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Eröffnung einer Verfügung von Todes wegen 

Sonja Nauer, geboren am 05.05.1940, Bürgerin von Weiach ZH, verheiratet mit Arnold Nauer, Tochter des Hans August Weiss und der Helene Leitner, wohnhaft gewesen in 9565 Bussnang, Viaduktstrasse 9, ist am 21.10.2021 gestorben.

Die Verstorbene hat mit Erbvertrag vom 30.08.1990 über ihren gesamten Nachlass verfügt. 

Als gesetzliche Erben kommen der Ehegatte sowie die Nachkommen in Betracht. Diese gesetzlichen Erben und deren Wohnorte konnten nicht vollständig ermittelt werden. 
Es betrifft dies den Sohn der Erblasserin, Marc Edmond Ammann, geb. 26.05.1961, von Rüschegg BE, letzter bekannter Aufenthaltsort: 060 01 Kežmarok, Slowakei.

Den bekannten gesetzlichen Erben wurde die Verfügung am 9. Dezember 2021 amtlich eröffnet. Die Mitteilung der Eröffnung an den gesetzlichen Erben mit unbekanntem Aufenthalt erfolgt durch diese Publikation.

Die gesetzlichen Erben werden auf die ihnen zustehenden Klagerechte nach Art. 519 ff ZGB hingewiesen. Sofern innert Monatsfrist seit dieser Publikation keine Einsprache erfolgt, wird nach den Bestimmungen von Art. 559 ZGB die Erbenbescheinigung ausgestellt.

Weinfelden, 9. Dezember 2021

Notariat Weinfelden, Amriswilerstrasse 57a, Postfach, 8570 Weinfelden

  

Eröffnung einer Verfügung von Todes wegen 

Rino Martin Bollin, geboren am 02.06.1969, Bürger von Bauma ZH, ledig, Sohn des Bollin Fridolin und der Bollin geb. Rebsamen Silvia, wohnhaft gewesen in 8363 Bichelsee, Höfli 36a, ist am 6. Mai 2021 gestorben.

Der Verstorbene hat mit Testament vom 10. April 2021 alle gesetzlichen Erben von der Erbfolge ausgeschlossen und vollständig über seinen Nachlass verfügt. 

Als gesetzliche Erben kommt die Verwandtschaft des elterlichen Stammes in Betracht. Diese gesetzlichen Erben und deren Wohnorte konnten nicht vollständig ermittelt werden.

Der eingesetzten Erbin sowie den bekannten gesetzlichen Erben wurde die Verfügung am 25. Juni 2021 amtlich eröffnet. Die Mitteilung der Eröffnung an die gesetzlichen Erben mit unbekanntem Aufenthalt erfolgt durch diese Publikation.

Die gesetzlichen Erben werden auf die ihnen zustehenden Klagerechte nach Art. 519 ff ZGB hingewiesen. Sofern innert Monatsfrist seit dieser Publikation keine Einsprache erfolgt, wird nach den Bestimmungen von Art. 559 ZGB die Erbenbescheinigung ausgestellt.

Aadorf, 3. Dezember 2021

Notariat Münchwilen, Gemeindeplatz 1, Postfach, 8355 Aadorf

   

Eröffnung einer Verfügung von Todes wegen

Walter Inäbnit, geboren am 19.01.1931, Bürger von Grindelwald BE, verheiratet, Sohn des Inäbnit Hans und der Inäbnit Elise, wohnhaft gewesen in 8580 Amriswil, ist am 14. August 2021 gestorben.

Der Verstorbene hat mit seinem Ehe- und Erbvertrag vom 20. August 1974 seine gesetzlichen Erben teilweise von der Erbfolge ausgeschlossen und vollständig über seinen Nachlass verfügt. 

Als gesetzliche Erben kommen seine Ehefrau sowie seine Geschwister bzw. deren Nachkommen in Betracht. Diese gesetzlichen Erben und deren Wohnorte konnten nicht vollständig ermittelt werden. Es betrifft dies die Erben von Paul Huber, geboren 01.04.1943, von Eschlikon TG und Sirnach TG, nachverstorben in Kanada sowie Gertrude Jacqueline Musfeld-Brand, geboren 17.02.1946, von Basel BS, deren Adresse unbekannt ist.

Den eingesetzten Erben sowie den bekannten gesetzlichen Erben wurde die Verfügung am 2. Dezember 2021 amtlich eröffnet. Die Mitteilung der Eröffnung an die unbekannten gesetzlichen Erben sowie an die Erben mit unbekanntem Aufenthalt erfolgt durch diese Publikation.

Die gesetzlichen Erben werden auf die ihnen zustehenden Klagerechte nach Art. 519 ff ZGB hingewiesen. Sofern innert Monatsfrist seit dieser Publikation keine Einsprache erfolgt, wird nach den Bestimmungen von Art. 559 ZGB die Erbenbescheinigung ausgestellt.

Arbon, 2. Dezember 2021

Notariat Arbon, Walhallastrasse 2, Postfach, 9320 Arbon

   

Eröffnung einer Verfügung von Todes wegen 

Adelheid Köb, geboren am 11.06.1929, Bürgerin von Romanshorn TG, ledig, Tochter der Anna Köb, wohnhaft gewesen in 9320 Arbon, Römerstrasse 31, ist am 10.10.2021 gestorben.

Die Verstorbene hat mit letztwilliger Verfügung vom 16.10.2008 vollständig über ihren Nachlass verfügt. 

Als gesetzliche Erben kommen die Verwandten des grosselterlichen Stammes mütterlicherseits in Betracht. Der Aufenthalt dieser gesetzlichen Erben ist unbekannt.

Der eingesetzten Erbin wurde die Verfügung am 01.12.2021 amtlich eröffnet. Die Mitteilung der Eröffnung an die unbekannten gesetzlichen Erben des grosselterlichen Stammes mütterlicherseits erfolgt durch diese Publikation.

Die gesetzlichen Erben werden auf die ihnen zustehenden Klagerechte nach Art. 519 ff ZGB hingewiesen. Sofern innert Monatsfrist seit dieser Publikation keine Einsprache erfolgt, wird nach den Bestimmungen von Art. 559 ZGB die Erben bescheinigung ausgestellt.

Arbon, 1. Dezember 2021

Notariat Arbon, Walhallastrasse 2, Postfach, 9320 Arbon

   

Eröffnung einer Verfügung von Todes wegen 

Mathilde Marie Zuber, geboren am 31.05.1928, Bürgerin von Bichelsee-Balterswil TG, ledig,  Tochter des Albert und der Josefine Zuber, wohnhaft gewesen in 8370 Sirnach, ist am 11.10.2021 gestorben.

Die Verstorbene hat mit  Testament vom 19.01.2014 einen Teil der gesetzlichen Erben von der Erbfolge ausgeschlossen und vollständig über ihren gesamten Nachlass verfügt. 

Als gesetzliche Erben kommt die weitere Verwandtschaft des elterlichen Stammes in Betracht. Diese gesetzlichen Erben und deren Wohnorte konnten nicht vollständig ermittelt werden. Es betrifft dies  Ursula Berchtold, Marcel Zuber und Sascha Martin Zuber.

Dem Bruder wurde die Verfügung am 26.11.2021 amtlich eröffnet. Die Mitteilung der Eröffnung an die weiteren gesetzlichen Erben mit unbekanntem Aufenthalt erfolgt durch diese Publikation.

Die gesetzlichen Erben werden auf die ihnen zustehenden Klagerechte nach Art. 519 ff ZGB hingewiesen. Sofern innert Monatsfrist seit dieser Publikation keine Einsprache erfolgt, wird nach den Bestimmungen von Art. 559 ZGB die Erbenbescheinigung ausgestellt.

Aadorf, 26. November 2021

Notariat Münchwilen, Gemeindeplatz 1, Postfach, 8355 Aadorf

     

Eröffnung einer Verfügung von Todes wegen

Manuel Montoya Rico, geboren am 31.03.1943, verheiratet, von Spanien, Sohn des Montoya Pardo Bernabe und der Rico Gonzalez Carmen, wohnhaft gewesen in 8280 Kreuzlingen, Gartenstrasse 2b, ist am 26.03.2021 gestorben.

Der Verstorbene hat mit seiner eigenhändigen letztwilligen Verfügung vom 12.06.2017 mittels Erbeinsetzung vollständig über seinen Nachlass verfügt.

Als gesetzliche Erben kommen die Ehefrau sowie die Geschwister und deren Nachkommen in Betracht. Die gesetzlichen Erben und deren Wohnorte konnten nicht vollständig ermittelt werden.

Den bekannten gesetzlichen Erben wurde die Verfügung am 19.11.2021 amtlich eröffnet. Die Mitteilung der Eröffnung an die gesetzlichen Erben mit unbekanntem Aufenthalt erfolgt durch diese Publikation.

Die gesetzlichen Erben werden auf die ihnen zustehenden Klagerechte nach Art. 519 ff ZGB hingewiesen. Sofern innert Monatsfrist seit dieser Publikation keine Einsprache erfolgt, wird nach den Bestimmungen von Art. 559 ZGB die Erbenbescheinigung ausgestellt.

Kreuzlingen, 19. November 2021

Notariat Kreuzlingen, Hauptstrasse 45, 8280 Kreuzlingen

    

Erbenruf

Maria Mandlehr, geboren am 23.06.1968, Bürgerin von Amriswil TG, ledig, Tochter des Othmar Mandlehr und der Hirisi Mandlehr geb. Veneyanapulo, wohnhaft gewesen in Amriswil, ist am 11.11.2019 gestorben.

Weil die gesetzlichen Erben nicht vollständig ermittelt werden konnten und die Erblasserin nicht über ihren Nachlass verfügt hat, ergeht an die unbekannten Erben ein Erbenruf nach Art. 555 ZGB. Die unbekannten gesetzlichen Erben sind die Nachkommen des grosselterlichen Stammes mütterlicherseits. Dies sind die Nachkommen von Vasil Veneyanapulo und der Flora Veneyanapulo .

Die gesetzlichen Erben werden gestützt auf Art. 555 ZGB aufgefordert, sich innert Jahresfrist seit der Veröffentlichung dieses Erbenrufes, unter Vorlage eines Nachweises über ihre Erbenqualität, beim Notariat Arbon zu melden. Andernfalls fallen sie beim Erbgang ausser Betracht. Sachdienliche Hinweise Dritter sind ebenfalls an das Notariat Arbon zu richten.

