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Mitteilungen

Rechnungsruf nach Art. 592 ZGB

Im Nachlass von Miranda Maria Fleischer, geboren am 09.11.1929, von Roggwil TG, wohnhaft gewesen in 9320 Arbon, Rebhaldenstrasse 13, verstorben am 21.04.2017 wird ein Rechnungsruf im Sinne von Art. 592 ZGB erlassen. 

Die Gläubiger der Erblasserin, mit Einschluss der Bürgschaftsgläubiger, welche gegenüber der Erbschaft aus irgendwelchen Titeln Rechtsansprüche geltend machen, werden aufgefordert, diese in einer Eingabe ausführlich und unter Beilage sämtlicher Belege bis spätestens 24. April 2024 dem Notariat Arbon, Weitegasse 6, 9320 Arbon, anzumelden. 

Die Gläubiger werden auf Artikel 592 ZGB aufmerksam gemacht, wonach das Gemeinwesen nur für die Schulden der Erbschaft im Umfange der Vermögenswerte haftet, die es aus der Erbschaft erworben hat.

Im Weiteren haben Personen, welche Vermögenswerte der verstorbenen Person in Verwahrung haben, dem Notariat Arbon innert der gleichen Frist Mitteilung zu machen.

Arbon, 20. März 2024

Notariat Arbon, Weitegasse 6, Postfach, 9320 Arbon

    

Erbenruf

Schälich Winfried Wolfgang, geboren am 08.09.1937 in Berlin, Bürger von Deutschland, geschieden, Sohn des Schälich Erich Franz Richard und der Schälich geborene Becker Erna Hedwig Margarete, wohnhaft gewesen in 8580 Amriswil, Sägestrasse 4, ist am 10.04.2022 gestorben.

Weil die gesetzlichen Erben nicht ermittelt werden konnten und der Erblasser nicht über seinen Nachlass verfügt hat, ergeht an die unbekannten Erben ein Erbenruf nach Art. 555 ZGB. Zu den gesetzlichen Erben gehören allfällige Nachkommen, wenn solche nicht vorhanden sind, die Nachkommen des elterlichen Stammes und wenn keine Nachkommen vorhanden sind, jene des grosselterlichen Stammes.

Die gesetzlichen Erben werden gestützt auf Art. 555 ZGB aufgefordert, sich innert Jahresfrist seit der Veröffentlichung dieses Erbenrufes, unter Vorlage eines Nachweises über ihre Erbenqualität, beim Notariat Arbon zu melden. Andernfalls fallen sie beim Erbgang ausser Betracht. Sachdienliche Hinweise Dritter sind ebenfalls an das Notariat Arbon zu richten.

Arbon, 15. März 2024

Notariat Arbon, Weitegasse 6, Postfach, 9320 Arbon

   

Eröffnung einer letztwilligen Verfügung

Eugen Heinzler, geboren am 02.09.1935, Bürger von Müllheim TG, ledig, Sohn des Eugen Heinzler und der Kreszenzia Heinzler, gesetzlicher Wohnsitz in 8555 Müllheim Dorf TG, mit Aufenthalt in 8274 Tägerwilen, Zentrum Bindersgarten, Im Bindersgarten 3, ist am 11.10.2023 gestorben.

Der Verstorbene hat mit der letztwilligen Verfügung vom 28.05.2019 alle gesetzlichen Erben von der Erbfolge ausgeschlossen und vollständig über seinen Nachlass verfügt.

Als gesetzliche Erben kommen die Angehörigen der grosselterlichen Stämme mütterlicher- und väterlicherseits in Betracht. Diese gesetzlichen Erben und deren Wohnorte konnten nicht vollständig ermittelt werden.

Den eingesetzten Erben und den bekannten gesetzlichen Erben wurde die Verfügung am 23.02.2024 amtlich eröffnet. Die Mitteilung der Eröffnung an die unbekannten gesetzlichen Erben erfolgt durch diese Publikation.

Die gesetzlichen Erben werden auf die ihnen zustehenden Klagerechte nach Art. 519 ff ZGB hingewiesen. Sofern innert Monatsfrist seit dieser Publikation keine Einsprache erfolgt, wird nach den Bestimmungen von Art. 559 ZGB die Erbenbescheinigung ausgestellt.

Frauenfeld, 23. Februar 2024

Notariat Frauenfeld, Langfeldstrasse 53a, 8510 Frauenfeld

  

Einführung des Eidgenössischen Grundbuches in der Politischen Gemeinde Salenstein

Der Regierungsrat des Kantons Thurgau hat für das Gebiet der Politischen Gemeinde Salenstein die Einführung des eidgenössischen Grundbuches angeordnet. Der Grundbuchanlage hat die Totalbereinigung der dinglichen Rechte an Grundstücken vorauszugehen. Die im kantonalen Grundbuch eingetragenen Rechtsverhältnisse werden von Amtes wegen in das eidgenössische Grundbuch übertragen.

