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Eröffnung einer Verfügung von Todes wegen

Ivano Luigi Mombelli, geboren am 25.02.1934, Bürger von Amriswil TG, verwitwet, Sohn des Mombelli Angelo und der Mombelli Teresia, wohnhaft gewesen in 8580 Amriswil, Sandackerstrasse 1, ist am 22. September 2022 gestorben.

Der Verstorbene hat mit Testament vom 2. April 2003 sowie Testamentsnachtrag vom 1. März 2022 vollständig über seinen Nachlass verfügt.

Als gesetzliche Erben kommen allfällige Nachkommen des Erblassers sowie bei deren Fehlen allfällige Verwandte des elterlichen Stammes sowie bei deren Fehlen allfällige Verwandte des grosselterlichen Stammes in Betracht. Gesetzlichen Erben konnten nicht ermittelt werden.

Den eingesetzten Erben wurde die Verfügung am 10. November 2022 amtlich eröffnet. Die Mitteilung der Eröffnung an die gesetzlichen Erben mit unbekanntem Aufenthalt erfolgt durch diese Publikation.

Die gesetzlichen Erben werden auf die ihnen zustehenden Klagerechte nach Art. 519 ff ZGB hingewiesen. Sofern innert Monatsfrist seit dieser Publikation keine Einsprache erfolgt, wird nach den Bestimmungen von Art. 559 ZGB die Erbenbescheinigung ausgestellt.

Arbon, 10. November 2022

Notariat Arbon, Walhallastrasse 2, Postfach, 9320 Arbon

     

Eröffnung einer Verfügung von Todes wegen

Hedwig Hurni, geboren am 18.07.1925, Bürgerin von Zürich ZH, verwitwet, Tochter des Rutz Otto und der Rutz Josepha, wohnhaft gewesen in 8253 Diessenhofen, Hintergasse 65, ist am 21.05.2022 gestorben.

Die Verstorbene hat mit eigenhändigem Testament vom 04.09.2021 alle gesetzlichen Erben von der Erbfolge ausgeschlossen und vollständig über ihren Nachlass verfügt.

Als gesetzliche Erben kommen die Angehörigen der grosselterlichen Stämme väterlicherseits (bekannt) sowie mütterlicherseits (unbekannt) in Betracht.

Den gesetzlichen Erben der grosselterlichen Stämme väterlicherseits sowie der eingesetzten Erbin wurde die Verfügung am 25.10.2022 amtlich eröffnet. Die Mitteilung der Eröffnung an die gesetzlichen Erben mit unbekanntem Aufenthalt erfolgt durch diese Publikation.

Die gesetzlichen Erben werden auf die ihnen zustehenden Klagerechte nach Art. 519 ff ZGB hingewiesen. Sofern innert Monatsfrist seit dieser Publikation keine Einsprache erfolgt, wird nach den Bestimmungen von Art. 559 ZGB die Erbenbescheinigung ausgestellt.

Frauenfeld, 25.10.2022

Notariat Frauenfeld, Langfeldstrasse 53a, 8510 Frauenfeld

 

Eröffnung einer Verfügung von Todes wegen

Hanspeter Bösch, geboren am 08.09.1936, Bürger von Zürich ZH und Ebnat-Kappel SG, ledig, Sohn des Hans Otto Bösch und der Sophie Marguerite Bösch geb. Lang, wohnhaft gewesen in 8580 Amriswil, Bahnhofstrasse 16, ist am 01.06.2022 verstorben.

Der Verstorbene hat mit seiner eigenhändigen letztwilligen Verfügung vom 15.01.2020 mit Nachtrag vom 22.03.2020 vollständig über seinen Nachlass verfügt.

Als gesetzliche Erben kommen allfällige Nachkommen des elterlichen Stammes und bei deren Fehlen die Nachkommen des grosselterlichen Stammes in Betracht. Diese gesetzlichen Erben und deren Wohnorte konnten nicht vollständig ermittelt werden. Es betrifft dies allfällige vor dem 30.03.1936 geborene Kinder der Mutter, Sophie Marguerite Bösch, geborene Lang, geboren am 04.02.1908, verstorben am 19.12.1991, bzw. deren Nachkommen. Sind keine solchen vorhanden, betrifft dies allfällige weitere Nachkommen von Maximilian Giger (Cousin des Erblassers väterlicherseits), geboren am 15.03.1931, verstorben am 08.01.2005. Dem Notariat wurde bekannt gegeben, dass es sich bei Roy Giger, geboren am 30.07.1959, um einen mutmasslichen weiteren Nachkommen von Maximilian Giger handelt. Weiter betrifft dies Nachkommen der Grosseltern des Erblassers mütterlicherseits, Maximilian Lang und Karoline Lang, geborene Wagner.

Der eingesetzten Erbin sowie den bekannten gesetzlichen Erben wurde die Verfügung am 25.10.2022 amtlich eröffnet. Die Mitteilung der Eröffnung an die gesetzlichen Erben mit unbekanntem Aufenthalt erfolgt durch diese Publikation.

Die gesetzlichen Erben werden auf die ihnen zustehenden Klagerechte nach Art. 519 ff ZGB hingewiesen. Sofern innert Monatsfrist seit dieser Publikation keine Einsprache erfolgt, wird nach den Bestimmungen von Art. 559 ZGB die Erbenbescheinigung ausgestellt.

Arbon, 25.10.2022

Notariat Arbon, Walhallastrasse 2, Postfach, 9320 Arbon

 

Rechnungsruf im öffentlichen Inventar
Art. 582 ZGB

Die Einzelrichterin des Bezirksgerichtes Münchwilen hat im Nachlass von Ludwig Zurfluh, geboren am 24.11.1933, gestorben am 05.07.2022, Bürger von Attinghausen UR, wohnhaft gewesen in 8355 Aadorf, Friedaustrasse 8, mit Entscheid vom 16. August 2022 die Errichtung eines öffentlichen Inventars im Sinne von Art. 580 ff ZGB angeordnet. 

Die Gläubiger des Erblassers, mit Einschluss der Bürgschaftsgläubiger, welche gegenüber der Erbschaft aus irgendwelchen Titeln Rechtsansprüche geltend machen, werden aufgefordert, diese in einer Eingabe ausführlich und unter Beilage sämtlicher Belege bis spätestens 22. Dezember 2022 anzumelden. Die Gläubiger werden auf Art. 590 ZGB aufmerksam gemacht, wonach ihnen für nicht angemeldete Forderungen die Erben weder persönlich noch mit der Erbschaft haftbar sind.

Ebenfalls werden die Schuldner des Verstorbenen aufgefordert, ihre Verbindlichkeiten innert der obigen Frist anzumelden.

Gläubiger und Schuldner haben ihre Forderungen und Verbindlichkeiten fristgerecht dem Notariat Münchwilen einzureichen. Im Weiteren haben Personen, welche Vermögenswerte der Verstorbenen in Verwahrung haben, dem Notariat Münchwilen innert der gleichen Frist Mitteilung zu machen.

Aadorf, 17. Oktober 2022

Im Auftrag des Einzelrichters des Bezirksgerichtes Münchwilen:
Notariat Münchwilen, Gemeindeplatz 1, Postfach, 8355 Aadorf

   

Eröffnung von Verfügungen von Todes wegen 

Dora Baumann, geboren am 13.04.1937, Bürgerin von Leutwil AG und Wald AR, verwitwet, Tochter des Adolf Eisenhut und der Anna Maria Eisenhut geb. Reifler, 8590 Romanshorn, Mattenweg 3, ist am 10.07.2022 gestorben.

Die Verstorbene hat mit letztwilliger Verfügung vom 09.12.2011 sowie zwei Nachträgen vom 15.05.2016 und 24.05.2018 alle gesetzlichen Erben von der Erbfolge ausgeschlossen und vollständig über ihren Nachlass verfügt. 

Den eingesetzten Erben sowie den bekannten gesetzlichen Erben wurde die Verfügung am 3. Oktober 2022 amtlich eröffnet. Die Mitteilung der Eröffnung an allenfalls weitere gesetzliche Erben erfolgt durch diese Publikation.

Unbekannte gesetzliche Erben sind allfällige weitere  Nachkommen des grosselterlichen Stammes mütterlicherseits, d.h. voreheliche Nachkommen der Anna Maria Reifler geb. Nörz, geboren am 28.07.1870, sowie beim grosselterlichen Stamm väterlicherseits, nämlich allfällige Nachkommen des August Eisenhut, geboren am 27.05.1903. 

Die gesetzlichen Erben werden auf die ihnen zustehenden Klagerechte nach Art. 519 ff ZGB hingewiesen. Sofern innert Monatsfrist seit dieser Publikation keine Einsprache erfolgt, wird nach den Bestimmungen von Art. 559 ZGB die Erbenbescheinigung ausgestellt.