Arbon, 12. November 2021

Notariat Arbon, Walhallastrasse 2, Postfach, 9320 Arbon

    

Eröffnung einer Verfügung von Todes wegen

Beatrice Bertha Müggler, geboren am 19.07.1943, Bürgerin von Fischingen TG, ledig, Tochter des Karl Adolf Müggler und der Bertha Müggler geb. Dorner, wohnhaft gewesen in 8583 Sulgen, mit Aufenthalt im Seniorenzentrum Region Sulgen, Poststrasse 2a, 8583 Sulgen, ist am 08.08.2021 gestorben.

Die Verstorbene hat mit einem Testament vom 01.04.2011 über ihren gesamten Nachlass verfügt. 

Als gesetzliche Erben kommen die Nachkommen des grosselterlichen Stammes in Betracht. Diese gesetzlichen Erben und deren Wohnorte konnten nicht vollständig ermittelt werden. 

Es betrifft dies:
Allfällige Nachkommen des Grossvaters mütterlicherseits Felix Dorner, geboren am 19.02.1875 in Betzweiler Württemberg (Deutschland), von Berg SG, gestorben am 15.07.1951 in Arbon, sowie allfällige Nachkommen der Grossmutter mütterlicherseits Maria Johanna Dorner-Unsöld, geboren am 29.01.1877 in Meindaldringen (Deutschland), damals deutsche Staatsangehörige (Oberstadt Württemberg), gestorben am 01.03.1966 in Arbon, konnten nicht vollständig ermittelt werden. 

Den eingesetzten Erben sowie den bekannten gesetzlichen Erben wurde die Verfügung am 09. November 2021 amtlich eröffnet. Die Mitteilung der Eröffnung an allfällige weitere gesetzliche Erben mit unbekanntem Aufenthalt erfolgt durch diese Publikation.

Die gesetzlichen Erben werden auf die ihnen zustehenden Klagerechte nach Art. 519 ff ZGB hingewiesen. Sofern innert Monatsfrist seit dieser Publikation keine Einsprache erfolgt, wird nach den Bestimmungen von Art. 559 ZGB die Erbenbescheinigung ausgestellt.

Weinfelden, 9. November 2021

Notariat Weinfelden, Amriswilerstrasse 57a, Postfach, 8570 Weinfelden

    

Eröffnung einer Verfügung von Todes wegen

Imelda Maria Hasler, geboren am 24.05.1932, Bürgerin von Lommis TG, ledig, Tochter des Josef Ludwig Hasler und der Maria Elise Hasler geb. Tüscher, wohnhaft gewesen in 8590 Romanshorn, Hafenstrasse 50, ist am 28.08.2021 gestorben.

Die Verstorbene hat mit ihren Verfügungen vom 24. Juli 2019 vollständig über ihren Nachlass verfügt. 

Als gesetzliche Erben kommt der elterliche Stamm in Betracht. Diese gesetzlichen Erben und deren Wohnorte konnten nicht vollständig ermittelt werden. Es betrifft dies allfällige Nachkommen der Neffen Roland Friedrich Höck und Georg Höck.

Den bekannten gesetzlichen Erben wurden die Verfügungen am 5. November 2021 amtlich eröffnet. Die Mitteilung der Eröffnung an die gesetzlichen Erben mit unbekanntem Aufenthalt erfolgt durch diese Publikation.

Die gesetzlichen Erben werden auf die ihnen zustehenden Klagerechte nach Art. 519 ff ZGB hingewiesen. Sofern innert Monatsfrist seit dieser Publikation keine Einsprache erfolgt, wird nach den Bestimmungen von Art. 559 ZGB die Erbenbescheinigung ausgestellt.

Arbon, 5. November 2021

Notariat Arbon, Walhallastrasse 2, Postfach, 9320 Arbon

   

Rechnungsruf infolge Erbschaft an Gemeinwesen
Artikel 592 ZGB

Im Sinne von Art. 592 ZGB hat das Notariat Kreuzlingen die Errichtung eines Nachlassinventars angeordnet. Es betrifft dies den Nachlass des am 02.06.2020 verstorbenen Klaus Armin Karl, geboren am 27.08.1925, verwitwet, von Kreuzlingen TG, wohnhaft gewesen in 8595 Altnau, Kaffeegasse 15.

Demzufolge werden die Gläubiger des Erblassers, mit Einschluss der Bürgschaftsgläubiger, welche gegenüber der Erbschaft aus irgendwelchen Titeln Rechtsansprüche geltend machen, aufgefordert, diese in einer Eingabe ausführlich und unter Beilage sämtlicher Belege bis spätestens 15. Dezember 2021 anzumelden. Die Gläubiger werden auf Artikel 592 ZGB aufmerksam gemacht, wonach das Gemeinwesen nur für die Schulden der Erbschaft im Umfange der Vermögenswerte haftet, die es aus der Erbschaft erworben hat.
Ebenfalls werden die Schuldner des Verstorbenen aufgefordert, ihre Verbindlichkeiten innert der obigen Frist anzumelden.

Gläubiger und Schuldner haben ihre Forderungen und Verbindlichkeiten fristgerecht dem Notariat Kreuzlingen, Hauptstrasse 45, 8280 Kreuzlingen, einzureichen. Im Weiteren haben Personen, welche Vermögenswerte des Verstorbenen in Verwahrung haben, dem Notariat Kreuzlingen innert der gleichen Frist Mitteilung zu machen.

Kreuzlingen, 5. November 2021

Notariat Kreuzlingen, Hauptstrasse 45, 8280 Kreuzlingen

    

Eröffnung von fünf Verfügungen von Todes wegen

Ernst Josef Dreier, geboren am 01.07.1923, Bürger von Kleinlützel SO, verwitwet, Sohn des Dreier Arthur und der Dreier Adèle, wohnhaft gewesen in 8266 Steckborn, Mühlhofstrasse 27, ist am 16.08.2021 gestorben.

Der Verstorbene hat mittels Verfügungen von Todes wegen vollständig über seinen Nachlass verfügt. Dabei hat er den Sohn Peter Paul Dreier von der Erbschaft ausgeschlossen. 

Gesetzliche Erben sind die Nachkommen. Der Wohnort des Sohnes Peter Paul Dreier, geboren am 21.08.1949, von Kleinlützel SO, konnte nicht ermittelt werden. Die Verfügungen wurden den bekannten gesetzlichen und eingesetzten Erben sowie der zuständigen Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde am 02.11.2021 amtlich eröffnet. 
Die Mitteilung der Eröffnung an den gesetzlichen Erben Peter Paul Dreier mit unbekanntem Aufenthalt erfolgt unter anderem durch diese Publikation. Er wird hiermit auf die ihm zustehenden Klagerechte nach Art. 519 ff ZGB hingewiesen. Sofern innert Monatsfrist seit dieser Publikation keine Einsprache erfolgt, wird nach den Bestimmungen von Art. 559 ZGB die Erbenbescheinigung ausgestellt.

Die gesetzlichen Erben werden auf die ihnen zustehenden Klagerechte nach Art. 519 ff ZGB hingewiesen. Sofern innert Monatsfrist seit dieser Publikation keine Einsprache erfolgt, wird nach den Bestimmungen von Art. 559 ZGB die Erbenbescheinigung ausgestellt.

Frauenfeld, 2. November 2021

Notariat Frauenfeld, Langfeldstrasse 53a, 8510 Frauenfeld

   

Eröffnung einer Verfügung von Todes wegen

Ernst Ludwig Löffel, geboren am 20.01.1927, Bürger von Sirnach TG, verwitwet, Sohn des Löffel Stefan und der Löffel Elsa Augustina, wohnhaft gewesen in 8370 Sirnach, Frauenfelderstrasse 7, ist am 24.09.2021 gestorben.

Der Verstorbene hat mit einer letztwilligen Verfügung vom 12.08.2018 alle gesetzlichen Erben von der Erbfolge ausgeschlossen und vollständig über seinen Nachlass verfügt. 

Als gesetzliche Erben kommen die Eltern Stefan und Elsa Augustina Löffel bzw. die Verwandten des elterlichen Stammes in Betracht. Diese gesetzlichen Erben und deren Wohnort konnten nicht ermittelt werden.

Der eingesetzten Erbin wurde die Verfügung am 27. Oktober 2021 amtlich eröffnet. Die Mitteilung der Eröffnung an die gesetzlichen Erben mit unbekanntem Aufenthalt erfolgt durch diese Publikation.

Die gesetzlichen Erben werden auf die ihnen zustehenden Klagerechte nach Art. 519 ff ZGB hingewiesen. Sofern innert Monatsfrist seit dieser Publikation keine Einsprache erfolgt, wird nach den Bestimmungen von Art. 559 ZGB die Erbenbescheinigung ausgestellt.

Aadorf, 27. Oktober 2021

Notariat Münchwilen, Gemeindeplatz 1, Postfach, 8355 Aadorf

    

Eröffnung einer Verfügung von Todes wegen

Elfriede Mohr geb. Haag, geboren am 15.04.1926, Bürgerin von Amriswil TG, verwitwet, Tochter des Haag Johann und der Haag Theresia, wohnhaft gewesen in 8280 Kreuzlingen, Bärenstrasse 27a, Genossenschaft Alterszentrum, ist am 25. Juli 2021 gestorben.

Die Verstorbene hat mit einer eigenhändigen letztwilligen Verfügung vom 20. Januar 2016 vollständig über ihren Nachlass verfügt.

Als gesetzliche Erben kommen die Verwandten des grosselterlichen Stammes väterlicher- und mütterlicherseits in Betracht. Einige gesetzlichen Erben und deren Wohnorte konnten nicht vollständig ermittelt werden.

Den bekannten gesetzlichen Erben wurde die Verfügung am 26. Oktober 2021 amtlich eröffnet. Die Mitteilung der Eröffnung an die gesetzlichen Erben mit unbekanntem Aufenthalt erfolgt durch diese Publikation.

Die gesetzlichen Erben werden auf die ihnen zustehenden Klagerechte nach Art. 519 ff ZGB hingewiesen. Sofern innert Monatsfrist seit dieser Publikation keine Einsprache erfolgt, wird nach den Bestimmungen von Art. 559 ZGB die Erbenbescheinigung ausgestellt.

Kreuzlingen, 26. Oktober 2021

Notariat Kreuzlingen, Hauptstrasse 45, 8280 Kreuzlingen

    

Eröffnung einer Verfügung von Todes wegen

Margherita Frei geb. Gysler, geboren am 19.01.1939, Bürgerin von Schlatt TG, verwitwet seit 06.10.2013, Tochter des Gysler geb. Lauri Adolfo Pasqualino und der Gra-ziosa Angelina, wohnhaft gewesen in 68260 Kingersheim, Frankreich, ist am 03.11.2020 gestorben.