Die Grundeigentümer und andere Berechtigte werden hiermit aufgefordert, nicht eingetragene Rechtsverhältnisse an Grundstücken sowie Änderungen und Löschungen eingetragener Rechte und Lasten bis zum 30. Juni 2024 schriftlich anzumelden beim:

Grundbuchamt Kreuzlingen
Bachstrasse 11
8280 Kreuzlingen
Telefon 058 345 78 30
E-Mail: gnkNULL@tg.ch

Die Anmeldung hat zu enthalten:
1.    Die Umschreibung des Anspruchs;
2.    die Angabe des Rechtstitels, auf den sich der Anspruch stützt, oder im Falle seines Fehlens die Angabe, seit wann das Recht nachweisbar ausgeübt wird;
3.    die Nennung des belasteten und des berechtigten Grundstückes oder der berechtigten Person;
4.    die Angabe über den mutmasslichen Gesamtwert bei einer Grundlast;
5.    die Unterschrift des Ansprechers.

Anmeldeformulare können über www.gni.tg.ch/Publikationen & Formulare/Mitteilungen oder beim Grundbuchamt Kreuzlingen, Bachstrasse 11, 8280 Kreuzlingen bezogen werden.

Es wird jetzt schon darauf aufmerksam gemacht, dass die nicht eingetragenen dinglichen Rechte zwei Jahre nach Veröffentlichung der Inkraftsetzung des eidgenössischen Grundbuches erlöschen.

Kreuzlingen, 20. Februar 2024

Grundbuchamt Kreuzlingen, Bachstrasse 11, 8280 Kreuzlingen

   

Eröffnung von Verfügungen von Todes wegen

Rolf Beat Debrunner, geboren am 15.05.1946, Bürger von Amlikon-Bissegg TG, verwitwet, Sohn des Franz Josef Debrunner und der Elisa Paulina Debrunner, wohnhaft gewesen in 8590 Romanshorn, ist am 04.12.2023 gestorben.

Der Verstorbene hat mit seiner eigenhändigen letztwilligen Verfügung vom 28.06.2020 und seinen computergeschriebenen Anordnungen für seinen Todesfall (mit handschriftlichen Notizen) alle gesetzlichen Erben von der Erbfolge ausgeschlossen und vollständig über seinen Nachlass verfügt. 

Als gesetzliche Erben kommen die Verwandten des grosselterlichen Stammes väterlicherseits und mütterlicherseits in Betracht. Die gesetzlichen Erben des grosselterlichen Stammes väterlicherseits konnten dabei nicht vollständig ermittelt werden, da die Grossmutter, Maria Debrunner-Gäng, geb. 20.11.1873, vor Ihrer Heirat mit dem Grossvater, Adolf Debrunner, geb. 21.04.1878, deutsche Staatsangehörige war. Somit konnten allfällige vor- oder aussereheliche Nachkommen von Maria Debrunner-Gäng nicht vollständig ermittelt werden.

Dem eingesetzten Erben sowie den bekannten gesetzlichen Erben wurden die Verfügungen am 16.02.2024 amtlich eröffnet. Die Mitteilung der Eröffnung an die allfälligen weiteren gesetzlichen Erben mit unbekanntem Aufenthalt erfolgt durch diese Publikation.

Die gesetzlichen Erben werden auf die ihnen zustehenden Klagerechte nach Art. 519 ff ZGB hingewiesen. Sofern innert Monatsfrist seit dieser Publikation keine Einsprache erfolgt, wird nach den Bestimmungen von Art. 559 ZGB die Erbenbescheinigung ausgestellt.

Arbon, 16. Februar 2024

Notariat Arbon, Weitegasse 6, Postfach, 9320 Arbon

   

Eröffnung einer Verfügung von Todes wegen

Irma Agnes Müller, geboren am 28.09.1960, Bürgerin von Amriswil TG, Tochter des Wahrenberger Emil und der Wahrenberger Agnes, wohnhaft gewesen in 9320 Arbon, Stiftung Seevida, Haus Selma, Berglistrasse 13, ist am 26. September 2023 gestorben.

Die Verstorbene hat mit der Verfügung von Todes wegen vom 17. April 2016 vollständig über ihren Nachlass verfügt. 

Als gesetzliche Erben kommen die Verwandten des grosselterlichen Stammes väterlicherseits (das heisst von Wahrenberger Emil und Elisa, geb. Huber) und mütterlicherseits (das heisst von Holdener Josef Bernardin und Katharina Elisabetha, geb. Marty) in Betracht. Diese gesetzlichen Erben und deren Wohnorte konnten nicht vollständig ermittelt werden.

