewesen in 8598 Bottighofen, Mittlere Dorfstrasse 7, ist am 15. Dezember 2022 gestorben.

Die Erblasserin hat zusammen mit ihrem Ehemann einen Ehe- und Erbvertrag vom 24. Januar 2002 hinterlassen. Über den Nachlass wurde vollständig verfügt.

Als gesetzliche Erben kommen nebst dem Ehemann die Nachkommen des elterlichen Stammes in Betracht. Diese gesetzlichen Erben und deren Wohnorte konnten nicht ermittelt werden.

Den bekannten gesetzlichen Erben wurde die Verfügung am 09. Februar 2023 amtlich eröffnet. Die Mitteilung der Eröffnung an die gesetzlichen Erben mit unbekanntem Aufenthalt erfolgt durch diese Publikation.

Die gesetzlichen Erben werden auf die ihnen zustehenden Klagerechte nach Art. 519 ff ZGB hingewiesen. Sofern innert Monatsfrist seit dieser Publikation keine Einsprache erfolgt, wird nach den Bestimmungen von Art. 559 ZGB die Erbenbescheinigung ausgestellt.

Kreuzlingen, 9. Februar 2023

Notariat Kreuzlingen, Hauptstrasse 45, 8280 Kreuzlingen

   

Eröffnung einer Verfügung von Todes wegen

Walter Weiss, geboren am 08.12.1928, verheiratet, Bürger von Schänis SG, wohnhaft gewesen in 9320 Arbon, Giessereistrasse 12, gestorben am 29.12.2022.

Der Verstorbene hat mit eigenhändiger letztwilliger Verfügung vom 22. Juli 2007 vollständig über seinen Nachlass verfügt.

Als gesetzliche Erben kommen die Ehefrau sowie seine Geschwister in Betracht. Allfällige weitere gesetzlichen Erben und deren Wohnorte konnten nicht vollständig ermittelt werden. Es betrifft dies allfällige voreheliche Kinder der Mutter des Erblassers, Monika Weiss geborene Renner, geb. 23.11.1906. Sie war vor der Heirat mit Oskar Weiss am 12. August 1927 deutsche Staatsangehörige.

Den bekannten Erben wurde die Verfügung am 2. Februar 2023 amtlich eröffnet. Die Mitteilung der Eröffnung an die gesetzlichen Erben mit unbekanntem Aufenthalt erfolgt durch diese Publikation.

Die gesetzlichen Erben werden auf die ihnen zustehenden Klagerechte nach Art. 519 ff ZGB hingewiesen. Sofern innert Monatsfrist seit dieser Publikation keine Einsprache erfolgt, wird nach den Bestimmungen von Art. 559 ZGB die Erbenbescheinigung ausgestellt.

Arbon, 2. Februar 2023

Notariat Arbon, Walhallastrasse 2, Postfach, 9320 Arbon

Eröffnung von Verfügungen von Todes wegen

Ruth Luise Brunschwiler, geboren am 19.08.1935, verwitwet, Bürgerin von Rickenbach TG (eingebürgert durch Heirat 1958), wohnhaft gewesen in 9532 Rickenbach b. Wil, mit Aufenthalt im Sonnengrund – Haus für Betagte, Florastrasse 5, 9533 Kirchberg SG, Tochter der Ida Josefina Vopper, deutsche Staatsangehörige, ist am 1. Januar 2023 gestorben.

Die Verstorbene hat mit eigenhändigem Testament vollständig über ihren Nachlass verfügt. 

Die Verstorbene hatte gemäss vorliegenden Informationen keine Kinder. Als gesetzliche Erben kommen allfällige vorhandene Nachkommen oder die Nachkommen der Mutter Ida Josefina Vopper, unbekanntes Geburtsdatum, deutsche Staatsangehörige, in Betracht. 

Der eingesetzten Erbin wurde die Verfügung am 31. Januar 2023 amtlich eröffnet. Die Mitteilung der Eröffnung an allfällige gesetzlichen Erben mit unbekanntem Aufenthalt erfolgt durch diese Publikation.

Die gesetzlichen Erben werden auf die ihnen zustehenden Klagerechte nach Art. 519 ff ZGB hingewiesen. Sofern innert Monatsfrist seit dieser Publikation keine Einsprache erfolgt, wird nach den Bestimmungen von Art. 559 ZGB die Erbenbescheinigung ausgestellt.