Die Verstorbene hat mit Erbvertrag vom 23.09.2008 alle gesetzlichen Erben von der Erbfolge ausgeschlossen und vollständig über ihren Nachlass verfügt. 

Als gesetzliche Erben kommen die Nachkommen des elterlichen Stammes in Betracht. Diese gesetzlichen Erben und deren Wohnort konnten nicht ermittelt werden.

Dem eingesetzten Erben wurde die Verfügung am 18.10.2021 amtlich eröffnet. Die Mitteilung der Eröffnung an die gesetzlichen Erben mit unbekanntem Aufenthalt erfolgt durch diese Publikation.

Die gesetzlichen Erben werden auf die ihnen zustehenden Klagerechte nach Art. 519 ff ZGB hingewiesen. Sofern innert Monatsfrist seit dieser Publikation keine Einsprache erfolgt, wird nach den Bestimmungen von Art. 559 ZGB die Erbenbescheinigung ausgestellt.

Frauenfeld, 18. Oktober 2021

Notariat Frauenfeld, Langfeldstrasse 53a, 8510 Frauenfeld

    

Eröffnung einer Verfügung von Todes wegen 

Martin Ott, geboren am 21.08.1948, Bürger von Basadingen-Schlattingen TG, ledig, Sohn des Martin Ott und der Bertha Ott, wohnhaft gewesen in 8254 Basadingen, Klostergasse 5, ist am 23.08.2021 gestorben.

Der Verstorbene hat mit eigenhändigem Testament vom 01.08.2016 alle gesetzlichen Erben von der Erbfolge ausgeschlossen und vollständig über seinen Nachlass verfügt.

Als gesetzliche Erben des Verstorbenen kommen die Angehörigen der grosselterlichen Stämme mütterlicher- und väterlicherseits in Betracht. Diese gesetzlichen Erben und deren Wohnort konnten nicht ermittelt werden.

Den eingesetzten Erben wurde die Verfügung am 08.10.2021 amtlich eröffnet. Die Mitteilung der Eröffnung an die gesetzlichen Erben mit unbekanntem Aufenthalt erfolgt durch diese Publikation.

Die gesetzlichen Erben werden auf die ihnen zustehenden Klagerechte nach Art. 519 ff ZGB hingewiesen. Sofern innert Monatsfrist seit dieser Publikation keine Einsprache erfolgt, wird nach den Bestimmungen von Art. 559 ZGB die Erbenbescheinigung ausgestellt.

Frauenfeld, 08.10.2021

Notariat Frauenfeld, Langfeldstrasse 53a, 8510 Frauenfeld

 

Eröffnung einer Verfügung von Todes wegen 

Ernst Bürgi, geboren am 01.06.1945, Bürger von Seedorf BE,  geschieden, Sohn des Bürgi Ernst Gottlieb und der Bürgi Elsa, wohnhaft gewesen in 9320 Arbon, ist am 9. Juni 2021 verstorben.

Der Verstorbene hat mit einer eigenhändigen letztwilligen Verfügung vom 11. Januar 2016 vollständig über seinen Nachlass verfügt. 

Als gesetzliche Erben kommen die Verwandten des grosselterlichen Stammes in Betracht. Einige gesetzliche Erben konnten nicht vollständig ermittelt werden. 
Es betrifft die allfälligen Nachkommen von Ida Wirth, geboren 06.08.1901, von Hundwil AR und vorehelichen Nachkommen von Maria Benedikta Wirth geb. Brüster, geboren 21.09.1877, vorehelich von Ummendorf, Baden-Württemberg, Deutschland.

Der eingesetzten Erbin sowie den bekannten gesetzlichen Erben wurde die Verfügung am 10. September 2021 amtlich eröffnet. Die Mitteilung der Eröffnung an die unbekannten gesetzlichen Erben erfolgt durch diese Publikation.

Die gesetzlichen Erben werden auf die ihnen zustehenden Klagerechte nach Art. 519 ff ZGB hingewiesen. Sofern innert Monatsfrist seit dieser Publikation keine Einsprache erfolgt, wird nach den Bestimmungen von Art. 559 ZGB die Erbenbescheinigung ausgestellt.

Arbon, 10. September 2021

Notariat Arbon, Walhallastrasse 2, Postfach, 9320 Arbon

    

Eröffnung einer Verfügung von Todes wegen

Kurt Otto Hug, geboren am 18.08.1931, ledig, Bürger von Homburg TG, Sohn des Otto Hug und der Maria Hug geb. Iselin, wohnhaft gewesen in 8500 Frauenfeld, Eisenwerkstrasse 23 ist am 25.07.2021 gestorben.

Der Verstorbene hat mit öffentlicher letztwilliger Verfügung vom 02.06.2021 alle gesetzlichen Erben von der Erbfolge ausgeschlossen und vollständig über seinen Nachlass verfügt. 

Als gesetzliche Erben kommen die Verwandten der grosselterlichen Stämme mütterlicherseits (Nachkommen der Grosseltern Johann und Maria Iselin-Germann) und väterlicherseits (Nachkommen der Grosseltern Ulrich und Maria Magdal. Hug-Schönholzer) in Betracht. Diese gesetzlichen Erben konnten nicht ermittelt werden.

Der eingesetzten Erbin wurde die Verfügung am 09.09.2021 amtlich eröffnet. Die Mitteilung der Eröffnung an die unbekannten gesetzlichen Erben erfolgt durch diese Publikation.

Die gesetzlichen Erben werden auf die ihnen zustehenden Klagerechte nach Art. 519 ff ZGB hingewiesen. Sofern innert Monatsfrist seit dieser Publikation keine Einsprache erfolgt, wird nach den Bestimmungen von Art. 559 ZGB die Erbenbescheinigung ausgestellt.

Frauenfeld, 9. September 2021

Notariat Frauenfeld, Langfeldstrasse 53a, 8510 Frauenfeld

    

Eröffnung einer Verfügung von Todes wegen

Margrit Büsser, geboren am 16.12.1935, Bürgerin von Arbon TG, ledig, Tochter der Martha Baumer, Vater unbekannt, wohnhaft gewesen in 9320 Arbon, Gottfried-Keller-Strasse 5, ist am 28. Juli 2021 verstorben.

Die Verstorbene hat mit einer eigenhändigen letztwilligen Verfügung vom 10.07.1999 vollständig über ihren Nachlass verfügt.  

Als gesetzliche Erbin kommt die Mutter der Erblasserin, Martha Baumer (weitere Angaben unbekannt), bzw. deren Nachkommen in Betracht. 
Die gesetzlichen Erben aus dem elterlichen Stamm mütterlicherseits und deren Wohnorte konnten nicht ermittelt werden, da Margrit Büsser vor der Einbürgerung deutsche Staatsangehörige war und somit vermutungsweise die Mutter der Erblasserin ebenfalls eine ausländische Staatsangehörigkeit besass.   

Den eingesetzten Erben wird die Verfügung amtlich eröffnet. Die Mitteilung der Eröffnung an die gesetzlichen Erben mit unbekanntem Aufenthalt erfolgt durch diese Publikation. 

Die gesetzlichen Erben werden auf die ihnen zustehenden Klagerechte nach Art. 519 ff ZGB hingewiesen. Sofern innert Monatsfrist seit dieser Publikation keine Einsprache erfolgt, wird nach den Bestimmungen von Art. 559 ZGB die Erbenbescheinigung ausgestellt.

Arbon, 9. September 2021

Notariat Arbon, Walhallastrasse 2, 9320 Arbon

   

Eröffnung einer Verfügung von Todes wegen

Erhard Gut, geboren am 13.11.1948, Bürger von Adlikon ZH, ledig, Sohn des Gut Erhard und der Gut geb. Brosenbauch Hermina, wohnhaft gewesen in 8357 Guntershausen, ist am 21.06.2021 gestorben.

Der Verstorbene hat mit Erbvertrag vom 11.04.2002 alle gesetzlichen Erben von der Erbfolge ausgeschlossen und vollständig über seinen Nachlass verfügt. 

Als gesetzliche Erben kommen die Geschwister sowie die Halbgeschwister und deren Nachkommen in Betracht. Diese gesetzlichen Erben und deren Wohnorte konnten nicht vollständig ermittelt werden. Es sind dies allfällige voreheliche Kinder von Hermina Gut geb. Brosenbauch sowie deren Nachkommen.

Der eingesetzten Erbin sowie den bekannten gesetzlichen Erben wurde die Verfügung am 26.08.2021 amtlich eröffnet. Die Mitteilung der Eröffnung an die allfälligen gesetzlichen Erben mit unbekanntem Aufenthalt erfolgt durch diese Publikation.

Die gesetzlichen Erben werden auf die ihnen zustehenden Klagerechte nach Art. 519 ff ZGB hingewiesen. Sofern innert Monatsfrist seit dieser Publikation keine Einsprache erfolgt, wird nach den Bestimmungen von Art. 559 ZGB die Erbenbescheinigung ausgestellt.

Aadorf, 26. August 2021

Notariat Münchwilen, Gemeindeplatz 1, Postfach, 8355 Aadorf

    

Rechnungsruf im öffentlichen Inventar
Art. 582 ZGB

Der Einzelrichter des Bezirksgerichtes Münchwilen hat im Nachlass von Büchi Rudolf, geboren am 17.02.1938, gestorben am 04.06.2021, Bürger von Aadorf TG, wohnhaft gewesen in 9545 Wängi, Eggetsbühlerstrasse 28, mit Entscheid vom 20. Juli 2021 die Errichtung eines öffentlichen Inventars im Sinne von Art. 580 ff ZGB angeordnet. 

Die Gläubiger des Erblassers, mit Einschluss der Bürgschaftsgläubiger, welche gegenüber der Erbschaft aus irgendwelchen Titeln Rechtsansprüche geltend machen, werden aufgefordert, diese in einer Eingabe ausführlich und unter Beilage sämtlicher Belege bis spätestens 28. Oktober 2021 anzumelden.
Die Gläubiger werden auf Art. 590 ZGB aufmerksam gemacht, wonach ihnen für nicht angemeldete Forderungen die Erben weder persönlich noch mit der Erbschaft haftbar sind.
Ebenfalls werden die Schuldner des Verstorbenen aufgefordert, ihre Verbindlichkeiten innert der obigen Frist anzumelden.