Den eingesetzten Erben wurde die Verfügung am 9. Februar 2024 amtlich eröffnet. Die Mitteilung der Eröffnung an die gesetzlichen Erben mit unbekanntem Aufenthalt erfolgt durch diese Publikation.

Die gesetzlichen Erben werden auf die ihnen zustehenden Klagerechte nach Art. 519 ff ZGB hingewiesen. Sofern innert Monatsfrist seit dieser Publikation keine Einsprache erfolgt, wird nach den Bestimmungen von Art. 559 ZGB die Erbenbescheinigung ausgestellt.

Arbon, 9. Februar 2024

Notariat Arbon, Weitegasse 6, Postfach, 9320 Arbon

   

Rechnungsruf im öffentlichen Inventar
Art. 582 ZGB

Die Einzelrichterin des Bezirksgerichtes Weinfelden hat im Nachlass von Anna Näf, geboren am 10. Mai 1927, gestorben am 18. Oktober 2023, Bürgerin von Neckertal SG, wohnhaft gewesen in 8586 Engishofen, Hauptstrasse 14, mit Entscheid vom 20. November 2023 die Errichtung eines öffentlichen Inventars im Sinne von Art. 580 ff ZGB angeordnet.

Die Gläubiger der Erblasserin, mit Einschluss der Bürgschaftsgläubiger, welche gegenüber der Erbschaft aus irgendwelchen Titeln Rechtsansprüche geltend machen, werden aufgefordert, diese in einer Eingabe ausführlich und unter Beilage sämtlicher Belege bis spätestens 11. März 2024 anzumelden. Die Gläubiger werden auf Art. 590 ZGB aufmerksam gemacht, wonach ihnen für nicht angemeldete Forderungen die Erben weder persönlich noch mit der Erbschaft haftbar sind.

Ebenfalls werden die Schuldner der Verstorbenen aufgefordert, ihre Verbindlichkeiten innert der obigen Frist anzumelden.

Gläubiger und Schuldner haben ihre Forderungen und Verbindlichkeiten fristgerecht dem Notariat Weinfelden einzureichen. Im Weiteren haben Personen, welche Vermögenswerte der Verstorbenen in Verwahrung haben, dem Notariat Weinfelden innert der gleichen Frist Mitteilung zu machen.

Weinfelden, 9. Februar 2024

Im Auftrag der Einzelrichterin des Bezirksgerichtes Weinfelden:
Notariat Weinfelden, Amriswilerstrasse 57a, Postfach, 8570 Weinfelden

  

Eröffnung einer Verfügung von Todes wegen

Monika Strinati, geboren am 06.03.1965, Bürgerin von Österreich, Tochter des Florian Donleitner und der Stefanie Wildfellner, wohnhaft gewesen in 9326 Horn, Himmelrichstrasse 5, ist am 02.08.2021 verstorben.

Die Verstorbene hat mit Verfügung von Todes wegen vom 27.03.2003 vollständig über ihren Nachlass verfügt. 

Als gesetzliche Erben kommen die erbberechtigten Verwandten des elterlichen Stammes in Betracht. Diese gesetzlichen Erben und deren Wohnorte konnten nicht vollständig ermittelt werden. 

Dem eingesetzten Erben sowie den bekannten gesetzlichen Erben wurde die Verfügung am 06.02.2024 amtlich eröffnet. Die Mitteilung der Eröffnung an die gesetzlichen Erben mit unbekanntem Aufenthalt erfolgt durch diese Publikation.

Die gesetzlichen Erben werden auf die ihnen zustehenden Klagerechte nach Art. 519 ff ZGB hingewiesen. Sofern innert Monatsfrist seit dieser Publikation keine Einsprache erfolgt, wird nach den Bestimmungen von Art. 559 ZGB die Erbenbescheinigung ausgestellt.

Arbon, 6. Februar 2024

Notariat Arbon, Weitegasse 6, Postfach, 9320 Arbon

 

Eröffnung von Verfügungen von Todes wegen

Bertha Herzig, geboren am 12.09.1926, Bürgerin von Grub AR, verwitwet, Tochter des Jakob Ammann und der Bertha geb. Amrein, wohnhaft gewesen in 8570 Weinfelden, Industriestrasse 15, ist am 09.09.2023 gestorben.

Die Verstorbene hat mit eigenhändigen Testamenten vom 14.08.2018 alle gesetzlichen Erben von der Erbfolge ausgeschlossen und über den Nachlass vollständig verfügt. 

Als gesetzliche Erben kommen die Nachkommen der grosselterlichen Stämme, nämlich väterlicherseits die Nachkommen von Friedrich Ammann und von Anna Ammann geb. Michel sowie mütterlicherseits die Nachkommen von Niklaus Johann Amrein und von Elisa Amrein geb. Brun, in Betracht. Diese gesetzlichen Erben und deren Wohnort konnten nicht ermittelt werden.