Arbon, 3. Oktober 2022

Notariat Arbon, Walhallastrasse 2, Postfach, 9320 Arbon

   

Rechnungsruf im öffentlichen Inventar
Art. 582 ZGB

Der Einzelrichter des Bezirksgerichtes Frauenfeld hat im Nachlass von Marie Stalder, geboren am 26.03.1931, gestorben am 03.05.2022, Bürgerin von Escholzmatt-Marbach LU, wohnhaft gewesen in 8500 Frauenfeld, St. Gallerstrasse 30c, Tertianum AG Friedau, mit Entscheid vom 18.07.2022 die Errichtung eines öffentlichen Inventars im Sinne von Art. 580 ff ZGB angeordnet.

Die Gläubiger der Erblasserin, mit Einschluss der Bürgschaftsgläubiger, welche gegenüber der Erbschaft aus irgendwelchen Titeln Rechtsansprüche geltend machen, werden aufgefordert, diese in einer Eingabe ausführlich und unter Beilage sämtlicher Belege bis spätestens 30.10.2022 anzumelden. Die Gläubiger werden auf Art. 590 ZGB aufmerksam gemacht, wonach ihnen für nicht angemeldete Forderungen die Erben weder persönlich noch mit der Erbschaft haftbar sind.
Ebenfalls werden die Schuldner der Verstorbenen aufgefordert, ihre Verbindlichkeiten innert der obigen Frist anzumelden.

Gläubiger und Schuldner haben ihre Forderungen und Verbindlichkeiten fristgerecht dem Notariat Frauenfeld einzureichen. Im Weiteren haben Personen, welche Vermögenswerte der Verstorbenen in Verwahrung haben, dem Notariat Frauenfeld innert der gleichen Frist Mitteilung zu machen.

Frauenfeld, 30. September 2022

Im Auftrag des Einzelrichters des Bezirksgerichtes Frauenfeld:
Notariat Frauenfeld, Langfeldstrasse 53a, 8510 Frauenfeld

  

Eröffnung von Verfügungen von Todes wegen

Hildegard Adele Schmid, geboren am 23.12.1932, Bürgerin von Winterthur ZH und Stadel ZH, verwitwet, Tochter des Tedeschi Henri Arthur und der Tedeschi Lina , wohnhaft gewesen in 8500 Frauenfeld, Oberwilerweg 1, ist am 21.07.2022 gestorben.

Die Verstorbene hat einen Erbvertrag und zwei eigenhändige letztwillige Verfügungen hinterlassen. In ihrem Erbvertrag hat die Verstorbene eine Vor- und Nacherbeneinsetzung verfügt. Bei einem der eingesetzten Nacherben ist dessen Wohnsitz und Aufenthalt unbekannt. Es handelt sich dabei um:

Thierry Marc Helbling, geboren am 06.03.1983, von Rapperswil-Jona SG und Zürich ZH, Wohnsitz und Aufenthalt unbekannt.

Den bekannten Beteiligten wurden die Verfügungen am 28.09.2022 amtlich eröffnet. Die Mitteilung der Eröffnung an den eingesetzten Nacherben Thierry Marc Helbling mit unbekanntem Wohnsitz und Aufenthalt erfolgt durch diese Publikation.

Der eingesetzte Nacherbe Thierry Marc Helbling wird hiermit auf die ihm zustehenden Klagerechte nach Art. 519 ff ZGB hingewiesen. Sofern innert Monatsfrist seit dieser Publikation keine Einsprache erfolgt, wird nach den Bestimmungen von Art. 559 ZGB die Erbenbescheinigung ausgestellt.

Frauenfeld, 28.September 2022

Notariat Frauenfeld, Langfeldstrasse 53a, 8510 Frauenfeld

   

Eröffnung von Verfügungen von Todes wegen

Laura Luigina Clotilde Schärer geborene Davi, geboren am 01.02.1935 in Torino, Condove, Italien, Bürgerin von Neunkirch SH, verwitwet, Tochter des Davi Italo und der Davi Maria, wohnhaft gewesen in CH-8500 Frauenfeld/Schweiz, Stadtgartenweg 1, ist am 18.06.2022 gestorben.

Die Verstorbene hat mit öffentlicher letztwilliger Verfügung vom 12.03.2013 und eigenhändiger letztwilliger Verfügung vom 02.12.2015 alle gesetzlichen Erben von der Erbfolge ausgeschlossen und vollständig über ihren Nachlass verfügt. 

Als gesetzliche Erben kommen die Verwandten der grosselterlichen Stämme mütterlicher- und väterlicherseits in Betracht, welche unbekannt sind.

Der eingesetzten Erbin wurden die Verfügungen von Todes wegen am 27.09.2022 amtlich eröffnet. Die Mitteilung der Eröffnung an die unbekannten gesetzlichen Erben erfolgt durch diese Publikation.

Die gesetzlichen Erben werden auf die ihnen zustehenden Klagerechte nach Art. 519 ff. ZGB hingewiesen. Sofern innert Monatsfrist seit dieser Publikation keine Einsprache erfolgt, wird nach den Bestimmungen von Art. 559 ZGB die Erbenbescheinigung ausgestellt. 

Eine allfällige Korrespondenz mit dem Notariat Frauenfeld sowie diesbezügliche Unterlagen sind in deutscher Sprache einzureichen.

Frauenfeld, 27. September 2022

Notariat Frauenfeld, Langdorfstrasse 53a, 8510 Frauenfeld

   

Eröffnung einer Verfügung von Todes wegen

Elisabeth Matzka, geboren am 23.11.1924, österreichische Staatsangehörige, Tochter des Jakob Reimann und der Henriette geb. Letsch, wohnhaft gewesen in 9326 Horn, Rebenstrasse 5a, ist am 04.08.2022 gestorben.

Die Verstorbene hat mit Verfügung von Todes wegen vom 22.11.2017 vollständig über ihren Nachlass verfügt. 

Als gesetzliche Erben kommen allfällige Nachkommen und bei deren Fehlen die Verwandten des elterlichen oder sogar grosselterlichen Stammes in Betracht. Diese gesetzlichen Erben und deren Wohnort konnten nicht ermittelt werden.

Den eingesetzten Erben und mitteilungsberechtigten Personen wurde die Verfügung am 23. September 2022 amtlich eröffnet. Die Mitteilung der Eröffnung an die gesetzlichen Erben mit unbekanntem Aufenthalt erfolgt durch diese Publikation.

Die gesetzlichen Erben werden auf die ihnen zustehenden Klagerechte nach Art. 519 ff ZGB hingewiesen. Sofern innert Monatsfrist seit dieser Publikation keine Einsprache erfolgt, wird nach den Bestimmungen von Art. 559 ZGB die Erbenbescheinigung ausgestellt.

Arbon, 23. September 2022

Notariat Arbon, Walhallastrasse 2, Postfach 9320 Arbon

   

Eröffnung von Verfügungen von Todes wegen

Alfons Grill, geboren am 27.07.1931 in Guthausen (Dobrá, Tschechoslowakei), Bürger von Berg TG, verwitwet von Klara Pia Grill, Sohn des Grill Ottomar und der Maria, wohnhaft gewesen in 8570 Weinfelden, Alpsteinstrasse 14, ist am 07. Juli 2022 gestorben.

Der Verstorbene hat mit gemeinschaftlichem Testament vom 09.10.2008, welches vermutlich seine am 23.04.2022 vorverstorbene Ehefrau verfasst und von ihm lediglich mitunterzeichnet wurde, alle gesetzlichen Erben von der Erbfolge ausgeschlossen und vollständig über seinen Nachlass verfügt. 

Als gesetzliche Erben kommen die Nachkommen des Bruders Heribert Grill, gestorben am 18.02.2005, in Betracht. Diese gesetzlichen Erben und deren Wohnorte konnten nicht vollständig ermittelt werden. Es betrifft dies Paula Grill, geboren 21.05.1953, deutsche Staatsangehörige.

Den eingesetzten Erben sowie den bekannten gesetzlichen Erben wurde die Verfügung am 16. September 2022 amtlich eröffnet. Gestützt auf Art. 542 Abs. 2 ZGB erfolgt auch die Mitteilung über die Testamentseröffnung im Nachlass der vorverstorbenen Ehefrau Klara Pia Grill, geboren am 05.03.1934, Bürgerin von Berg TG, wohnhaft gewesen in 8570 Weinfelden, Alpsteinstrasse 14, welche ihren Ehemann als Alleinerben eingesetzt hat, an alle Beteiligten im Nachlass von Alfons Grill. Die Mitteilungen der Eröffnungen an die gesetzliche Erbin mit unbekanntem Aufenthalt erfolgt durch diese Publikation.