Gläubiger und Schuldner haben ihre Forderungen und Verbindlichkeiten fristgerecht dem Notariat Münchwilen einzureichen. Im Weiteren haben Personen, welche Vermögenswerte des Verstorbenen in Verwahrung haben, dem Notariat Münchwilen innert der gleichen Frist Mitteilung zu machen.

Aadorf, 24. August 2021

Im Auftrag des Einzelrichters des Bezirksgerichtes Münchwilen:
Notariat Münchwilen, Gemeindeplatz 1, Postfach, 8355 Aadorf

  

Eröffnung einer Verfügung von Todes wegen

Döhler geb. Ehinger Brigitte Elisabeth, geboren 26.10.1942, deutsche Staatsangehörige, verheiratet mit Michael Döhler, Tochter des Kurt Ehinger und der Elisabeth Trummer, wohnhaft gewesen in 8280 Kreuzlingen, Konstanzerstrasse 62, ist am 03. März 2021 gestorben.

Die Verstorbene hat eine Verfügung von Todes wegen hinterlassen, womit sie ihren Ehemann zum Alleinerben eingesetzt hat. Die Verfügung von Todes wegen wurde ihm am 04.08.2021 amtlich eröffnet. 

Anstelle der vorverstorbenen Eltern kommen die Geschwister und deren Nachkommen der Erblasserin als weitere gesetzliche Erben in Betracht. Diese gesetzlichen Erben und deren Wohnort konnten nicht ermittelt werden.

Die Mitteilung der Eröffnung der Verfügung von Todes wegen an die gesetzlichen Er-ben mit unbekanntem Aufenthalt erfolgt durch diese Publikation. 

Diese gesetzlichen Erben werden hiermit auf die ihnen zustehenden Klagerechte nach Art. 519 ff. ZGB hingewiesen. Sofern innert Monatsfrist seit dieser Publikation keine Einsprache erfolgt, wird nach den Bestimmungen von Art. 559 ZGB die Erbenbescheinigung ausgestellt.

Kreuzlingen, 04. August 2021

Notariat Kreuzlingen, Hauptstrasse 45, 8280 Kreuzlingen

  

Eröffnung zweier Verfügungen von Todes wegen

Christine Odermatt, geboren am 04.10.1934, Bürgerin von Neuenkirch LU und Dallenwil NW, verwitwet, Tochter des Julius Buholzer und der Christina Buholzer, wohnhaft gewesen in 8266 Steckborn, Seestrasse 80, ist am 27.05.2021 gestorben.

Die Verstorbene hat eine öffentliche letztwillige Verfügung vom 06.06.2014 sowie einen Nachtrag zur öffentlichen letztwilligen Verfügung vom 11.04.2019 hinterlassen. In der öffentlichen letztwilligen Verfügung vom 06.06.2014 hat die Erblasserin alle gesetzlichen Erben von der Erbfolge ausgeschlossen und vollständig über ihren Nachlass verfügt. 

Als gesetzliche Erben kommen die Nachkommen des grosselterlichen Stammes mütterlicher- und väterlicherseits in Betracht. Diese gesetzlichen Erben und deren Wohnort konnten nicht ermittelt werden.

Den eingesetzten Erben wurden die Verfügungen am 30.07.2021 amtlich eröffnet. Die Mitteilung der Eröffnung an die gesetzlichen Erben mit unbekanntem Aufenthalt erfolgt durch diese Publikation.

Die gesetzlichen Erben werden auf die ihnen zustehenden Klagerechte nach Art. 519 ff ZGB hingewiesen. Sofern innert Monatsfrist seit dieser Publikation keine Einsprache erfolgt, wird nach den Bestimmungen von Art. 559 ZGB die Erbenbescheinigung ausgestellt. 

Frauenfeld, 30.07.2021

Notariat Frauenfeld, Langfeldstrasse 53a, 8510 Frauenfeld

 

Eröffnung einer Verfügung von Todes wegen

Margrith Ruth Amstutz, geboren am 13.02.1943, Bürgerin von Sigriswil BE, geschieden, Tochter des Spörri Albert, 15.05.1887 - 07.12.1959 und der Elise Spörri, 05.10.1914 - 19.10.1976, wohnhaft gewesen in 9506 Lommis, mit Aufenthalt im Pflegeheim Rüti, Fischingerstrasse 62, 8370 Sirnach, ist am 23.06.2021 gestorben.

Die Verstorbene hat mit letztwilliger Verfügung vom 28.12.2016 alle gesetzlichen Erben von der Erbfolge ausgeschlossen und vollständig über ihren Nachlass verfügt. 

Als gesetzliche Erben kommen die Nachkommen des grosselterlichen Stammes väterlicherseits und die Nachkommen des grosselterlichen Stammes mütterlicherseits, sowie allenfalls weitere Nachkommen der Mutter Elise Spörri in Betracht. Diese gesetzlichen Erben und deren Wohnorte konnten nicht ermittelt werden.

Dem eingesetzten Erben sowie den bekannten gesetzlichen Erben wurde die Verfügung am 30. Juli 2021 amtlich eröffnet. Die Mitteilung der Eröffnung an die gesetzlichen Erben mit unbekanntem Aufenthalt erfolgt durch diese Publikation.

Die gesetzlichen Erben werden auf die ihnen zustehenden Klagerechte nach Art. 519 ff ZGB hingewiesen. Sofern innert Monatsfrist seit dieser Publikation keine Einsprache erfolgt, wird nach den Bestimmungen von Art. 559 ZGB die Erbenbescheinigung ausgestellt.

Aadorf, 30. Juli 2021

Notariat Münchwilen, Gemeindeplatz 1, Postfach, 8355 Aadorf

 

Eröffnung von zwei Verfügungen von Todes wegen

Kurt Emil Bilang, geboren am 17.04.1934, ledig, Bürger von Zürich ZH und Uetendorf BE, Sohn des Bilang Emil Adolf und der Bilang geb. Steiner Marie Emma, wohnhaft gewesen in 8500 Frauenfeld, Stadtgartenweg 1, Altersheim Stadtgarten, ist am 20.06.2021 gestorben.

Der Verstorbene hat mit einer öffentlichen letztwilligen Verfügung vom 22.06.2012 und einem ergänzenden eigenhändigen Testament vom 10.06.2013 alle gesetzlichen Erben von der Erbfolge ausgeschlossen und vollständig über den Nachlass verfügt. 

Als gesetzliche Erben kommen allfällige Angehörige der grosselterlichen Stämme väterlicher- und mütterlicherseits (Nachkommen in allen Graden nach Stämmen von Karl Friedrich Bilang und Katharina Bilang-Nafzger sowie Albert Steiner und Rosalie Elisabeth Steiner-Stauffer) in Betracht. Diese gesetzlichen Erben und deren Wohnort wurden nicht ermittelt.

Der eingesetzten Erbin wurden die Verfügungen am 23.07.2021 amtlich eröffnet. Die Mitteilung der Eröffnung an die gesetzlichen Erben mit unbekanntem Aufenthalt erfolgt durch diese Publikation.

Die gesetzlichen Erben werden auf die ihnen zustehenden Klagerechte nach Art. 519 ff ZGB hingewiesen. Sofern innert Monatsfrist seit dieser Publikation keine Einsprache erfolgt, wird nach den Bestimmungen von Art. 559 ZGB die Erbenbescheinigung ausgestellt.

Frauenfeld, 23.07.2021

Notariat Frauenfeld, Langfeldstrasse 53a, 8510 Frauenfeld

    

Eröffnung einer Verfügung von Todes wegen

Eva Maria Hartleb, geboren am 13.10.1932, Bürgerin von Deutschland, verheiratet mit Fritz Günter Hartleb, Tochter des Skoruppa Josef Julius und der Skoruppa Hedwig Franziska, wohnhaft gewesen in 8274 Tägerwilen, Im Bindersgarten 3, Zentrum Bindersgarten, ist am 23. November 2020 gestorben.

Die Verstorbene hat mit Erbvertrag vom 02.05.2006 mittels Erbeinsetzung vollständig über ihren Nachlass verfügt.

Als gesetzliche Erben kommen der Ehemann sowie die Geschwister bzw. deren Nachkommen in Betracht. Diese gesetzlichen Erben und deren Wohnorte konnten nicht vollständig ermittelt werden.

Dem Ehemann sowie den bekannten gesetzlichen Erben wurde die Verfügung am 16. Juli 2021 amtlich eröffnet. Die Mitteilung der Eröffnung an die gesetzlichen Erben mit unbekanntem Aufenthalt erfolgt durch diese Publikation.

Die gesetzlichen Erben werden auf die ihnen zustehenden Klagerechte nach Art. 519 ff ZGB hingewiesen. Sofern innert Monatsfrist seit dieser Publikation keine Einsprache erfolgt, wird nach den Bestimmungen von Art. 559 ZGB die Erbenbescheinigung ausgestellt.

Kreuzlingen, 16. Juli 2021

Notariat Kreuzlingen, Hauptstrasse 45, CH-8280 Kreuzlingen

   

Eröffnung einer Verfügung von Todes wegen

Jakob Haubenschmid, geboren am 07.02.1933, Bürger von Val Müstair GR, verheiratet, Sohn des Jacob Feuerstein und der Rosa Feuerstein-Eckenfels, wohnhaft gewesen in 8580 Amriswil, ist am 26.01.2021 gestorben.

Der Verstorbene hat mit letztwilliger Verfügung vom 04.09.2008 seine Ehefrau Sonja Rosmarie Haubenschmid-Huber als Alleinerbin eingesetzt. 

Als gesetzliche Erben kommt der elterliche Stamm in Betracht. Der Aufenthalt der Grossnichte Gabriela Lüthy-Imhof, geboren am 27.03.1964, Bürgerin von Schöftland AG und Altnau TG konnte nicht ermittelt werden. 

Der Alleinerbin sowie den bekannten gesetzlichen Erben wurde die Verfügung am 14.07.2021 amtlich eröffnet. Die Mitteilung der Eröffnung an die gesetzliche Erbin Gabriela Lüthy-Imhof mit unbekanntem Aufenthalt erfolgt durch diese Publikation.

Die gesetzliche Erbin wird auf die ihr zustehenden Klagerechte nach Art. 519 ff ZGB hingewiesen.
Sofern innert Monatsfrist seit dieser Publikation keine Einsprache erfolgt, wird nach den Bestimmungen von Art. 559 ZGB die Erbenbescheinigung ausgestellt.

