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Einführung des Eidgenössischen Grundbuches in der Politischen Gemeinde Salenstein

Der Regierungsrat des Kantons Thurgau hat für das Gebiet der Politischen Gemeinde Salenstein die Einführung des eidgenössischen Grundbuches angeordnet. Der Grundbuchanlage hat die Totalbereinigung der dinglichen Rechte an Grundstücken vorauszugehen. Die im kantonalen Grundbuch eingetragenen Rechtsverhältnisse werden von Amtes wegen in das eidgenössische Grundbuch übertragen. Die Grundeigentümer und andere Berechtigte werden hiermit aufgefordert, nicht eingetragene Rechtsverhältnisse an Grundstücken sowie Änderungen und Löschungen eingetragener Rechte und Lasten bis zum 30. Juni 2024 beim Grundbuchamt Kreuzlingen schriftlich anzumelden.