Die gesetzlichen Erben werden auf die ihnen zustehenden Klagerechte nach Art. 519 ff ZGB hingewiesen. Sofern innert Monatsfrist seit dieser Publikation keine Einsprache erfolgt, wird nach den Bestimmungen von Art. 559 ZGB die Erbenbescheinigung ausgestellt.

Weinfelden, 16. September 2022

Notariat Weinfelden, Amriswilerstrasse 57a, Postfach, 8570 Weinfelden

   

Eröffnung einer Verfügung von Todes wegen

Zeisner Christoph-Michael, geboren 05.12.1943, deutscher Staatsangehöriger, verwitwet, wohnhaft gewesen in 8280 Kreuzlingen, Langhaldenstrasse 6b, ist am 12. Juli 2022 gestorben

Der Verstorbene hat mit eigenhändiger letztwilliger Verfügung vom 24. September 2018 alle gesetzlichen Erben von der Erbfolge ausgeschlossen und vollständig über seinen Nachlass verfügt.

Als gesetzliche Erben kommen die Nachkommen des elterlichen Stammes oder bei deren Fehlen die Nachkommen des grosselterlichen Stammens in Betracht. Diese gesetzlichen Erben und deren Wohnort konnten nicht ermittelt werden.

Den eingesetzten Erben wurde die Verfügung am 9. September 2022 amtlich eröffnet. Die Mitteilung der Eröffnung an die gesetzlichen Erben mit unbekanntem Aufenthalt erfolgt durch diese Publikation.

Die gesetzlichen Erben werden hiermit auf die ihnen zustehenden Klagerechte nach Art. 519 ff. ZGB hingewiesen. Sofern innert Monatsfrist seit dieser Publikation keine Einsprache erfolgt, wird nach den Bestimmungen von Art. 559 ZGB die Erbenbescheinigung ausgestellt.

Kreuzlingen, 9. September 2022    

Notariat Kreuzlingen, Hauptstrasse 45, 8280 Kreuzlingen

   

Eröffnung von Verfügungen von Todes wegen

Gertraud Edeltraud Adolfine Degen, geboren am 27.10.1938, Bürgerin von Titterten BL, verwitwet, Tochter des Gustav Walda und der Stephanie Walda, wohnhaft gewesen in 8590 Romanshorn, Hafenstrasse 24, ist am 20.07.2022 gestorben.

Die Verstorbene hat mit ihrer Tochter Susanne Vrana geb. Strehle, wohnhaft gewesen in Wien, Österreich, einen Erbauskaufvertrag abgeschlossen und mit ihrer eigenhändigen letztwilligen Verfügung vom 20.03.2007 vollständig über ihren Nachlass verfügt.

Als gesetzliche Erben kommen allfällige Nachkommen der Erblasserin respektive bei deren Vorversterben deren Nachkommen in Betracht oder, falls solche nicht (mehr) vorhanden sind oder als Erben ausser Betracht fallen, die Eltern der Erblasserin (Stephanie Walda später Prasch und Gustav Walda) respektive deren Nachkommen. Offenbar hatte die Erblasserin einen älteren Bruder namens Gerhard Walda, wohnhaft gewesen in Hamburg, Deutschland.

An die eingesetzte Erbin wurde die Verfügung am 8. September 2022 amtlich eröffnet. Die Mitteilung der Eröffnung an die gesetzlichen Erben mit unbekanntem Aufenthalt erfolgt durch diese Publikation.

Die gesetzlichen Erben werden auf die ihnen zustehenden Klagerechte nach Art. 519 ff ZGB hingewiesen. Sofern innert Monatsfrist seit dieser Publikation keine Einsprache erfolgt, wird nach den Bestimmungen von Art. 559 ZGB die Erbenbescheinigung ausgestellt.

Arbon, 8. September 2022

Notariat Arbon, Walhallastrasse 2, Postfach, 9320 Arbon

  

Eröffnung einer Verfügung von Todes wegen

Adrianus Gerardus Petrus van den Beemt, geboren am 13.04.1941, ledig, niederländischer Staatsangehöriger, wohnhaft gewesen in 9320 Arbon, Giessereistrasse 12, ist am 21. Juni 2022 gestorben.

Der Verstorbene hat mit eigenhändiger letztwilliger Verfügung vom 19. März 2021 vollständig über seinen Nachlass verfügt. 

Als gesetzliche Erben des Erblassers kommen allfällige Nachkommen und bei deren Fehlen die Verwandten des elterlichen Stammes in Betracht. Dem Notariat wurden als mutmassliche gesetzliche Erben die Schwester, Johanna Petronella (genannt Annie) van Geel-van den Beemt, wohnhaft in den Niederlanden, der Bruder, Petrus Wilhelmus Maria (genannt Piet) van den Beemt, wohnhaft in den Niederlanden, und der Bruder Gerard van den Beemt, unbekannten Aufenthaltes, bekannt gegeben. Weitere gesetzliche Erben konnten nicht ermittelt werden. 

Den eingesetzten Erben wurde die Verfügung von Todes wegen am 6. September 2022 amtlich eröffnet. Die Mitteilung der Eröffnung an die gesetzlichen Erben erfolgt durch diese Publikation.

Die gesetzlichen Erben werden auf die ihnen zustehenden Klagerechte nach Art. 519 ff ZGB hingewiesen. Sofern innert Monatsfrist seit dieser Publikation keine Einsprache erfolgt, wird nach den Bestimmungen von Art. 559 ZGB die Erbenbescheinigung ausgestellt.

Arbon, 6. September 2022

Notariat Arbon, Walhallastrasse 2, Postfach, 9320 Arbon

Eröffnung von Verfügungen von Todes wegen

Peter Edgar Tischer, geboren am 27.02.1944, Bürger von Mosnang SG, verwitwet von Ina Maria Tischer geb. Riemer, Sohn von Julius Tischer, geboren 22.02.1899 und Maria Josefina Tischer geb. Bürge, geboren 13.06.1901, wohnhaft gewesen in 9545 Wängi, Bergwiesenstrasse 25, ist am 15.03.2022 gestorben.

Der Verstorbene hat mit Erbvertrag vom 08.08.1977 gemeinsam mit seiner Ehefrau und mit einer nachträglichen letztwilligen Verfügung vom 16.06.2021 über sein ganzes Vermögen verfügt. 

Als Beteiligte im Nachlass von Peter Tischer kommen in Betracht: 
- die Nachkommen der Eltern Julius Tischer und Maria Josefina Tischer geb. Bürge
- die Nachkommen von Arno Bauer, Sohn von Johann Adam Bauer und Dina Bauer, Bruder von Christine Maria Riemer geb. Bauer

Als Beteiligte Nacherben im Nachlass von Christine Maria Riemer geb. Bauer kommen in Betracht: 
- die Nachkommen von Johann Adam Bauer und Dina Bauer
- die Nachkommen von Julius Tischer und Maria Josefina Tischer geb. Bürge

Die vorgenannten Erben und deren Wohnorte konnten nicht vollständig ermittelt werden. 

Der eingesetzten Erbin sowie den bekannten gesetzlichen Erben wurde die Verfügung am 19. August 2022 amtlich eröffnet. Die Mitteilung der Eröffnung an die gesetzlichen Erben mit unbekanntem Aufenthalt erfolgt durch diese Publikation.

Die gesetzlichen Erben werden auf die ihnen zustehenden Klagerechte nach Art. 519 ff ZGB hingewiesen. Sofern innert Monatsfrist seit dieser Publikation keine Einsprache erfolgt, wird nach den Bestimmungen von Art. 559 ZGB die Erbenbescheinigung ausgestellt.

Aadorf, 19. August 2022

Notariat Münchwilen, Gemeindeplatz 1, Postfach, 8355 Aadorf

   

Eröffnung einer Verfügung von Todes wegen

Eva Maria Huser, geboren am 21.05.19+43, Bürgerin von Amlikon-Bissegg TG, verwitwet, Tochter des Albin Polmin und der Leopoldine Polmin , wohnhaft gewesen in 9326 Horn, Seniorenzentrum, Tübacherstrasse 9, ist am 22. Juli 2022 gestorben.

Die Verstorbene hat mit öffentlicher letztwilliger Verfügung vom 22. Februar 2022 alle gesetzlichen Erben von der Erbfolge ausgeschlossen und vollständig über ihren Nachlass verfügt. 

Als gesetzliche Erben der Erblasserin kommen allfällige Nachkommen und bei deren Fehlen die Verwandten des elterlichen Stammes in Betracht. Dem Notariat wurde als mutmasslichen gesetzlichen Erben der Halbbruder, H. Göring, wohnhaft in Deutschland, bekannt gegeben. Weitere gesetzliche Erben konnten nicht ermittelt werden. 