Arbon, 14. Juli 2021

Notariat Arbon, Walhallastrasse 2/Postfach, 9320 Arbon

    

Eröffnung einer Verfügung von Todes wegen

Rosmarie Dütsch geb. Egloff, geboren am 25.11.1925, Bürgerin von Tägerwilen, verwitwet, Tochter des Luginbühl Hermann und der Luginbühl Marie Sophie, wohnhaft gewesen in 8274 Tägerwilen, Wäldistrasse 20, ist am 25. April 2021 gestorben.

Die Verstorbene hat mit öffentlicher letztwilliger Verfügung vom 22.03.2019 alle gesetzlichen Erben von der Erbfolge ausgeschlossen und vollständig über ihren Nachlass verfügt.

Als gesetzliche Erben kommen die Nachkommen des elterlichen Stammes bzw. grosselterlichen Stammes väterlicher- und mütterlicherseits in Betracht.

Dem eingesetzten Erben wurde die Verfügung am 08. Juli 2021 amtlich eröffnet. Die Mitteilung der Eröffnung an die gesetzlichen Erben mit unbekanntem Aufenthalt erfolgt durch diese Publikation.

Die gesetzlichen Erben werden auf die ihnen zustehenden Klagerechte nach Art. 519 ff ZGB hingewiesen. Sofern innert Monatsfrist seit dieser Publikation keine Einsprache erfolgt, wird nach den Bestimmungen von Art. 559 ZGB die Erbenbescheinigung ausgestellt.

Kreuzlingen, 08. Juli 2021

Notariat Kreuzlingen, Hauptstrasse 45, 8280 Kreuzlingen

     

Rechnungsruf im öffentlichen Inventar
Art. 582 ZGB

Die Einzelrichterin des Bezirksgerichtes Kreuzlingen hat im Nachlass von Peter Fankhauser, geboren am 26.09.1947, gestorben am 05.03.2021, Bürger von Trub BE, wohnhaft gewesen in 8558 Raperswilen, Helsighauserstrasse 6, mit Entscheid vom 7. April 2021 die Errichtung eines öffentlichen Inventars im Sinne von Art. 580 ff ZGB angeordnet.

Die Gläubiger des Erblassers, mit Einschluss der Bürgschaftsgläubiger, welche gegenüber der Erbschaft aus irgendwelchen Titeln Rechtsansprüche geltend machen, werden aufgefordert, diese in einer Eingabe ausführlich und unter Beilage sämtlicher Belege bis spätestens 10. August 2021 anzumelden. Die Gläubiger werden auf Art. 590 ZGB aufmerksam gemacht, wonach ihnen für nicht angemeldete Forderungen die Erben weder persönlich noch mit der Erbschaft haftbar sind.

Ebenfalls werden die Schuldner des Verstorbenen aufgefordert, ihre Verbindlichkeiten innert der obigen Frist anzumelden.

Gläubiger und Schuldner haben ihre Forderungen und Verbindlichkeiten fristgerecht dem Notariat Kreuzlingen einzureichen. Im Weiteren haben Personen, welche Vermögenswerte des Verstorbenen in Verwahrung haben, dem Notariat Kreuzlingen innert der gleichen Frist Mitteilung zu machen.

Kreuzlingen, 9. Juli 2021

Im Auftrag des Einzelrichters des Bezirksgerichtes Kreuzlingen:
Notariat Kreuzlingen, Hauptstrasse 45, 8280 Kreuzlingen

   

Erbenruf

Eduard Isenrich, geboren am 11.09.1949, Bürger von Wuppenau TG, ledig, Sohn des August Isenrich, von Wuppenau und der Marie Isenrich geb. Kammerer, deutsche Staatsangehörige, wohnhaft gewesen in 9514 Wuppenau, mit Aufenthalt in EWO Kreuzlingen, Stiftung Mansio, ist am 17. Januar 2021 gestorben.

Weil die gesetzlichen Erben mütterlicherseits nicht vollständig ermittelt werden konnten und der Erblasser nicht über seinen Nachlass verfügt hat, ergeht an die unbekannten Erben ein Erbenruf nach Art. 555 ZGB. Sollten mütterlicherseits keine Erben vorhanden sein, so treten die Erben der grosselterlichen Stämme an deren Stelle. 

Die gesetzlichen Erben werden gestützt auf Art. 555 ZGB aufgefordert, sich innert Jahresfrist seit der Veröffentlichung dieses Erbenrufes, unter Vorlage eines Nachweises über ihre Erbenqualität, beim Notariat Weinfelden, Amriswilerstrasse 57a, 8570 Weinfelden, zu melden. Andernfalls fallen sie beim Erbgang ausser Betracht. Sachdienliche Hinweise Dritter sind ebenfalls an das Notariat Weinfelden zu richten.

Weinfelden, 30. Juni 2021

Notariat Weinfelden, Amriswilerstrasse 57a, 8570 Weinfelden

    

Eröffnung einer Verfügung von Todes wegen

Hans Peter Wieland, geboren am 11.03.1927, Bürger von Zürich ZH und Rheinfelden AG, verwitwet, Sohn des Wieland Hans Emil Hermann und der Wieland Catharina Hulda, wohnhaft gewesen in 8280 Kreuzlingen, Tobelstrasse 1, Abendfrieden, Wohnen & Pflege, ist am 23.02.2021 gestorben.

Der Verstorbene hat mit seiner eigenhändigen letztwilligen Verfügung vom 11. August 2015 alle gesetzlichen Erben von der Erbfolge ausgeschlossen und vollständig über seinen Nachlass verfügt. 

Als gesetzliche Erben kommen folgende Personen in Betracht:
- allfällige Nachkommen der Grosseltern väterlicherseits
  (Wieland Hermann Adolf und Wieland geb. Kern Martha Mathilde)
- allfällige Nachkommen der Grosseltern mütterlicherseits
  (Aerne Johann Heinrich und Aerne geb. Röthig Hulda Emilie)

Den eingesetzten Erben wurde die Verfügung am 17. Juni 2021 amtlich eröffnet. Die Mitteilung der Eröffnung an die gesetzlichen Erben mit unbekanntem Aufenthalt erfolgt durch diese Publikation.

Die gesetzlichen Erben werden auf die ihnen zustehenden Klagerechte nach Art. 519 ff ZGB hingewiesen. Sofern innert Monatsfrist seit dieser Publikation keine Einsprache erfolgt, wird nach den Bestimmungen von Art. 559 ZGB die Erbenbescheinigung ausgestellt.

Kreuzlingen, 17. Juni 2021

Notariat Kreuzlingen, Hauptstrasse 45, 8280 Kreuzlingen

    

Erbenruf

Sørensen Mogens Bruno, geboren am 26.06.1936, dänischer Staatsangehöriger, wohnhaft gewesen in Amlikon-Bissegg, ist am 27.11.2019 gestorben.

Weil die gesetzlichen Erben nicht ermittelt werden konnten und der Erblasser nicht über seinen Nachlass verfügt hat, ergeht an die unbekannten Erben ein Erbenruf nach Art. 555 ZGB. Zu den gesetzlichen Erben gehören allfällige Nachkommen oder Geschwister bzw. deren Nachkommen.

Die gesetzlichen Erben werden gestützt auf Art. 555 ZGB aufgefordert, sich innert Jahresfrist seit der Veröffentlichung dieses Erbenrufes, unter Vorlage eines Nachweises über ihre Erbenqualität, beim Notariat Weinfelden zu melden. Andernfalls fallen sie beim Erbgang ausser Betracht. Sachdienliche Hinweise Dritter sind ebenfalls an das Notariat Weinfelden zu richten.

Weinfelden, 15. Juni 2021

Notariat Weinfelden, Amriswilerstrasse 57a, 8570 Weinfelden

  

Testamentseröffnung

Mattiuzzo Ferruccio, geboren am 03.02.1933 in Italien, Reviso, Maserada sul Piave, ledig, italienischer Staatsangehöriger, wohnhaft gewesen in 8555 Müllheim Dorf, Webereiweg 10, Sohn des Mattiuzzo Silvio und der Pavanello Adelinda, ist am 21.02.2021 gestorben.

Der Verstorbene hat ein eigenhändiges Testament hinterlassen, worin er mittels Erbeneinsetzung vollständig über seinen Nachlass verfügt hat.

Als gesetzliche Erben des Verstorbenen kommen die Eltern, bzw. die Geschwister und deren Nachkommen oder Angehörige der grosselterlichen Stämme in Betracht, welche gänzlich unbekannt sind.

Der eingesetzten Erbin wurde die Verfügung am 9. Juni 2021 amtlich eröffnet. Die Mitteilung der Testamentseröffnung an die unbekannten gesetzlichen Erben erfolgt durch diese Publikation.

Diese gesetzlichen Erben werden hiermit auf die ihnen zustehenden gesetzlichen Klagerechte nach Artikel 519 ff. ZGB hingewiesen. Sofern innert Monatsfrist seit dieser Publikation keine Einsprache erfolgt, wird nach den Bestimmungen von Artikel 559 ZGB die Erbenbescheinigung ausgestellt.

Frauenfeld, 09. Juni 2021

Notariat Frauenfeld, Langfeldstrasse 53a, 8510 Frauenfeld

  

Eröffnung einer Verfügung von Todes wegen

Maya Marie Höhener, geboren am 15.09.1936, Bürgerin von Thal SG, ledig, Tochter des Höhener Walter, 27.08.1895 - 19.11.1960, und der Höhener-Dolder Maria Elisabetha, 29.03.1912 - 09.02.1992, wohnhaft gewesen in 8355 Aadorf, ist am 03.04.2021 gestorben.

Die Verstorbene hat mit letztwilliger Verfügung vom 07.10.2013 und Nachtrag vom 24.08.2015 alle gesetzlichen Erben von der Erbfolge ausgeschlossen und vollständig über ihren Nachlass verfügt. 

Als gesetzliche Erben kommen die Nachkommen des grosselterlichen Stammes väterlicherseits, als Höhener Sebastian und Höhener-Bärlocher Maria Genovefa und die Nachkommen des grosselterlichen Stammes mütterlicherseits, Johann Dolder und der Maria Anna Dolder-Bärlocher, sowie allenfalls weitere Nachkommen der Mutter Höhener Maria Elisabetha in Betracht. Diese gesetzlichen Erben und deren Wohnort konnten nicht ermittelt werden.

Der eingesetzten Erbin wurde die Verfügung am 2. Juni 2021 amtlich eröffnet. Die Mitteilung der Eröffnung an die gesetzlichen Erben mit unbekanntem Aufenthalt erfolgt durch diese Publikation.

