Aufgaben
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Die Grundbuch- und Notariatsverwaltung wird administrativ und personell durch den Amtsleiter geleitet.
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Das Grundbuch- und Notariatsinspektorat ist im Auftrag des Departementes für Justiz und Sicherheit zuständig für die fachliche Aufsicht der Grundbuchämter und Notariate (§ 13 EG ZGB).
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Es erlässt Weisungen, Wegleitungen und Vorlagen für die Grundbuchämter und Notariate und instruiert sie im Fachbereich.
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Das Inspektorat erteilt Rechtsauskünfte in allen Bereichen des Grundbuch- und Notariatswesens.
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Ausserdem unterstützt es die Abteilungen in der Anwendung der Informatik und des EDV-Grundbuches TERRIS.