Dem eingesetzten Erben wurde die Verfügung von Todes wegen am 17. August 2022 amtlich eröffnet. Die Mitteilung der Eröffnung an die gesetzlichen Erben erfolgt durch diese Publikation.

Die gesetzlichen Erben werden auf die ihnen zustehenden Klagerechte nach Art. 519 ff ZGB hingewiesen. Sofern innert Monatsfrist seit dieser Publikation keine Einsprache erfolgt, wird nach den Bestimmungen von Art. 559 ZGB die Erbenbescheinigung ausgestellt.

Arbon, 17. August 2022

Notariat Arbon, Walhallastrasse 2, Postfach, 9320 Arbon

    

Eröffnung einer Verfügung von Todes wegen

Anton Josef Rast, geboren am 30.10.1936, Bürger von Aristau AG, verwitwet, Sohn des Rast Josef und der Rast Mathilde, wohnhaft gewesen in 8500 Frauenfeld, Am Weberlisrebberg 13, ist am 02.07.2022 gestorben.

Der Verstorbene hat mit dem Erbvertrag mit letztwilliger Verfügung vom 09.07.2001 alle gesetzlichen Erben von der Erbfolge ausgeschlossen und vollständig über seinen Nachlass verfügt. 

Als gesetzliche Erben kommen die Nachkommen aus den grosselterlichen Stämmen mütterlicher- und väterlicherseits in Betracht, welche unbekannt sind. 

Der eingesetzten Erbin wurde die Verfügung am 10.08.2022 amtlich eröffnet. Die Mitteilung der Eröffnung an die unbekannten gesetzlichen Erben erfolgt durch diese Publikation.

Die gesetzlichen Erben werden auf die ihnen zustehenden Klagerechte nach Art. 519 ff ZGB hingewiesen. Sofern innert Monatsfrist seit dieser Publikation keine Einsprache erfolgt, wird nach den Bestimmungen von Art. 559 ZGB die Erbenbescheinigung ausgestellt.

Frauenfeld, 10. August 2022

Notariat Frauenfeld, Langfeldstrasse 53a, 8510 Frauenfeld

  

Eröffnung einer Verfügung von Todes wegen

Willi Paul Bertschler, geboren am 08.06.1945, Bürger von St. Gallen SG, ledig, wohnhaft gewesen in 8580 Amriswil, ist am 24. Mai 2022 kinderlos verstorben. Er war der Sohn des Wilhelm Friedrich Bertschler, geb. 20.12.1913, von St. Gallen SG und vor seiner Einbürgerung 1942 von Deutschland, gestorben am 30.07.1980 in St. Gallen, und der Maria Paulina Bertschler geb. Künzer, geb. 18.06.1910, von St. Gallen SG und vor der Eheschliessung 1944 von Deutschland, gestorben am 29.06.2002 in St. Gallen SG.

Der Verstorbene hat mit letztwilliger Verfügung vom 28.04.2022 vollständig über seinen Nachlass verfügt. 

Als gesetzliche Erben des Erblassers kommen allfällige weitere Nachkommen der Eltern und bei deren Fehlen die Grosseltern des Erblassers respektive deren Nachkommen in Betracht. Bei den Grosseltern väterlicherseits handelte es sich um Johann Bertschler und Maria Elisabetha Bertschler geb. Breitenmoser und bei den Grosseltern mütterlicherseits um Anton Künzer und Paulina Künzer geb. Kieber. Die Grosseltern sind vorverstorben. Gesetzliche Erben konnten bisher nicht ermittelt werden.

Den eingesetzten Erben wurde die letztwillige Verfügung am 9. August 2022 amtlich eröffnet. Die Mitteilung der Eröffnung an die gesetzlichen Erben mit unbekanntem Aufenthalt erfolgt durch diese Publikation.

Die gesetzlichen Erben werden auf die ihnen zustehenden Klagerechte nach Art. 519 ff ZGB hingewiesen. Sofern innert Monatsfrist seit dieser Publikation keine Einsprache erfolgt, wird nach den Bestimmungen von Art. 559 ZGB die Erbenbescheinigung ausgestellt.

Arbon, 9. August 2022

Notariat Arbon, Walhallastrasse 2, Postfach, 9320 Arbon

   

Eröffnung einer Verfügung von Todes wegen

Bruno Müller, geboren am 01.01.1946, Bürger von Eschlikon TG und Sirnach TG, verheiratet gewesen mit Margaretha Müller, Sohn des Gottlieb Müller, geb. 02.08.1918 und der Hedwig Klara Müller, geb. 16.09.1919, wohnhaft gewesen in 9542 Münchwilen, Rebenacker 2a, ist am 11.03.2022 gestorben.

Der Verstorbene hat mit Erbvertrag vom 12.02.1990 mittels Erbeinsetzung vollständig über seinen Nachlass verfügt.

Als gesetzliche Erben kommen die Ehefrau und die Geschwister in Betracht. Die Adressen der Geschwister aus der Ehe zwischen Johann und Hedwig Klara Wendel konnten nicht vollständig ermittelt werden. 

Den bekannten gesetzlichen Erben wurde die Verfügung am 27. Juli 2022 amtlich eröffnet. Die Mitteilung der Eröffnung an die gesetzlichen Erben mit unbekanntem Aufenthalt erfolgt durch diese Publikation.

Die gesetzlichen Erben werden auf die ihnen zustehenden Klagerechte nach Art. 519 ff ZGB hingewiesen. Sofern innert Monatsfrist seit dieser Publikation keine Einsprache erfolgt, wird nach den Bestimmungen von Art. 559 ZGB die Erbenbescheinigung ausgestellt.

Aadorf, 27. Juli 2022

Notariat Münchwilen, Gemeindeplatz 1, Postfach, 8355 Aadorf

   

Eröffnung einer Verfügung von Todes wegen

Lina Krähenmann-Kollbrunner, geboren am 27.11.1927, Bürgerin von Aadorf TG, verheiratet gewesen mit Fridolin Eugen Krähenmann, Tochter des Albert Kollbrunner und der Maria Kollbrunner-Uttinger, wohnhaft gewesen in 9545 Wängi, ist am 07.04.2022 gestorben.

Die Verstorbene hat mit Erbvertrag vom 24.02.2017 alle gesetzlichen Erben von der Erbfolge ausgeschlossen und vollständig über ihren Nachlass verfügt. 

Als gesetzliche Erben kommen die Nachkommen des elterlichen Stammes in Betracht. Diese gesetzlichen Erben und deren Wohnort konnten nicht ermittelt werden.

Dem eingesetzten Erben wurde die Verfügung am 06.07.2022 amtlich eröffnet. Die Mitteilung der Eröffnung an die gesetzlichen Erben mit unbekanntem Aufenthalt erfolgt durch diese Publikation.

Die gesetzlichen Erben werden auf die ihnen zustehenden Klagerechte nach Art. 519 ff ZGB hingewiesen. Sofern innert Monatsfrist seit dieser Publikation keine Einsprache erfolgt, wird nach den Bestimmungen von Art. 559 ZGB die Erbenbescheinigung ausgestellt.

Aadorf, 6. Juli 2022

Notariat Münchwilen, Gemeindeplatz 1, Postfach, 8355 Aadorf

  

Eröffnung einer Verfügung von Todes wegen

Marc Lars Sulzberger, geboren am 19.02.1969, geschieden, von Frauenfeld TG, wohnhaft gewesen in 8280 Kreuzlingen, Alpstrasse 6, ist am 01.04.2022 gestorben.

Der Verstorbene hat mit einem eigenhändigen Testament vom 12.03.2021 vollständig über seinen Nachlass verfügt.

Als gesetzliche Erben kommen nebst der Mutter die Verwandten des elterlichen Stammes väterlicherseits in Betracht. Diese gesetzlichen Erben und deren Wohnorte konnten nicht ermittelt werden. 

Den bekannten gesetzlichen Erben wurde die Verfügung am 29. Juni 2022 amtlich eröffnet. Die Mitteilung der Eröffnung an allfällige weitere gesetzliche Erben mit unbekanntem Aufenthalt erfolgt durch diese Publikation.

Die gesetzlichen Erben werden auf die ihnen zustehenden Klagerechte nach Art. 519 ff ZGB hingewiesen. Sofern innert Monatsfrist seit dieser Publikation keine Einsprache erfolgt, wird nach den Bestimmungen von Art. 559 ZGB die Erbenbescheinigung ausgestellt.