An die eingesetzten Erben wurden die Verfügungen am 25. Januar 2024 amtlich eröffnet. Die Mitteilung der Eröffnung an die gesetzlichen Erben mit unbekanntem Aufenthalt erfolgt durch diese Publikation.

Die gesetzlichen Erben werden auf die ihnen zustehenden Klagerechte nach Art. 519 ff ZGB hingewiesen. Sofern innert Monatsfrist seit dieser Publikation keine Einsprache erfolgt, wird nach den Bestimmungen von Art. 559 ZGB die Erbenbescheinigung ausgestellt.

Weinfelden, 25. Januar 2024

Notariat Weinfelden, Amriswilerstrasse 57a, Postfach, 8570 Weinfelden

  

Eröffnung einer Verfügung von Todes wegen

Irmgard Lene Leuenberger, geboren am 26.10.1928, Bürgerin von Ursenbach BE, verwitwet, Tochter des Lutz Karl und der Lutz Bertha, wohnhaft gewesen in 8253 Diessenhofen, Schlattingerstrasse 37, ist am 06.12.2023 gestorben.

Die Verstorbene hat mit einem Testament vom 16.03.2014 alle gesetzlichen Erben von der Erbfolge ausgeschlossen und vollständig über ihren Nachlass verfügt. 

Als gesetzliche Erben kommen die Angehörigen des elterlichen Stammes in Betracht. Diese gesetzlichen Erben und deren Wohnort konnten nicht ermittelt werden.

Den eingesetzten Erben wurde die Verfügung am 19.01.2024 amtlich eröffnet. Die Mitteilung der Eröffnung an die gesetzlichen Erben mit unbekanntem Aufenthalt erfolgt durch diese Publikation.

Die gesetzlichen Erben werden auf die ihnen zustehenden Klagerechte nach Art. 519 ff ZGB hingewiesen. Sofern innert Monatsfrist seit dieser Publikation keine Einsprache erfolgt, wird nach den Bestimmungen von Art. 559 ZGB die Erbenbescheinigung ausgestellt.

Frauenfeld, 19. Januar 2024

Notariat Frauenfeld, Langfeldstrasse 53a, 8510 Frauenfeld

 

Rechnungsruf im öffentlichen Inventar
Art. 582 ZGB

Die Einzelrichterin des Bezirksgerichtes Kreuzlingen hat im Nachlass von Andreas Imhof, geboren am 21.10.1973, gestorben am 08.10.2023, ledig, Bürger von Fahrni BE, wohnhaft gewesen in 8597 Landschlacht, Bachstrasse 26, mit Entscheid vom 4. Dezember 2023 die Errichtung eines öffentlichen Inventars im Sinne von Art. 580 ff. ZGB angeordnet.

Die Gläubiger des Erblassers, mit Einschluss der Bürgschaftsgläubiger, welche gegenüber der Erbschaft aus irgendwelchen Titeln Rechtsansprüche geltend machen, werden aufgefordert, diese in einer Eingabe ausführlich und unter Beilage sämtlicher Belege bis spätestens 19. Februar 2024 anzumelden. Die Gläubiger werden auf Art. 590 ZGB aufmerksam gemacht, wonach ihnen für nicht angemeldete Forderungen die Erben weder persönlich noch mit der Erbschaft haftbar sind.

Ebenfalls werden die Schuldner des Verstorbenen aufgefordert, ihre Verbindlichkeiten innert der obigen Frist anzumelden.

Gläubiger und Schuldner haben ihre Forderungen und Verbindlichkeiten fristgerecht dem Notariat Kreuzlingen einzureichen. Im Weiteren haben Personen, welche Vermögenswerte des Verstorbenen in Verwahrung haben, dem Notariat Kreuzlingen innert der gleichen Frist Mitteilung zu machen.

Kreuzlingen, 19. Januar 2024

Im Auftrag der Einzelrichterin des Bezirksgerichtes Kreuzlingen:
Notariat Kreuzlingen, Hauptstrasse 45, 8280 Kreuzlingen

   

Eröffnung einer Verfügung von Todes wegen

Hans Rettenmund, geboren am 23.07.1932, verstorben am 08.11.2023, Bürger von Röthenbach im Emmental BE, gesetzlicher Wohnsitz 8586 Erlen, Schlossstrasse 4b, mit Aufenthalt im Alters- und Pflegeheim Schloss Eppishausen, ledig, Sohn des Franz Arnold Rettenmund (08.12.1899 – 10.10.1977), von Röthenbach im Emmental BE und der Ida Rettenmund geb. Thomann (01.07.1893 – 22.12.1951), von Märwil Affeltrangen TG.