Aadorf, 31. Januar 2023

Notariat Münchwilen, Gemeindeplatz 1, Postfach, 8355 Aadorf

   

Rechnungsruf im öffentlichen Inventar
Art. 582 ZGB

Die Einzelrichterin des Bezirksgerichtes Frauenfeld hat im Nachlass von Christian Anton Malär, geboren am 17.07.1946, gestorben am 19.06.2022, Bürger von Trimmis GR und Zürich ZH, wohnhaft gewesen in 8524 Buch b. Frauenfeld, Hauptstrasse 38, mit Entscheid vom 27.07.2022 die Errichtung eines öffentlichen Inventars im Sinne von Art. 580 ff ZGB angeordnet.

Die Gläubiger des Erblassers, mit Einschluss der Bürgschaftsgläubiger, welche gegenüber der Erbschaft aus irgendwelchen Titeln Rechtsansprüche geltend machen, werden aufgefordert, diese in einer Eingabe ausführlich und unter Beilage sämtlicher Belege bis spätestens 27.02.2023 anzumelden. Die Gläubiger werden auf Art. 590 ZGB aufmerksam gemacht, wonach ihnen für nicht angemeldete Forderungen die Erben weder persönlich noch mit der Erbschaft haftbar sind.
Ebenfalls werden die Schuldner des Verstorbenen aufgefordert, ihre Verbindlichkeiten innert der obigen Frist anzumelden.

Gläubiger und Schuldner haben ihre Forderungen und Verbindlichkeiten fristgerecht dem Notariat Frauenfeld einzureichen. Im Weiteren haben Personen, welche Vermögenswerte des Verstorbenen in Verwahrung haben, dem Notariat Frauenfeld innert der gleichen Frist Mitteilung zu machen.

Frauenfeld, 27. Januar 2023

Im Auftrag der Einzelrichterin des Bezirksgerichtes Frauenfeld:
Notariat Frauenfeld, Langfeldstrasse 53a, 8510 Frauenfeld

   

Eröffnung dreier Verfügungen von Todes wegen

Rosmarie Klaiss, geboren am 22.04.1931, Bürgerin von Ilanz/Glion GR, verwitwet, Tochter des Melchior Anton Christen und der Marie Anna Christen, wohnhaft gewesen in 8570 Weinfelden, ist am 16.03.2022 gestorben.

Die Verstorbene hat mit Erbvertrag vom 20.03.2009 sowie mit ihren Testamenten vom 23.11.2016 und 16.06.2021 vollständig über ihren Nachlass verfügt. 
Die gesetzlichen Erben, insbesondere allfällig weitere Nachkommen des Neffen Herbert Hans Christen, geboren am 19.07.1945, Bürger von Lommis TG, Sohn des Johann Josef Christen und der Emilie Ida Christen, wohnhaft gewesen in Bangor (Maine, USA), gestorben am 15.03.2012, konnten nicht vollständig ermittelt werden.
 
Dem eingesetzten Erben, den übrigen Beteiligten sowie den bekannten gesetzlichen Erben wurden die Verfügungen am 10.01.2023 amtlich eröffnet. Die Mitteilung der Eröffnung an allfällige weitere gesetzlichen Erben mit unbekanntem Aufenthalt erfolgt durch diese Publikation.

Die gesetzlichen Erben werden auf die ihnen zustehenden Klagerechte nach Art. 519 ff. ZGB hingewiesen. Sofern innert Monatsfrist seit dieser Publikation keine Einsprache erfolgt, wird nach den Bestimmungen des Art. 559 ZGB die Erbenbescheinigung ausgestellt.

Weinfelden, 10. Januar 2023

Notariat Weinfelden, Amriswilerstrasse 57a, 8570 Weinfelden

   

Rechnungsruf nach Art. 592 ZGB

Gestützt auf Art. 592 ZGB wird im Nachlass von Eduard Isenrich, geboren am 11.09.1949, gestorben am 17. Januar 2021, von Wuppenau TG, wohnhaft gewesen in Wuppenau, ein Rechnungsruf erlassen.

Die Gläubiger des Erblassers, mit Einschluss der Bürgschaftsgläubiger, welche gegenüber der Erbschaft aus irgendwelchen Titeln Rechtsansprüche geltend machen, werden aufgefordert, diese in einer Eingabe ausführlich und unter Beilage sämtlicher Belege bis spätestens 13.02.2023 anzumelden.
Ebenfalls werden die Schuldner des Verstorbenen aufgefordert, ihre Verbindlichkeiten innert der obigen Frist anzumelden.