Kreuzlingen, 29. Juni 2022

Notariat Kreuzlingen, Hauptstrasse 45, 8280 Kreuzlingen

   

Eröffnung einer Verfügung von Todes wegen 

Hermann Pfander, geboren am 17.06.1927, Bürger von Dulliken SO, verwitwet,  Sohn des Pfander Paul Robert, und der Pfander Berta, wohnhaft gewesen in 9565 Bussnang, mit Aufenthalt im Tertianum Zedernpark, Kreuzlingerstrasse 21, 8570 Weinfelden, ist am 27.03.2022 gestorben.

Der Verstorbene hat mit  Erbvertrag vom 06.10.2016 alle gesetzlichen Erben von der Erbfolge ausgeschlossen und vollständig über seinen Nachlass verfügt. 

Als gesetzliche Erben kommen die Nachkommen des elterlichen Stammes, insbesondere allfällige Nachkommen der zwei vorverstorbenen Brüder des Erblassers, oder bei Fehlen dieser, die Nachkommen des grosselterlichen Stammes in Betracht. Diese gesetzlichen Erben und deren Wohnort konnten nicht ermittelt werden.

Den eingesetzten Erben wurde die Verfügung am 17. Mai 2022 amtlich eröffnet. Die Mitteilung der Eröffnung an die gesetzlichen Erben mit unbekanntem Aufenthalt erfolgt durch diese Publikation.

Die gesetzlichen Erben werden auf die ihnen zustehenden Klagerechte nach Art. 519 ff ZGB hingewiesen. Sofern innert Monatsfrist seit dieser Publikation keine Einsprache erfolgt, wird nach den Bestimmungen von Art. 559 ZGB die Erbenbescheinigung ausgestellt.

Weinfelden, 17. Mai 2022

Notariat Weinfelden, Amriswilerstrasse 57a, Postfach, 8570 Weinfelden

   

Erbenruf

Horst Jung, geboren am 19.11.1958 in Münsterlingen TG, deutscher Staatsangehöriger, Zivilstand: unbekannt, Sohn des Jung, Horst, geboren am 04.07.1938, und der Glaser, Erika, geboren am 19.03.1937, wohnhaft gewesen in 8280 Kreuzlingen, mit Aufenthalt in Münsterlingen, Seeblickstrasse 3, ist am 16.05.2021 gestorben.

Weil die gesetzlichen Erben nicht ermittelt werden konnten und der Erblasser nicht über seinen Nachlass verfügt hat, ergeht an die unbekannten Erben ein Erbenruf nach Art. 555 ZGB.

Zu den gesetzlichen Erben gehören:
- allfällige Ehegattin oder eingetragener Partner:
- allfällige Nachkommen des Erblassers.

Sollten keine Nachkommen vorhanden sein:
- allfällige Nachkommen der vorverstorbenen Eltern Jung, Horst und Glaser, Erika

Sollten keine Nachkommen des elterlichen Stammes vorhanden sein: 
- allfällige Nachkommen des grosselterlichen Stammes.

Die gesetzlichen Erben werden gestützt auf Art. 555 ZGB aufgefordert, sich innert Jahresfrist seit der Veröffentlichung dieses Erbenrufes, unter Vorlage eines Nachweises über ihre Erbenqualität, beim Notariat Kreuzlingen zu melden. Andernfalls fallen sie beim Erbgang ausser Betracht. Sachdienliche Hinweise Dritter sind ebenfalls an das Notariat Kreuzlingen zu richten.

Kreuzlingen, 17. Mai 2022

Notariat Kreuzlingen, Hauptstrasse 45, 8280 Kreuzlingen

   

Eröffnung einer Verfügung von Todes wegen

Manfred Kierspe, geboren am 02.12.1953, Bürger von Deutschland, geschieden, Sohn des Kierspe Nikolaus Josef Werner und der Kierspe Anna Maria Katharina Elisabeth, wohnhaft gewesen in 8280 Kreuzlingen, Gartenstrasse 2f, ist am 29. Januar 2022 gestorben.

Der Verstorbene hat mit öffentlicher letztwilliger Verfügung vom 13.04.2017 alle gesetzlichen Erben von der Erbfolge ausgeschlossen und vollständig über seinen Nachlass verfügt.

Als gesetzliche Erben kommen die Nachkommen des grosselterlichen Stammes väterlicher- und mütterlicherseits in Betracht.

Den eingesetzten Erben wurde die Verfügung am 3. Mai 2022 amtlich eröffnet. Die Mitteilung der Eröffnung an die gesetzlichen Erben mit unbekanntem Aufenthalt erfolgt durch diese Publikation.

Die gesetzlichen Erben werden auf die ihnen zustehenden Klagerechte nach Art. 519 ff ZGB hingewiesen. Sofern innert Monatsfrist seit dieser Publikation keine Einsprache erfolgt, wird nach den Bestimmungen von Art. 559 ZGB die Erbenbescheinigung ausgestellt.

Kreuzlingen, 3. Mai 2022

Notariat Kreuzlingen, Hauptstrasse 45, 8280 Kreuzlingen

   

Eröffnung einer Verfügung von Todes wegen

Thekla Elisabetha Räss-Hofstetter, geboren am 31.05.1928, Bürgerin von Appenzell AI, verheiratet gewesen mit Josef Anton Räss, Tochter des Johann Josef Hofstetter und der Anna Maria Hofstetter-Schubiger, wohnhaft gewesen in 9535 Wilen, ist am 22.02.2022 gestorben.

Die Verstorbene hat mit Erbvertrag vom 19.05.2003 alle gesetzlichen Erben von der Erbfolge ausgeschlossen und vollständig über ihren Nachlass verfügt. 

Als gesetzliche Erben kommen die Nachkommen des elterlichen Stammes in Betracht. Diese gesetzlichen Erben und deren Wohnort konnten nicht ermittelt werden.

Den eingesetzten Erben wurde die Verfügung am 27. April 2022 amtlich eröffnet. Die Mitteilung der Eröffnung an die gesetzlichen Erben mit unbekanntem Aufenthalt erfolgt durch diese Publikation.

Die gesetzlichen Erben werden auf die ihnen zustehenden Klagerechte nach Art. 519 ff ZGB hingewiesen. Sofern innert Monatsfrist seit dieser Publikation keine Einsprache erfolgt, wird nach den Bestimmungen von Art. 559 ZGB die Erbenbescheinigung ausgestellt.

Aadorf, 27. April 2022

Notariat Münchwilen, Gemeindeplatz 1, Postfach, 8355 Aadorf

    

Rechnungsruf im öffentlichen Inventar
Art. 582 ZGB

Die Einzelrichterin des Bezirksgerichtes Arbon hat im Nachlass von Franz Josef Brammertz, geboren am 04.07.1929, gestorben am 08.08.2021, Bürger von Eggersriet-Grub, wohnhaft gewesen in 9322 Egnach, die Errichtung eines öffentlichen Inventars im Sinne von Art. 580 ff ZGB angeordnet.

Die Gläubiger des Erblassers, mit Einschluss der Bürgschaftsgläubiger, welche gegenüber der Erbschaft aus irgendwelchen Titeln Rechtsansprüche geltend machen, werden aufgefordert, diese in einer Eingabe ausführlich und unter Beilage sämtlicher Belege bis spätestens  14. Mai 2022 anzumelden. Die Gläubiger werden auf Art. 590 ZGB aufmerksam gemacht, wonach ihnen für nicht angemeldete Forderungen die Erben weder persönlich noch mit der Erbschaft haftbar sind.
Ebenfalls werden die Schuldner des Verstorbenen aufgefordert, ihre Verbindlichkeiten innert der obigen Frist anzumelden.

Gläubiger und Schuldner haben ihre Forderungen und Verbindlichkeiten fristgerecht dem Notariat Arbon einzureichen. Im Weiteren haben Personen, welche Vermögenswerte des Verstorbenen in Verwahrung haben, dem Notariat Arbon innert der gleichen Frist Mitteilung zu machen.

Arbon, 11. April 2022

Im Auftrag der Einzelrichterin des Bezirksgerichtes Arbon:
Notariat Arbon, Walhallastrasse 2, Postfach, 9320 Arbon

   

Rechnungsruf 
Art. 592 ZGB

Im Nachlass von Orsola (Rufname Ursula) Gertsch, geboren am 24.09.1946, gestorben am 28.12.2021, Bürgerin von Lauterbrunnen BE, wohnhaft gewesen in 9320 Arbon, Schützenstrasse 14/101, wird ein Rechnungsruf gemäss Art. 592 ZGB angeordnet.

Alle Gläubiger der Erblasserin, mit Einschluss der Bürgschaftsgläubiger, welche gegenüber der Erbschaft aus irgendwelchen Titeln Rechtsansprüche geltend machen, werden aufgefordert, diese in einer Eingabe ausführlich und unter Beilage sämtlicher Belege bis spätestens am 8. Mai 2022 anzumelden. 
Laut Art. 592 ZGB haftet das Gemeinwesen nur für die Schulden der Erbschaft im Umfange der Vermögenswerte, die es aus der Erbschaft erworben hat. 
Ebenfalls werden die Schuldner der Verstorbenen aufgefordert, ihre Verbindlichkeiten innert der obigen Frist anzumelden.