Der Verstorbene hat ein eigenhändiges Testament hinterlassen, worin er mittels Erbeneinsetzung vollständig über seinen Nachlass verfügt hat, dies unter Ausschluss der gesetzlichen Erben.

Den eingesetzten Erben wurde das Testament am 16.01.2024 amtlich eröffnet. 
Die Mitteilung der Eröffnung der Verfügung von Todes wegen an die unbekannten gesetzlichen Erben erfolgt durch diese Publikation.

Als gesetzliche Erben kommen in Betracht:

1. allfällige voreheliche Nachkommen der Mutter des Erblassers, Ida Rettenmund, geb. Thomann, bei Fehlen solcher
2. die Nachkommen der beiden grosselterlichen Stämme
   a. Rettenmund Johann und Rosina, geb. Rettenmund (Grosseltern väterlicherseits)
   b. Thomann Albert und Susanna, geb. Huber (Grosseltern mütterlicherseits)

Die unbekannten gesetzlichen Erben werden hiermit auf die ihnen zustehenden gesetzlichen Klagerechte nach Art. 519 ff. ZGB hingewiesen. Sofern innert Monatsfrist seit dieser Publikation keine Einsprache erfolgt, wird nach den Bestimmungen von Art. 559 ZGB die Erbenbescheinigung ausgestellt.

Kreuzlingen, 16. Januar 2024

Notariat Kreuzlingen, Hauptstrasse 45, 8280 Kreuzlingen

  

Rechnungsruf im öffentlichen Inventar
Art. 582 ZGB

Der Berufsrichter des Bezirksgerichtes Münchwilen hat im Nachlass von Roger Werner Jann, geboren am 24.05.1962, gestorben am 28.08.2023, Bürger von Rebstein SG, wohnhaft gewesen in 9532 Rickenbach b. Wil, Sommeraustrasse 4, mit Entscheid vom 26. Oktober 2023 die Errichtung eines öffentlichen Inventars im Sinne von Art. 580 ff ZGB angeordnet. 

Die Gläubiger des Erblassers, mit Einschluss der Bürgschaftsgläubiger, welche gegenüber der Erbschaft aus irgendwelchen Titeln Rechtsansprüche geltend machen, werden aufgefordert, diese in einer Eingabe ausführlich und unter Beilage sämtlicher Belege bis spätestens 12. März 2024 anzumelden. Die Gläubiger werden auf Art. 590 ZGB aufmerksam gemacht, wonach ihnen für nicht angemeldete Forderungen die Erben weder persönlich noch mit der Erbschaft haftbar sind.
Ebenfalls werden die Schuldner des Verstorbenen aufgefordert, ihre Verbindlichkeiten innert der obigen Frist anzumelden.

Gläubiger und Schuldner haben ihre Forderungen und Verbindlichkeiten fristgerecht dem Notariat Münchwilen einzureichen. Im Weiteren haben Personen, welche Vermögenswerte des Verstorbenen in Verwahrung haben, dem Notariat Münchwilen innert der gleichen Frist Mitteilung zu machen.

Aadorf, 8. Januar 2024

Im Auftrag des Berufsrichters des Bezirksgerichtes Münchwilen:
Notariat Münchwilen, Gemeindeplatz 1, Postfach, 8355 Aadorf

    

Eröffnung von Verfügungen von Todes wegen

Marlise Elisabeth Oswald, geboren am 26.07.1941, Bürgerin von Zürich ZH und Birwinken TG, verwitwet von Karl Oswald, Tochter des Arnold Jakob Lienberger und der Mathilde Rosalie Lienberger, wohnhaft gewesen in 8280 Kreuzlingen, Bärenstrasse 27, ist am 15.11.2023 gestorben.

Die Verstorbene hat mit:
- Erbvertrag mit letztwilligen Verfügungen vom 17.09.2007
- Öffentliche letztwillige Verfügung vom 24.10.2023
- Letztwillige Verfügung vom 11.11.2023

alle gesetzlichen Erben von der Erbfolge ausgeschlossen und vollständig über ihren Nachlass verfügt. 

Als gesetzliche Erben kommen die Geschwister und deren Nachkommen in Betracht. Diese gesetzlichen Erben und deren Wohnorte konnten nicht vollständig ermittelt werden. Es betrifft dies:

Jasmine Blaser, geboren am 23.07.1968, verheiratet, von Rüschegg BE, Winterthur ZH und Spreitenbach AG.
Die Wohnadresse konnte nicht eruiert werden.

Den eingesetzten Erben sowie dem bekannten gesetzlichen Erben wurden die Verfügungen am 21.12.2023 amtlich eröffnet. Die Mitteilung der Eröffnung an die gesetzliche Erbin mit unbekanntem Aufenthalt erfolgt durch diese Publikation.