Die gesetzlichen Erben werden auf die ihnen zustehenden Klagerechte nach Art. 519 ff ZGB hingewiesen. Sofern innert Monatsfrist seit dieser Publikation keine Einsprache erfolgt, wird nach den Bestimmungen von Art. 559 ZGB die Erbenbescheinigung ausgestellt.

Aadorf, 2. Juni 2021

Notariat Münchwilen, Gemeindeplatz 1, Postfach, 8355 Aadorf

   

Eröffnung einer Verfügung von Todes wegen

Elisabeth Josepha Fehr geb. Schmidt-Karlo, geboren am 28.11.1935 in München, Bayern/Deutschland, durch Heirat am 11.07.1975 Schweizer Bürgerin von St. Gallen (Kanton St. Gallen) und Frauenfeld (Kanton Thurgau), verwitwet, Tochter des Karl Schmidt und der Eleonora Theresia Schmidt, wohnhaft gewesen in CH-8280 Kreuzlingen (Kanton Thurgau), Weinbergstrasse 14a, ist am 10.03.2021 gestorben.

Die Verstorbene hat einen Erbvertrag hinterlassen. Mittels Erbeneinsetzung hat sie vollständig über ihren Nachlass verfügt. Als gesetzliche Erben der Verstorbenen kommen die Angehörigen des elterlichen Stammes (2. Parentel) sowie des grosselterlichen Stammes (3. Parentel) in Betracht, welche gänzlich unbekannt sind. Der Erbvertrag wurde den eingesetzten Erben am 25. Mai 2021 amtlich eröffnet.

Die Mitteilung der Erbvertragseröffnung an die unbekannten gesetzlichen Erben erfolgt durch diese Publikation. Diese gesetzlichen Erben werden hiermit auf die ihnen zustehenden Klagerechte nach Art. 519 ff. ZGB hingewiesen. 

Sofern innert Monatsfrist seit dieser Publikation keine Einsprache erfolgt, wird nach den Bestimmungen von Art. 559 ZGB die Erbenbescheinigung ausgestellt.

Kreuzlingen, 25. Mai 2021

Notariat Kreuzlingen, Hauptstrasse 45, 8280 Kreuzlingen

  

Eröffnung einer Verfügung von Todes wegen 

Renate Antonette Kürsteiner-Heitmeyer, geboren am 10.01.1940, Bürgerin von Gais AR, verwitwet, Tochter des Heitmeyer Walter Friedrich Heinrich und der Heitmeyer Emma Agnes, wohnhaft gewesen in 8590 Romanshorn, ist am 18.01.2021 gestorben.

Die Verstorbene hat mit  letztwilliger Verfügung vom 18.02.2014 vollständig über ihren Nachlass verfügt.
Als gesetzliche Erben kommt der elterliche Stamm in Betracht. Diese gesetzlichen Erben und deren Wohnorte konnten nicht vollständig ermittelt werden. Es betrifft die Nachkommen ihres vorverstorbenen Bruders Walter Erich Heitmeyer sowie allfällige weitere Nachkommen von Walter Friedrich Heinrich und Emma Agnes Heitmeyer.
Dem eingesetzten Erben sowie der bekannten gesetzlichen Erbin wurde die Verfügung am 25.05.2021 amtlich eröffnet. Die Mitteilung der Eröffnung an die gesetzlichen Erben mit unbekanntem Aufenthalt erfolgt durch diese Publikation.

Die gesetzlichen Erben werden auf die ihnen zustehenden Klagerechte nach Art. 519 ff ZGB hingewiesen. Sofern innert Monatsfrist seit dieser Publikation keine Einsprache erfolgt, wird nach den Bestimmungen von Art. 559 ZGB die Erbenbescheinigung ausgestellt.

Arbon, 25. Mai 2021

Notariat Arbon, Walhallastrasse 2, Postfach, 9320 Arbon

  

Eröffnung einer Verfügung von Todes wegen

Armin Gremlich, geboren am 14.10.1926, Bürger von Raperswilen TG und Zürich ZH, verheiratet, Sohn des Gremlich Konrad und der Gremlich geb. Jetter Martha, wohnhaft gewesen in 8558 Raperswilen, Obere Müllbergstrasse 1, ist am 15. Januar 2021 gestorben.

Der Verstorbene hat mit seiner eigenhändigen letztwilligen Verfügung vom 17. April 2017 seine Ehefrau als Alleinerbin bestimmt und alle übrigen gesetzlichen Erben von der Erbfolge ausgeschlossen.

Als gesetzliche Erben kommen die Geschwister, Halbgeschwister bzw. deren Nachkommen in Betracht. Diese gesetzlichen Erben und deren Wohnorte konnten nicht vollständig ermittelt werden.

Der als Alleinerbin bestimmten Ehefrau wurde die Verfügung am 19. Mai 2021 amtlich eröffnet. Die Mitteilung der Eröffnung an die gesetzlichen Erben mit unbekanntem Aufenthalt erfolgt durch diese Publikation.

Die gesetzlichen Erben werden auf die ihnen zustehenden Klagerechte nach Art. 519 ff ZGB hingewiesen. Sofern innert Monatsfrist seit dieser Publikation keine Einsprache erfolgt, wird nach den Bestimmungen von Art. 559 ZGB die Erbenbescheinigung ausgestellt.

Kreuzlingen, 20. Mai 2021

Notariat Kreuzlingen, Hauptstrasse 45, 8280 Kreuzlingen

  

Eröffnung einer Verfügung von Todes wegen

Pierre Marcel Kessler, geboren am 11.05.1928, verwitwet, Bürger von Schübelbach SZ, wohnhaft gewesen in 8500 Frauenfeld, Maiholzstrasse 45, ist am 18.11.2020 gestorben.

Der Verstorbene hat ein eigenhändiges Testament vom 09.12.2016 hinterlassen, worin er mittels Erbeinsetzung vollständig über seinen Nachlass verfügt hat. Gesetzliche Erben des Verstorbenen sind die Nachkommen. Der Erblasser hat diesbezüglich seine Enkelin Cristina Kessler jedoch nicht als Erbin berücksichtigt.

Der Aufenthaltsort dieser Enkelin Cristina Kessler, geboren am 12.03.2002, ledig, Staatsangehörigkeit: Thailand, konnte nicht ermittelt werden. Die Verfügung wurde den bekannten gesetzlichen und eingesetzten Erben sowie der zuständigen Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde am 11.05.2021 amtlich eröffnet.

Die Mitteilung der Eröffnung der Verfügung von Todes wegen an die von der Erbschaft ausgeschlossenen Enkelin Cristina Kessler, unbekannten Aufenthaltes, erfolgt unter anderem durch diese Publikation. Die Enkelin Cristina Kessler wird hiermit auf die ihr zustehenden gesetzlichen Klagerechte nach Artikel 519 ff. ZGB, insbesondere Art. 522 ZGB, hingewiesen.

Sofern innert Monatsfrist seit dieser Publikation keine Einsprache erfolgt, kann nach den Bestimmungen von Artikel 559 ZGB die Erbenbescheinigung ausgestellt werden.

Frauenfeld, 18. Mai 2021

Notariat Frauenfeld, Langfeldstrasse 53a, 8510 Frauenfeld

  

Eröffnung einer Verfügung von Todes wegen

Remo Luigi Meran, geboren am 30.12.1937, Bürger von Weinfelden TG, verwitwet, Sohn des Alois Meran und der Luise Emilie Johanna Meran geb. Aggeler, wohnhaft gewesen in 8272 Ermatingen, ist am 03.04.2021 gestorben.

Der Verstorbene hat mit Erbvertrag vom 25.02.2013 alle gesetzlichen Erben von der Erbfolge ausgeschlossen und vollständig über seinen Nachlass verfügt. 

Als gesetzliche Erben kommen die grosselterlichen Stämme väterlicher- und mütterlicherseits in Betracht. Diese gesetzlichen Erben und deren Wohnort konnten nicht ermittelt werden.

Den eingesetzten Erben wurde die Verfügung am 11.05.2021 amtlich eröffnet. Die Mitteilung der Eröffnung an die gesetzlichen Erben mit unbekanntem Aufenthalt erfolgt durch diese Publikation.

Die gesetzlichen Erben werden auf die ihnen zustehenden Klagerechte nach Art. 519 ff ZGB hingewiesen. Sofern innert Monatsfrist seit dieser Publikation keine Einsprache erfolgt, wird nach den Bestimmungen von Art. 559 ZGB die Erbenbescheinigung ausgestellt.

Kreuzlingen, 11.05.2021

Notariat Kreuzlingen, Hauptstrasse 45, 8280 Kreuzlingen

  

Eröffnung einer Verfügung von Todes wegen

Heinz Albert Kablitz, geboren am 12. Juli 1926, Bürger von Deutschland, nicht verheiratet und nicht in eingetragener Partnerschaft, letzter Wohnsitz Kradolf-Schönenberg TG, mit Aufenthalt im Pflegezentrum Wellingtonia, in Kreuzlingen, ist am 24. März 2021 gestorben.

Der Verstorbene hat eine letztwillige Verfügung hinterlassen in welcher er alle gesetzlichen Erben von der Erbfolge ausgeschlossen und vollständig über seinen Nachlass verfügt hat. 

Als gesetzliche Erben kommen die Nachkommen des grosselterlichen Stammes in Betracht. Diese nicht pflichtteilsgeschützten, gesetzlichen Erben und deren Wohnort konnten nicht ermittelt werden.

Der eingesetzten Erbin wurde die Verfügung amtlich eröffnet. Die Mitteilung der Eröffnung an die gesetzlichen Erben mit unbekanntem Aufenthalt erfolgt durch diese Publikation.

Die gesetzlichen Erben werden auf die ihnen zustehenden Klagerechte nach Art. 519 ff ZGB hingewiesen. Sofern innert Monatsfrist seit dieser Publikation keine Einsprache erfolgt, wird nach den Bestimmungen von Art. 559 ZGB die Erbenbescheinigung ausgestellt.

Bischofszell, 30. April 2021

Notariat Weinfelden, Aussenstelle Bischofszell, Kirchgasse 5, Postfach, 9220 Bischofszell

  

Eröffnung einer Verfügung von Todes wegen

Walter Josef Hess, geboren am 19.11.1926, Bürger von Mammern TG, ledig, Sohn des Walter Anton Hess und der Maria Martina Martha Hess, wohnhaft gewesen in 8280 Kreuzlingen, Kirchstrasse 17, ist am 19.06.2020 gestorben.