Im Weiteren haben Personen, welche Vermögenswerte der Verstorbenen in Verwahrung haben, dem Notariat Arbon innert der gleichen Frist Mitteilung zu machen.

Arbon, 8. April 2022

Notariat Arbon, Walhallastrasse 2,Postfach, 9320 Arbon

  

Eröffnung einer Verfügung von Todes wegen

Edith Altenburger geborene Buttler, geboren am 18.04.1937 in Dortmund-Innenstadt / Deutschland, Bürgerin von Pfyn TG und Urdorf ZH, verheiratet seit 11.07.1990 mit Karl Altenburger, Tochter der Pauline Biehle geb. Buttler, wohnhaft gewesen in 8500 Frauenfeld, Rietweiherweg 8a, ist am 09.11.2021 gestorben.

Die Verstorbene hat mit einem eigenhändigen Testament vom 23.10.1990 mittels Erbeinsetzung vollständig über ihren Nachlass verfügt.

Als gesetzliche Erben nebst dem Ehegatten kommen allfällige vor der Einbürgerung der Erblasserin am 05.04.1978 geborene Nachkommen oder Angehörige des elterlichen Stammes in Betracht. Solche gesetzlichen Erben und deren Wohnorte konnten nicht ermittelt werden. 

Dem eingesetzten Erben wurde die Verfügung am 7. April 2022 amtlich eröffnet. Die Mitteilung der Eröffnung allfällige weitere gesetzliche Erben mit unbekanntem Aufenthalt erfolgt durch diese Publikation.

Die gesetzlichen Erben werden auf die ihnen zustehenden Klagerechte nach Art. 519 ff ZGB hingewiesen. Sofern innert Monatsfrist seit dieser Publikation keine Einsprache erfolgt, wird nach den Bestimmungen von Art. 559 ZGB die Erbenbescheinigung ausgestellt.

Frauenfeld, 7. April 2022

Notariat Frauenfeld, Langfeldstrasse 53a, 8510 Frauenfeld

   

Rechnungsruf im öffentlichen Inventar
Art. 582 ZGB

Die Einzelrichterin des Bezirksgerichtes Frauenfeld hat im Nachlass von Doris Wipf, geboren am 03.09.1960, gestorben am 21.12.2021, Bürgerin von Winterthur ZH und Uesslingen-Buch TG, wohnhaft gewesen in 8532 Warth, Dorfstrasse 19, mit Entscheid vom 10.02.2022 die Errichtung eines öffentlichen Inventars im Sinne von Art. 580 ff ZGB angeordnet.

Die Gläubiger der Erblasserin, mit Einschluss der Bürgschaftsgläubiger, welche gegenüber der Erbschaft aus irgendwelchen Titeln Rechtsansprüche geltend machen, werden aufgefordert, diese in einer Eingabe ausführlich und unter Beilage sämtlicher Belege bis spätestens 8. Mai 2022 anzumelden. Die Gläubiger werden auf Art. 590 ZGB aufmerksam gemacht, wonach ihnen für nicht angemeldete Forderungen die Erben weder persönlich noch mit der Erbschaft haftbar sind.
Ebenfalls werden die Schuldner der Verstorbenen aufgefordert, ihre Verbindlichkeiten innert der obigen Frist anzumelden.

Gläubiger und Schuldner haben ihre Forderungen und Verbindlichkeiten fristgerecht dem Notariat Frauenfeld einzureichen. Im Weiteren haben Personen, welche Vermögenswerte der Verstorbenen in Verwahrung haben, dem Notariat Frauenfeld innert der gleichen Frist Mitteilung zu machen.

Frauenfeld, 4. April 2022

Im Auftrag der Einzelrichterin des Bezirksgerichtes Frauenfeld:
Notariat Frauenfeld, Langfeldstrasse 53a, 8510 Frauenfeld
  

Erbenruf

Alice Höchner, geboren am 25.07.1930 in Heiden AR, Bürgerin von Rheineck SG, ledig, Tochter des Robert Höchner und der Bertha Maria Höchner, wohnhaft gewesen in CH-8590 Romanshorn, ist am 25. Januar 2021 gestorben.

Weil die gesetzlichen Erben nicht vollständig ermittelt werden konnten und die Erblasserin nicht über ihren Nachlass verfügt hat, ergeht an die unbekannten Erben ein Erbenruf nach Art. 555 ZGB. 
Zu den gesetzlichen Erben gehören die Nachkommen von Marie Ida Huber geb. Seiz, geb. 11.05.1898, vermutlich verstorben am 08.05.2009 und wohnhaft gewesen in den Vereinigten Staaten (USA). Möglicher Aufenthaltsort der gesetzlichen Erben ist Freeport (Illinois/USA), Blue Mounds (Wisconsin/USA), Iowa (Wisconsin/USA) oder Dodgeville (Wisconsin/USA). 

Die gesetzlichen Erben werden gestützt auf Art. 555 ZGB aufgefordert, sich innert Jahresfrist seit der Veröffentlichung dieses Erbenrufes, unter Vorlage eines Nachweises über ihre Erbenqualität, beim Notariat Arbon zu melden. Andernfalls fallen sie beim Erbgang ausser Betracht. Sachdienliche Hinweise Dritter sind ebenfalls an das Notariat Arbon zu richten.

Arbon, 30. März 2022    

Notariat Arbon, Walhallastrasse 2, Postfach, 9320 Arbon

  

Erbenruf

Magliano Orlando, geboren am 08.07.1937 in Italien, Salerno, San Giovanni a Piro, italienischer Staatsangehöriger, Zivilstand: unbekannt, Sohn des Magliano Giuseppe und der Sorrentino Domenica, wohnhaft gewesen im Tertianum Neutal, Seestrasse 101, CH-8267 Berlingen, ist am 24.10.2021 gestorben.

Weil die gesetzlichen Erben nicht ermittelt werden konnten und der Erblasser nicht über seinen Nachlass verfügt hat, ergeht an die unbekannten Erben ein Erbenruf nach Art. 555 ZGB. 

Zu den gesetzlichen Erben gehören: 
- allfällige Ehegattin oder eingetragener Partner:
- allfällige Nachkommen des Erblassers.
Sollten keine Nachkommen vorhanden sein:
- allfällige Nachkommen der vorverstorbenen Eltern Giuseppe Magliano und Domenica Sorrentina. 
Sollten keine Nachkommen des elterlichen Stammes vorhanden sein: 
- allfällige Nachkommen des grosselterlichen Stammes.

Die gesetzlichen Erben werden gestützt auf Art. 555 ZGB aufgefordert, sich innert Jahresfrist seit der Veröffentlichung dieses Erbenrufes, unter Vorlage eines Nachweises über ihre Erbenqualität, beim Notariat Frauenfeld zu melden. Andernfalls fallen sie beim Erbgang ausser Betracht. Sachdienliche Hinweise Dritter sind ebenfalls an das Notariat Frauenfeld zu richten.

Frauenfeld, 30. März 2022

Notariat Frauenfeld, Langfeldstrasse 53a, 8510 Frauenfeld
 

   

Rechnungsruf im öffentlichen Inventar
Art. 582 ZGB

Die Einzelrichterin des Bezirksgerichtes Frauenfeld hat im Nachlass von Titus Andreas Künzle, geboren am 23.05.1970, gestorben am 21.12.2021, Bürger von Gossau SG, wohnhaft gewesen in 9548 Matzingen, Hardstrasse 14, mit Entscheid vom 14.01.2022 die Errichtung eines öffentlichen Inventars im Sinne von Art. 580 ff ZGB angeordnet.

Die Gläubiger des Erblassers, mit Einschluss der Bürgschaftsgläubiger, welche gegenüber der Erbschaft aus irgendwelchen Titeln Rechtsansprüche geltend machen, werden aufgefordert, diese in einer Eingabe ausführlich und unter Beilage sämtlicher Belege bis spätestens 25.04.2022 anzumelden. Die Gläubiger werden auf Art. 590 ZGB aufmerksam gemacht, wonach ihnen für nicht angemeldete Forderungen die Erben weder persönlich noch mit der Erbschaft haftbar sind.
Ebenfalls werden die Schuldner des Verstorbenen aufgefordert, ihre Verbindlichkeiten innert der obigen Frist anzumelden.