Die gesetzlichen Erben werden auf die ihnen zustehenden Klagerechte nach Art. 519 ff ZGB hingewiesen. Sofern innert Monatsfrist seit dieser Publikation keine Einsprache erfolgt, wird nach den Bestimmungen von Art. 559 ZGB die Erbenbescheinigung ausgestellt.

Kreuzlingen, 21. Dezember 2023

Notariat Kreuzlingen, Hauptstrasse 45, 8280 Kreuzlingen

   

Eröffnung einer Verfügung von Todes wegen

Karl Altenburger, geboren am 19.11.1946, Bürger von Pfyn TG, verwitwet, Sohn des Altenburger Karl und der Altenburger geb. Schönholzer Frieda, wohnhaft gewesen in 8500 Frauenfeld, Rietweiherweg 8a, ist am 19.09.2023 gestorben.

Der Verstorbene hat mit seiner eigenhändigen letztwilligen Verfügung vom 08.03.2023 alle seine gesetzlichen Erben ausgeschlossen und mittels Erbeinsetzung vollständig über seinen Nachlass verfügt. 

Als gesetzliche Erben kommen die Verwandten der grosselterlichen Stämme mütterlicher- und väterlicherseits in Betracht. Die Grosseltern mütterlicherseits sind Schönholzer Konrad und Bertha, geb. Wenk, von Götighofen TG. Die Grosseltern väterlicherseits sind Altenburger Ernst und Lina, geb. Klemenz, von Pfyn TG. Diese gesetzlichen Erben und deren Wohnort wurden nicht ermittelt.

Den eingesetzten Erben wurde die Verfügung am 18.12.2023 amtlich eröffnet. Die Mitteilung der Eröffnung an die gesetzlichen Erben mit unbekanntem Aufenthalt erfolgt durch diese Publikation.

Die gesetzlichen Erben werden auf die ihnen zustehenden Klagerechte nach Art. 519 ff ZGB hingewiesen. Sofern innert Monatsfrist seit dieser Publikation keine Einsprache erfolgt, wird nach den Bestimmungen von Art. 559 ZGB die Erbenbescheinigung ausgestellt

Frauenfeld, 18. Dezember 2023

Notariat Frauenfeld, Langfeldstrasse 53a, 8510 Frauenfeld

    

Eröffnung einer Verfügung von Todes wegen

Ernst Schürch, geboren am 11.11.1935, Bürger von Rohrbach BE, ledig, Sohn des Schürch Friedrich Ernst und der Schürch geb. Gisel Klara, wohnhaft gewesen in 8280 Kreuzlingen, Tobelstrasse 1, ist am 07.11.2023 gestorben.

Der Verstorbene hat mit Erbvertrag vom 16.01.2014 vollständig über seinen Nachlass verfügt.

Als gesetzliche Erben kommen die Nachkommen des grosselterlichen Stammes in Betracht. Diese gesetzlichen Erben und deren Wohnorte konnten nicht vollständig ermittelt werden.

Den bekannten gesetzlichen Erben sowie den eingesetzten Erben wurde die Verfügung am 14.12.2023 amtlich eröffnet. Die Mitteilung der Eröffnung an allfällig weitere gesetzlichen Erben und an die gesetzlichen Erben mit unbekanntem Aufenthalt erfolgt durch diese Publikation.

Die gesetzlichen Erben werden auf die ihnen zustehenden Klagerechte nach Art. 519 ff ZGB hingewiesen. Sofern innert Monatsfrist seit dieser Publikation keine Einsprache erfolgt, wird nach den Bestimmungen von Art. 559 ZGB die Erbenbescheinigung ausgestellt.

Kreuzlingen, 14. Dezember 2023

Notariat Kreuzlingen, Hauptstrasse 45, 8280 Kreuzlingen

   

Eröffnung einer Verfügung von Todes wegen

Erich Keim, geboren am 07.08.1930, Bürger von Au SG, verheiratet mit Elsbeth Keim, Sohn des Friedrich Karl Keim und der Anna Katharina Keim, wohnhaft gewesen in 9322 Egnach, Seewiesenstrasse 1d, ist am 07.10.2023 gestorben.

Der Verstorbene hat mit Erbvertrag vom 07.04.1994 vollständig über seinen Nachlass verfügt. 

Als gesetzliche Erben kommen die Nachkommen des elterlichen Stammes in Betracht. Diese gesetzlichen Erben und deren Wohnorte konnten nicht vollständig ermittelt werden. 

Den bekannten gesetzlichen Erben wurde die Verfügung am 14.12.2023 amtlich eröffnet. Die Mitteilung der Eröffnung an die gesetzlichen Erben mit unbekanntem Aufenthalt erfolgt durch diese Publikation.