Der Verstorbene hat mit eigenhändiger letztwilliger Verfügung vom 28.02.1971 alle gesetzlichen Erben von der Erbfolge ausgeschlossen und vollständig über seinen Nachlass verfügt. 

Als gesetzliche Erben kommen die Geschwister und deren Nachkommen in Betracht. Diese gesetzlichen Erben und deren Wohnorte konnten nicht vollständig ermittelt werden. Es betrifft dies allfällige Nachkommen des Paul Alfons Hess.

Der eingesetzten Erbin sowie den bekannten gesetzlichen Erben wurde die Verfügung am 27. April 2021 amtlich eröffnet. Die Mitteilung der Eröffnung an die gesetzlichen Erben mit unbekanntem Aufenthalt erfolgt durch diese Publikation.

Die gesetzlichen Erben werden auf die ihnen zustehenden Klagerechte nach Art. 519 ff ZGB hingewiesen. Sofern innert Monatsfrist seit dieser Publikation keine Einsprache erfolgt, wird nach den Bestimmungen von Art. 559 ZGB die Erbenbescheinigung ausgestellt.

Kreuzlingen, 27. April 2021

Notariat Kreuzlingen, Hauptstrasse 45, 8280 Kreuzlingen

 

Eröffnung einer Verfügung von Todes wegen

Klara Leonie Müller, geboren am 23.12.1929, Bürgerin von Uznach SG, ledig, Tochter des Müller Joseph Heinrich und der Müller Maria, wohnhaft gewesen in 9555 Tobel, Erikon 8, ist am 25.01.2021 gestorben.

Die Verstorbene hat mit Testament vom 22.04.2020 alle gesetzlichen Erben von der Erbfolge ausgeschlossen und vollständig über ihren Nachlass verfügt. 

Als gesetzliche Erben kommen die Nichten und Neffen, bzw. deren Nachkommen in Betracht. Diese gesetzlichen Erben und deren Wohnort konnten nicht ermittelt werden.

Den eingesetzten Erben wurde die Verfügung am 16.04.2021 amtlich eröffnet. Die Mitteilung der Eröffnung an die gesetzlichen Erben mit unbekanntem Aufenthalt erfolgt durch diese Publikation.

Die gesetzlichen Erben werden auf die ihnen zustehenden Klagerechte nach Art. 519 ff ZGB hingewiesen. Sofern innert Monatsfrist seit dieser Publikation keine Einsprache erfolgt, wird nach den Bestimmungen von Art. 559 ZGB die Erbenbescheinigung ausgestellt.

Aadorf, 16. April 2021

Notariat Münchwilen, Gemeindeplatz 1, Postfach, 8355 Aadorf

     

Eröffnung einer Verfügung von Todes wegen

Bertona Hedwig, geboren am 28.05.1929, Bürgerin von Glarus GL, verwitwet, Tochter des Hösli Jakob und der Hösli Maria, wohnhaft gewesen in 8355 Aadorf, mit Aufenthalt in 9545 Wängi, Neuhausstrasse 3, ist am 20. Februar 2021 gestorben.

Die Verstorbene hat mit Erbvertrag vom 22. März 1979 alle gesetzlichen Erben von der Erbfolge ausgeschlossen und vollständig über ihren Nachlass verfügt. 

Als gesetzliche Erben kommen die Geschwister und deren Nachkommen in Betracht. Diese gesetzlichen Erben und deren Wohnorte konnten nicht vollständig ermittelt werden.

Den eingesetzten Erben wurde die Verfügung am 14. April 2021 amtlich eröffnet. Die Mitteilung der Eröffnung an die gesetzlichen Erben mit unbekanntem Aufenthalt erfolgt durch diese Publikation.

Die gesetzlichen Erben werden auf die ihnen zustehenden Klagerechte nach Art. 519 ff ZGB hingewiesen. Sofern innert Monatsfrist seit dieser Publikation keine Einsprache erfolgt, wird nach den Bestimmungen von Art. 559 ZGB die Erbenbescheinigung ausgestellt.

Aadorf, 15. April 2021

Notariat Münchwilen, Gemeindeplatz 1, Postfach, 8355 Aadorf

  

Erbenruf
(Artikel 555 ZGB)

Gerd Johann Meyer, geboren am 02. März 1935 in Hamfelde, Schleswig-Holstein, Deutschland, verstarb am 25. Februar 2021 in Frauenfeld TG, ledig, deutscher Staatsangehöriger, wohnhaft gewesen in Münchwilen TG, Sohn des Meyer, Johann Hermann und der Meyer, Margareta Marie.

Der Erblasser hinterlässt als seine einzigen gesetzlichen Erben:
- allfällige Nachkommen

Sollten keine Nachkommen vorhanden sein:
- die allenfalls noch lebenden Eltern oder bei deren Vorversterben deren Nachkommen

Sollten keine gesetzlichen Erben des elterlichen Stammes vorhanden sein, treten folgende Personen als gesetzliche Erben ein:
- die grosselterlichen Stämme

Die gesetzlichen Erben konnten aufgrund der ausländischen Staatsangehörigkeit des Erblassers nicht ermittelt werden. Es liegt keine Verfügung von Todes wegen vor.

Die allfälligen gesetzlichen Erben des elterlichen Stammes und bei deren Ableben des grosselterlichen Stammes werden gestützt auf Artikel 555 ZGB aufgefordert, sich binnen Jahresfrist, von der Veröffentlichung dieses Erbenaufrufes an gerechnet, beim Grundbuchamt und Notariat Münchwilen TG zu melden. Sachdienliche Hinweise Dritter sind ebenfalls an das Grundbuchamt und Notariat Münchwilen zu richten.

Aadorf, 26. März 2021

Grundbuchamt und Notariat Münchwilen, Gemeindeplatz 1, Postfach, 8355 Aadorf

    

Eröffnung einer Verfügung von Todes wegen

Waltraud Thaler geb. Scheuermann, geboren am 16.10.1926, Bürgerin von Gaiserwald SG, verwitwet, Tochter der Maria Katharina Scheuermann, wohnhaft gewesen in 9320 Arbon, ist am 12.01.2021 gestorben.

Die Verstorbene hat mit Ehe- und Erbvertrag vom 07.08.1975 vollständig über ihren Nachlass verfügt. 

Als gesetzliche Erben kommen allfällige Nachkommen vor der Heirat am 15.04.1952 mit Beda Max Thaler in Betracht. Waltraud Thaler war vor ihrer Heirat deutsche Staatsangehörige und ist die Tochter von Maria Katharina Scheuermann. 
Falls keine Nachkommen der Erblasserin vorhanden sind, kommen die Verwandten des elterlichen Stammes (Geschwister bzw. deren Nachkommen) als gesetzliche Erben in Betracht. Diese gesetzlichen Erben und deren Wohnorte konnten nicht ermittelt werden.

Der eingesetzten Erbin wurde die Verfügung am 30.03.2021 amtlich eröffnet. Die Mitteilung der Eröffnung an die gesetzlichen Erben mit unbekanntem Aufenthalt erfolgt durch diese Publikation.

Die gesetzlichen Erben werden auf die ihnen zustehenden Klagerechte nach Art. 519 ff. ZGB hingewiesen. Sofern innert Monatsfrist seit dieser Publikation keine Einsprache erfolgt, wird nach den Bestimmungen von Art. 559 ZGB die Erbenbescheinigung ausgestellt.

Arbon, 30.03.2021

Notariat Arbon, Walhallastrasse 2, Postfach, 9320 Arbon

   

Erbenruf

Karin Margret Hoelzer, geboren am 23.06.1940, deutsche Staatsangehörige, ledig, wohnhaft gewesen in 8266 Steckborn, Seestrasse 26, ist am 21.09.2020 gestorben. 

Sie war die einzige Tochter der Hoelzer-Feldmann Irma, geboren am 21.11.1910 in Köln, deutsche Staatsangehörige, wohnhaft gewesen in Steckborn, gestorben am 15.12.1990 und des Hoelzer Felix Johannes, geboren 17.11.1893 in Aachen-Burtscheid, deutscher Staatsangehöriger, gestorben am 12.12.1975. 

Im Weitern ist bekannt, dass der Onkel der Verstorbenen (Bruder ihrer Mutter Irma Hoelzer-Feldmann) Dr. Helmut Feldmann, im Jahr 1990 mit seiner Familie in den USA gelebt hat.

Weil die gesetzlichen Erben nicht ermittelt werden konnten und die Erblasserin nicht über ihren Nachlass verfügt hat, ergeht an die unbekannten gesetzlichen Erben ein Erbenruf nach Art. 555 ZGB. 

Zu den gesetzlichen Erben gehören: 
- allfällige Nachkommen der Erblasserin. Sollten keine Nachkommen vorhanden sein:
- allfällige Nachkommen der vorverstorbenen Eltern Felix und Irma Hoelzer.

Sollte die Erblasserin weder Nachkommen noch Geschwister oder Geschwisterkinder hinterlassen haben, treten folgende Personen als gesetzliche Erben ein: 

- allfällige Angehörige der grosselterlichen Stämme mütterlicher- und väterlicherseits.

Die gesetzlichen Erben werden gestützt auf Art. 555 ZGB aufgefordert, sich innert Jahresfrist seit der Veröffentlichung dieses Erbenrufes, unter Vorlage eines Nachweises über ihre Erbenqualität, beim Notariat Frauenfeld zu melden. Andernfalls fallen sie beim Erbgang ausser Betracht. Sachdienliche Hinweise Dritter sind ebenfalls an das Notariat Frauenfeld zu richten.

Frauenfeld, 19.03.2021

Notariat Frauenfeld, Langfeldstrasse 53a, 8510 Frauenfeld

   

Eröffnung einer Verfügung von Todes wegen

Gerhard Gallistl, geboren am 02.02.1930, Bürger von Österreich, verheiratet mit Anna Gallistl geb. Schwab, Sohn des Anton Gallistl und der Paula Gallistl, wohnhaft gewesen in 8596 Scherzingen, ist am 13.12.2020 gestorben.

Der Verstorbene hat mit eigenhändiger letztwilliger Verfügung vom 13.12.2013 vollständig über seinen Nachlass verfügt. Die eigenhändige letztwillige Verfügung wurde am 11. März 2021 der bekannten gesetzlichen Erbin amtlich eröffnet.

Da die gesetzlichen Erben des elterlichen Stammes, namentlich allfällige Geschwister bzw. deren Nachkommen, nicht bekannt sind, erfolgt die Mitteilung über die Eröffnung an die unbekannten gesetzlichen Erben durch diese Publikation. 