Gläubiger und Schuldner haben ihre Forderungen und Verbindlichkeiten fristgerecht dem Notariat Frauenfeld, Langfeldstrasse 53a, 8510 Frauenfeld, einzureichen. Im Weiteren haben Personen, welche Vermögenswerte des Verstorbenen in Verwahrung haben, dem Notariat Frauenfeld innert der gleichen Frist Mitteilung zu machen.

Frauenfeld, 25. März 2022

Im Auftrag der Einzelrichterin des Bezirksgerichtes Frauenfeld:
Notariat Frauenfeld, Langfeldstrasse 53a, 8510 Frauenfeld

   

Rechnungsruf im öffentlichen Inventar
Art. 582 ZGB

Der Einzelrichter des Bezirksgerichtes Münchwilen hat im Nachlass von Thomas Johannes Eisenring, geboren am 01.01.1965, gestorben am 13.08.2021, Bürger von Bichelsee-Balterswil TG, wohnhaft gewesen in Camps Bay, Kapstadt, Südafrika, mit Entscheid vom 9. Dezember 2021 die Errichtung eines öffentlichen Inventars im Sinne von Art. 580 ff ZGB angeordnet.

Die Gläubiger des Erblassers, mit Einschluss der Bürgschaftsgläubiger, welche gegenüber der Erbschaft aus irgendwelchen Titeln Rechtsansprüche geltend machen, werden aufgefordert, diese in einer Eingabe ausführlich und unter Beilage sämtlicher Belege bis spätestens zwei Monate nach dieser Publikation anzumelden. Die Gläubiger werden auf Art. 590 ZGB aufmerksam gemacht, wonach ihnen für nicht angemeldete Forderungen die Erben weder persönlich noch mit der Erbschaft haftbar sind.
Ebenfalls werden die Schuldner des Verstorbenen aufgefordert, ihre Verbindlichkeiten innert der obigen Frist anzumelden.

Gläubiger und Schuldner haben ihre Forderungen und Verbindlichkeiten fristgerecht dem Notariat Münchwilen einzureichen. Im Weiteren haben Personen, welche Vermögenswerte des Verstorbenen in Verwahrung haben, dem Notariat Münchwilen innert der gleichen Frist Mitteilung zu machen.

Aadorf, 22. März 2022

Im Auftrag des Einzelrichters des Bezirksgerichtes Münchwilen:
Notariat Münchwilen, Gemeindeplatz 1
Postfach, 8355 Aadorf

   

Erbenruf

Brigitte Hildegard Raaf geb. Blank, geboren am 23.05.1937 in Elbing/Westpreussen/Deutschland, Bürgerin von Arbon TG durch Einbürgerung am 27.11.1986, vorher deutsche Staatsangehörige, verwitwet seit 19.09.1994, Tochter des Helmut Erich Blank und der Lisbeth Blank, wohnhaft gewesen in CH-9320 Arbon, ist am 14. November 2021 gestorben.

Weil die gesetzlichen Erben nicht ermittelt werden konnten und die Erblasserin nicht über ihren Nachlass verfügt hat, ergeht an die unbekannten Erben ein Erbenruf nach Art. 555 ZGB. Zu den gesetzlichen Erben gehören die Verwandten des elterlichen oder grosselterlichen Stammes sowie allfällige Nachkommen der Erblasserin. 

Die gesetzlichen Erben werden gestützt auf Art. 555 ZGB aufgefordert, sich innert Jahresfrist seit der Veröffentlichung dieses Erbenrufes, unter Vorlage eines Nachweises über ihre Erbenqualität, beim Notariat Arbon zu melden. Andernfalls fallen sie beim Erbgang ausser Betracht. Sachdienliche Hinweise Dritter sind ebenfalls an das Notariat Arbon zu richten.

Arbon, 17. März 2022    

Notariat Arbon, Walhallastrasse 2, Postfach, 9320 Arbon

    

Eröffnung von Verfügungen von Todes wegen

Brönimann Erna, geboren am 01.02.1929, Bürgerin von Linden BE, verwitwet, Tochter des Büchi Jakob und der Büchi geb. Hetschel Luise Sophie, wohnhaft gewesen in 8590 Romanshorn, Kapellenstrasse 9, ist am 05.11.2021 gestorben.

Die Verstorbene hat mit letztwilligen Verfügungen vollständig über ihren Nachlass verfügt. 

Gesetzliche Erben sind die Nachkommen des elterlichen Stammes. Diese gesetzlichen Erben und deren Wohnorte konnten nicht vollständig ermittelt werden. Es betrifft allfällige voreheliche Nachkommen der Mutter, Luise Sophie Büchi, geborene Hetschel, geschiedene Ringger. 

Den eingesetzten Erben sowie den bekannten gesetzlichen Erben wurde die Verfügung am 08.03.2022 amtlich eröffnet. Die Mitteilung der Eröffnung an die gesetzlichen Erben mit unbekanntem Aufenthalt erfolgt durch diese Publikation.

Die gesetzlichen Erben werden auf die ihnen zustehenden Klagerechte nach Art. 519 ff ZGB hingewiesen. Sofern innert Monatsfrist seit dieser Publikation keine Einsprache erfolgt, wird nach den Bestimmungen von Art. 559 ZGB die Erbenbescheinigung ausgestellt.

Arbon, 8. März 2022

Notariat Arbon, Walhallastrasse 2, Postfach, 9320 Arbon

  

Eröffnung einer Verfügung von Todes wegen

Maria Hofer, geboren am 09.11.1932, Bürgerin von Horgen ZH und Meggen LU, verwitwet, Tochter des Klug Friedrich und der Klug Josefine, wohnhaft gewesen in 9320 Arbon, Rebenstrasse 57, ist am 17.11.2021 gestorben.

Die Verstorbene hat mit Verfügung von Todes wegen vom 3. Oktober 2006 alle gesetzlichen Erben von der Erbfolge ausgeschlossen und vollständig über ihren Nachlass verfügt. 

Als gesetzliche Erben kommen die Verwandten des elterlichen Stammes in Betracht. Diese gesetzlichen Erben und deren Wohnort konnten nicht ermittelt werden.

Den eingesetzten Erben wurde die Verfügung am 07.03.2022 amtlich eröffnet. Die Mitteilung der Eröffnung an die gesetzlichen Erben mit unbekanntem Aufenthalt erfolgt durch diese Publikation.

Die gesetzlichen Erben werden auf die ihnen zustehenden Klagerechte nach Art. 519 ff ZGB hingewiesen. Sofern innert Monatsfrist seit dieser Publikation keine Einsprache erfolgt, wird nach den Bestimmungen von Art. 559 ZGB die Erbenbescheinigung ausgestellt.

Arbon, 7. März 2022

Notariat Arbon, Walhallastrasse 2, Postfach, 9320 Arbon

   

Eröffnung Verfügungen von Todes wegen

Maria Hermine Meneghini, geboren am 21.08.1938, Bürgerin von Wallisellen ZH, verwitwet, Tochter des Wetzel Oswald Heinrich und der Wetzel Hermine Maria, wohnhaft gewesen in 8590 Romanshorn, Kehlhofstrasse 24, ist am 4. Dezember 2021 gestorben.

Die Verstorbene hat mit letztwilligen Verfügungen vollständig über ihren Nachlass verfügt. 
Als gesetzliche Erben kommen die Nachkommen des elterlichen Stammes in Betracht. Diese gesetzlichen Erben und deren Wohnort konnten nicht ermittelt werden.

Den eingesetzten Erben wurden die Verfügungen am 23. Februar 2022 amtlich eröffnet. Die Mitteilung der Eröffnung an die gesetzlichen Erben mit unbekanntem Aufenthalt erfolgt durch diese Publikation.

Die gesetzlichen Erben werden auf die ihnen zustehenden Klagerechte nach Art. 519 ff ZGB hingewiesen. Sofern innert Monatsfrist seit dieser Publikation keine Einsprache erfolgt, wird nach den Bestimmungen von Art. 559 ZGB die Erbenbescheinigung ausgestellt.

Arbon, 23. Februar 2022

Notariat Arbon, Walhallastrasse 2, Postfach, 9320 Arbon

   

Rechnungsruf im öffentlichen Inventar
Art. 582 ZGB

Die Vizepräsidentin des Bezirksgerichtes Arbon hat im Nachlass von Werner Möhl, geboren am 04.03.1938, gestorben am 26.09.2021, Bürger von Hefenhofen TG, wohnhaft gewesen in 8580 Amriswil, Kreuzlingerstrasse 87, mit Entscheid vom 4. Januar 2022 die Errichtung eines öffentlichen Inventars im Sinne von Art. 580 ff ZGB angeordnet. 