Die gesetzlichen Erben werden auf die ihnen zustehenden Klagerechte nach Art. 519 ff ZGB hingewiesen. Sofern innert Monatsfrist seit dieser Publikation keine Einsprache erfolgt, wird nach den Bestimmungen von Art. 559 ZGB die Erbenbescheinigung ausgestellt.

Arbon, 14. Dezember 2023

Notariat Arbon, Weitegasse 6, Postfach, 9320 Arbon

  

Eröffnung einer Verfügung von Todes wegen

Marie Therese Hauptig, geboren am 04.12.1947, verwitwet, von Tujetsch GR, Winterthur ZH, wohnhaft gewesen in 8592 Uttwil, Oberdorfstrasse 9, ist am 13.08.2023 gestorben.

Die Verstorbene hat mit Erbvertrag mit Erbverzicht vom 7. November 2012 vollständig über ihren Nachlass verfügt. 

Als gesetzliche Erben kommen die Nachkommen des grosselterlichen Stammes mütterlicher und väterlicherseits in Betracht. Diese gesetzlichen Erben und deren Wohnort konnten nicht ermittelt werden.

Der eingesetzten Erbin wurde die Verfügung am 14. Dezember 2023 amtlich eröffnet. Die Mitteilung der Eröffnung an die gesetzlichen Erben mit unbekanntem Aufenthalt erfolgt durch diese Publikation.

Die gesetzlichen Erben werden auf die ihnen zustehenden Klagerechte nach Art. 519 ff ZGB hingewiesen. Sofern innert Monatsfrist seit dieser Publikation keine Einsprache erfolgt, wird nach den Bestimmungen von Art. 559 ZGB die Erbenbescheinigung ausgestellt.

Arbon, 14. Dezember 2023

Notariat Arbon, Weitegasse 6, Postfach, 9320 Arbon

  

Eröffnung einer Verfügung von Todes wegen

Marthe Jeanne Noger, geboren am 31.12.1930, Bürgerin von Winterthur ZH, verwitwet, Tochter der Louise Trzinsky und des Stanislas Trzinsky, wohnhaft gewesen in CH-8280 Kreuzlingen, Bärenstrasse 27, ist am 21.11.2023 gestorben.

Die Verstorbene hat mit letztwilliger Verfügung (Testament) vom 28.03.2017 alle gesetzlichen Erben von der Erbfolge ausgeschlossen und vollständig über ihren Nachlass verfügt. 

Als gesetzliche Erben kommen allfällige Verwandte des elterlichen Stammes sowie bei deren Fehlen allfällige Verwandte des grosselterlichen Stammes in Betracht. Diese gesetzlichen Erben und deren Wohnorte konnten nicht ermittelt werden.

Die Mitteilung der Eröffnung an die gesetzlichen Erben mit unbekanntem Aufenthalt erfolgt durch diese Publikation.

Die gesetzlichen Erben werden auf die ihnen zustehenden Klagerechte nach Art. 519 ff ZGB hingewiesen. Sofern innert Monatsfrist seit dieser Publikation keine Einsprache erfolgt, wird nach den Bestimmungen von Art. 559 ZGB die Erbenbescheinigung ausgestellt.

Kreuzlingen, 12. Dezember 2023

Notariat Kreuzlingen, Hauptstrasse 45, 8280 Kreuzlingen

   

Eröffnung einer Verfügung von Todes wegen

Margritli Emma Schmid, geboren am 27.02.1933, Bürgerin von Bolligen BE, ledig, Tochter des Schmid Friedrich und der Schmid geb. Brunner Anna Maria, wohnhaft gewesen in 9545 Wängi, Neuhausstrasse 3, ist am 15.09.2023 gestorben.

Die Verstorbene hat mit Testament vom 08. Juli 2019 alle gesetzlichen Erben von der Erbfolge ausgeschlossen und vollständig über ihren Nachlass verfügt. 

Als gesetzliche Erben kommen die Nachkommen des elterlichen Stammes in Betracht. Diese gesetzlichen Erben und deren Wohnorte konnten nicht vollständig ermittelt werden. 

Den eingesetzten Erben wurde die Verfügung am 11. Dezember 2023 amtlich eröffnet. Die Mitteilung der Eröffnung an die gesetzlichen Erben mit unbekanntem Aufenthalt erfolgt durch diese Publikation.

Die gesetzlichen Erben werden auf die ihnen zustehenden Klagerechte nach Art. 519 ff ZGB hingewiesen. Sofern innert Monatsfrist seit dieser Publikation keine Einsprache erfolgt, wird nach den Bestimmungen von Art. 559 ZGB die Erbenbescheinigung ausgestellt.