Gläubiger und Schuldner haben ihre Forderungen und Verbindlichkeiten fristgerecht dem Notariat Weinfelden einzureichen. Im Weiteren haben Personen, welche Vermögenswerte des Verstorbenen in Verwahrung haben, dem Notariat Weinfelden innert der gleichen Frist Mitteilung zu machen.

Weinfelden, 4. Januar 2023

Notariat Weinfelden, Amriswilerstrasse 57a, Postfach, 8570 Weinfelden

   

Rechnungsruf nach Art. 592 ZGB

Gestützt auf Art. 592 ZGB wird im Nachlass von Sørensen Mogens Bruno, geboren am 26.06.1936, gestorben am 27.11.2019, dänischer Staatsangehörger, wohnhaft gewesen in Amlikon-Bissegg, ein Rechnungsruf erlassen.
 
Die Gläubiger des Erblassers, mit Einschluss der Bürgschaftsgläubiger, welche gegenüber der Erbschaft aus irgendwelchen Titeln Rechtsansprüche geltend machen, werden aufgefordert, diese in einer Eingabe ausführlich und unter Beilage sämtlicher Belege bis spätestens 31.01.2023 anzumelden.
Ebenfalls werden die Schuldner des Verstorbenen aufgefordert, ihre Verbindlichkeiten innert der obigen Frist anzumelden.

Gläubiger und Schuldner haben ihre Forderungen und Verbindlichkeiten fristgerecht dem Notariat Weinfelden einzureichen. Im Weiteren haben Personen, welche Vermögenswerte des Verstorbenen in Verwahrung haben, dem Notariat Weinfelden innert der gleichen Frist Mitteilung zu machen.

Weinfelden, 14. Dezember 2022

Notariat Weinfelden, Amriswilerstrasse 57a, Postfach, 8570 Weinfelden

    

Abschluss Vorarbeiten für die Einführung des Eidgenössischen Grundbuches in der Politischen Gemeinde Wuppenau

Auf die vom Regierungsrat des Kantons Thurgau im Jahre 2011 angeordnete Einführung des eidgenössischen Grundbuches für das Gebiet der Politischen Gemeinde Wuppenau erfolgte von Amtes wegen die Bereinigung der dinglichen Rechte an den Grundstücken gemäss den eingereichten Rechtsbegehren. Das Grundbuchamt Weinfelden in 8570 Weinfelden hat nun diese Vorarbeiten für die Einführung des eidgenössischen Grundbuches abgeschlossen.

Gemäss § 76 EG ZGB werden hiermit öffentlich zur Kenntnis gebracht:

1. Die Behandlung der angemeldeten Rechtsverhältnisse ist abgeschlossen;
2. Die Grundeigentümer sind aufgefordert, den Rechtsbeschrieb ihrer Grundstücke innert einer Frist von drei Monaten, d.h. bis 16. März 2023 einzusehen;
3. Einsprachen gegen den Rechtsbeschrieb haben innert einem Monat nach Ablauf der Frist zur Einsichtnahme, d.h. bis zum 16. April 2023 zu erfolgen;
4. Nach Ablauf der unbenutzten Einsprachefrist oder nach Erledigung der Einsprachen wird das eidgenössische Grundbuch eingeführt.

Zwei Jahre nach Veröffentlichung des Inkrafttretens erlöschen alle im Grundbuch nicht eingetragenen dringlichen Rechte.

8570 Weinfelden, den 16. Dezember 2022

Grundbuchamt Weinfelden

   

Eröffnung einer Verfügung von Todes wegen

Rusca geb. Naef Ines Louise, geboren am 11.02.1936, verwitwet, von Seeberg BE, wohnhaft gewesen in 8598 Bottighofen, Pfaffenwiesstrasse 21, ist am 21.09.2022 gestorben.

Die Verstorbene hat mit einem eigenhändigen Testament vom 18.09.2012/09.04.2019 vollständig über ihren Nachlass verfügt.

Gesetzliche Erben sind allfällige voreheliche Nachkommen der Mutter der Erblasserin, Maria Theresia Naef geb. Schroff, geboren am 27.06.1908, gestorben am 03.02.1990, badische Staatsangehörige, Tochter des Ernst Schroff und der Theresia Schroff geb. Seyfried, welche nicht ermittelt werden konnten. 
Bei Fehlen solcher, kommen als gesetzliche Erben der grosselterliche Stamm väterlicher- und mütterlicherseits in Betracht, welche ebenfalls nicht ermittelt werden konnten.

Den eingesetzten Erben wurde das eigenhändige Testament am 13.12.2022 amtlich eröffnet. Die Mitteilung der Eröffnung an allfällige weitere gesetzliche Erben mit unbekanntem Aufenthalt erfolgt durch diese Publikation.