Die Gläubiger des Erblassers, mit Einschluss der Bürgschaftsgläubiger, welche gegenüber der Erbschaft aus irgendwelchen Titeln Rechtsansprüche geltend machen, werden aufgefordert, diese in einer Eingabe ausführlich und unter Beilage sämtlicher Belege bis spätestens  25. März 2022 anzumelden. 

Die Gläubiger werden auf Art. 590 ZGB aufmerksam gemacht, wonach ihnen für nicht angemeldete Forderungen die Erben weder persönlich noch mit der Erbschaft haftbar sind.

Ebenfalls werden die Schuldner des Verstorbenen aufgefordert, ihre Verbindlichkeiten innert der obigen Frist anzumelden.

Gläubiger und Schuldner haben ihre Forderungen und Verbindlichkeiten fristgerecht dem Notariat Arbon einzureichen. Im Weiteren haben Personen, welche Vermögenswerte des Verstorbenen in Verwahrung haben, dem Notariat Arbon innert der gleichen Frist Mitteilung zu machen.

Arbon, 18. Februar 2022

Im Auftrag der Vizepräsidentin des Bezirksgerichtes Arbon:
Notariat Arbon, Walhallastrasse 2, Postfach, 9320 Arbon

    

Eröffnung Verfügungen von Todes wegen 

Brigitta Pia Baumann, geboren am 16.12.1950, Bürgerin von Gossau ZH, verheiratet mit Baumann Hans Ulrich,  Tochter des Gall René Frédéric und der Gall geb. Koller Maria Helena, wohnhaft gewesen in 9535 Wilen b. Wil, Langwiesenstrasse 48, ist am 09.01.2022 gestorben.

Die Verstorbene hat mit Testamenten vom 27.05.1993, 14.08.2011 und einem Nachtrag vom 02.03.2012 sowie einem Testament vom 14.08.2011 vollständig über ihren Nachlass verfügt. 

Als gesetzliche Erben kommen neben dem Ehemann die Nachkommen des elterlichen Stammes in Betracht. Diese gesetzlichen Erben und deren Wohnorte konnten nicht ermittelt werden. 

Dem Ehemann wurden die Verfügungen am 16.02.2022 amtlich eröffnet. Die Mitteilung der Eröffnung an die gesetzlichen Erben mit unbekanntem Aufenthalt erfolgt durch diese Publikation.

Die gesetzlichen Erben werden auf die ihnen zustehenden Klagerechte nach Art. 519 ff ZGB hingewiesen. Sofern innert Monatsfrist seit dieser Publikation keine Einsprache erfolgt, wird nach den Bestimmungen von Art. 559 ZGB die Erbenbescheinigung ausgestellt.

Aadorf, 16. Februar 2022

Notariat Münchwilen, Gemeindeplatz 1, Postfach, 8355 Aadorf

    

Eröffnung einer Verfügung von Todes wegen

Hubertus Schwandt, geboren am 14.03.1946, Staatsangehörigkeit: Deutschland, ledig, Sohn des Fritz Gustav Schwandt und der Huberta Margot Schwandt, wohnhaft gewesen in 8561 Ottoberg, Ruberbaumstrasse 63, ist am 02.11.2021 gestorben.

Der Verstorbene hat mit Testament vom 14. November 2016 alle gesetzlichen Erben von der Erbfolge ausgeschlossen und vollständig über seinen Nachlass verfügt. 

Als gesetzliche Erben kommen die Nachkommen des grosselterlichen Stammes in Betracht. Diese gesetzlichen Erben und deren Wohnorte konnten nicht ermittelt werden.

Der eingesetzten Erbin wurde die Verfügung von Todes wegen am 09.02.2022 amtlich eröffnet. Die Mitteilung der Eröffnung an die gesetzlichen Erben mit unbekanntem Aufenthalt erfolgt durch diese Publikation.

Die gesetzlichen Erben werden auf die ihnen zustehenden Klagerechte nach Art. 519 ff ZGB hingewiesen. Sofern innert Monatsfrist seit dieser Publikation keine Einsprache erfolgt, wird nach den Bestimmungen von Art. 559 ZGB die Erbenbescheinigung ausgestellt.

Weinfelden, 9. Februar 2022

Notariat Weinfelden, Amriswilerstrasse 57a, Postfach, 8570 Weinfelden

 

Eröffnung einer Verfügung von Todes wegen

Brigitta Rita Schiesser, geboren am 06.08.1947 in Frauenfeld TG, Bürgerin von Zürich ZH und Glarus Süd GL, ledig, Tochter des Schiesser Walter und der Schiesser Anna, wohnhaft gewesen in 8500 Frauenfeld, Maiholzstrasse 1, ist am 15.12.2021 gestorben.

Die Verstorbene hat mit dem eigenhändigen Testament vom 07.06.2012 alle gesetzlichen Erben von der Erbfolge ausgeschlossen und vollständig über ihren Nachlass verfügt. 

Als gesetzliche Erben kommen die Nachkommen der grosselterlichen Stämme mütterlicher- und väterlicherseits in Betracht. Diese gesetzlichen Erben und deren Wohnort wurden nicht ermittelt. 

Dem eingesetzten Erben wurde die Verfügung am 21.01.2022 amtlich eröffnet. Die Mitteilung der Eröffnung an die unbekannten gesetzlichen Erben erfolgt durch diese Publikation.

Die gesetzlichen Erben werden auf die ihnen zustehenden Klagerechte nach Art. 519 ff ZGB hingewiesen. Sofern innert Monatsfrist seit dieser Publikation keine Einsprache erfolgt, wird nach den Bestimmungen von Art. 559 ZGB die Erbenbescheinigung ausgestellt.

Frauenfeld, 21. Januar 2022

Notariat Frauenfeld, Langfeldstrasse 53a, 8510 Frauenfeld

   

Eröffnung einer Verfügung von Todes wegen

Gudrun Hosig geborene Hilf, geboren am 14.11.1939 in Remscheid / Deutschland, Bürgerin von Rheinwald GR, verwitwet, Tochter des Hilf Wilhelm Karl und der Hilf geb. Krefft Elisabeth Gertrud, wohnhaft gewesen in 8500 Gerlikon, Im Weberlisrebberg 14, ist am 18.11.2021 gestorben.

Die Verstorbene hat mit einer öffentlichen letztwilligen Verfügung vom 17.07.2019 alle gesetzlichen Erben von der Erbfolge ausgeschlossen und vollständig über ihren Nachlass verfügt. 

Als gesetzliche Erben kommen die Angehörigen der grosselterlichen Stämme väterlicher und/oder mütterlicherseits in Betracht. Diese gesetzlichen Erben und deren Wohnort wurden nicht ermittelt.

Den eingesetzten Erben wurde die Verfügung am 20.01.2022 amtlich eröffnet. Die Mitteilung der Eröffnung an die gesetzlichen Erben mit unbekanntem Aufenthalt erfolgt durch diese Publikation.

Die gesetzlichen Erben werden auf die ihnen zustehenden Klagerechte nach Art. 519 ff ZGB hingewiesen. Sofern innert Monatsfrist seit dieser Publikation keine Einsprache erfolgt, wird nach den Bestimmungen von Art. 559 ZGB die Erbenbescheinigung ausgestellt.

Frauenfeld, 20. Januar 2022

Notariat Frauenfeld, Langfeldstrasse 53a, 8510 Frauenfeld
 

   

Eröffnung einer Verfügung von Todes wegen

Orsola Gertsch, geboren am 24.09.1946, Bürgerin von Lauterbrunnen BE, ledig, Tochter des Gottlieb Gertsch und der Emma Josephine Louisa Gertsch, wohnhaft gewesen in 9320 Arbon, Schützenstrasse 14/101, ist am 28. Dezember 2021 gestorben.

Die Verstorbene hat mit letztwilligen Verfügungen vom 10. Dezember 2003 alle gesetzlichen Erben von der Erbfolge ausgeschlossen und vollständig über ihren Nachlass verfügt. 

Als gesetzliche Erben kommen die Verwandten des grosselterlichen Stammes mütterlicher- und väterlicherseits in Betracht. Diese gesetzlichen Erben und deren Wohnort konnten nicht ermittelt werden.

Den eingesetzten Erben wurde die Verfügung am 19. Januar 2022 amtlich eröffnet. Die Mitteilung der Eröffnung an die gesetzlichen Erben mit unbekanntem Aufenthalt erfolgt durch diese Publikation.

Die gesetzlichen Erben werden auf die ihnen zustehenden Klagerechte nach Art. 519 ff ZGB hingewiesen. Sofern innert Monatsfrist seit dieser Publikation keine Einsprache erfolgt, wird nach den Bestimmungen von Art. 559 ZGB die Erbenbescheinigung ausgestellt.

Arbon, 19. Januar 2022

Notariat Arbon, Walhallastrasse 2,Postfach, 9320 Arbon