Direkt zum Inhalt springen
  • Drucken
  • Sitemap
  • Schriftgrösse

Archiv

  • Neue Urkundspersonen

    Ab 1. Oktober 2024 ist Andrea Langenegger als Grundbuchverwalterin für das Grundbuchamt und Notariat Arbon tätig. Aufgrund ihrer Aus- und Weiterbildungen sowie ihrer bisherigen Tätigkeiten in den Kantonen Appenzell und St. Gallen bringt sie viel Wissen und Erfahrung im Grundbuchwesen und in anderen Bereichen mit. Laura Napolitano hat die Prüfung als Notarin erfolgreich abgelegt und wird per 1. Oktober …

  • Neue Urkundsperson

    Ab 1. September 2024 ist Angela Kühne als Grundbuchverwalterin und Notarin für das Grundbuchamt und Notariat Frauenfeld tätig. Nachdem sie bis Sommer 2022 bereits fürs das Grundbuchamt und Notariat Münchwilen arbeitete, kehrt sie nach einem längeren Auslandaufenthalt zur Grundbuch- und Notariatsverwaltung zurück.

  • Datenschutzkonformer Versand per E-Mail

    Aus datenschutzrechtlichen Gründen dürfen die Grundbuchämter und Notariate Unterlagen mit Personendaten (z.B. Vertragsentwürfe) nur dann unverschlüsselt per E-Mail versenden, wenn die beteiligten Personen dazu ihre Einwilligung erteilt haben. Die Auftraggeberinnen und Auftraggeber haben dafür zu sorgen, dass diese Zustimmungen zusammen mit dem Auftrag zugestellt werden. Sonst erfolgt der Versand mit …

  • Geschäftsjahr 2023

    Gemäss der Medienmitteilung vom 8. April 2024 war das vergangene Jahr bei den Notariaten geprägt von vielen Beratungen zum neuen Erbrecht.

  • Einführung des Eidgenössischen Grundbuches in der Politischen Gemeinde Salenstein

    Der Regierungsrat des Kantons Thurgau hat für das Gebiet der Politischen Gemeinde Salenstein die Einführung des eidgenössischen Grundbuches angeordnet. Der Grundbuchanlage hat die Totalbereinigung der dinglichen Rechte an Grundstücken vorauszugehen. Die im kantonalen Grundbuch eingetragenen Rechtsverhältnisse werden von Amtes wegen in das eidgenössische Grundbuch übertragen. Die Grundeigentümer und …

  • Verwendung der AHV-Nummer im Grundbuch

    Es war schon immer so, dass sich Personen beim Abschluss oder bei der Anmeldung eines Grundbuchgeschäftes ausweisen mussten. Neu müssen sie auch ihre AHV-Nummer bekannt geben.

  • Revision Erbrecht per 1.1.2023

open positions