Aadorf, 11. Dezember 2023

Notariat Münchwilen, Gemeindeplatz 1, Postfach, 8355 Aadorf

    

Rechnungsruf nach Art. 592 ZGB

Im Nachlass von Brigitte Hildegard Raaf, geboren am 23.05.1937, von Arbon TG, wohnhaft gewesen in 9320 Arbon, Rebenstrasse 57, verstorben am 14. November 2021 wird ein Rechnungsruf im Sinne von Art. 592 ZGB erlassen. 

Die Gläubiger der Erblasserin, mit Einschluss der Bürgschaftsgläubiger, welche gegenüber der Erbschaft aus irgendwelchen Titeln Rechtsansprüche geltend machen, werden aufgefordert, diese in einer Eingabe ausführlich und unter Beilage sämtlicher Belege bis spätestens 15. Januar 2024 dem Notariat Arbon, Weitegasse 6, 9320 Arbon, anzumelden. 

Die Gläubiger werden auf Artikel 592 ZGB aufmerksam gemacht, wonach das Gemeinwesen nur für die Schulden der Erbschaft im Umfange der Vermögenswerte haftet, die es aus der Erbschaft erworben hat.

Im Weiteren haben Personen, welche Vermögenswerte der verstorbenen Person in Verwahrung haben, dem Notariat Arbon innert der gleichen Frist Mitteilung zu machen.

Arbon, 8. Dezember 2023

Notariat Arbon, Weitegasse 6, Postfach, 9320 Arbon

   

Rechnungsruf nach Art. 592 ZGB

Im Nachlass von Alice Höchner, geboren am 25.07.1930, von Rheineck SG, wohnhaft gewesen in 8590 Romanshorn, Hubstrasse 1, verstorben am 25. Januar 2021 wird ein Rechnungsruf im Sinne von Art. 592 ZGB erlassen. 

Die Gläubiger der Erblasserin, mit Einschluss der Bürgschaftsgläubiger, welche gegenüber der Erbschaft aus irgendwelchen Titeln Rechtsansprüche geltend machen, werden aufgefordert, diese in einer Eingabe ausführlich und unter Beilage sämtlicher Belege bis spätestens 15. Januar 2024 dem Notariat Arbon, Weitegasse 6, 9320 Arbon, anzumelden. 

Die Gläubiger werden auf Artikel 592 ZGB aufmerksam gemacht, wonach das Gemeinwesen nur für die Schulden der Erbschaft im Umfange der Vermögenswerte haftet, die es aus der Erbschaft erworben hat.

Im Weiteren haben Personen, welche Vermögenswerte der verstorbenen Person in Verwahrung haben, dem Notariat Arbon innert der gleichen Frist Mitteilung zu machen.

Arbon, 8. Dezember 2023

Notariat Arbon, Weitegasse 6, Postfach, 9320 Arbon

   

Eröffnung von Verfügungen von Todes wegen

Erich Fluck, geboren am 04.08.1945, Bürger von Stein am Rhein SH und Oberrieden ZH, verheiratet mit Erna Frieda Fluck, Sohn des Fluck Johann und der Fluck geb. Leuthold Helene, wohnhaft gewesen in 8274 Tägerwilen, Im Bindersgarten 3, Zentrum Bindersgarten, ist am 27.09.2023 gestorben.

Der Verstorbene hat mit Erbvertrag vom 27.12.1976 und Nachtrag zum Erbvertrag vom 18.04.2008 mittels Erbeinsetzung vollständig über seinen Nachlass verfügt.

Als gesetzliche Erben kommen die Ehefrau sowie die (Halb-) Geschwister bzw. deren Nachkommen in Betracht. Diese gesetzlichen Erben und deren Wohnorte konnten nicht vollständig ermittelt werden. Es betrifft dies:
• Hedwig Fluck, geboren am 29.08.1904, bzw. deren Nachkommen
• Fridolin Fluck, geboren am 19.04.1915, gestorben im Jahre 1979, bzw. dessen Nachkommen
• Eugen Fluck, geboren am 20.07.1921, gestorben am 18.03.1942, bzw. dessen Nachkommen

Den bekannten gesetzlichen Erben wurden die Verfügungen von Todes wegen am 5. Dezember 2023 amtlich eröffnet. Die Mitteilung der Eröffnung an die gesetzlichen Erben mit unbekanntem Aufenthalt erfolgt durch diese Publikation.

Die gesetzlichen Erben werden auf die ihnen zustehenden Klagerechte nach Art. 519 ff ZGB hingewiesen. Sofern innert Monatsfrist seit dieser Publikation keine Einsprache erfolgt, wird nach den Bestimmungen von Art. 559 ZGB die Erbenbescheinigung ausgestellt.

Kreuzlingen, 5. Dezember 2023

Notariat Kreuzlingen, Hauptstrasse 45, 8280 Kreuzlingen