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Vorgehen bei Todesfall

Ein Todesfall in der Familie, im Freundes- oder Bekanntenkreis ist ein Ergeignis, das viel Kraft kostet. Verschiedene Fragen stellen sich.
 

Foto Untersee 

Todesfall zu Hause

Stirbt eine Person zu Hause, benachrichtigen die Angehörigen umgehend den Hausarzt respektive Notfallarzt. Dieser stellt die Todesbescheinigung aus.

Erst dann darf die verstorbene Person in eine Aufbahrungshalle beziehungsweise zum Friedhof überführt werden. Informieren Sie das Bestattungsamt der Gemeindeverwaltung am Sterbeort. Dieses veranlasst die Einsargung und Überführung zur Aufbahrungshalle respektive zum Friedhof.

Sterbefall im Heim/Spital

Das Pflegepersonal verständigt den Arzt und kümmert sich um die Einsargung und Aufbahrung der verstorbenen Person.

Die ärztliche Todesbescheinigung wird in der Regel zusammen mit einer schriftlichen Todesanzeige direkt vom Spital oder Heim an das zuständige Zivilstandsamt gesandt. Anschliessend sprechen Sie so bald als möglich während den Bürozeiten beim Bestattungsamt vor.

Unfall oder Suizid

Die Polizei muss zugezogen werden. Die Angehörigen müssen sich mit der Todesmeldung an das Zivilstandsamt des Sterbeortes nicht befassen, wenn eine Person unter aussergewöhnlichen Umständen verstorben ist und die Polizei bzw. der Untersuchungsrichter gerufen wurde. Danach sprechen Sie so bald als möglich während den Bürozeiten beim Bestattungsamt vor.

Bestattung

Für die Bestattung nehmen die Angehörigen in jedem Fall mit dem Bestattungsamt am letzten Wohnort der verstorbenen Person Kontakt auf. Dort sind primär Zeit und Ort der Bestattung, allenfalls in Absprache mit dem Pfarrer oder Seelsorger festzulegen.

Sofern die verstorbene Person zu Lebzeiten nicht selbst eine Verfügung getroffen hat, bestimmen die nächsten Angehörigen, ob eine Erd- oder Feuerbestattung durchgeführt wird.