Die gesetzlichen Erben werden auf die ihnen zustehenden Klagerechte nach Art. 519 ff ZGB hingewiesen. Sofern innert Monatsfrist seit dieser Publikation keine Einsprache erfolgt, wird nach den Bestimmungen von Art. 559 ZGB die Erbenbescheinigung ausgestellt.

Kreuzlingen, 11.03.2021

Notariat Kreuzlingen, Hauptstrasse 45, 8280 Kreuzlingen

    

Rechnungsruf im öffentlichen Inventar
Art. 582 ZGB

Die Einzelrichterin des Bezirksgerichtes Kreuzlingen hat im Nachlass von Agatha Thöni, geboren am 13.09.1940, gestorben am 08.12.2020, von Rheinwald GR, wohnhaft gewesen in 8280 Kreuzlingen, mit Entscheid vom 29.01.2021 die Errichtung eines öffentlichen Inventars im Sinne von Art. 580 ff ZGB angeordnet. 

Die Gläubiger der Erblasserin, mit Einschluss der Bürgschaftsgläubiger, welche gegenüber der Erbschaft aus irgendwelchen Titeln Rechtsansprüche geltend machen, werden aufgefordert, diese in einer Eingabe ausführlich und unter Beilage sämtlicher Belege bis spätestens 15. April 2021 anzumelden.
Die Gläubiger werden auf Art. 590 ZGB aufmerksam gemacht, wonach ihnen für nicht angemeldete Forderungen die Erben weder persönlich noch mit der Erbschaft haftbar sind.
Ebenfalls werden die Schuldner der Verstorbenen aufgefordert, ihre Verbindlichkeiten innert der obigen Frist anzumelden.

Gläubiger und Schuldner haben ihre Forderungen und Verbindlichkeiten fristgerecht dem Notariat Kreuzlingen, Hauptstrasse 45, 8280 Kreuzlingen, einzureichen. Im Weiteren haben Personen, welche Vermögenswerte des Verstorbenen in Verwahrung haben, dem Notariat Kreuzlingen innert der gleichen Frist Mitteilung zu machen.

Kreuzlingen, 12. März 2021

Im Auftrag des Einzelrichters des Bezirksgerichtes Kreuzlingen:
Notariat Kreuzlingen, Hauptstrasse 45, 8280 Kreuzlingen

   

Eröffnung einer Verfügung von Todes wegen

Elena Preiss, geboren am 31.10.1930, Bürgerin von Sirnach TG, verheiratet gewesen mit Helmut Preiss, Tochter des Walter Thalmann und der Adelaide Thalmann geb. Giorci, wohnhaft gewesen in 8370 Sirnach, ist am 13. Januar 2021 gestorben.

Die Verstorbene hat mit eigenhändigem Testament alle gesetzlichen Erben von der Erbfolge ausgeschlossen und vollständig über ihren Nachlass verfügt. 

Als gesetzliche Erben kommen die Nachkommen des elterlichen Stammes in Betracht. Es ist nicht klar, ob alle gesetzlichen Erben und deren Wohnorte vollständig ermittelt werden konnten. Es betrifft dies allfällig vorhandene Nachkommen von Adelaide Thalmann geb. Giorci, geb. 14.05.1898, gest. 17.02.1936 sowie von Ugo Thalmann, geb. 05.02.1929, gest. 23.09.1949. 

Den bekannten gesetzlichen Erben wurde die Verfügung am 24. Februar 2021 amtlich eröffnet. Die Mitteilung der Eröffnung an die gesetzlichen Erben mit unbekanntem Aufenthalt erfolgt durch diese Publikation.

Die gesetzlichen Erben werden auf die ihnen zustehenden Klagerechte nach Art. 519 ff ZGB hingewiesen. Sofern innert Monatsfrist seit dieser Publikation keine Einsprache erfolgt, wird nach den Bestimmungen von Art. 559 ZGB die Erbenbescheinigung ausgestellt.

Aadorf, 24. Februar 2021

Notariat Münchwilen, Gemeindeplatz 1, Postfach, 8355 Aadorf

  

Rechnungsruf gemäss Art. 592 ZGB 

Im Nachlass von Bruno Friedrich, geboren 27.12.1950, von Thalheim an der Thur ZH, wohnhaft gewesen in 8580 Amriswil, mit Aufenthalt im SATTELBOGEN in  Bischofszell, verstorben am 06.11.2020, wird ein Rechnungsruf gemäss Artikel 592 ZGB angeordnet.

Alle Gläubiger des Erblassers, einschliesslich allfällige Bürgschaftsgläubiger, welche zulasten der Erbschaft Bruno Friedrich Forderungen geltend machen, werden aufgefordert, ihre Ansprüche detailliert und unter Beilage sämtlicher Belege bis spätestens 19. März 2021 dem Notariat Arbon, Walhallastrasse 2, 9320 Arbon, anzumelden.

Die Gläubiger werden auf Artikel 592 ZGB aufmerksam gemacht, wonach das Gemeinwesen nur für die Schulden der Erbschaft im Umfange der Vermögenswerte haftet, die es aus der Erbschaft erworben hat. 
Personen, welche Schuldner des Erblassers sind oder Sachen sowie Vermögenswerte des Verstorbenen in Verwahrung haben, werden ebenfalls aufgefordert, ihre Verbindlichkeiten oder Besitzbestände innert gleicher Frist dem Notariat Arbon anzumelden.

Arbon, 5. Februar 2021

Notariat Arbon, Walhallastrasse 2, Postfach, 9320 Arbon

   

Rechnungsruf gemäss Art. 592 ZGB 

Im Nachlass von Erika Münch, geboren 01.07.1931, von Birwinken TG, wohnhaft gewesen in 8580 Amriswil, Sportplatzstrasse 5, mit Aufenthalt im Alterspflegeheim Debora AG in Amriswil, verstorben am 02.01.2021, wird ein Rechnungsruf gemäss Artikel 592 ZGB angeordnet. 

Alle Gläubiger der Erblasserin, einschliesslich allfällige Bürgschaftsgläubiger, welche zulasten der Erbschaft Erika Münch Forderungen geltend machen, werden aufgefordert, ihre Ansprüche detailliert und unter Beilage sämtlicher Belege bis spätestens 19. März 2021 dem Notariat Arbon, Walhallastrasse 2, 9320 Arbon anzumelden.

Die Gläubiger werden auf Artikel 592 ZGB aufmerksam gemacht, wonach das Gemeinwesen nur für die Schulden der Erbschaft im Umfange der Vermögenswerte haftet, die es aus der Erbschaft erworben hat. 
Personen, welche Schuldner der Erblasserin sind oder Sachen sowie Vermögenswerte der Verstorbenen in Verwahrung haben, werden ebenfalls aufgefordert, ihre Verbindlichkeiten oder Besitzbestände innert gleicher Frist dem Notariat Arbon anzumelden.

Arbon, 5. Februar 2021

Notariat Arbon, Walhallastrasse 2, Postfach, 9320 Arbon

    

Eröffnung einer Verfügung von Todes wegen

Anton Josef Som, geboren am 25.04.1947, Bürger von Erlen TG und Sulgen TG, verwitwet von Som Heidi Luisa, Sohn des Som Johann Martin und der Som Christina, wohnhaft gewesen in 8360 Eschlikon, ist am 07.11.2020 gestorben.

Der Verstorbene hat mit Erbverträgen vom 08.12.1987 und 30.01.2020 alle gesetzlichen Erben von der Erbfolge ausgeschlossen und vollständig über seinen Nachlass verfügt. 

Als gesetzliche Erben kommen die Nachkommen der Mutter Christina Som aus 1. und 2. Ehe in Betracht. Die Nachkommen der Mutter Christina Som aus 1. Ehe und deren Wohnorte konnten nicht ermittelt werden. Es betrifft dies alle Nachkommen der am 18.05.1983 verstorbenen Christina Som, geb. Kistler, geboren am 13.10.1900, verheiratet gewesen in 1. Ehe mit August Sebastian Kistler.

An die eingesetzte Erbin sowie den bekannten gesetzlichen Erben und den weiteren Beteiligten wurden die Verfügungen am 03.02.2021 amtlich eröffnet. Die Mitteilung der Eröffnung an die gesetzlichen Erben mit unbekanntem Aufenthalt erfolgt durch diese Publikation.

Die gesetzlichen Erben werden auf die ihnen zustehenden Klagerechte nach Art. 519 ff ZGB hingewiesen. Sofern innert Monatsfrist seit dieser Publikation keine Einsprache erfolgt, wird nach den Bestimmungen von Art. 559 ZGB die Erbenbescheinigung ausgestellt.

Aadorf, 3. Februar 2021

Notariat Münchwilen, Gemeindeplatz 1, Postfach, 8355 Aadorf

   

Rechnungsruf bei Erwerb durch das Gemeinwesen
Artikel 592 ZGB

Im Sinne von Art. 592 ZGB hat das Grundbuchamt und Notariat Münchwilen die Errichtung eines Nachlassinventars angeordnet. Es betrifft dies den Nachlass der am 28. September 2020 verstorbenen Lya Helga Ingeborg Oberholzer, geboren am 10. September 1927, verwitwet, von Eschenbach SG, wohnhaft gewesen in 8360 Wallenwil, Mittlere Rispergstrasse 1.

Demzufolge werden die Gläubiger der Erblasserin, mit Einschluss der Bürgschaftsgläubiger, welche gegenüber der Erbschaft aus irgendwelchen Titeln Rechtsansprüche geltend machen, aufgefordert, diese in einer Eingabe ausführlich und unter Beilage sämtlicher Belege bis spätestens 12. März 2021 anzumelden. Die Gläubiger werden auf Artikel 592 ZGB aufmerksam gemacht, wonach das Gemeinwesen nur für die Schulden der Erbschaft im Umfange der Vermögenswerte haftet, die es aus der Erbschaft erworben hat.
Ebenfalls werden die Schuldner der Verstorbenen aufgefordert, ihre Verbindlichkeiten innert der obigen Frist anzumelden.

Gläubiger und Schuldner haben ihre Forderungen und Verbindlichkeiten fristgerecht dem Grundbuchamt und Notariat Münchwilen, Postfach, 8355 Aadorf, einzureichen. Im Weiteren haben Personen, welche Vermögenswerte der Verstorbenen in Verwahrung haben, dem Grundbuchamt und Notariat Münchwilen innert der gleichen Frist Mitteilung zu machen.

Aadorf, 1. Februar 2021

Grundbuchamt und Notariat Münchwilen, Gemeindeplatz 1, Postfach, 8355 Aadorf