Die gesetzlichen Erben werden auf die ihnen zustehenden Klagerechte nach Art. 519 ff ZGB hingewiesen. Sofern innert Monatsfrist seit dieser Publikation keine Einsprache erfolgt, wird nach den Bestimmungen von Art. 559 ZGB die Erbenbescheinigung ausgestellt.

Kreuzlingen, 13. Dezember 2022

Notariat Kreuzlingen, Hauptstrasse 45, 8280 Kreuzlingen

   

Eröffnung einer Verfügung von Todes wegen

August Sommerhalder, geboren am 21.04.1936, Bürger von Burg AG, verheiratet, Sohn des August und der Emma Sommerhalder, geborene Eckstein, wohnhaft gewesen in 8580 Amriswil, Egelmoosstrasse 6, ist am 20.10.2022 gestorben.

Der Verstorbene hat mit Verfügung von Todes wegen vom 17.08.2021 vollständig über seinen Nachlass verfügt.

Als gesetzliche Erben kommen die Ehefrau und die Nachkommen des elterlichen Stammes in Betracht. Die Ehefrau und eine Schwester des Erblassers konnten ermittelt werden.
Als weitere gesetzliche Erben kommen allfällige voreheliche Nachkommen der Mutter in Betracht. Solche konnten nicht ermittelt werden. Es betrifft dies allfällige vor dem 09.11.1932 geborene Kinder der Mutter, Emma Sommerhalder, geborene Eckstein, geboren am 31.01.1904, verstorben am 17.12.1977, Bürgerin von Burg AG, vormals Rottershausen, Oberamt Rottweil, Würzburg (D), Tochter des Eckstein Gregor und der Selina, geborene Grob, bzw. deren Nachkommen.

Der eingesetzten Erbin sowie den bekannten gesetzlichen Erben wurde die Verfügung am 8. Dezember 2022 amtlich eröffnet. Die Mitteilung der Eröffnung an die gesetzlichen Erben mit unbekanntem Aufenthalt erfolgt durch diese Publikation.

Die gesetzlichen Erben werden auf die ihnen zustehenden Klagerechte nach Art. 519 ff ZGB hingewiesen. Sofern innert Monatsfrist seit dieser Publikation keine Einsprache erfolgt, wird nach den Bestimmungen von Art. 559 ZGB die Erbenbescheinigung ausgestellt.

Arbon, 8. Dezember 2022

Notariat Arbon, Walhallastrasse 2, Postfach, 9320 Arbon

   

Erbenruf

Apollonia Margarida Baumgartner, geboren am 15.06.1924, Bürgerin von Sirnach TG, ledig, Tochter des Johann Alfons Baumgartner, geboren am 17.07.1892, gestorben am 29.03.1925 und der Margaretha Maria Gertrude Baumgartner-Pschichholz (infolge weiterer Eheschliessungen möglicherweise Margaretha Maria Gertrude Leistner), geboren am 27.06.1896, wohnhaft gewesen in Brasilien, Adresse unbekannt, Geburtsort Porto Alegre, ist mit Entscheid des Bezirksgerichts Münchwilen vom 30.03.2022, mit Wirkung ab 17.12.2020, für verschollen erklärt worden.

Weil die gesetzlichen Erben nicht ermittelt werden konnten und die Erblasserin nicht über ihren Nachlass verfügt hat, ergeht an die unbekannten Erben ein Erbenruf nach Art. 555 ZGB. 

Zu den gesetzlichen Erben gehören:
- allfälliger Ehegatte;
- allfällige Nachkommen der Erblasserin.

Sollten keine Nachkommen vorhanden sein:
- allfällige Nachkommen der vorverstorbenen Eltern Johann Alfons Baumgartner und Margaretha Maria Gertrude Baumgartner-Pschichholz.

Sollten keine Nachkommen des elterlichen Stammes vorhanden sein:
- allfällige Nachkommen des grosselterlichen Stammes.

Die gesetzlichen Erben werden gestützt auf Art. 555 ZGB aufgefordert, sich innert Jahresfrist seit der Veröffentlichung dieses Erbenrufes, unter Vorlage eines Nachweises über ihre Erbenqualität, beim Notariat Münchwilen zu melden. Andernfalls fallen sie beim Erbgang ausser Betracht. Sachdienliche Hinweise Dritter sind ebenfalls an das Notariat Münchwilen zu richten.

Aadorf, 22. November 2022

Notariat Münchwilen, Gemeindeplatz 1, Postfach, 8355 Aadorf